Berufsunfähigkeitsversicherung: Selbstständige und Absicherung

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Selbstständige und Absicherung

Selbstständiger in einem Büro, nachdenklich und konzentriert.

In Deutschland ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein wichtiges Thema, insbesondere für Selbstständige. Diese Versicherung bietet einen finanziellen Schutz, falls man aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann. Experten empfehlen, dass Selbstständige sich frühzeitig um eine BU kümmern, da sie oft nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind und im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige unverzichtbar.
  • Unvorhergesehene Ereignisse können die Existenz bedrohen.
  • Eine BU-Versicherung bietet finanzielle Sicherheit bei Verlust der Arbeitsfähigkeit.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?

Die Verbraucherzentrale betont, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung für alle, die von ihrem Einkommen leben, unerlässlich ist. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann schnell zu finanziellen Problemen führen, insbesondere für Selbstständige, die oft keine Rücklagen haben.

Die Allianz erklärt, dass Selbstständige und Freiberufler in der Regel nicht in der Deutschen Rentenversicherung abgesichert sind. Das bedeutet, dass sie im Falle einer Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Auch in der gesetzlichen Unfallversicherung sind Selbstständige meist nicht automatisch versichert, können sich jedoch freiwillig versichern.

Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Stiftung Warentest hat 2024 insgesamt 67 Angebote für BU-Versicherungen geprüft, von denen mehr als die Hälfte die Bestnote „Sehr gut“ erhielt.

Wichtige Regelungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Um einen verlässlichen Schutz zu gewährleisten, sollten folgende Punkte im Vertrag enthalten sein:

  1. Der BU-Vertrag gilt weltweit.
  2. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte voraussichtlich 6 Monate lang zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sein wird.
  3. Die Auszahlung der Rente erfolgt, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Körperverletzung nicht mehr zu mindestens 50 Prozent in seinem zuletzt ausgeübten Beruf tätig sein kann.
  4. Es wird nicht geprüft, ob der Versicherte aufgrund seiner Kenntnisse oder Fähigkeiten noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte.
  5. Eine rückwirkende Auszahlung der Rente ab dem ersten Tag des Sechs-Monats-Zeitraums ist möglich.
  6. Bei verspäteter Meldung wird die Rente mindestens drei Jahre lang rückwirkend gezahlt.
  7. Während der Leistungsprüfung kann der Versicherungsbetrag auf Wunsch gestundet werden.
  8. Bei befristeter Anerkennung verlangt der Versicherer nicht die Rückzahlung bereits gewährter Renten, wenn sich herausstellt, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt war.
  9. Der Versicherer verzichtet auf eine Kündigung des Vertrags, wenn der Versicherte ohne eigenes Verschulden Vorerkrankungen nicht angegeben hat.

Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Es ist wichtig, zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Berufsunfähigkeit bedeutet hingegen, dass jemand voraussichtlich länger als 6 Monate nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben.

Für Selbstständige ist es entscheidend, sich frühzeitig über die Möglichkeiten einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu informieren, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein.

Quellen

Texte und Bilder wurden mit KI erstellt

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