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Cyberversicherung: Schutz bei Hackerangriffen – Was Sie wissen müssen

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Cyberversicherungen sind für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen relevant, um sich vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen zu schützen. Doch aktuelle Gerichtsurteile und Expertenmeinungen zeigen, dass der Schutz nicht pauschal greift. Es ist entscheidend, die genauen Bedingungen zu verstehen und Sorgfalt bei der Beantragung walten zu lassen, um im Ernstfall nicht leer auszugehen.

Wenn der Schutz nicht greift: Ein Fallbeispiel

Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Hagen (Az. 9 O 258/23) verdeutlicht die Grenzen von Cyberversicherungen. Eine deutsche Firma wurde Opfer eines Hackerangriffs auf ihren polnischen Lieferanten. Kriminelle verschickten E-Mails mit gefälschten Bankdaten, woraufhin die deutsche Firma 85.000 Euro auf ein falsches Konto überwies. Obwohl die Firma eine Cyberversicherung besaß, die Netzwerk-Sicherheitsverletzungen und Täuschungsschäden abdeckte, verweigerte der Versicherer die Zahlung. Das Gericht gab dem Versicherer recht, da die Police nur Angriffe auf die eigene IT des Versicherten abdeckte, nicht aber auf die Systeme Dritter. Die Versicherungsbedingungen waren transparent und schlossen Beeinträchtigungen in Netzwerken Dritter explizit aus.

Die Bedeutung wahrheitsgemäßer Angaben

Ein weiteres Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (Az. 16 U 63/24) unterstreicht die Notwendigkeit präziser Angaben bei der Beantragung einer Cyberversicherung. Ein Holzgroßhändler forderte nach einem Hackerangriff Leistungen aus seiner Cyberversicherung. Die Versicherung trat jedoch vom Vertrag zurück, da der Händler bei den Risikofragen falsche Angaben gemacht hatte. Es stellte sich heraus, dass zentrale Rechner des Unternehmens nicht mit aktueller Sicherheitssoftware ausgestattet waren und Updates fehlten, obwohl dies im Antrag anders angegeben wurde. Das Gericht wertete dies als arglistige Täuschung, selbst wenn die Fehler „ins Blaue hinein“ gemacht wurden. Dies zeigt, dass Versicherungsnehmer ihre IT-Infrastruktur genau prüfen müssen, bevor sie Risikofragen beantworten.

Was eine Cyberversicherung abdeckt – und was nicht

Judit Tumpek, Expertin für Cyberversicherungen bei Koban Südvers, betont, dass Cyberversicherungen keine „Allheilmittel“ sind, sondern als Unterstützung dienen. Sie decken in der Regel Kosten für IT-Systeme, Daten und Betriebsstillstand im Schadensfall ab. Firmenvermögen ist jedoch oft nicht versichert. Es ist entscheidend, die genauen Leistungsmerkmale der Police zu kennen.

Key Takeaways

  • Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen genau: Achten Sie darauf, welche Arten von Angriffen und welche Netzwerke (eigene oder Dritte) abgedeckt sind.
  • Seien Sie ehrlich bei Risikofragen: Falsche oder ungenaue Angaben können zur Anfechtung des Vertrags und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
  • Kennen Sie die Grenzen: Eine Cyberversicherung ist eine Absicherung, aber kein Ersatz für robuste interne IT-Sicherheitsmaßnahmen.
  • Vergleichen Sie Angebote: Stiftung Warentest hat große Unterschiede bei den Serviceleistungen von Cyberpolicen festgestellt. Ein Vergleich hilft, die passende Police zu finden.

Cyberversicherungen sind ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Cyberkriminalität, doch ihr Schutz ist an klare Bedingungen geknüpft. Sorgfalt bei der Auswahl und Beantragung ist unerlässlich, um im Ernstfall tatsächlich abgesichert zu sein.

Quellen

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