Versicherungsberater
Wir für Dich!
Wer ist der Richtige?
Vertreter, Makler & Berater
Jeder Vermittler muss vor der Beratung seinen Vermittlerstatus in aushändigen. Der Kunden-Erstinformation kannst Du entnehmen, ob und wie der Vermittler wirklich Deine wirtschaftlichen Interessen vertritt. Erkundige Dich vor einem Vertragsabschluss über Vertrags- und Produktkosten.
Durchleitungsgebot
Kosten zurückholen
Als Versicherungsberater ist es uns gesetzlich untersagt, Vergütungen von Versicherungsgesellschaften anzunehmen. Auf Wunsch können wir Dir Nettotarife ohne Kosten vermitteln. Erfahre, wie Du die Vertrags- & Abschlusskosten von der Versicherungsgesellschaft zurück erhältst.
Wieviele gibt es insgesamt?
Vermittlerzahlen
In Deutschland sind ca. 200.000 Vermittler damit beschäftigt, die Existenz der Menschen zu Schützen, Vermögenswerte abzusichern und die finanziellen Ziele zu erreichen.
Wendewerk garantie
das Versprechen
Wir setzen uns für Dich ein. Unser Honorar ist transparent. Du weißt genau, was Du für Dein Geld bekommst. Zudem empfehlen wir Dir stets geprüfte Lösungen ggf. Nettotarife.
Aus dem Alltag
beratung neu gedacht
Jeder, der einen Anderen berät ist im Volksmund ein Berater. So berät der Steuerberater zu steuerlichen Angelegenheiten, der IT-Berater zu technischen Sachverhalten und der Unternehmensberater wird zu unternehmerischen Vorgängen befragt. Oftmals wird der Begriff des Versicherungsberaters in einen falschen Zusammenhang gesetzt. Derzeit gibt es bundesweit 326 (Stand 07.2021) behördlich zugelassene Versicherungsberater. Der Großteil der derzeit 200.000 Vermittler vertreiben Tarife, in denen Kosten eingeschlossen sind. In der Praxis wird nur selten über die tatsächlichen Vertragskosten der jeweiligen Produkte gesprochen. Fängt man an diese Vertragskosten mit zu analysieren, stellt man schnell fest, dass sich eine “kostenlose” Beratung zu einem teurem Unterfangen entpuppt.
Wussten Sie schon?
vermittlerZahlen
*) Stand 07.2021 | Quelle: DIHK
Honorarberatung
unsere Garantie
Vergütung/Kosten
Transparent
Alle Kosten gehören auf den Tischen. Wir beraten Dich so transparent. Wir informieren Dich stets über Vertragskosten .
Garaniert
Unabhängig
Als Versicherungsberater garantieren wir, dass wir stets Deine Interessen vertreten. Wir werden ausschließlich in Deinem Auftrag tätig.
Safty First
kundenschutz
Wir garantieren Dir, dass wir Dich als Verbraucher bestmöglich beraten. Bei uns steht nicht der provisionsgetriebene Produktverkauf im Vordergrund. Wir verkaufen nicht, wir beraten!
Empfehlungen
Qualität
Wir empfehlen stets das bestmögliche Tarifwerk zu bestmöglichen Konditionen. Wir möchten Deine Verträge so zahlungssicher wie möglich gestalten.
vermittlung
nettotarif
Auf Wunsch vermitteln wir auch Versicherungen. Dabei achten wir darauf, dass wir Nettotarife ggf. mit höchstmöglichen Nachlässen berücksichtigen.
Wer kann Was?
Vermittlertypen
Vermttlertyp
Vertreter
- Weiterbildungsverpflichtung
- kein neutraler Vergleich möglich
- steht auf der Seite des Versichers
- kein umfassender Marktüberblick
- keine aktive Hilfe im Schadensfall
- keine Nettotarife möglich
Vermttlertyp
Makler
- Weiterbildungsverpflichtung
- neutrale Vergleiche möglich
- steht rechtlich auf Ihrer Seite
- umfassender Marktüberblick
- keine aktive Hilfe im Schadensfall
- werden nur selten verkauft
Vermttlertyp
Berater
- Weiterbildungsverpflichtung
- neutrale Vergleiche möglich
- steht rechtlich auf Ihrer Seite
- umfassender Marktüberblick
- aktive Hilfe im Schadensfall
- Vermittlung von Nettotarifen
Vorteil Nettoberatung
Wussten Sie schon?
Durchleitungsgebot
Geld Zurück
Als Versicherungsberater werden wir in erster Linie mit der inhaltlichen Beratung vertraut. Wünschst Du eine Vermittlung bzw. Beantragung des gewünschten Versicherungsschutzes greifen wir bevorzugt auf Nettotarife zurück. Nettotarife bieten den Vorteil, dass Produkte eine schlanke Kostenstruktur aufweisen. Idealerweise sind Einsparungen bei Gewerbeversicherungen von bis zu 25% möglich. Leider bieten nicht alle Gesellschaften Nettotarife an. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall die Grundlage des Durchleitungsgebots geschaffen. Der Versicherer ist per Gesetz dazu angehalten, bis zu 80% der Kosten an den Versicherungsnehmer durchzuleiten. Die erstattungsfähigen Kosten sind für die Vermittlung, insbesondere Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit.
Übersicht
Ihre Vorteile

- Anlassbezogene Beratung
- Beratung, statt Verkauf
- Einsparpotential durch Nettotarife
- Soforthilfe im Schadensfall
einmalige Auskehrung
Einmalsumme
Der durchzuleitende Betrag wird in einer Summe gutgeschrieben. Dadurch ist der Vertrag in den ersten Monaten beitragsfrei.
ratierliche auszahlung
ratierlich
Die Auskehrung der Vertragskosten kann dauerhaft, gemäß der verbarten Zahlungsintervalle, vereinbart werden.
dauerhafter Rabatt
Rabatierung
Der durchzuleitende Betrag wirkt als Rabatt, den den Beitrag entsprechend dauerhaft reduziert.
Weiterbildungspflicht
Wir bilden uns

Unsere Versicherungsberater haben sich der Weiterbildung verpflichtet. Wir bilden uns stets und ständig weiter. Die Qualität einer Beratung lässt sich eindeutig vom Weiterbildungstand des Beraters ableiten. Versicherungsberater müssen sich gemäß § 34 d Absatz 9 GewO in einem Umfang von 15 Zeitstunden je Kalenderjahr weiterbilden.
gesetzliche Grundlagen
Versicherungsberater § 34d Abs. 2, GewO
Wunschtermin vereinbaren
Beratungstermin
Wer gewerbsmäßig über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten will (Versicherungsberater), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie und Handelskammer. Versicherungsberater ist, wer ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein
den Auftraggeber bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall auch rechtlich berät,
den Auftraggeber gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt oder
für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt.
Der Versicherungsberater darf sich seine Tätigkeit nur durch den Auftraggeber vergüten lassen. Zuwendungen eines Versicherungsunternehmens im Zusammenhang mit der Beratung, insbesondere auf Grund einer Vermittlung als Folge der Beratung, darf er nicht annehmen. Sind mehrere Versicherungen für den Versicherungsnehmer in gleicher Weise geeignet, hat der Versicherungsberater dem Versicherungsnehmer vorrangig die Versicherung anzubieten, die ohne das Angebot einer Zuwendung seitens des Versicherungsunternehmens erhältlich ist. Wenn der Versicherungsberater dem Versicherungsnehmer eine Versicherung vermittelt, deren Vertragsbestandteil auch Zuwendungen zugunsten desjenigen enthält, der die Versicherung vermittelt, hat er unverzüglich die Auskehrung der Zuwendungen durch das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer nach § 48C Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu veranlassen.
Unsere Lösung
Beratung statt erkauf
- Empfohlen vom Verbraucherschutz
- Gewerbliches Risikomanagement
- Ganzheitliche Beratung
- Minimierung der Arbeitgeberhaftung
- Vermittlung von Nettotarifen
- Aktive Hilfe im Schadensfall
- Risikomanagement für Firmen
- Haushaltscheck für Haushalte
- 100% unabhängig & neutral
Verbrauchertipps
Worauf Du achten solltest!
Fragst Du Dich nicht auch, warum eine Beratung beim Makler, Bankberater oder Vertreter nichts kostet? In den angebotenen Tarifen sind sämtliche Kosten für die Vermittlung in den zu zahlenden Gesamtbetrag berücksichtigt. So fallen beispielsweise bei einer Sachversicherung (z.B. Hausratversicherung) Folgekosten von bis zu 25% Deines Zahlbeitrags an, auch wenn Du in den Folgejahrenn keine weitere Beratung wünschst.
Die erste Frage, die Du Dir stellen solltest ist, warum der Beratungsaufwand des Vermittlers (z.B. des Versicherungsvertreters/ -maklers) nicht in Rechnung gestellt wird bzw. wie sich dieser finanziert.
Die Unterscheidung zwischen einem Berater und einem Vermittler ist der, dass der Berater für die Beratung und der Vermittler für die Vermittlung von Versicherungsprodukten vergütet wird. Der Versicherungsberater wird aufgesucht um sein individuelles (persönliches) Risiko bewerten zu lassen. Dabei sollte geprüft werden, ob ein Abschluss einer Versicherung wirklich sinnvoll und notwendig ist. Vermittler, die von der Abschlussprovision leben, verfolgen meist das Ziel möglichst viele Versicherungen zu verkaufen.
Versicherungsvermittler sind dazu angehalten Dir im Erstkontakt seinen Status in Form der Kundenerstinformation auszuhändigen. Mittels dieser Information kannst Du einen Eindruck gewinnen, ob derjenige Deine wirtschaftlichen Interesse oder die eines Dritten vertritt.