Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgestellt, der darauf abzielt, die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland attraktiver zu gestalten. Der Entwurf, der am Mittwoch vom Bundeskabinett genehmigt wurde, soll Anreize für Unternehmen schaffen, mehr Beschäftigten eine Betriebsrente anzubieten. Aktuell haben nur etwa 54 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland Zugang zu einer Betriebsrente, wobei insbesondere kleinere Unternehmen und Geringverdiener betroffen sind.
Wichtige Erkenntnisse
- Ziel des Gesetzes ist es, die Zahl der Betriebsrenten zu erhöhen.
- Einkommensgrenzen für die Förderung werden angehoben.
- Erleichterungen beim Zugang zu bestehenden Betriebsrenten sind vorgesehen.
- Gewerkschaften kritisieren fehlende Verpflichtungen für Arbeitgeber.
Die geplanten Änderungen umfassen eine Erhöhung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Förderung bei der Betriebsrente von 2575 auf 2718 Euro brutto im Monat. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber bis zu dieser Lohngrenze steuerliche Vorteile erhalten, wenn sie ihren Beschäftigten einen Beitrag zur Betriebsrente leisten. Zudem wird der Betrag, bis zu dem staatliche Förderungen für Unternehmen möglich sind, von 960 Euro auf 1200 Euro angehoben. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Beschäftigte durch Lohnerhöhungen nicht aus der Förderung herausfallen.
Ein weiterer Punkt des Gesetzesentwurfs ist die Flexibilisierung für Rentner. Künftig sollen Rentner ihre Betriebsrente mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren können, was mehr Spielraum für individuelle Lebenssituationen schafft.
Das Bundesarbeitsministerium hat bislang keine konkrete Zahl genannt, wie viele zusätzliche Betriebsrenten durch die neuen Regelungen entstehen sollen. Es wird jedoch betont, dass „starke Impulse gesetzt“ werden, um die Zahl der Betriebsrenten zu erhöhen. Eine Evaluation ist für 2028 geplant, um zu überprüfen, ob die Maßnahmen erfolgreich waren. Sollte die Zahl der Betriebsrenten nicht steigen, wird die Bundesregierung verpflichtet, weitere Handlungsoptionen zu prüfen, einschließlich der Möglichkeit einer obligatorischen Betriebsrente.
Die Gewerkschaften haben das Vorhaben grundsätzlich begrüßt, jedoch auch Kritik geäußert. Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), bemängelte, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber gebe, einen Mindestbeitrag in eine Betriebsrente einzuzahlen. Derzeit haben Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf den Aufbau einer Betriebsrente, wenn sie diesen über eine Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Nur ein kleiner Teil der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für eine Betriebsrente vollständig.
Der Gesetzesentwurf muss nun noch vom Bundestag beschlossen werden, sodass in den kommenden Wochen möglicherweise noch inhaltliche Änderungen vorgenommen werden können.
Quellen
- Betriebliche Altersvorsorge soll attraktiver werden, Deutsche Wirtschaftsnachrichten.