Inventarbewertung

Betriebsvermögen

Summenermittlung

Betriebsinhalt absichern

Auswertungen haben ergeben, dass das Betriebsvermögen (z.B. technische und kaufmännische Einrichtung) oftmals falsch ermittelt wurden. Durch die passende Summenermittlung gestalten wir einen zahlungssicheren Versicherungsvertrag. Jetzt mehr erfahren.

Summenermittlung

Haben Sie alle Werte erfasst?

Muss Ihr Unternehmen den Betrieb durch einen Schaden einstellen laufen Verbindlichkeiten, Gehälter, Fixkosten weiter. Eine Unterversicherung kann sich existenzgefährdend auf den Fortbestand des Unternehmens auswirken. Mir unserer Inventarbewertung vermeiden Sie folgende Fehler!

Versicherungsschaden

Achtung Es drohen Kürzungen!

Sind Sie Vorsteuerabzugsberechtigt? Wenn ja, wurde dies auch in Ihrem Vertrag berücksichtig? Erfahren Sie, warum Sie im Schadensfall mit einem Abzug vom Versicherer rechnen müssen.

Summenermittlung

Kosten & Gewinne absichern

Die vollständige Erfassung des Betriebsvermögens ist ein wesentlicher Bestandteil der Summenermittlung. In einer kleinen Übersicht haben wir die wichtigsten Bereiche dargestellt.

Inventarbewertung

Inventar bewerten

Inventarbewertung

Inhalt richtig versichern

Zu den Sachwerten eines Unternehmens gehören Waren & Vorräte, Betriebseinrichtungen und vieles mehr. Um die genannten Sachwerte abzusichern, können Firmen eine Inhalts- oder Inventarversicherung abschließen. Dabei werden versicherte Inhalte stets zum Neuwert versichert. Allein beim Versicherungsnehmer obliegt die Verantwortung die passende Versicherungssumme zu ermitteln. Um das Haftungsrisiko des Verantwortlichen zu minimieren, können wir Sie gutachterlich unterstützen.

Schutz bei Unterbrechung

Kosten versichern

Die Inhaltsversicherung ist sinnvolle Absicherung gegen die Zerstörung, die Beschädigung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar- und Einbruchschäden. Alle Inhalte sind zum Neuwert versichert. Gut, doch was passiert mit den laufenden Betriebskosten wie Mieten, Löhne, Kredite und entgangene Gewinne? Die Inhaltsversicherung sollte stets um eine Unterbrechungsversicherung erweitert werden. Die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung muss separat von dem Risiko einer Betriebsunterbrechung ermittelt werden.

Vorgehen

Und so geht´s

Schritt 1

Datenaufnahme

Im ersten Schritt werden wir uns die Vertragsdaten Ihrer Versicherung einholen und Sie zu den aktuellen Sachwerten (z.B. Waren/Umsätze) zum Betrieb befragen.

Schritt 2

Bewertung

Nachdem die Datenerfassung abgeschlossen wurde, werden die vorhandenen Informationen ausgewertet und gutachterlich bewertet. 

Schritt 3

Empfehlung

Unsere Ergebnisse inkl. Empfehlungen werden Ihnen im Form eines Gutachtens vorgestellt. Auf Wunsch können wir uns um die Anpassung der Summen kümmern.

Inhaltsversicherung

PraxisBeispiel

Vor der Prüfung

ergebnis

0
bisherige Versicherungssumme

Geprüft wurde ein Hotel in Berlin mit 40 Zimmern. Das Hotel hat das Gutachten beauftragt den vorhandenen Vertrag zu überprüfen. Im Versicherungsschutz konnten war eine Versicherungssumme von 550.000 € vereinbart. Seit  2017 wurde der Versicherungsschutz nicht angepasst.

Gutachten

ergebnis

0
Wertermittlung durch Experten

Geprüft wurde die Inhaltsversicherung eines Hotelbetriebs. Bei der Auswertung der Kennzahlen haben wir festgestellt, dass die erbrachten Eigenleistungen für den Innenausbau und die Anschaffungskosten statt der Neupreise in der Wertermittlung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. 

Simulation eines Schadensfalls

Was wird geleistet?

Entschädigung vor Prüfung
43%
Entschädigung nach Prüfung
100%

Der Versicherungsnehmer ist aufgrund falscher Summen unterversichert. Im Schadensfall, hätte der Versicherer Kürzungen veranlasst. Mit unserem Gutachten haben wir Empfehlungen ausgesprochen, um den Vertrag zahlungssicherer zu gestalten. 

Tipp: Wir empfehlen die Versicherungssumme der Inventarversicherung mindestens einmal jährlich überprüfen zu lassen. Bei größeren Bestandsänderungen z.B. Zu-/Verkauf sollte eine Summenermittlung durchgeführt werden. So vermeiden Sie eine Über- bzw. eine Unterversicherung. 

betriebsunterbrechung

Praxisbeispiel

Vor der Prüfung

ergebnis

0
bisherige Versicherungssumme

Die laufenden Kosten des Hotelbetriebs wurden ebenfalls mit 550.000 € versichert. Aus Erfahrungswerten können wir bestätigen, dass viele Unternehmen eine Summe gleich der Inhaltsversicherung versichert haben.

Gutachten

ergebnis

0
Wertermittlung durch Experten

Die Prüfung der Summen hat ergeben, dass nur ein Bruchteil der laufenden Kosten versichert wurden. Bei Abschluss wurden die laufenden Kosten wie Mieten, Löhne & Gehälter und entgangene Gewinne nicht vollständig berücksichtigt.

Leistung im Schadensfall

Schadensfall

Entschädigung vor Prüfung
22%
Entschädigung nach Prüfung
100%

Die Auswertung der betrieblichen Kosten haben ergeben, dass der Betrieb  nur unzureichend abgesichert war. Im Leistungsfall hätten die Zahlungen nicht ausgereicht um den Geschäftsbetreib aufrecht zu halten. 

Tipp: Die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei Gewinnsprüngen und Umsatzeinbrüchen ist es empfehlenswert die Summe entsprechend anzupassen. Vermeiden Sie eine Unter-/bzw. Überversicherung

Wissenswertes: Inventarbewertung

Brutto- & Nettosumme

Bruttosumme
Ihr Versicherungsbeitrag 100%

Die Inhaltsversicherung gehört zu den Neuwertversicherungen in der eine Bruttosumme vereinbart ist. Die Bruttosumme ist die Summe welche inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer als Höchsterstattungsleistung versichert gilt. Firmen die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sollten die Summen prüfen lassen. Unsere Gutachter unterstützen Sie gerne. 

Schadensfall
Versicherungsleistungen im Schadensfall 81%

Sollten Sie Vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird der Versicherer im Schadensfall eine Entschädigungsleistung abzüglich der Mehrwertsteuer veranlassen. Das bedeutet, dass der Auszahlungsbetrag um die Umsatzsteuer reduziert wird. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie all die Jahre zu viel für Ihre Inhaltsversicherung gezahlt haben.

Nettosumme
Versicherungsbeitrag 81%

In unserem Wertermittlungsgutachten garantieren wir Ihnen die passende Versicherungssumme für Ihre Inhaltsversicherung zu ermitteln. Im detaillierten  Wertermittlungsgutachten sind wird die Netto- aus auch Bruttoversicherungssumme berücksichtigt. So stellen wir sicher, dass Sie Ihre Sachwerte optimal versichert sind.

Inventarbewertung

Was gehört zum betriebsvermögen?

1. Expertentipp

Waren & Vorräte

Alle Waren, Vorräte und Erzeugnisse sind in der Inhaltsversicherung zu berücksichtigen. Für die Wertermittlung zählen insbesondere die Inventar- und Lagerbestände. 

2. Expertentipp

Einbauten & Umbauten

Alle vom Mieter eingefügten Einrichtungen sowie die Kosten der Ein- und Umbauten (insbesondere Eigenleistungen) sollten vollständig bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt werden. 

3. Expertentipp

elektronik & Technik

Im täglichen Berufsalltag werden unterschiedliche elektrische Geräte für die beruflichen Tätigkeiten genutzt. Dazu zählen insbesondere Laptops, Smartphones, Scanner und vieles mehr.

4. Expertentipp

Deko & Einrichtungen

Inhaltliche Vermögenswerte erstrecken sich beispielsweis auf Einrichtungsgegenstände wie Schränke, Tische, Stühle, Einbauküchen, Dekorationen, Pflanzen.

Der Schadensfall

Praxisbeispiele

Inventarbewertung

Totalschaden, und jetzt?

Was passiert eigentlich im Schadensfall. Nach Schadensmeldung prüft der Versicherer ob und in welcher Form Leistungen zu erbringen sind. Dazu zählt es ermitteln, ob die richtigen Versicherungssummen vereinbart wurden und im Laufe der Zeit aktualisiert wurden. Bei einer solchen Prüfung wird oft festgestellt, dass der versicherte Betrieb unterversichert ist. Entschädigungsleistungen können entsprechend eingekürzt werden. Ist der Versicherungsnehmer dann noch Vorsteuerabzugsberechtigt entfallen weitere 19% der Versicherungssumme. Um derartige Fehler zu vermeiden, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht Ihren Versicherungsvertrag zahlungssicher zu gestalten. Zahlungssicherheit beginnt bei der richtigen Versicherungssumme. 

Betriebskosten absichern

betriebsKosten versichern

Um das Risiko der laufenden Betriebskosten bedarfsgerecht auszulagern, ist Ermittlung der laufenden Kosten (wie Mieten, Löhne & Gehälter, Finanzierungen & Kredite usw.) ein elementarer Bestandteil  des Risikomanagements. Es ist zu prüfen, ob finanzielle Rücklagen in ausreichender Höhe vorhanden sind, um laufende Kosten bis zu 24 Monate zu finanzieren. Ist dies nicht der Fall sollte das Risiko auf eine Versicherung ausgelagert werden. Wir empfehlen laufende Kosten im Versicherungsfall bedarfsgerecht abzusichern. Die Ermittlung der passenden Versicherungssumme ist Bestandteil unserer Summen Wertermittlung. Die jährliche Überprüfung der versicherten Leistungen sind deshalb anzuraten, da jedes Geschäftsjahr unterschiedlich verläuft. 

Wissenswertes

Fehler bei der Inventarbewertung

Zumeist wird die Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung ermittelt indem die Bruttopreise des Inventars addiert werden. Sind Sie zum Abzug der Vorsteuer berechtigt liegt der erste Fehler bei der Ermittlung der korrekten Versicherungssumme. Warum? Im Leistungsfall werden Entschädigungsleistungen nur als Nettosumme ausgezahlt. Kommt dieser Fehler in der Ermittlung zum tragen, haben Sie seit versicherungsbeginn falsche 19% zu viel an Beiträgen gezahlt. Im Wertermittlungsverfahren erhalten Sie eine vollständige Dokumentation aller risikorelevanter Daten inkl. der Netto- und Bruttosummen. 

Für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit mieten viele Unternehmer passende Gewerberäume. Oftmals werden die Räumlichkeiten an den jeweiligen Geschäftsbetrieb angepasst. Es werden Einbauten (z.B. Empfangsbereich in einer Arztpraxis oder Hotel ) veranlasst. Um Umbau-& Einbaukosten zu senken, entschließen sich viele Unternehmer für die Erbringung von Eigenleistungen. Diese werden kaum oder nur unzureichend in der Versicherungssumme berücksichtigt. Kommt es zum Versicherungsfall können die Entschädigungsleistungen entsprechend durch Unterversicherung gekürzt werden.  Unser Tipp:  Bei der richtigen Ermittlung der Versicherungssumme sollten die ortsüblichen Handwerker- & Materialkosten berücksichtigt werden. Wir empfehlen die Kosten im Rahmen der Inhaltsversicherung einzuschließen. Welche Tipps und Tricks Sie noch berücksichtigen sollten erfahren Sie von unseren Sachverständigen. 

Einige Branchen (z.B. Mode & Textilbranche, Gastronomie & Catering),  unterliegen möglicherweise durch saisonalen Verkauf schwankenden Einkaufspreisen. Unternehmen, die diesen Schwankungen unterliegen, sollten insbesondere bei der Inhaltsversicherung die Versicherungssummen regelmäßig prüfen. Werden Versicherungssummen nicht geprüft und angepasst, entfällt im Schadensfall der Unterversicherungsverzicht. Schäden werden dann nur anteilig reguliert. Auf Wunsch prüfen unsere Experten ob und in welchem Umfang Ihre Versicherungssummen überprüft und angepasst werden müssen. 

Unternehmen die Fremdeigentum für Reparatur arbeiten entgegennehmen oder Kundeneigentum einlagern, sollten regelmäßig die Versicherungssummen überprüfen. Kommt es zum Schadensfall und Kundeneigentum wird beschädigt, zerstört oder bei einem Einbruch gestohlen, sind Sie zur Entschädigung verpflichtet. Bei der passenden Versicherungssumme sollten die Werte des Fremdeigentums in ausreichender Höhe mitberücksichtigt werden. Unsere Versicherungsexperten ermitteln zusammen mit Ihnen, welche Versicherungswerte versichert werden sollten.

Viele Unternehmen, insbesondere aus dem Handwerk,  erwerben Maschinen, Werkzeuge oder sonstige Gerätschaften aus Insolvenzverkäufen oder Betriebsschließungen. Die Inhaltsversicherung ist eine Neuwertversicherung. Bei der Ermittlung von Versicherungssummen sollten stets die Neuwerte berücksichtigt werden. Werden die Preise für die gebrauchte Geräte/Maschinen berücksichtigt, kann je nach Umfang der Unterversicherungsverzicht entfallen. Im Leistungsfall werden die Entschädigungszahlungen entsprechend gekürzt. Die regelmäßige Überprüfung von Versicherungssummen ist ein elementarer Bestandteil des unternehmerischen Risikomanagements.

In der Inhaltsversicherung ist oftmals eine Betriebsunterbrechungsversicherung eingeschlossen. Oftmals sind die Versicherungssumme von Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechungssumme gleich. Dieser fatale Fehler kann vermieden werden, wenn die korrekten Summen getrennt voneinander ermittelt werden. In der Betriebsunterbrechung werden unter anderem entgangene Gewinne, Mieten und Gehälter versichert. Ein Bürobetrieb mit einer Inhaltsversicherung von 20.000 € und einem Umsatz von 500.000 € kann schnell in existentielle Schwierigkeiten geraten. Von den 20.000 € müssen dann Mieten, Gehälter und weitere Positionen finanziert werden. Unsere Experten analysieren Ihre Inhaltsversicherung und empfehlen Ihnen die passenden Versicherungssummen. 

Einer der häufigsten Fehler in der Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine zur kurz gewählte Haftzeit. Die Haftzeit ist der Zeitraum in dem Mieten, Gehälter und entgangene Gewinne als Entschädigungsleistung gezahlt werden. In alten Policen findet man häufig eine Haftzeit von 6 -12 Monaten. Auserfahrungswerten sind die Zeiträume zu kurz. Bitte bedenken Sie, dass Sie bei einem Brandschaden Ihr Unternehmen nicht sofort aufbauen können. Oftmals müssen behördliche Genehmigungen (z.B. Bauanträge) gestellt und für den Wiederaufbau erteilt werden. Zudem können geänderte gesetzliche Vorgaben, zur Einhaltung des Brand- und Umweltschutzes und Umweltauflagen, erfüllt werden.  Unsere Experten prüfen Ihre Inhaltsversicherung und sprechen entsprechende Handlungsempfehlungen aus.

Der Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung kann bei Verstoß gegen die vertraglichen Mitwirkungspflichten um bis zu 100% gekürzt werden. Oftmals  kommt der Versicherungsschutz nur unter Einhalten von Auflagen zu Stande. In vielen Fällen stellt der Versicherer die Auflage, dass nach Versicherungsbeginn unter Einhaltung einer Frist Brand- & Einbruchmeldeanlagen für den beantragten Versicherungsschutz nachzurüstet und gewartet werden.  Kommt es aufgrund einer defekten Brand- und Einbruchmeldeanlage zum Schaden, ist der Versicherer berechtigt den Schäden um bis zu 100%, aufgrund der Verletzung von Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten mit kausalem Zusammenhang, zu kürzen. 

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