Unfallversicherung bei Firmen-Fußballturnier: Gerichtsurteil sorgt für Klarheit

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Unfallversicherung bei Firmen-Fußballturnier: Gerichtsurteil sorgt für Klarheit

Ein kürzliches Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hat für Aufsehen gesorgt, nachdem entschieden wurde, dass ein Unfall bei einem firmeninternen Fußballturnier nicht als Arbeitsunfall gilt. Ein Mitarbeiter, der sich während des Turniers verletzte, hatte auf Entschädigung geklagt, jedoch ohne Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass das Event nicht als arbeitsvertragliche Pflicht angesehen werden kann und somit kein Versicherungsschutz besteht.

Wichtige Erkenntnisse

  • Das BSG entschied, dass das Fußballturnier kein Arbeitsunfall war.
  • Der Kläger war nicht im Rahmen seiner beruflichen Pflichten aktiv.
  • Die Veranstaltung wurde nicht als Betriebssport oder firmeneigenes Event klassifiziert.

Hintergrund des Falls

Ein Angestellter der Firma B. hatte sich während des 21. Internationalen B.-Fußballturniers, an dem 80 Mitarbeiter teilnahmen, das rechte Knie verletzt. Die Firma, die über 11.000 Beschäftigte in Europa hat, organisiert jährlich dieses Turnier, wobei die Niederlassung des Vorjahressiegers die Ausrichtung übernimmt. Der Kläger argumentierte, dass das Turnier Werbezwecken diente, da es im Intranet beworben wurde und die Unternehmensleitung anwesend war.

Entscheidung der Berufsgenossenschaft

Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab. Der Kläger war nicht in seiner Funktion als Kommissionierer tätig und das Turnier wurde nicht als Betriebssport eingestuft. Die Veranstaltung diente nicht der Promotion des Unternehmens, was entscheidend für die Urteilsfindung war.

Argumentation des Klägers

In seiner Revision führte der Kläger an, dass das Turnier als Werbeveranstaltung betrachtet werden müsse. Er verwies auf die Einladung aller Mitarbeiter, die Präsenz der Unternehmensleitung und die Pokalverleihung mit dem Firmenlogo. Zudem wurde über das Event in den Medien berichtet.

Urteil des Revisionsantrags

Der Revisionsantrag des Klägers wurde abgelehnt. Das BSG stellte fest, dass die Teilnahme an einem Sportereignis nicht automatisch Versicherungsschutz begründet, selbst wenn die Firma es unterstützt. Der Fokus des Turniers lag auf dem Wettbewerb und nicht auf der Erfüllung beruflicher Pflichten. Daher war kein Versicherungsschutz gegeben.

Fazit

Das Urteil des BSG bringt Klarheit in die Frage der Unfallversicherung bei firmeninternen Sportveranstaltungen. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass solche Events nicht automatisch unter den Schutz der Unfallversicherung fallen, wenn sie nicht als Teil der beruflichen Tätigkeit angesehen werden. Dies könnte Auswirkungen auf die Organisation ähnlicher Veranstaltungen in der Zukunft haben.

Quellen

KI - Kennzeichnungspflicht

Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung sind KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audios als solche zu kennzeichnen. Deepfakes werden ausdrücklich als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offengelegt. Die Kennzeichnung erfolgt sowohl für Menschen klar erkennbar als auch in maschinenlesbarer Form.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen weder eine professionelle Beratung. Bitte suche bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer einen zugelassenen Arzt oder eine andere qualifizierte medizinische Fachkraft auf. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Solltest du Fragen haben, schreib uns eine Nachricht.

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