Versicherungslexikon

Sturmschaden, welche Versicherung zahlt?

Sturmschaden, welche Versicherung zahlt?

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Sturmschaden: Welche Versicherung zahlt?

Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt wurde und welcher Versicherungsschutz in deinem Vertrag vereinbart ist. Für das Gebäude ist meist die Wohngebäudeversicherung zuständig, für bewegliche Gegenstände die Hausratversicherung und für das eigene Auto die Kaskoversicherung. Prüfe außerdem Ausschlüsse, Selbstbehalt und Versicherungssummen.

Die wichtigsten Zuständigkeiten

  • Haus, Dach, Fenster und fest eingebaute Bestandteile: In der Regel leistet die Wohngebäudeversicherung bei versicherten Schäden durch Sturm und Hagel. Auch Reparatur- und Wiederherstellungskosten können umfasst sein.
  • Möbel, Elektrogeräte und andere bewegliche Sachen: Dafür kommt grundsätzlich die Hausratversicherung infrage. Ob sich der Schutz auch auf Gartenmöbel erstreckt, richtet sich nach dem Tarif und dem Versicherungsort.
  • Auto: Bei Schäden durch Äste, Bäume oder andere Sturmfolgen ist meist die Teilkaskoversicherung zuständig. Eine Vollkaskoversicherung kann je nach Schaden und Vertrag ebenfalls leisten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug nicht.

Beschädigtes Auto mit zerbrochenen Fenstern und Trümmern.

Welche Rolle spielt die Windstärke?

Viele Versicherungsverträge erkennen einen Sturm erst ab Windstärke 8 an, also ab etwa 62 km/h. Das ist keine pauschale Zusage für jeden Vertrag: Maßgeblich sind die Bedingungen deiner Police und der Nachweis des Sturmereignisses. Schäden können beispielsweise durch herumfliegende Äste, abgedeckte Dachziegel oder umgestürzte Bäume entstehen.

Garten, Bäume und Solaranlage

Fällt ein Baum auf dein Haus, kann die Wohngebäudeversicherung für Gebäudeschäden aufkommen. Aufräumungs- und Entsorgungskosten sind je nach Tarif eingeschlossen oder begrenzt. Bei einem Baum vom Nachbargrundstück kann zusätzlich dessen Haftpflichtversicherung relevant sein, wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachweisbar ist. Ohne solche Verantwortlichkeit bleibt häufig die eigene Gebäudeversicherung der erste Ansprechpartner.

Für Gartenmöbel oder andere bewegliche Gegenstände solltest du die Hausratversicherung und deren Außenbereichsregelungen prüfen. Eine Elementarversicherung ergänzt den Schutz gegen bestimmte Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck. Sie ersetzt nicht automatisch den vereinbarten Sturm- oder Hausratschutz.

Bei einer Solaranlage solltest du prüfen, ob sie in der Wohngebäudeversicherung ausdrücklich mitversichert ist. Je nach Vertrag kann eine spezielle Photovoltaikversicherung zusätzliche Risiken wie Blitzschlag oder technische Schäden abdecken.

Sturmschaden an einem Haus mit Trümmern.

Schäden an fremdem Eigentum

Beschädigt ein von deinem Grundstück stammender Gegenstand oder Baum das Eigentum anderer, kann deine private Haftpflichtversicherung zuständig sein, wenn du den Schaden schuldhaft verursacht oder eine Pflicht verletzt hast. Für Eigentümer kann außerdem eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig sein. Beispiele sind ein nicht ausreichend gesicherter Sonnenschirm, ein Dachziegel oder ein mangelhaft kontrollierter Baum. Dokumentiere den Vorfall und melde ihn auch dann, wenn die Verantwortlichkeit noch unklar ist.

Was musst du nach dem Sturmschaden tun?

  1. Sicherheit prüfen: Halte dich von beschädigten Dächern, umgestürzten Bäumen und Stromleitungen fern. Bei akuter Gefahr rufst du die zuständigen Einsatzkräfte.
  2. Schaden begrenzen: Sichere Fenster mit einer Plane oder entferne gefahrbringende Gegenstände, soweit das gefahrlos möglich ist. Vermeide größere Reparaturen, bevor du mit der Versicherung gesprochen hast.
  3. Alles dokumentieren: Fotografiere die Schäden und notiere Zeitpunkt, Ursache, beschädigte Gegenstände und mögliche Zeugen. Bewahre Rechnungen und Kostenvoranschläge auf.
  4. Versicherung informieren: Nutze die vereinbarte Schadensmeldung und melde den Schaden möglichst sofort. Warte, sofern möglich, die Begutachtung ab, bevor du Reparaturen beauftragst.

Beschädigtes Hausdach mit Trümmern und Ästen.

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Eine Ablehnung kann auf fehlender Deckung, unzureichender Dokumentation oder einer nicht eingehaltenen Frist beruhen. Lies die Begründung und Vertragsbedingungen sorgfältig. Du kannst schriftlich widersprechen und weitere Nachweise einreichen. Bei anhaltenden Unstimmigkeiten helfen eine Verbraucherberatungsstelle oder ein Anwalt für Versicherungsrecht.

Sturmschäden vorbeugen

  • Sichere Gartenmöbel, Fahrräder und andere lose Gegenstände.
  • Kontrolliere Bäume auf morsche Äste und lasse notwendige Arbeiten fachgerecht erledigen.
  • Schließe Fenster und Türen und stelle das Auto möglichst geschützt ab.
  • Halte Regenrinnen und Fallrohre frei und prüfe regelmäßig Dach, Fassade und Versicherungsschutz.

Für Schäden am Gebäude, Hausrat, Auto und fremdem Eigentum gelten unterschiedliche Regeln. Entscheidend ist deshalb immer der konkrete Vertrag.

Wohngebäudeversicherung, Feuer, Brand und Reparaturkosten können je nach Vertrag ebenfalls relevante Bestandteile des Versicherungsschutzes sein.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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