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Risikozuschlag überprüfen!

Bei Antragstellung einer Kranken-, Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Versicherer bei risikorelevanten Faktoren (z.B. beruflichen bzw. Freizeitrisiken und Vorerkrankungen) einen Beitragszuschlag verlangen. Die Höhe des Risikozuschlages kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich hoch ausfallen. Bei Wegfall des zuschlagpflichtigen Risiko´s kannst Du beim Versicherer eine Überprüfung des Zuschlags beantragen

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Bist Du betroffen?

Wurde auch in Deinem Versicherungsvertrag ein Risikozuschlag vereinbart? Wir prüfen, ob der vereinbarte Zuschlag dauerhaft aus dem Vertrag gestrichen werden kann. 

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Fallen bestimmte gefahrerhöhender Umstände, welche bei Antragstellung angegeben weg, kannst Du einen Antrag auf Überprüfung des Risikozuschlags stellen.

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Expertenhilfe

Unsere Experten haben jahrelange Erfahrungen und können Dir bei der Überprüfung und Reduzierung vereinbarter Zuschläge behilflich sein.

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Niemand zahlt gern zuviel!

Niemand zahlt gern zu viel Beitrag für seine Versicherungen. Umso ärgerlich ist es, wenn zusätzlich zum Normalbeitrag noch ein Risikozuschlag vereinbart wird. Wir prüfen Deinen Vertrag.

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was ist ein Risikozuschlag?

Wird ein Antrag auf Abschluss einer Versicherung gestellt, kann der Versicherer im Rahmen der Antragsprüfung für risikorelevante Faktoren einen zusätzlichen Risikobeitrag erlangen. Der Antragsteller muss der erschwerten Annahme schriftlich zustimmen. Das zuschlagspflichtige Risiko wird dabei vollumfänglich im Versicherungsschutz eingeschlossen. Der Risikozuschlag kann prozentual zum Normalbeitrag oder in Form von festen Prämien vereinbart werden. Die Höhe des Risikozuschlags wird im Verhältnis zum Risiko ermittelt. Der Antragsteller wird über die erschwerte Annahme informiert und kann entscheiden, ob er der Erhöhung zustimmen möchte. Stimmt der Antragsteller der Vereinbarung zu, wird der Zuschlag für die gesamte Laufzeit vereinbart. Bei vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann auch ein zeitlich befristeter Zuschlag vereinbart werden.

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Betroffene PRodukte

Risikozuschläge können in unterschiedlichen Versicherungsprodukten  vereinbart werden. Überlicherweise werden Risikobeiträge in der Kranken- oder Lebensversicherung vereinbart.

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Risikofaktoren

Ein Zuschlag kann in Abhängigkeit zum Risiko vereinbart werden. In vielen Versicherungsverträgen wurde ein medizinischer Zuschlag aufgrund von Vorerkrankungen vereinbart. Risikobeiträge können aber auch durch berufliche oder private Risiken vereinbart werden.

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Wir prüfen Deinen Zuschlag

Wurde auch in Deinem Versicherungsvertrag ein Risikozuschlag vereinbart, kannst Du eine Prüfung verlangen. Der Zuschlag kann oftmals erst 2 Jahre nach Vertragsabschluss und bei Risikowegfall erneut geprüft werden. 

Gesetzliche Grundlage - §41 VVG

Herabsetzung der Prämie

Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird. Dies gilt auch, wenn die Bemessung der höheren Prämie durch unrichtige, auf einem Irrtum des Versicherungsnehmers beruhende Angaben über einen solchen Umstand veranlasst worden ist.

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Berufliches Risiko

Bei der Ausübung von bestimmten Tätigkeiten kann der Versicherer einen zusätzlichen Risikobeitrag verlangen. Bei Wegfall des Risikos kann eine Beitragsminderung beantragt werden.

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Freizeitrisiko

Übst Du ein bestimmtes Hobby aus, kann ein zusätzlicher Mehrbeitrag verlangt werden. Bei Wegfall des Freizeitrisikos kannst Du einen Antrag auf Überprüfung des Zuschlags stellen.

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Gesundheitsrisiko

Wurde ein medizinischer Risikobeitrag aus gesundheitlichen Gründen vereinbart kann, dieser bei Wegfall des Risikos erneut überprüft werden. Ein aktuelles Attest zur Vorlage beim Versicherer wird empfohlen.

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Expertenhilfe

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hilfe vom Experten

Unser Experten sind zugelassene Sachverständige, Dozenten und Versicherungsberater mit jahrerlangen Erfahrungswerten. Wir kennen die gesetzlichen Grundlagen, Urteile die dazu führen, dass eine erfolgreiche Prüfung von vereinbarten Risikozuschlägen eingeleitet und Beiträge entsprechend reduziert werden.

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Expertentipp

In der Regel haben viele Vermittler, welche provisionsabhängig Verträge vermitteln kein Interesse an einer Beitragsreduzierung. Dies liegt daran, dass nicht verdiente Provisionen zurückgezahlt werden müssen und der entstehende Prüfaufwand von den Versicherungsgesellschaften nicht vergütet wird. Als zugelassener Versicherungsberater unterstützen wir Dich ausschließlich bei der Optimierung Deines Vertrags.

 

Und so geht´s

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Vereinbare einen kostenlosen Ersttermin mit einem Experten und prüfe Deine Erfolgschancen. Im Anschluss erteilst Du uns einen Auftrag.  

Und so geht´s

Auftrag erteilen

Im Anschluss des Erstgespräches schicken wir Dir unsere Vollmacht und den Beratungsgegenstand zu. Wir fordern alle Informationen vom Versicherer an.

UND SO GEHT´S

prüfung einleiten

Wir kümmern uns um die Beibringung aller Prüfungsunterlagen. Sobald diese von Dir ausgefüllt wurde, reichen wir diese beim Versicherer ein.

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