Versicherungslexikon

Nutzungsausfall: Was du im Schadensfall wissen musst!

Nutzungsausfall: Was du im Schadensfall wissen musst!

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Ist dein Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit, kommt neben den Reparaturkosten eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Sie soll den Nachteil ausgleichen, dass du dein Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen kannst. Entscheidend sind unter anderem die Haftung, dein tatsächlicher Nutzungswille und die Dauer, in der dir das Auto fehlt.

Wann besteht Anspruch auf Nutzungsausfall?

Ein Anspruch kommt grundsätzlich in Betracht, wenn der Unfall nicht von dir verursacht wurde und dein Fahrzeug wegen des Schadens nicht sicher genutzt werden kann. Als rechtliche Grundlage wird im Ausgangstext § 249 BGB genannt. Eine Mit- oder Teilschuld kann den Anspruch beeinflussen oder ausschließen.

Außerdem musst du das Fahrzeug tatsächlich nutzen wollen und dazu in der Lage sein. Das lässt sich beispielsweise durch den Arbeitsweg, regelmäßige Fahrten, ein Fahrtenbuch oder andere nachvollziehbare Angaben belegen. Bist du selbst während des gesamten Zeitraums nicht nutzungsfähig, etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, kann das gegen einen Anspruch sprechen. Auch ein fehlender Führerschein kann die Nutzungsmöglichkeit ausschließen.

Welche Nachweise brauchst du?

Für die Prüfung deines Anspruchs sind insbesondere folgende Unterlagen wichtig:

  • ein Unfallbericht und Angaben zur Haftung;

  • ein Schadensgutachten oder eine vergleichbare Dokumentation zur Fahruntüchtigkeit;

  • eine Bestätigung der Werkstatt über die Reparaturdauer;

  • Nachweise, warum du auf das Fahrzeug angewiesen bist und es während des Ausfalls genutzt hättest.

Bei der Schadenregulierung kann ein Kfz-Gutachten die Schäden und den voraussichtlichen Zeitraum dokumentieren.

Wie wird die Höhe berechnet?

Sachbearbeiter berechnet Nutzungsausfall

Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Fahrzeugklasse und einem Tagessatz aus einer Nutzungsausfalltabelle, die häufig als Eurotax-Schwacke-Liste bezeichnet wird. Die Tabellen ordnen Fahrzeuge verschiedenen Gruppen zu. Je nach Fahrzeugtyp und Wert gelten unterschiedliche Tagessätze. Motorräder werden in der Regel gesondert bewertet.

Maßgeblich ist außerdem die nachgewiesene Ausfallzeit. Bei älteren Fahrzeugen kann eine Herabstufung in eine niedrigere Fahrzeugklasse erfolgen. Im Ausgangstext wird außerdem darauf hingewiesen, dass bei sehr alten Fahrzeugen eine Orientierung an den Vorhaltekosten möglich sein kann. Die konkrete Einstufung ist daher keine automatische Folge des Fahrzeugalters, sondern sollte im Einzelfall geprüft werden.

Wie lange wird Nutzungsausfall gezahlt?

Bei einer Reparatur orientiert sich die Entschädigung grundsätzlich an der erforderlichen Reparaturzeit. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Zeitraum der Wiederbeschaffung maßgeblich sein. Der Ausgangstext nennt hierfür eine Überlegungszeit von ein bis drei Tagen sowie häufig 14 bis 16 Tage für die Wiederbeschaffung. Solche Zeiträume sind jedoch nicht pauschal garantiert; Lieferprobleme und andere besondere Umstände können eine Rolle spielen.

Als allgemeine Orientierung wird im Ausgangstext eine maximale Entschädigungsdauer von 14 Tagen genannt. Zugleich wird ein Fall des Oberlandesgerichts Celle mit 26 zugesprochenen Tagen erwähnt. Das zeigt, dass die Gerichte die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.

Mietwagen, Zweitwagen und besondere Fälle

Du musst dich grundsätzlich zwischen einer Nutzungsausfallentschädigung und einem Mietwagen als Ausgleich für denselben Zeitraum entscheiden. Ob ein Mietwagen wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von der voraussichtlichen Ausfallzeit und deinem tatsächlichen Bedarf ab.

Ein vorhandener Zweitwagen kann den Anspruch beeinflussen. Er schließt ihn nicht automatisch aus. Entscheidend kann sein, ob das Fahrzeug von einer anderen Person genutzt wird oder für deinen konkreten Bedarf ungeeignet ist. Das solltest du nachvollziehbar dokumentieren. Bei einem Zweitwagen gelten daher die konkreten Nutzungsverhältnisse.

Auch bei einem Ersatzfahrzeug, einem Wohnmobil oder einem gewerblich genutzten Fahrzeug können besondere Umstände relevant sein. Bei gewerblichen Fahrzeugen ist insbesondere zwischen Nutzungsausfall und einem konkreten Erwerbs- oder Gewinnausfall zu unterscheiden.

So machst du den Anspruch geltend

  1. Dokumentiere Unfall, Schäden und den Zeitraum, in dem dein Fahrzeug nicht nutzbar ist.

  2. Informiere die gegnerische Versicherung und teile ihr mit, dass du Nutzungsausfall geltend machst.

  3. Füge Gutachten, Werkstattangaben und Nachweise zu deinem Nutzungswillen bei.

  4. Ordne dein Fahrzeug anhand der aktuellen Nutzungsausfalltabelle ein und prüfe die Berechnung.

Eine Geldentschädigung ohne Anmietung eines Ersatzwagens wird im Ausgangstext als fiktive Abrechnung bezeichnet. Auch dabei musst du die Nutzungsmöglichkeit, den Nutzungswillen und die Ausfallzeit plausibel machen. Lehnt die Versicherung deinen Anspruch ab oder bestreitet sie die Höhe, solltest du die Begründung prüfen lassen. Ein Gutachter oder Rechtsanwalt kann dich dabei unterstützen.

Besonders wichtig ist, dass du keine pauschale Entschädigung voraussetzt: Fahrzeugklasse, Alter, Haftungsquote, Zweitwagen, Reparaturdauer und die konkrete Nutzungssituation können das Ergebnis verändern. Bei einem Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung solltest du deine Forderung deshalb möglichst vollständig belegen. Eine Rückstufung der Fahrzeugklasse kann insbesondere bei älteren Fahrzeugen eine Rolle spielen. Hebe außerdem alle Unterlagen auf, auch wenn ein Krankenhausaufenthalt oder ein anderer Umstand die Nutzung verhindert hat.

Nutzungsausfall: Autofahrer steht am Unfallwagen
Nutzungsausfallentschädigung: Häufige Probleme

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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