Immer mehr Versicherer beenden bestehende Wohngebäudeversicherungsverträge, um Kunden in teurere Policen zu überführen oder sich von als unrentabel eingestuften Verträgen zu trennen. Dies kann für Versicherungsnehmer unerwartet kommen und wirft Fragen zu ihren Rechten und Pflichten auf. Betroffene sollten wissen, wie sie in solchen Situationen am besten vorgehen.
Kündigung durch den Versicherer: Wann ist das erlaubt?
Versicherer dürfen Verträge unter bestimmten Umständen kündigen. Dies kann nach einem Schadensfall geschehen, wobei die Kündigung frühestens bei der ersten Schadenzahlung und spätestens nach Abwicklung des Falls mit einer Frist von vier Wochen erfolgen kann. Bei Rechtsschutzversicherungen gelten oft strengere Regeln, die zwei regulierte Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten erfordern. Unabhängig davon dürfen Versicherer Verträge auch "ordentlich" zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. In der Kfz-Versicherung gilt eine verkürzte Frist von einem Monat.
- Versicherer dürfen nach einem Schadensfall außerordentlich kündigen.
- Ordentliche Kündigungen sind mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
- Bei der Kfz-Versicherung beträgt die Frist für ordentliche Kündigungen einen Monat.
Gründe für eine Kündigung und was Kunden tun können
Ein häufiger Grund für Kündigungen sind aufgetretene Schäden, insbesondere bei älteren Gebäuden. Versicherer prüfen dann genau, ob sich das Geschäft noch lohnt. Auch Beitragsrückstände können zur Kündigung führen. Wenn Sie mit Zahlungen im Rückstand sind, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Versicherer aufnehmen und die Details klären. Eine "qualifizierte Mahnung" muss detailliert aufschlüsseln, wie sich der Betrag zusammensetzt, um wirksam zu sein.
Strategien für Versicherungsnehmer bei drohender Kündigung
Wenn Sie absehen können, dass Ihr Versicherer kündigen möchte, gibt es mehrere Strategien. Eine "Kündigungsumkehr", bei der Sie selbst kündigen, kann Ihnen helfen, bei einem neuen Versicherer besser dazustehen, da nicht jeder Versicherer Kunden mit einer Vorversichererkündigung aufnimmt. Eine andere Möglichkeit ist, mit dem Versicherer über geänderte Vertragsbedingungen zu verhandeln, wie z.B. einen höheren Selbstbehalt oder den Verzicht auf bestimmte Leistungen. Dies ist jedoch keine Garantie und ein Anspruch darauf besteht nicht.
Was tun bei Beitragsrückstand?
Wenn Sie den Beitrag nicht zahlen können, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Bei einer Mahnung ist es wichtig, die Details zu prüfen und die Fristen einzuhalten. Eine unwirksame Mahnung kann dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz behalten. Bei ernsthaften finanziellen Sorgen ist es ratsam, Policen nach Wichtigkeit zu sortieren und entbehrliche Versicherungen zu kündigen. Bei Krankenversicherungsbeiträgen bleibt ein Minimalschutz auch bei Zahlungsrückstand erhalten.
Beschwerdemöglichkeiten und Datenbanken
Sollten Sie der Meinung sein, dass die Versicherung eine falsche Entscheidung getroffen hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diese Stelle prüft kostenfrei Ihren Fall. Bei ungewöhnlich hohen oder häufigen Schäden kann ein Eintrag in der Datenbank der Versicherer (HIS) erfolgen, was zukünftige Versicherungsabschlüsse erschweren kann.
Quellen
- Kündigung durch den Versicherer: Was Kunden tun können, wenn die Versicherung kündigt, Stiftung Warentest.
- Wohngebäudeversicherung: Ergo schmeißt Kunden raus, Stiftung Warentest.

