Du fragst dich, ob dein Arbeitgeber dich bei deiner Zahnzusatzversicherung unterstützt? Das ist eine super Frage, denn gerade bei den Kosten für die Gesundheit kann jeder Euro zählen. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass es hier Möglichkeiten gibt, finanzielle Entlastung zu bekommen. Lass uns mal schauen, wie das mit dem Arbeitgeberzuschuss zur Zahnzusatzversicherung für Arbeitnehmer genau aussieht und was du dafür wissen musst.
Wichtige Infos auf einen Blick
- Wenn du als Arbeitnehmer privat krankenversichert bist, gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Das gilt aber nur für eine vollwertige private Krankenversicherung, nicht für reine Zusatzversicherungen wie eine Zahnzusatzversicherung.
- Der Zuschuss deines Arbeitgebers ist auf die Hälfte des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Das sind im Jahr 2025 maximal 471,32 Euro pro Monat.
- Dein Arbeitgeber zahlt nur die Hälfte deiner tatsächlichen Versicherungsbeiträge. Ist deine Versicherung günstiger als der Höchstzuschuss, bekommst du auch nur die Hälfte deiner tatsächlichen Kosten erstattet.
- Während Lohnersatzleistungen wie Elternzeit oder Krankengeld gibt es in der Regel keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.
- Den Zuschuss musst du nicht versteuern, aber die Beiträge, die du selbst zahlst, kannst du als Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Grundlagen des Arbeitgeberzuschusses zur Zahnzusatzversicherung für Arbeitnehmer
Wenn du als Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung (PKV) hast, bekommst du von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss. Das ist quasi die private Variante des Arbeitgeberanteils, den man aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kennt. Aber Achtung: Dieser Zuschuss gilt nur für eine vollwertige private Krankenversicherung. Wenn du zum Beispiel nur eine Zusatzversicherung wie eine Zahnzusatzversicherung zusätzlich zu deiner gesetzlichen Kasse hast, gibt es dafür keinen Zuschuss vom Chef.
Damit du überhaupt einen Zuschuss bekommst, müssen ein paar Dinge passen:
- Du musst als Arbeitnehmer privat krankenversichert sein. Das ist meistens der Fall, wenn dein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
- Es muss sich um eine vollwertige PKV handeln. Reine Zusatzversicherungen, die du neben der GKV abschließt, werden nicht bezuschusst.
- Dein Arbeitgeber muss die Beiträge kennen. Dafür legst du ihm eine Bescheinigung deines Versicherers vor, die die Höhe deiner Beiträge ausweist.
Der Zweck des Zuschusses ist es, die Kosten für dich als privat Versicherten etwas abzufedern und die finanzielle Belastung zu verringern. Es ist also eine Unterstützung, damit die private Krankenversicherung für dich erschwinglicher bleibt. Die Höhe des Zuschusses ist dabei aber nicht unbegrenzt, sondern richtet sich nach bestimmten Regeln, die wir uns gleich genauer anschauen.
Höhe und Berechnung des Arbeitgeberzuschusses
Wenn du als Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung (PKV) hast, beteiligt sich dein Arbeitgeber an den Kosten. Das ist eine feine Sache, denn so wird deine Versicherung günstiger. Aber wie genau wird das berechnet und wie viel Geld kannst du da erwarten? Lass uns das mal genauer anschauen.
Orientierung an der Beitragsbemessungsgrenze
Die Höhe des Zuschusses, den du von deinem Arbeitgeber bekommst, orientiert sich stark an den Beiträgen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anfallen. Konkret bedeutet das: Dein Arbeitgeber zahlt dir maximal so viel, wie er auch zahlen würde, wenn du in der GKV versichert wärst. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) spielt hier eine große Rolle. Das ist quasi die Obergrenze, bis zu der Beiträge für die Krankenversicherung berechnet werden. Für 2025 liegt diese Grenze bei 5.512,50 Euro brutto im Monat. Verdienst du mehr, zahlst du auf den Betrag darüber keine Beiträge mehr, und das wirkt sich auch auf den maximalen Zuschuss aus.
Maximale Zuschussgrenzen für Arbeitnehmer
Grundsätzlich zahlt dein Arbeitgeber die Hälfte deines Versicherungsbeitrags. Aber Achtung: Dieser Zuschuss ist nach oben hin gedeckelt. Er entspricht maximal der Hälfte des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, selbst wenn deine private Versicherung teurer ist, bekommst du nicht mehr als diesen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag erstattet. Im Jahr 2025 liegt dieser Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss bei etwa 471,32 Euro pro Monat. Das ist wichtig zu wissen, damit du keine falschen Erwartungen hast.
Einfluss der individuellen Versicherungsbeiträge
Dein tatsächlicher Zuschuss hängt natürlich auch von deinem persönlichen Beitrag zur PKV ab. Wenn dein Beitrag niedriger ist als die maximale Obergrenze, zahlt dein Arbeitgeber die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags. Stell dir vor, deine Versicherung kostet 600 Euro im Monat. Dein Arbeitgeber zahlt dann die Hälfte, also 300 Euro. Liegt dein Beitrag aber nur bei 700 Euro, und die Obergrenze für den Zuschuss liegt bei 471,32 Euro, dann bekommst du eben nur diese 471,32 Euro. Um den genauen Betrag zu erfahren, musst du deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung deines Versicherers vorlegen, die deine Beiträge ausweist. So kann er den Zuschuss korrekt berechnen.
Anspruch auf Zuschüsse bei verschiedenen Versicherungsarten
Wenn du als Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung (PKV) hast, bekommst du dafür auch einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber. Das ist aber nur der Fall, wenn es sich um eine vollwertige private Krankenversicherung handelt. Hast du zum Beispiel nur eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, während du ansonsten gesetzlich versichert bist, gibt es dafür keinen Zuschuss. Das ist wichtig zu wissen, denn viele denken, jeder Zusatz sei automatisch förderfähig.
Der Zuschuss zur PKV ist übrigens auf die Hälfte des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Das sind aktuell (Stand 2025) etwa 471,32 Euro pro Monat. Dein Arbeitgeber zahlt also maximal diesen Betrag, auch wenn deine Beiträge höher sind.
Was passiert mit deinen Familienangehörigen?
Das ist ein interessanter Punkt: Dein Arbeitgeber zahlt auch einen Zuschuss für deine privat versicherten Familienangehörigen. Das gilt aber nur, wenn diese normalerweise kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert wären. Stell dir vor, dein Partner oder deine Kinder wären in der GKV umsonst mitversichert – dann haben sie auch in der PKV Anspruch auf einen Zuschuss. Aber Achtung: Du profitierst davon nur, wenn deine eigene Versicherungsprämie den maximalen Arbeitgeberzuschuss noch nicht komplett aufbraucht. Im Klartext: Die Familie bekommt zusammen maximal den Höchstzuschuss, den du auch allein bekommen könntest. Das sind derzeit rund 422 Euro im Monat.
Was ist mit Lohnersatzleistungen?
Wenn du Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld erhältst, sieht es mit dem Zuschuss schlecht aus. In dieser Zeit zahlt dein Arbeitgeber keinen Zuschuss zur PKV. Das gilt auch, wenn du in Elternzeit bist, aber dein Arbeitsverhältnis weiter besteht und du nicht in Teilzeit arbeitest. Dann musst du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen. Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn dein Ehepartner ebenfalls privat versichert ist, könntest du eventuell von dessen Arbeitgeberzuschuss profitieren. Das ist aber ein Thema für sich und wird später noch genauer beleuchtet.
Besonderheiten bei Lohnersatzleistungen und beruflichen Auszeiten
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Wenn du eine berufliche Auszeit nimmst, wie zum Beispiel Elternzeit oder ein Sabbatical, ändert sich oft die Regelung bezüglich des Arbeitgeberzuschusses zur Zahnzusatzversicherung. In vielen Fällen ruht dieser Anspruch während solcher Phasen, da du in der Regel kein aktives Gehalt mehr beziehst. Das bedeutet, dass du die Beiträge für deine Zusatzversicherung dann vorübergehend komplett selbst tragen musst.
Auch bei Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld wird der Zuschuss vom Arbeitgeber meist nicht weitergezahlt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist, dass der Zuschuss an ein bestehendes, aktiv vergütetes Arbeitsverhältnis gekoppelt ist. Sobald dein Einkommen durch solche Leistungen ersetzt wird, entfällt oft die Grundlage für die Zuschusszahlung.
Es gibt jedoch Situationen, in denen dein Beschäftigungsverhältnis formal bestehen bleibt, du aber keine Lohnersatzleistungen erhältst oder nur in Teilzeit arbeitest. Selbst dann kann es sein, dass der Zuschuss entfällt oder angepasst wird. Hier ist es wichtig, die genauen Bedingungen deines Arbeitsvertrags und der Versicherungspolice zu prüfen. Manchmal gibt es Regelungen, die eine Fortzahlung des Zuschusses unter bestimmten Umständen erlauben, auch wenn du nicht voll im Dienst bist.
Was du wissen solltest:
- Elternzeit und Sabbatical: Während dieser Phasen wird der Zuschuss oft ausgesetzt, da kein aktives Gehalt gezahlt wird.
- Lohnersatzleistungen: Bei Bezug von Krankengeld, Elterngeld oder ähnlichem entfällt der Zuschuss in der Regel.
- Fortbestehendes Beschäftigungsverhältnis: Selbst wenn dein Arbeitsvertrag weiterläuft, kann der Zuschuss bei reduzierter Arbeitszeit oder anderen Sonderfällen wegfallen. Kläre die Details mit deinem Arbeitgeber und Versicherer.
Steuerliche Aspekte des Arbeitgeberzuschusses
Wenn du als Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung (PKV) hast, beteiligt sich dein Arbeitgeber oft an den Kosten. Das ist erstmal eine gute Nachricht, denn diese Zuschüsse sind für dich steuerfrei. Das bedeutet, sie werden dir zwar mit dem Gehalt ausgezahlt, aber dein Arbeitgeber führt darauf keine Lohnsteuer ab. Auch in deiner eigenen Einkommensteuererklärung musst du diese Zuschüsse nicht angeben. Das ist ein klarer Vorteil, der dein Netto-Einkommen direkt erhöht.
Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses
Der Zuschuss, den dein Arbeitgeber zu deiner privaten Kranken- oder Zahnzusatzversicherung leistet, ist grundsätzlich steuerfrei. Das heißt, du musst auf diesen Betrag keine Einkommensteuer zahlen. Er wird dir zwar auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen, aber eben ohne Abzug von Lohnsteuer. Das ist eine wichtige Regelung, die deine finanzielle Belastung spürbar reduziert.
Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
Was du aber steuerlich geltend machen kannst, sind die Beiträge, die du selbst für deine Kranken- und Pflegeversicherung zahlst. Hierbei gibt es eine Besonderheit: Nur etwa 80% deiner PKV-Kosten können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das liegt daran, dass dieser Anteil dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Dein Versicherer schickt dir jedes Jahr eine Bescheinigung, die du für deine Steuererklärung brauchst. Diese Bescheinigung listet die absetzbaren Beiträge auf.
Einfluss von Beitragsrückerstattungen auf die Steuerlast
Manche Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen eine Beitragsrückerstattung vor, wenn du im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Das ist eine nette Sache, denn diese Rückerstattung gehört zu 100% dir, auch wenn dein Arbeitgeber einen Teil deiner Beiträge übernommen hat. Wichtig ist hierbei: Du musst diese Rückerstattung nicht mit deinem Arbeitgeber teilen und auch nicht an ihn zurückzahlen. Allerdings gibt es einen Haken: Der Teil der Beiträge, der durch die Rückerstattung abgedeckt wird, kann nicht mehr von dir steuerlich abgesetzt werden. Das solltest du bei deiner Steuerplanung berücksichtigen.
Der Beitragsentlastungstarif und Arbeitgeberförderung
Manchmal hört man von einem sogenannten Beitragsentlastungstarif, und das ist eine ziemlich clevere Sache, wenn du über deine Altersvorsorge nachdenkst. Stell dir vor, du kannst deine Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter reduzieren. Genau das macht dieser Tarif möglich. Das Coole daran ist, dass dein Arbeitgeber hier auch mitmachen kann. Wenn du einen solchen Tarif abschließt, kann er die Kosten dafür ebenfalls mit 50% bezuschussen. Das gilt aber nur, solange deine gesamten PKV-Kosten, inklusive dieses Entlastungstarifs, nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Nehmen wir mal an, dein normaler PKV-Beitrag liegt bei 500 Euro im Monat. Wenn du dann noch einen Beitragsentlastungstarif für 200 Euro dazu nimmst, zahlst du selbst nur noch 100 Euro für diesen Zusatz. Dein Arbeitgeber übernimmt dann die anderen 100 Euro. So hast du am Ende eine höhere Entlastung, wenn du älter bist, und das bei einer geringeren eigenen Belastung jetzt.
Ein paar Punkte dazu:
- Was ist das genau? Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein in deiner privaten Krankenversicherung, der dir hilft, deine Beiträge im Alter zu senken.
- Wie wird das gefördert? Dein Arbeitgeber kann die Kosten für diesen Tarif mit 50% bezuschussen, bis zur Hälfte des GKV-Höchstbeitrags.
- Was musst du tun? Du musst deinem Arbeitgeber die entsprechenden Bescheinigungen deines Versicherers vorlegen, damit er den Zuschuss berechnen kann. Das ist im Grunde derselbe Prozess wie bei deinem normalen PKV-Beitrag.
Nachweis der Beitragshöhe gegenüber dem Arbeitgeber
Damit dein Arbeitgeber dir den Zuschuss zur Zahnzusatzversicherung zahlen kann, musst du ihm natürlich erst einmal nachweisen, wie hoch dein Beitrag überhaupt ist. Das ist aber kein Hexenwerk.
Erforderliche Bescheinigungen des Versicherers
Das Wichtigste zuerst: Du brauchst eine offizielle Bescheinigung von deinem Versicherer. In diesem Schreiben steht genau drauf, wie viel du monatlich für deine private Zahnzusatzversicherung zahlst. Manchmal wird das auch als "Arbeitgeberbescheinigung" bezeichnet. Ohne dieses Dokument kann dein Arbeitgeber den Zuschuss nicht berechnen. Frag am besten direkt bei deinem Versicherer nach, wie du an diese Bescheinigung kommst. Oft schicken sie sie dir automatisch zu, aber sicher ist sicher.
Prozess der Beitragsnachweisführung
Wenn du die Bescheinigung hast, gibst du sie deinem Arbeitgeber. Der schaut sich das dann an und berechnet deinen Zuschuss. Das läuft meistens so ab:
- Bescheinigung einreichen: Du übergibst die Bestätigung deines Versicherers an die Personalabteilung oder direkt an deinen Vorgesetzten.
- Berechnung durch den Arbeitgeber: Dein Arbeitgeber prüft die Angaben und ermittelt die Höhe des Zuschusses, der dir zusteht. Dabei achtet er auf die gesetzlichen Höchstgrenzen.
- Auszahlung: Der Zuschuss wird dann in der Regel zusammen mit deinem normalen Gehalt ausgezahlt.
Es ist wichtig, dass du die Nachweise aktuell hältst. Wenn sich dein Beitrag ändert, brauchst du eine neue Bescheinigung.
Regelmäßige Anpassung der Zuschüsse
Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können sich ändern, zum Beispiel wenn du älter wirst oder wenn der Versicherer die Preise anpasst. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, werden jedes Jahr neu festgelegt. Das bedeutet, dass sich auch der maximale Zuschuss, den dein Arbeitgeber zahlen kann, ändern kann. Wenn sich dein Beitrag erhöht und du noch unter der Obergrenze liegst, kann dein Zuschuss also auch steigen. Deshalb ist es gut, wenn du deinem Arbeitgeber Bescheid gibst, falls sich dein Beitrag wesentlich ändert, damit die Zuschüsse immer korrekt berechnet werden.
Jobwechsel und die Mitnahme von Versicherungsleistungen
Wenn Du den Job wechselst, kann das auch Auswirkungen auf Deine Zahnzusatzversicherung haben, besonders wenn Du bisher eine über den Arbeitgeber mitversicherte Variante hattest. Das ist ein Punkt, den man oft erst merkt, wenn es zu spät ist.
Was passiert genau, wenn Du das Unternehmen verlässt?
- Grundsätzlich endet Deine betriebliche Krankenversicherung (bKV) mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Wenn Dein neuer Arbeitgeber keine bKV anbietet, stehst Du erstmal ohne diese Zusatzleistung da.
- Oft gibt es die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag privat weiterzuführen. Das hängt aber stark vom Vertrag ab, den Dein alter Arbeitgeber abgeschlossen hat.
- Wenn Du die Versicherung privat weiterführst, musst Du die Beiträge komplett selbst zahlen. Das kann teuer werden, denn der Gruppenrabatt fällt weg und der Versicherer passt die Beiträge oft an Dein Alter an.
Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich schon vor einem Jobwechsel informierst:
- Kläre mit Deinem aktuellen Arbeitgeber, ob eine private Weiterführung des Vertrags nach dem Ausscheiden möglich ist.
- Frag nach, wie hoch die Kosten wären, wenn Du die Versicherung selbst weiterführst.
- Das gilt übrigens auch, wenn Du in Rente gehst. Gerade im Alter werden Leistungen wie Zahnersatz oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus oft wichtiger.
Manchmal ist es sogar besser, eigene Versicherungen abzuschließen. Die betriebliche Krankenversicherung kann nämlich auch Bausteine enthalten, die Du gar nicht brauchst, wie zum Beispiel eine Brillenversicherung. Das macht die Sache dann unnötig teuer. Überlege Dir also gut, was für Dich am sinnvollsten ist.
Vergleich von betrieblichen und individuellen Versicherungsabschlüssen
Wenn du überlegst, ob eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) oder eine individuelle Zusatzversicherung besser für dich ist, gibt es ein paar Dinge zu bedenken. Die bKV, die dein Arbeitgeber anbietet, hat oft Vorteile wie günstigere Konditionen durch den Gruppenvertrag und keine Gesundheitsprüfung beim Abschluss. Das kann super sein, besonders wenn du Vorerkrankungen hast, die eine private Versicherung teuer oder sogar unmöglich machen würden.
Aber es gibt auch Nachteile, die du nicht außer Acht lassen solltest. Stell dir vor, du wechselst den Job oder gehst in Elternzeit. Bei einem Jobwechsel endet deine bKV meistens, und wenn du sie privat weiterführen willst, wird es oft teurer. Der Grund dafür ist, dass der Gruppenrabatt wegfällt und der Versicherer deine Beiträge an dein Alter anpassen kann. Das kann schnell ins Geld gehen. Auch bei Auszeiten wie Elternzeit oder Sabbaticals musst du die Beiträge oft selbst tragen, was dein Budget belasten kann.
Manchmal sind in der bKV auch Leistungen enthalten, die du gar nicht brauchst, wie zum Beispiel eine Brillenversicherung oder Heilpraktikerleistungen. Solche zusätzlichen Bausteine können die Versicherung unnötig verteuern. Es lohnt sich also, genau zu prüfen, welche Leistungen du wirklich benötigst und ob die bKV diese abdeckt. Vergleiche die Kosten und Leistungen der bKV mit denen von privaten Zusatzversicherungen. Oft ist es sinnvoll, Zusatzversicherungen in jungen Jahren und bei guter Gesundheit abzuschließen, da die Beiträge dann niedriger sind und du eher eine Zusage bekommst. Wenn die bKV nicht alle deine Bedürfnisse abdeckt oder du dir Flexibilität für die Zukunft wünschst, könnte eine individuelle Versicherung die bessere Wahl sein.
Zuschüsse zur privaten Pflegepflichtversicherung
Wenn du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer privat krankenversichert bist, dann musst du auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dein Arbeitgeber beteiligt sich auch an den Kosten für diese Pflegeversicherung. Die Regelung ist ziemlich ähnlich wie bei der Krankenversicherung.
Dein Arbeitgeber zahlt nämlich auch hier einen Zuschuss, der sich an den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung orientiert. Konkret bedeutet das: Dein Arbeitgeber zahlt 1,7 Prozent deines Beitrags zur Pflegeversicherung. Das ist neutral davon, ob du Kinder hast oder nicht. Die Berechnungsgrundlage ist dabei die Beitragsbemessungsgrenze. Für 2025 liegt diese bei 5.175 Euro im Monat. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von etwa 88 Euro pro Monat für die Pflegepflichtversicherung.
Es gibt aber ein paar Dinge zu beachten:
- Der Zuschuss ist auf die Hälfte des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Pflegeversicherung begrenzt. Das heißt, auch wenn dein Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung höher ist, zahlt dein Arbeitgeber maximal diesen Betrag.
- Familienangehörige: Wenn dein Ehepartner oder deine Kinder ebenfalls privat pflegeversichert sind und sie in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei familienversichert wären, bekommst du auch für sie einen Zuschuss. Dieser wird aus der Summe eurer Beiträge berechnet, geteilt durch zwei. Aber Achtung: Der maximale Zuschuss von rund 88 Euro pro Monat gilt weiterhin.
- Nachweis: Du musst deinem Arbeitgeber die Höhe deiner Beiträge nachweisen, damit er den Zuschuss korrekt berechnen kann. Meistens reicht hierfür eine Bescheinigung deines Versicherers.
Zusammenfassend: Dein Arbeitgeber und deine Zahnzusatzversicherung
Also, wenn du als Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung hast, zahlt dein Chef normalerweise mit. Das gilt aber nur für die volle Krankenversicherung, nicht für eine reine Zusatzversicherung wie die für Zähne. Er zahlt die Hälfte deiner Beiträge, aber nicht mehr als den Höchstbetrag, den er auch in die gesetzliche Kasse einzahlen würde. Das sind aktuell so um die 471 Euro im Monat. Wichtig ist, dass du deinem Arbeitgeber zeigst, wie viel deine Versicherung kostet, damit er weiß, wie viel er zuschießen soll. Wenn du aber gerade Elterngeld bekommst oder eine Auszeit nimmst, schaut dein Chef erstmal nicht mit drauf. Und denk dran: Wenn du mal den Job wechselst oder in Rente gehst, musst du klären, wie es mit der Versicherung weitergeht, denn die Beiträge können dann höher werden, wenn der Gruppenrabatt wegfällt.

