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Viele Menschen mussten sich, aufgrund von schweren krankheitsbedingten Corona Beschwerden, stationär behandeln und sogar künstlich beatmen lassen. Wie hast Du lebenserhaltene Maßnahmen in Deinen Verfügungen geregelt? Juristen prüfen, ob Deine Dokumente auf dem aktuellem Stand sind.
Aktuelles: Marktcheck SWR
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
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Mit Hilfe des Notfallsystems bist Du bestmöglich auf den Ernstfall vorbereitet. Nur so kannst Du den staatlichen Zugriff (z.B. im Pflegefall) auf Dein Vermögen verhindern und eine Person Deines Vertrauens bestimmen.
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Was passieren kann, wenn ein gerichtlich bestellter Betreuer vom Gericht ernannt wurde, kannst Du dem Video entnehmen. Begrenze den staatlichen Zugriff auf Dein Vermögen. Wir empfehlen Dir die wichtigsten Dokumente für den persönlichen Notfall von unseren Experten erstellen zu lassen.
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Vorsorgevollmacht für Privatpersonen
Das wichtigste Dokument ist die Vorsorgevollmacht. In der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine andere Person, Ihre Angelegenheiten Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen verbindlich umzusetzen. Inhaltlich können Sie dem Bevollmächtigten einen größtmöglichen Handlungsspielraum in rechtlichen, medizinischen oder finanziellen Belangen einräumen. Bitte bedenken Sie Haftung der Bevollmächtigen zu beschränken. Begrenzen Sie die Haftung der Bevollmächtigen, um später nicht für Fehler in Haftung genommen zu werden.
Wir empfehlen Ihnen mehrere Vertrauenspersonen als Bevollmächtige zu benennen. Sollte der Bevollmächtigte durch Krankheit, Unfall Ihre Belange zu regeln. Haben Sie keinen weiteren Bevollmächtigen ist ein gerichtliches Betreuungsverfahren und der Ernennung eines staatlich bestellten Betreuers unvermeidbar.
- rechtlicher, medizinische, finanzielle Spielraum
- mehrere Bevollmächtige benennen, falls einer ausfällt
- Anwaltlich geprüfte Dokumente
Testament für Unternehmer und Privatpersonen
Statistisch werden 50% der Erbfälle vor Gericht verhandelt. Ursachen für Erbstreitigkeiten werden durch nicht getroffene Regelungen im Todesfall hervorgerufen. Pflichtteilsforderungen, große Erbgemeinschaften und die Verteilung von Vermögen gehören zu den meist genannten Ursachen von Erbstreitigkeiten. Wenn Du eine Eskalation im Todesfall vermeiden möchtest, solltest Du Deinen letzten Willen über den Tod hinaus regeln.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Du als Unternehmer in Deinem Testament auch den letzten Willen zum Fortbestand und zur Nachfolge Deines Unternehmens verfassen kannst.
Diese 4 Punkte sollten Sie unbedingt beachten! Wir haben Ihnen aus unserer Sicht 4 wichtige Punkte zusammengestellt, die Sie in Ihrem Testament berücksichtigen sollten.
Die wirksamste Möglichkeit den Fortbestand des Unternehmens zu sichern ist es, einen geeigneten Nachfolger zu benennen. Dieser sollte über die Erfahrung und das betriebswirtschaftliche Wissen verfügen das Unternehmen zu führen.
Pensionszusagen, Abfindungsansprüche und andere finanzielle Belastungen können die Übergabe an den Nachfolger sehr belasten. Wir empfehlen diese Verpflichtungen zu reduzieren ggf. vollständig zu auszuschließen.
Erben, die kein Anteil am Unternehmen erben, sollten Sie mit einer Ausgleichszahlung berücksichtigen. Andernfalls drohen jahrelange Gerichtsprozesse und Auseinandersetzungen untereinander.
Sobald das Vermögen bzw. der Nachlass auf Erben übertragen wird, wird Erbschaftssteuer fällig. Um die Steuerlast spürbar zu reduzieren, sollten so früh wie möglich, min. 10 Jahre im Voraus mit der Planung beginnen.
Fehler im Testament vermeiden
Ja nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes können 7%-50% Erbschaftssteuer anfallen. Um Fehler zu vermeiden, empfehlen wir, dass Ihre Erben auf eine entsprechende Belastung vorbereiten sollten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie kein Barvermögen, sondern Immobilien vererben. Je nach Gesamtwert können mehrere hunderttausend Euro an Steuern fällig werden.
Kein Testament, und nun?
Ohne Testament wird Ihr Privatvermögen und Unternehmensanteile im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge an die Erben verteilt. Ohne Regelung kann dies zu Streitigkeiten untereinander kommen. Mit der richtigen Planung und Strategie können Sie Ihren letzten Willen regeln und Streitigkeiten vermeiden.
- Ein Testament regelt die Verteilung des Nachlasses
- Ohne Testament wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt
- Testament wird durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erstellt
- Unternehmertestament sollte die Nachfolgeregelung enthalten
Betreuungsverfügung für Privatpersonen
In einer Betreuungsverfügung verfügst Du gegenüber dem Betreuungsgericht, welche Personen als Betreuer genannt werden. Ob die festgelegten Personen oder eine staatlicher Betreuer eingesetzt werden, entscheidet das Betreuungsgericht. Selbsternannte Betreuer sowie staatliche Betreuer werden vom Richter kontrolliert. Wenn das Betreuungsgericht einen staatlichen Betreuer einsetzt, kann dieser Entscheidungen nur in Abstimmung mit dem Betreuungsgericht durchsetzen. Wollen oder können Deine Bevollmächtigen keine Entscheidungen in Deinem Sinne treffen, wird ein staatlicher Betreuer festgelegt.
Sorgerechtsverfügung für Privatpersonen
Es ist sinnvoll sich mit der Frage zu beschäftigen, wer sich um Deine Kinder kümmert, wenn Du es nicht mehr kannst. Bei vielen Menschen besteht die der Irrglaube die Vormundschaft auf Familienangehörige übergeht. Sind die Erziehungsberechtigen nicht in der Lage, übernimmt das Jugendamt diese Aufgabe. Familienmitglieder haben dann keinen Einfluss auf den Aufenthaltsort, das Vermögen bzw. Erbe und die Erziehung. In der Sorgerechtsverfügung kannst Du entscheiden, welche Personen sich um das Wohl Deiner Kinder bzw. um deren Vermögensvorsorge kümmern sollen. Zudem bestimmst Du, welche Personen als Sorgerechtsberechtigter ausgeschlossen werden sollen. Sollte ein Sorgeberechtigter ausfallen, ist es ratsam mehrere Personen zu benennen.
Folgen einer fehlenden Sorgerechtsverfügung
Liegt keine Sorgerechtsverfügung vor, muss ein Gericht den Vormund bestimmen. Im Mittelpunkt der Entscheidung liegt immer das Kindswohl. Es ist aber fraglich, ob ein Gericht immer die Beste Entscheidung für das Kind trifft. Die Entscheidung was das Beste für das Kind ist, wird anhand der Aktenlage ggf. auf Gutachtenbasis getroffen. Die emotionale Belastung durch den Tod der Eltern und der Entscheidung durch das Gericht nicht bei Familienangehörigen verbleiben zu dürfen, kann sich nachteilig auf Dein Kind auswirken. Eine Sorgerechtsverfügung kann hier Abhilfe schaffen.
- Regelung wer Entscheidungen für das Kinde treffen darf und wer nicht
- Ohne Sorgerechtsverfügung entscheidet das Gericht nach Aktenlage
- Falls ein Vormund ausfällt, sollte ein Ersatzvormund benannt werden.
- Sorgerechtsverfügung sollte mit dem Testament abgestimmt werden
Patientenverfügung für Privatpersonen
Die Patientenverfügung spielt für die medizinische Behandlung im Sterbeprozess eine entscheidende Rolle. Ärzte haben gegenüber Ihren Patienten eine Behandlungspflicht, auch wenn bestimmte Behandlungen das Leben des Betroffenen verlängert ohne Aussicht auf Erfolg. Ohne schriftliche Erklärung, wann Behandlungen abgebrochen und lebenserhaltene Maschinen abgeschaltet werden sollen, wird der Patient unter allen Umständen am Leben gehalten. Wenn Du Deine Angehörigen moralisch entlasten möchtest, solltet Du eine entsprechende Verfügung verfassen.
Eine Patientenverfügung sollte um eine Organverfügung ergänzt werden. Es ist empfehlenswert diesen Punkt in der Patientenverfügung mit aufzunehmen. Im Ernstfall regelt die Patientenverfügung das Einstellen von Behandlungen und Abschalten von Maschinen. Ist der Tod eingetreten, stellt sich oftmals die Frage, ob Organe für Dritte zur Verfügung gestellt werden dürfen. Wer seine Angehörigen moralisch entlasten möchte, sollte dies in seiner Patientenverfügung regeln. Bitte beachte, dass Organe im Ausland ohne Einwilligung entnommen werden dürfen. Wenn Du dies verhindern möchtest, solltest Du dies ausdrücklich verbieten.
Keine Entscheidung ohne Patientenverfügung
In Deutschland ist es verboten, dass Dritte über das Leben Anderer entscheiden können. Aktive Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen sind hierzulande strafbar. Ohne Patientenverfügung darf niemand, weder Familienangehörige, Verwandte, Ehepartner noch Ärzte entscheiden, wann eine Behandlung eingestellt oder Geräte abgeschaltet werden. Nur Du hast das Recht über Dein Leben zu entscheiden.
- Enthält Deine Entscheidung und Wünsche zum Abschalten
- eindeutige Definition zu lebenserhaltenen Maßnahmen
- Organverfügungen und Regelungen zur Bestattung empfehlenswert
Organverfügung für Privatpersonen
Im Transplantationsgesetz ist die Organspende, die Entnahme sowie die Vermittlung von Organen geregelt. In Deutschland ist eine Organspende nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Zustimmung vorliegt. Im Ausland ist die Organspende, Entnahme und Vermittlung ohne ausdrückliche Einwilligung erlaubt. Wenn Du dies nicht wünschst, solltest Du dies ausdrücklich in einer Organverfügung regeln. In einer Organverfügung kann die Entnahme bestimmter Organe beschränkt werden. Es ist ausreichend, wenn diese in der Verfügung genannt werden. Die Organverfügung kann zusätzliche Erklärung der Patientenverfügung geregelt werden.
- Organverfügung kann in der Patientenverfügung geregelt werden
- Umfang der Organentnahme kann begrenzt werden
- Organentnahme ist im Ausland ohne Einwilligung möglich
Bestattungsverfügung
Ist der Tod eingetreten stehen die Angehörigen vor vielen Aufgaben. Dazu zählt es sich zeitnah um die Bestattung des Verstorbenen zu kümmern. In der Bestattungsverfügung kannst Du alle alle Belange zur Bestattung (z.B. Bestattungsart wie Feuer-, See-, Baumbestattung, Bestattungsort, Trauermusik etc.) vorsorglich regeln. Die Verfügung kann als zusätzliche Erklärung in der Patientenverfügung ergänzt werden.
- Berücksichtigung aller Bestattungswünsche
- Bestattungsverfügung kann in der Patientenverfügung ergänzt werden
Tierverfügung
Im Ernstfall werden Tiere oftmals vernachlässigt. Wer kümmert sich um Deine Tiere, wenn Du es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kannst? In der Regel werden die Tiere bei langen Krankenhausaufenthalten ins Tierheim verbracht oder eingeschläfert. Gerade bei Alleinstehenden kommt es vor, das Tiere in der Wohnung vergessen werden und leider auch verhungern.
Mit der Tierverfügung regelst Du die Versorgung Deiner tierischen Mitbewohner. Insbesondere bei Tod, langen Krankenhausaufenthalten, kannst Du dafür Sorgen, dass Deine Lieblinge weiterhin bestmöglich versorgt werden.
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Zentrales Vorsorgeregister
Viele Menschen möchten vermeiden, dass im Ernstfall wichtige Belange durch einen staatlich, angeordneten Betreuer entschieden werden. Vielmehr sollen wichtige Entscheidungen von Familienangehörigen getroffen werden. Um dies zu gewährleisten ist es sinnvoll, dass entsprechende Dokumente erstellt und bei Bedarf abgerufen werden können.
Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und andere wichtige Dokumente zur Sicherstellung auf Recht der Selbstbestimmung hinterlegt werden. Deutschlandweit können Betreuungsgerichte rund um die Uhr diese Informationen abrufen und Bevollmächtige im Ernstfall informieren. Nur so können unnötige Betreuungen vermieden und die Wünsche der Betroffenen umgesetzt werden.
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zentrales Testamentregister
Letztwillige Verfügungen können offiziell im zentralen Testamentsregister hinterlegt werden. Das Register übernimmt das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen. Es werden Informationen über Verwahrangaben zu Testamenten, Erbverträgen und anderen wichtigen Dokumenten gespeichert. Vertrauliche Inhalte von Testamenten, Erbverträgen und anderen wichtigen Urkunden werden dabei nicht erfasst.
Es können nur beurkundete Testamente, Erberträge, handschriftliche Testamente in amtlicher Verwahrung oder weitere nachlassrelevante Dokumente durch die Beurkundung eines Notars registriert werden.
Für die ordnungsgemäße Registrierung muss das Testament in einer Verwahrstelle abrufbar sein. Dies ist wichtig, um die Benachrichtigungsabläufe in Nachlasssachen ordnungsgemäß sicherzustellen. Im zentralen Testamentsregister sind ausschließlich die Verwahrorte zum Auffinden der Dokumente gespeichert.
wichtige Gesetze
Grundlagen
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§ 1896 BGB
Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen zum Betreuungsrecht.
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§ 1900 BGB
Erfahren Sie mehr zur Betreuung durch einen Verein oder einer Behörde.
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- Direkter Rückruf vom Experten
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Als Versicherungsberater gehören wir zu den rechtsberatenden Berufen. Unsere Hauptaufgabe ist es Deine privaten und gewerblichen Versicherungsverträge zahlungssicher zu gestalten, Ausschreibungen zu formulieren und mit dem Anbieter zu verhandeln. Die Vermittlung von Versicherungsverträgen steht dabei nicht im Vordergrund. Wir können Dich dabei unterstützen Deinen Versicherungsvertrag in einen kostengünstigen Nettovertrag umzustellen ggf. zu vermitteln.
Wichtiger Hinweis
Rechtsberatung
Als Versicherungsberater sind wir nicht berechtigt Sie umfangreich zu zu rechtlichen Themen z.B. Patientienverfügungen, Testamenten, Vorsorgevollmachten, Unternehmensnachfolge etc. inhaltlich zu beraten. Bitte wende Dich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar. Auf Wunsch empfehlen wir Dir einen erfahrenen Experten aus unserm Netzwerk. Sprich uns an, wir helfen gern weiter.