Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift bei dem Landgericht einreicht.
§ 114 STBERG – Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
Steuerberatungsgesetz
§ 114 STBERG – Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
Stand: 27.01.2026
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