Der Prinzipal kann vor der Beendigung des Dienstverhältnisses durch schriftliche Erklärung auf das Wettbewerbverbot mit der Wirkung verzichten, daß er mit dem Ablauf eines Jahres seit der Erklärung von der Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung frei wird.
§ 75a HGB – Kein Titel
Handelsgesetzbuch
§ 75a HGB – Kein Titel
Stand: 27.01.2026
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