Sturmtief Benjamin fegt über Teile der Schweiz und bringt erhebliche Windgeschwindigkeiten mit sich. Meteo Schweiz hat die Gefahrenstufe 3 ausgerufen, was bedeutet, dass Äste abbrechen, Bäume umstürzen und Dächer beschädigt werden können. In solchen Situationen stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt, insbesondere wenn es um Autos geht.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Kaskoversicherung übernimmt in der Regel Schäden am Auto, wenn die Windgeschwindigkeit mindestens 75 km/h beträgt.
- Gebäudeversicherungen decken Elementarschäden an Häusern, wobei die genauen Bedingungen je nach Kanton variieren.
- Bei Schäden durch Nachbars Eigentum kann der Nachbar haftbar gemacht werden, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
- Mieter haften in der Regel nicht für Sturmschäden, wenn sie angemessene Vorsichtsmassnahmen getroffen haben.
Schäden am Auto durch Sturm
Wenn ein herumfliegender Ast die Frontscheibe Ihres Autos beschädigt, kommt in den meisten Fällen die Kaskoversicherung dafür auf. Voraussetzung ist jedoch, dass der Sturm eine Geschwindigkeit von mindestens 75 Kilometern pro Stunde erreicht hat und somit als Elementarereignis gilt. Je nach Police kann die Versicherung jedoch nur den Zeitwert des Fahrzeugs ersetzen.
Versicherungsschutz für Gebäude
Elementarschäden an Gebäuden, die durch Sturm verursacht werden, sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Diese ist in den meisten Schweizer Kantonen obligatorisch. Für die Deckung durch die Gebäudeversicherung werden oft Sturmböen von mindestens 63 Kilometern pro Stunde (im Zehnminuten-Mittel) vorausgesetzt. Sollte die Versicherung die Kostenübernahme verweigern, weil der Sturm angeblich nicht heftig genug war, ist es ratsam, Belege von Meteo Schweiz beizufügen, um das Gegenteil zu beweisen.
Photovoltaikanlagen und andere Schäden
Auch Schäden an Photovoltaikanlagen auf dem Dach können von der Gebäudeversicherung gedeckt sein, sofern die erforderliche Windgeschwindigkeit erreicht wurde und ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen der Police zu prüfen, da nicht alle Komponenten einer Anlage abgedeckt sein könnten. Bei Schäden, die durch herumfliegende Gegenstände von Nachbarn verursacht werden, kann der Nachbar haftbar gemacht werden, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Mieter haften in der Regel nicht für Sturmschäden an ihrem Mietobjekt, solange sie angemessene Vorsichtsmassnahmen getroffen haben, wie das Einrollen von Sonnenstoren bei Sturmwarnung.
Was tun bei Flugverspätungen oder Arbeitsausfällen?
Flugverspätungen aufgrund von Stürmen sind in der Regel nicht entschädigungspflichtig seitens der Fluggesellschaften, da sie als höhere Gewalt gelten. Ebenso müssen Arbeitnehmer Lohnabzüge oder Nacharbeit in Kauf nehmen, wenn sie aufgrund von Sturmschäden (z.B. blockierte Bahnstrecken) zu spät zur Arbeit erscheinen, es sei denn, der Arbeitsausfall liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers (z.B. Stromausfall im Betrieb).
Fazit
Bei Sturmschäden ist es entscheidend, die Bedingungen der eigenen Versicherungsverträge genau zu kennen. Die Kaskoversicherung für Fahrzeuge und die Gebäudeversicherung für Häuser bieten wichtigen Schutz. Bei Nachbarschaftsschäden oder Schäden an Mietobjekten spielen Sorgfaltspflicht und angemessene Vorsichtsmassnahmen eine zentrale Rolle.

