Tarifwechselrecht
private Krankenkasse
Beitragsentwicklung
PKV im Alter finanzieren
Falls Du Dich für die private Krankenversicherung entschieden hast, solltest Du Dich rechtzeitig über die Möglichkeiten zur Finanzierung der Beiträge informieren.
Dein Recht
Pflicht auf Information
Im Rahmen der Informationspflichtenverordnung muss Dich Deine Krankenversicherung über die Gestaltungsmöglichkeiten Deines Vertrages informieren.
Tarifwechselrecht §204 VVG
PKV Vertrag prüfen
In den letzten Jahren sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung deutlich gestiegen. Wussten Sie, dass Sie durch einen Tarifwechsel innerhalb bei Identischen Leistungen bis zu 50% des aktuellen Beitrags einsparen lassen.
Tarifwechsel nutzen
Tarifwelten
Ein Tarifwechsel innerhalb einer bestehenden Krankenversicherung durchzuführen ist sehr komplex und erfordert Expertenwissen. Unsere Spezialisten beraten Sie, welcher Tarif in Frage kommt und wie Sie Fehler vermeiden.
Krankenvollversicherung
PKV im Ruhestand finanzieren
Angesichts der Beitragsentwicklung stellen sich viele Krankenversicherte, wie die Beiträge im Alter finanziert werden können. Auf die Frage der Finanzierbarkeit und ihre Optionen liefern wir Antworten und Empfehlungen. Unser Ziel ist es Deine Krankenversicherung zukunftssicher zu gestalten.

´Private krankenversicherung
Wir beraten Dich
Krankenversicherung
Beiträge im Alter
KRANKENVERSICHERUNG
Tarifwechsel
KRANKENVERSICHERUNG
RisikoZuschläge
Unsere Erfolgsstrategie
Prüfen, Analysieren, Empfehlen
Schritt 1
Prüfung
Wir prüfen den Status Quo durch eine Ersteinschätzung. Grundvoraussetzung ist das Klären vorhandener Rechten, die Nennung aller möglichen Tarifvarianten bei Deinem Krankenversicherer, verbunden mit einer Empfehlung. Wenn wir der Ansicht sind, dass ein Tarifwechsel für Dich eine Lösung ist, dann empfehlen wie Dir eine Lösung.
Schritt 2
Umsetzung
Wir unterstützen Dich bei der Umsetzung unserer Empfehlung. Genau wie Du es Dir vorstellst. Unser Ziel ist es Deinen Leistungsumfang so weit wie möglich zu erhalten, ggf. zu erweitern und trotzdem Beitragsvorteile zu erzielen. Nur so, sicherst Du Dir eine hervorragende Ausgangsposition.
Schritt 3
Begleitung
Unsere Rundum-Sorglos-Lösung bietet Dir vom Anfang an bis zum Tarifwechsel eine professionellen Service. Wir sorgen für Waffengleichheit gegenüber Deiner Krankenversicherung. Unsere Expertise reicht bis ins Jahr 2001 zurück.
Informationspflicht
Wusstest Du Schon?
Wissenswertes
Infomationspflichtenverordnung
PKV-Kunden, die von einer Beitragsanpassung betroffen sind, müssen auf das Tarifwechselrecht hingewiesen werden. Wer bereits 60 Jahre und älter ist, der erhält auch verschiedene alternative Tarifvorschläge. So fordert das die sogenannte Informationspflichtenverordnung. Bedauerlicherweise nutzen die Krankenversicherer einen Gestaltungsspielraum, der vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen ist. Nutzen Sie unseren Expertenservice um die richtige Entscheidung für die gesundheitliche Absicherung zu treffen.
Unser Service
Tarifwechsel
Unsere Experten kennen die Besonderheiten zum Tarifwechselrecht, prüfen Deinen Vertrag und sprechen Dir geprüfte Empfehlungen aus.
- Vollständige Informationspflichten
- Beratung zum Tarifwechselrecht
- Empfehlungen zur Finanzierbarkeit
Private Krankenversicherung
Was Du wissen solltest
IHre Versorgungsordnung
Tarifwechsel leitlinien
Seit Januar 2016 sind die sogenannten Tarifwechsel-Leitlinien in Kraft und garantieren PKV-Kunden Hilfe und Unterstützung ihres Krankenversicherers, wenn sie in einen preisgünstigeren Tarif umsteigen wollen. So zumindest mal die Theorie. In der Praxis verhält sich das etwas anders, denn einerseits sind gar nicht alle PKV-Anbieter diesen Leitlinien beigetreten und andererseits unterbreiten sie mehrheitlich Vorschläge, die nicht unbedingt zum Vorteil betroffener Kunden führen.
Ihre Vorteile
Überblick
- Überblick der Tarifleistungen
- Möglichkeiten der Tarifgestaltung
- Beratung zur Finanzierung im Alter
- Unterstützung bei der Tarifumstellung
PKV Tarifwechsel
Wir helfen!
Auch wenn die Rechtslage eindeutig ist, so gilt auch hier der Grundsatz, dass Recht haben und Recht bekommen nicht immer das Gleiche ist. Wir sorgen für Waffengleichheit im Umgang mit Deinem Krankenversicherer und setzen den Tarifwechsel auch gegen einem Blockade- und Abwehrversuch Deiner Krankenversicherung um.
PKV Tarifwechsel
Ihr ergebnis
Ob und in welchem Umfang Du von einem Tarifwechsel profitierst analysieren wir für Dich. Wir nutzen Beratungstechnologien um die passenden Informationen (Vor-Nachteile) zusammenzustellen. Richtige Entscheidungen können auf einer vollständigen Informationsgrundlage getroffen werden.
PKV Tarifwechsel
Wir bleiben dran
Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann etwas Zeit beanspruchen. Um den Tarifwechselvorgang, inkl. Angebotseinholung und Beantragung, zu Deiner uneingeschränkten Zufriedenheit abzuschließen, übernehmen unsere Experten die Kommunikation, setzen Fristen und Erinnerungsmarken.
expertentipp
PKV Tarifwelten im Vergleich
Kranken Vollversicherung
Alte Tarife
Zur sogenannten “Alten Tarifwelt” gehören alle Tarife, die es bereits vor dem 31.12.2008 gab. Alle PKV-Kunden, die ihren Vertrag bei ihrem aktuellen PKV-Anbieter vor diesem Stichtag abgeschlossen haben, werden dieser Tarifwelt zugeordnet. Dir stehen prinzipiell alle Tarife offen in denen Du laut Bedingungen versicherungsfähig bist. Dazu zählen die Tarife der Alten, der Neuen und der UNISEX-Welt. Außerdem steht Dir der Standardtarif als Seniorenlösung zur Verfügung.
KRANKEN VOLLVERSICHERUNG
Neue Welt
Mit dem 01.01.2009 begann die sogenannte “Neue Tarifwelt”. Seitdem werden erstmalig Übertragungswerte gebildet. Dabei handelt es sich um Alterungsrückstellungen, die bei einem Wechsel des Anbieters auf den neuen Versicherer übertragen werden. Alle Versicherten gehören zu dieser Welt, wenn sie ihren Vertrag bei ihrem aktuellen PKV-Anbieter nach 2009 abgeschlossen haben, sei es durch erstmaligen Übertritt oder durch Kündigung. Dir steht bei Deinem Anbieter alle Tarife der Neuen und der UNISEX-Welt offen. Die Seniorenlösung ist der Basistarif.
KRANKEN VOLLVERSICHERUNG
Unisex-Tarif
Seit dem 21.12.2012 müssen auch die Tarife in der
Privaten Krankenversicherung geschlechtsneutral kalkuliert sein. Wer sich ab
diesem Datum versichert hat, gehört zur sogenannten UNISEX-Tarifwelt. Es ist
dabei unerheblich, ob es sich um die erstmalige Versicherung handelt oder ob
man durch Kündigung in die UNISEX-Welt gelangt ist. Für einen Wechsel stehen
ausschließlich gleichgeschlechtliche Tarife zur Verfügung. Ein Wechsel in die
sogenannten Bisex-Tarife, bei denen die Beiträge für Männer und Frauen
unterschiedlich kalkuliert sind, ist durch den Gesetzgeber ausgeschlossen. Auch
hier bietet der Basistarif eine Lösung für Senioren, den es auch in einer
UNISEX-Kalkulation gibt.
Wissenswertes
Fehler PKV Wechselrecht
Bei einen Tarifwechsel geht es nicht um die größtmögliche Reduzierung des Beitrags, sondern um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis und das Ergebnis sollte immer die weitegehende Erhaltung von Versicherungsschutz sein, die trotzdem eine Beitragssenkung zur Folge hat. Wie das genau geht, zeigen wir Dir gerne.
Es ist wichtig beim Versicherer konkrete Tarife und deren Beiträge zu erfragen und keinesfalls ihm die Auswahl möglicher Alternativen zu überlassen. Andernfalls wird ein optimales Ergebnis nur durch Zufall zu erreichen sein. Wo Du Tarife und ihre Bezeichnungen findest, zeigen wir Dir gern.
Bestehende Beitragszuschläge steigen bei einem Tarifwechsel zum Teil enorm an, denn Ihr Krankenversicherer bemüht sich eine Tarifumstellung so unattraktiv wie möglich für Dich zu machen, damit er einen Wechsel vermeidet. Daher ist es enorm wichtig bereits im Vorfeld sich mit bestehenden Krankheitsbildern auseinanderzusetzen und nichtzutreffende Diagnosen entsprechend zu bereinigen. Wie das geht, zeigen wir gerne.
Ein Risikozuschlag, der sich im Zieltarif aufgrund von Mehrleistungen ergibt, kann durch einen entsprechenden Leistungsausschluss umgangen werden. Das ist nicht immer die richtige Methode und manchmal ist es von Vorteil lieber einen angemessenen Risikozuschlag hinzunehmen. Wie man das dennoch gestalten kann, zeigen wir Dir gern.
Wer mit seiner Beitragshöhe unzufrieden ist, der wird von seinem Versicherer immer den Hinweis bekommen, dass er seinen Selbstbehalt erhöhen kann. Das ist eine Maßnahme, die sofort den Beitrag reduziert. Die Methodik lässt sich nicht bis ins unermessliche steigern und führt letztlich auch in eine Sackgasse, denn laut BGH-Rechtsprechung hat der Versicherer Anspruch auf eine Gesundheitsprüfung, wenn sich der Selbstbehalt im Zuge eines Tarifwechsels reduziert und das führt in der Regel zu Beitragszuschlägen.
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