Versicherungslexikon

Todesfallleistung: Welche Versicherungen zahlen im Todesfall?

Todesfallleistung: Welche Versicherungen zahlen im Todesfall?

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Welche Versicherung im Todesfall zahlt, hängt vom Vertrag und der Todesursache ab. Eine direkte Leistung für Hinterbliebene leisten vor allem Lebens-, Risiko- und Sterbegeldversicherungen. Eine Unfallversicherung zahlt nur unter den vereinbarten Voraussetzungen, etwa bei einem tödlichen Unfall. Andere Versicherungen enden nicht zwingend sofort, sondern werden fortgeführt, auf Erben übertragen oder müssen angepasst werden.

Diese Versicherungen zahlen im Todesfall

Unfallversicherung

Die Todesfallleistung der Unfallversicherung greift, wenn der Tod auf einen versicherten Unfall zurückgeht. Im Ausgangstext ist ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten nach dem Unfall genannt; maßgeblich ist jedoch die jeweilige Police. Die Leistung kann unter anderem zur Deckung der Bestattungskosten oder als finanzielle Überbrückung dienen. Stirbst du nicht infolge eines Unfalls, besteht aus diesem Baustein in der Regel kein Anspruch.

Für die Prüfung werden häufig der Versicherungsschein, eine Kopie der Sterbeurkunde, Angaben zu den begünstigten Personen und deren Bankverbindungen benötigt. Bei einem Unfall können außerdem eine Schilderung des Unfallhergangs und Unfallberichte verlangt werden.

Kapitallebensversicherung

Todesfallleistung: Familie in liebevoller Umarmung während schwieriger Zeiten.

Eine Lebensversicherung mit Kapitalbildung verbindet Todesfallschutz und Sparvorgang. Stirbst du während der Laufzeit, erhalten die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme; je nach Vertrag können Überschüsse hinzukommen. Wenn du das Vertragsende erlebst, kann eine Auszahlung im Erlebensfall vorgesehen sein. Die konkrete Leistung ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.

Prüfe regelmäßig, ob die Bezugsberechtigten noch deinem Wunsch entsprechen, etwa nach einer Heirat oder Scheidung. Für die Auszahlung werden üblicherweise der Versicherungsschein und die Sterbeurkunde benötigt.

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Summe ausschließlich, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Anders als bei der Kapitallebensversicherung wird kein Kapital für den Erlebensfall angespart. Dadurch sind die Beiträge in der Regel niedriger.

Sie eignet sich besonders, wenn deine Familie von deinem Einkommen abhängt oder gemeinsame Kredite abgesichert werden sollen. Die Versicherungssumme sollte sich am finanziellen Bedarf, an offenen Verbindlichkeiten und an der Zahl der abzusichernden Angehörigen orientieren. Pauschale Empfehlungen ersetzen keine individuelle Prüfung.

Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung. Sie soll vor allem Kosten rund um die Bestattung auffangen, etwa für Bestatter, Grabstelle, Trauerfeier, Blumen oder Traueranzeigen. Die Versicherungssumme wird deshalb meist an den gewünschten Bestattungsumfang angepasst. Ob Gesundheitsfragen entfallen oder ein Abschluss in höherem Alter möglich ist, hängt vom Tarif ab.

Weitere Informationen zum Umfang findest du in der Sterbegeldversicherung.

Welche Versicherungen zahlen nicht automatisch eine Todesfallleistung?

Die folgenden Verträge sind keine allgemeinen Todesfallversicherungen. Nach dem Tod muss aber trotzdem geprüft werden, ob sie fortgeführt, geändert oder beendet werden:

  • Kfz-Versicherung: Sie ist an das Fahrzeug gebunden. Die Erben müssen den Versicherer informieren und können den Vertrag je nach Situation übernehmen oder kündigen. Bei einem Verkauf endet der bisherige Vertrag, sobald der neue Halter Versicherungsschutz vereinbart hat. Ein Sonderkündigungsrecht besteht laut Ausgangstext im Todesfall nicht.
  • Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung: Der Schutz kann für mitversicherte Angehörige zunächst weiterbestehen. Wird der Hausstand aufgelöst, endet die Hausratversicherung in der Regel; bei einem verbleibenden Haushalt ist eine Übernahme zu klären. Prüfe die Hausratversicherung und die Vertragsbedingungen.
  • Wohngebäudeversicherung: Bei einem Eigentümerwechsel durch Erbfolge geht der Vertrag grundsätzlich auf die Erben über. Informiere den Versicherer und kläre Nachweise wie Sterbeurkunde, Erbschein oder Grundbuchänderung. Die Wohngebäudeversicherung darf nicht unbemerkt auslaufen; Beiträge und Kündigung richten sich nach Vertrag und Situation.
  • Rechtsschutzversicherung: Ob der Vertrag auf Erben übergeht und welche Leistungen fortbestehen, hängt von den Bedingungen ab. Beiträge, versicherte Personen und Kündigungsfristen solltest du mit dem Versicherer klären. Das gilt auch für den Rechtsschutzversicherung.
  • Krankenversicherung: Der Versicherungsschutz der verstorbenen Person endet mit dem Tod. Die Krankenkasse oder der private Versicherer sollte zeitnah informiert werden. Für mitversicherte Angehörige können eigene Regelungen und Fristen gelten. Kläre diese direkt bei der Krankenversicherung; unter Umständen ist eine Fortführung oder Umstellung erforderlich.

Familie in einem friedlichen Moment der Unterstützung.

Was Hinterbliebene zuerst erledigen sollten

  1. Informiere jeden bekannten Versicherer möglichst früh über den Todesfall und frage nach den geltenden Meldefristen.
  2. Halte Versicherungsschein, Sterbeurkunde, Kontaktdaten der Bezugsberechtigten und Bankverbindungen bereit. Je nach Vertrag können ärztliche Unterlagen oder ein Unfallbericht erforderlich sein.
  3. Prüfe, wer bezugsberechtigt ist und welche Verträge auf Erben oder mitversicherte Personen übergehen.
  4. Kündige oder ändere Verträge erst, nachdem du Versicherungsschutz, Fristen und laufende Verpflichtungen geklärt hast.

Bei der Prüfung können auch Begriffe wie Hauptfälligkeit und Vertragslaufzeit entscheidend sein. Leistungen werden grundsätzlich nur ausgezahlt, wenn der Todesfall vom vereinbarten Versicherungsschutz erfasst ist. Die genaue Anspruchsprüfung übernimmt der jeweilige Versicherer.

Weitere rechtliche Fragen können je nach Fall eine Rolle spielen, etwa beim Verwaltungsrechtsschutz. Entscheidend ist, dass du die Police, die Bezugsberechtigung und die geltenden Fristen prüfst, statt von einer automatischen Auszahlung auszugehen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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