Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsrückerstattung – Lohnt sich das?

verfügbar

+200 Bewertungen

Ronny Knorr

ISO zertifizierter Sachverständiger & registrierter Versicherungsmakler (IHK)

Strausberg, Deutschland
Tätig seit: 2006
Deutsch
geprüfter Experte

Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsrückerstattung – Lohnt sich das?

Berater und Kunde im Gespräch im Büro

Du denkst über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach und stolperst über den Begriff ‚Beitragsrückerstattung‘? Klingt erstmal super, oder? Wer will nicht sein eingezahltes Geld zurückbekommen, wenn man es am Ende der Laufzeit nicht gebraucht hat? Aber lohnt sich das wirklich? Wir schauen uns das mal genauer an, denn hinter der Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsrückerstattung steckt mehr als nur ein einfacher Sparvertrag. Ist das die clevere Wahl für dich oder gibt es bessere Wege, dein Geld zu schützen und anzulegen?

Schlüssel-Erkenntnisse

  • Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückerstattung bekommst du am Ende der Laufzeit deinen Anteil an den erwirtschafteten Überschüssen zurück, falls du nicht berufsunfähig wurdest.
  • Diese Überschüsse entstehen, wenn der Versicherer einen Teil der Beiträge am Kapitalmarkt anlegt und Gewinne erzielt, an denen du beteiligt wirst.
  • Wirst du berufsunfähig, entfällt die Rückzahlung, und der angesparte Betrag kann zur Erhöhung deiner BU-Rente verwendet werden.
  • Die Höhe der Rückzahlung ist nicht garantiert und hängt von der Anlagestrategie des Versicherers, der Marktentwicklung und der Laufzeit deines Vertrags ab.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückerstattung ist oft teurer als eine ohne, und es ist nicht immer sicher, ob sie sich finanziell wirklich lohnt – prüfe Alternativen wie die Beitragsverrechnung.

Was bedeutet die Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsrückerstattung?

Die Idee hinter der Beitragsrückgewähr

Stell dir vor, du zahlst jeden Monat für deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Das ist ja erstmal gut und wichtig, denn statistisch gesehen wird jeder Vierte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Wenn du dann aber bis zum Ende der Vertragslaufzeit gesund bleibst und nie berufsunfähig wirst, denkst du vielleicht: "Mist, das Geld ist jetzt weg und ich hab nichts davon gehabt." Genau hier kommt die BU mit Beitragsrückerstattung ins Spiel. Die Idee ist simpel: Wenn du am Ende der Laufzeit nicht berufsunfähig warst, bekommst du einen Teil deiner eingezahlten Beiträge zurück. Das klingt erstmal super, fast wie ein Sparvertrag, bei dem du dein Geld zurückbekommst, wenn du es nicht brauchst. Aber Achtung: Ganz so einfach ist es nicht. Du zahlst ja für den Schutz, und der ist das eigentliche Produkt. Die Rückerstattung ist eher ein netter Bonus, wenn alles gut geht.

Wie Überschüsse entstehen und wie sie verwendet werden

Woher kommt denn dieses Geld, das zurückgezahlt wird? Das sind die sogenannten Überschüsse. Dein Versicherer legt dein Geld, das du einzahlst, am Kapitalmarkt an. Wenn er damit mehr verdient, als er eigentlich für die Absicherung und die Verwaltung braucht, entstehen Überschüsse. Diese Gewinne sind aber nicht garantiert, sie hängen stark von der Marktentwicklung und der Anlagestrategie des Versicherers ab. Was passiert dann mit diesen Überschüssen? Der Versicherer kann sie auf verschiedene Weisen nutzen:

  • Als Beitragsverrechnung: Ein Teil der Überschüsse wird genutzt, um deine laufenden Beiträge zu senken. Du zahlst also effektiv weniger, als auf dem Papier steht.
  • Als Bonusrente: Die Überschüsse werden angespart und am Ende der Laufzeit ausgezahlt, oder sie erhöhen deine monatliche BU-Rente, falls du doch berufsunfähig wirst.
  • Als Barauszahlung: Am Ende der Vertragslaufzeit erhältst du die angesparten Überschüsse als Geld zurück.

Der Unterschied zur klassischen BU-Versicherung

Der Hauptunterschied liegt genau in diesem Punkt der Rückzahlung. Bei einer klassischen BU-Versicherung ohne Beitragsrückgewähr zahlst du deine Beiträge und wenn du nicht berufsunfähig wirst, sind die Beiträge weg. Du hast aber eben den vollen Versicherungsschutz genossen, der ja das Wichtigste ist. Bei der Variante mit Beitragsrückerstattung hast du zusätzlich die Chance, am Ende Geld zurückzubekommen, wenn du gesund bleibst. Das macht den Vertrag oft teurer, weil ein Teil deines Beitrags eben nicht nur für die reine Absicherung, sondern auch für den Sparanteil und die potenzielle Rückzahlung verwendet wird. Man könnte sagen, die klassische BU ist wie eine reine Risikoversicherung, während die BU mit Beitragsrückerstattung Elemente einer Sparanlage mit integriert.

Wie funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsrückerstattung?

Die Rolle des Sparanteils und der Kapitalanlage

Stell dir vor, deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit Beitragsrückerstattung ist wie ein zweigeteiltes Paket. Ein Teil davon ist die reine Absicherung, also das Geld, das im Ernstfall einer Berufsunfähigkeit fließt. Der andere Teil ist ein kleiner Sparanteil, der vom Versicherer angelegt wird. Dieser Sparanteil ist der Schlüssel zur Beitragsrückerstattung.

Der Versicherer nimmt deine Beiträge und legt sie am Kapitalmarkt an. Das kann auf verschiedene Weisen geschehen, zum Beispiel in klassischen verzinslichen Anlagen oder auch in Fonds. Je nachdem, wie gut diese Anlagen laufen, erwirtschaftet der Versicherer Gewinne. Diese Gewinne sind die sogenannten Überschüsse.

Die Beteiligung an erwirtschafteten Gewinnen

Wenn der Versicherer erfolgreich ist und Überschüsse erzielt, profitierst du davon. Ein Teil dieser Gewinne wird dir gutgeschrieben. Das ist im Grunde die Beteiligung an den erwirtschafteten Gewinnen. Stell dir das wie eine Art Dividende vor, die du auf deine eingezahlten Beiträge bekommst. Diese Gutschriften erfolgen meist jährlich und summieren sich über die Laufzeit des Vertrags.

Das Wichtigste dabei ist: Diese Überschüsse sind nicht garantiert. Sie hängen stark von der allgemeinen Marktentwicklung und der Anlagestrategie des Versicherers ab. Wenn die Märkte gut laufen, sind die Überschüsse höher; wenn sie schlecht laufen, können sie auch geringer ausfallen oder im schlimmsten Fall sogar ganz wegbleiben.

Varianten der Überschussverwendung

Es gibt verschiedene Wege, wie diese erwirtschafteten Überschüsse eingesetzt werden können, und das beeinflusst, wie du sie am Ende siehst:

  • Direkte Auszahlung: Am Ende der Vertragslaufzeit, wenn du nicht berufsunfähig geworden bist, werden dir die angesammelten Überschüsse ausgezahlt. Das ist die klassische Beitragsrückerstattung.
  • Beitragsverrechnung: Die Überschüsse werden genutzt, um deine laufenden Beiträge zu reduzieren. Du zahlst also effektiv weniger, als auf dem Papier steht.
  • Bonusrente: Die Überschüsse werden verwendet, um deine garantierte Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall zu erhöhen. Du bekommst also im Ernstfall mehr Geld.

Welche Variante am Ende für dich am besten ist, hängt von deinen persönlichen Zielen und dem Angebot des Versicherers ab. Die direkte Auszahlung klingt verlockend, aber eine höhere Rente im Ernstfall kann auch sehr wertvoll sein.

Wann lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsrückerstattung?

Ob sich eine BU mit Beitragsrückgewähr für dich wirklich auszahlt, hängt von ein paar Dingen ab. Ganz ehrlich, es ist nicht immer ein Selbstläufer. Meistens zahlst du für diese Variante etwas mehr Prämie als bei einer BU ohne Rückzahlung. Das ist erstmal nicht schlimm, denn die Absicherung selbst ist ja das Wichtigste. Aber die Frage ist: Bekommst du am Ende auch genug zurück, um den Aufpreis wettzumachen?

Das ist nämlich gar nicht so leicht vorherzusagen. Stell dir vor, du schließt so einen Vertrag ab. Die Höhe der Rückzahlung hängt stark davon ab, wie gut der Versicherer mit dem Geld wirtschaften kann, das er von allen Versicherten eingesammelt hat. Die Anlagestrategie des Versicherers spielt hier eine riesige Rolle. Manche setzen auf sichere, aber renditeschwache Anlagen, andere gehen mehr ins Risiko für höhere Gewinne. Das ist wie beim Lotto – mal läuft’s gut, mal nicht.

Dann kommt noch die allgemeine Marktentwicklung dazu. Wenn die Zinsen niedrig sind oder die Börse schwächelt, dann sind eben auch die Überschüsse kleiner. Das bedeutet, am Ende der Laufzeit bekommst du vielleicht weniger zurück, als du dir erhofft hast. Manchmal ist es dann sogar besser, das Geld, das du mehr für die Rückgewähr zahlst, einfach in einen separaten Sparvertrag zu stecken. Da weißt du wenigstens, was du hast.

Überleg dir also gut:

  • Deine persönliche Situation: Bist du eher risikoscheu oder gehst du gerne mal einen Schritt weiter?
  • Die Tarife der Anbieter: Vergleiche genau, wie viel mehr du zahlst und wie die Anbieter ihre Gelder anlegen.
  • Deine Erwartungen: Willst du primär abgesichert sein oder ist dir die potenzielle Rückzahlung fast genauso wichtig?

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst und dir die Rückzahlung nicht so wichtig ist, ist eine klassische BU ohne Beitragsrückgewähr vielleicht die bessere Wahl. Dann kannst du dein Geld für die Altersvorsorge separat anlegen, ganz wie du möchtest.

Welche Alternativen gibt es zur Beitragsrückgewähr?

Manchmal ist die Beitragsrückgewähr nicht das Richtige für dich, oder du suchst einfach nach anderen Wegen, wie deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dir zugutekommen kann. Keine Sorge, es gibt da durchaus ein paar andere Optionen, die du dir mal anschauen solltest. Das Wichtigste ist, dass du eine Lösung findest, die zu deiner Lebenssituation passt und dir die Sicherheit gibt, die du brauchst.

Die Beitragsverrechnung als Option

Stell dir vor, dein Versicherer erwirtschaftet mit den Beiträgen aller Kunden Gewinne. Bei der Beitragsverrechnung gibt er dir einen Teil davon zurück, indem er die laufenden Beiträge, die du zahlen musst, einfach reduziert. Das ist ziemlich praktisch, denn so zahlst du unterm Strich weniger für deine Versicherung, ohne dass dein Schutz leidet. Es ist, als würdest du einen Rabatt auf deine BU bekommen, der sich jedes Jahr ändern kann, je nachdem, wie gut der Versicherer wirtschaftet. Manchmal wird das auch als "Nettobeitrag" oder "Zahlbeitrag" bezeichnet, im Gegensatz zum "Bruttobeitrag" oder "Tarifbeitrag", der eigentlich fällig wäre. Ein kleiner Nachteil könnte sein, dass, wenn der Versicherer mal keine Gewinne macht, er den Beitrag wieder erhöhen kann, bis zum ursprünglich kalkulierten Höchstbeitrag. Aber hey, das ist ja auch nur fair, oder?

Die Bonusrente als Alternative

Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Bonusrente. Hierbei werden die erwirtschafteten Gewinne des Versicherers nicht direkt auf deine Beiträge angerechnet, sondern fließen in eine Art Topf, der deine spätere BU-Rente erhöht. Das klingt erstmal gut, denn wer will nicht mehr Geld im Ernstfall? Aber Achtung: Wenn du nie berufsunfähig wirst und somit keine BU-Rente in Anspruch nehmen musst, verfallen diese angesparten Gewinne quasi. Sie kommen dann nur dem Versicherer zugute. Es ist also eine Wette darauf, dass du die Leistung auch wirklich in Anspruch nehmen wirst. Manche Versicherer bieten hier auch eine Variante an, bei der das angesparte Guthaben am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird, wenn du nicht berufsunfähig wurdest – das ist dann schon eher eine Art "Cash-Back"-Option, die der Beitragsrückgewähr ähnelt.

Die klassische BU ohne Rückzahlung

Und dann gibt es natürlich noch die ganz klassische BU-Versicherung, ganz ohne Schnickschnack wie Beitragsrückgewähr oder Bonusrente. Hier zahlst du deinen Beitrag, und wenn du berufsunfähig wirst, bekommst du deine Rente. Wenn nicht, ist das Geld, das du eingezahlt hast, einfach weg. Klingt erstmal hart, aber man muss bedenken: Du hast ja für den Schutz bezahlt. Die Versicherung hat das Risiko für dich getragen, und das kostet eben. Der Vorteil hier ist oft, dass die Beiträge in der Regel niedriger sind als bei Varianten mit Rückzahlung. Außerdem ist es steuerlich oft einfacher, da du dir am Ende keine Gedanken über Kapitalertragssteuern auf Gewinne machen musst. Für manche Leute ist diese Einfachheit und die potenziell geringeren Kosten einfach die bessere Wahl, weil sie sich auf das Wesentliche konzentrieren wollen: die Absicherung im Fall der Fälle.

Was passiert mit den Beiträgen bei Berufsunfähigkeit?

Berater und Kunde im Gespräch über Versicherung

Die Verrechnung mit der BU-Rente

Wenn du berufsunfähig wirst, ist das natürlich erstmal ein Schock. Aber keine Sorge, deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) springt ein und zahlt dir die vereinbarte monatliche Rente. Das ist ja genau der Sinn der Sache. Bei einer BU mit Beitragsrückgewähr passiert hierbei etwas Interessantes mit deinen bisher eingezahlten Beiträgen. Stell dir vor, du hast über die Jahre Beiträge gezahlt, aber nie die Leistung in Anspruch nehmen müssen. Wenn du dann doch berufsunfähig wirst, wird die Beitragsrückgewähr quasi hinfällig. Das heißt, die Idee, dass du am Ende der Laufzeit Geld zurückbekommst, wenn du gesund bleibst, ist dann vom Tisch. Stattdessen konzentriert sich alles auf die Auszahlung deiner BU-Rente. Die eingezahlten Beiträge werden also nicht extra erstattet, sondern sind quasi "verbraucht" für den Schutz, den sie dir geboten haben. Es ist ein bisschen so, als würdest du für eine Versicherung zahlen, die du dann zum Glück doch nicht brauchst – aber wenn du sie brauchst, ist sie da. Die Rückzahlung ist also an die Bedingung geknüpft, dass du nicht berufsunfähig wirst. Sobald dieser Fall eintritt, greift die Rentenzahlung, und die Rückerstattung entfällt.

Der Wegfall der Rückzahlung im Leistungsfall

Das ist ein ganz wichtiger Punkt, den du verstehen musst: Wenn du tatsächlich berufsunfähig wirst und die BU-Rente von deiner Versicherung erhältst, dann gibt es keine Beitragsrückerstattung mehr. Das ist keine Strafe oder ein Nachteil, sondern einfach die Logik hinter diesem Versicherungsmodell. Die Beitragsrückgewähr ist ja im Grunde eine Art "Bonus", den du bekommst, wenn du die Versicherung über die gesamte Laufzeit nicht in Anspruch nehmen musstest. Sie ist quasi ein Anreiz, gesund zu bleiben. Sobald du aber die Leistung der Versicherung benötigst – also die BU-Rente –, ist der Zweck der Rückgewähr erfüllt. Die Versicherung hat ihren Job gemacht, indem sie dich abgesichert hat. Die Beiträge, die du gezahlt hast, sind also in den Schutz geflossen, der dir jetzt zugutekommt. Stell dir vor, du zahlst für eine Hausratversicherung und dein Haus brennt ab. Dann freust du dich über die Versicherung, aber du erwartest ja auch nicht, dass dir die Versicherung die gezahlten Beiträge zurückgibt, oder? Ähnlich ist es hier: Die Rückzahlung ist nur für den Fall, dass du die Leistung nicht brauchst. Sobald du sie brauchst, entfällt die Rückzahlung.

Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente

Manchmal gibt es Tarife, bei denen die Beitragsrückgewähr nicht einfach komplett wegfällt, sondern auf eine andere Weise in den Leistungsfall einfließt. Das ist zwar nicht die Regel, aber es gibt durchaus Modelle, bei denen die angesammelten Überschüsse, die eigentlich für die Rückzahlung gedacht waren, stattdessen dazu genutzt werden, deine monatliche BU-Rente zu erhöhen. Das ist dann eine ziemlich clevere Sache. Anstatt am Ende der Laufzeit eine Summe zurückzubekommen, bekommst du während deiner Berufsunfähigkeit eine höhere monatliche Zahlung. Das kann gerade bei einer langen Laufzeit der BU-Rente einen erheblichen Unterschied machen. Es ist also nicht immer ein reines Entweder-oder. Manchmal werden die "nicht ausgezahlten" Überschüsse, die durch deine Beitragsrückgewähr-Option entstanden sind, einfach umgewidmet. Das bedeutet, sie fließen direkt in die Höhe deiner Rente, wenn du sie am dringendsten brauchst. Das ist eine Form der Beteiligung an den erwirtschafteten Gewinnen, die dir auch im Ernstfall zugutekommt. Frag am besten bei deinem Versicherer nach, ob so etwas in deinem Tarif möglich ist, denn das ist nicht bei allen Anbietern Standard.

Wie hoch ist die Rückzahlung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsrückerstattung?

Die Abhängigkeit von Tarif und Laufzeit

Stell dir vor, du hast eine BU mit Beitragsrückerstattung abgeschlossen. Am Ende der Laufzeit fragst du dich natürlich: Wie viel Geld bekomme ich denn jetzt zurück? Die kurze Antwort ist: Das ist nicht pauschal zu sagen. Es hängt stark von deinem individuellen Vertrag ab. Ein wichtiger Faktor ist die vereinbarte Laufzeit. Je länger du versichert bist, desto mehr Beiträge hast du eingezahlt, und desto höher könnte die Rückzahlung theoretisch ausfallen. Aber Achtung: Du bekommst nie deine gesamten eingezahlten Beiträge zurück. Warum? Weil ein Teil davon immer für den eigentlichen Versicherungsschutz draufgeht. Die BU ist ja in erster Linie eine Risikoabsicherung, kein reines Sparkonto.

Der Einfluss von Zinslage und Anlageart

Die Höhe der Rückzahlung hängt auch davon ab, wie gut dein Versicherer mit den Beiträgen gewirtschaftet hat. Die Versicherer legen dein Geld am Kapitalmarkt an, um damit Gewinne zu erzielen. Diese Gewinne, die sogenannten Überschüsse, werden dann unter den Versicherten aufgeteilt. Wenn die Zinsen hoch sind und die Anlagen gut laufen, fallen die Überschüsse entsprechend höher aus. Umgekehrt kann es auch mal magerer aussehen, wenn die Märkte schwächeln. Manche Tarife lassen dich sogar wählen, ob dein Geld eher sicher oder risikoreicher angelegt werden soll. Eine sicherere Anlage bringt oft weniger Rendite, aber dafür mehr Planbarkeit. Eine risikoreichere Anlage kann mehr Gewinn abwerfen, birgt aber auch höhere Risiken.

Warum nicht die volle Beitragssumme zurückgezahlt wird

Das ist ein ganz wichtiger Punkt: Du wirst nie deine komplette eingezahlte Beitragssumme zurückbekommen, selbst wenn du bis zum Ende der Laufzeit gesund bleibst. Das liegt daran, dass ein Teil deiner Beiträge immer für die Absicherung des Risikos einer Berufsunfähigkeit verwendet wird. Stell dir das so vor: Der Versicherer muss immer Geld für den Fall bereithalten, dass du doch berufsunfähig wirst und die vereinbarte Rente zahlen muss. Außerdem fallen für den Versicherer laufende Kosten an, die gedeckt werden müssen. Die Rückzahlung bezieht sich also nur auf die Überschüsse, die durch die Anlage der Beiträge erwirtschaftet wurden, nicht auf die Beiträge selbst. Das ist ein fundamentaler Unterschied zu einem reinen Sparvertrag.

Welche Kosten sind mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsrückerstattung verbunden?

Höhere Beiträge im Vergleich zur BU ohne Rückzahlung

Wenn du dich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit Beitragsrückerstattung entscheidest, musst du damit rechnen, dass die monatlichen Beiträge etwas höher ausfallen als bei einem vergleichbaren Tarif ohne diese Rückzahlungsoption. Das ist ja auch irgendwie logisch, oder? Der Versicherer muss ja einen Teil deiner Beiträge anlegen, um später die Überschüsse erwirtschaften zu können, die dir dann im besten Fall zurückgezahlt werden. Stell dir das so vor: Ein Teil deines Geldes wird quasi "zurückgelegt", um später wieder zu dir zurückzukommen. Das kostet eben extra. Die genaue Höhe des Aufschlags hängt dann von vielen Faktoren ab, aber generell gilt: Wer eine Rückzahlung will, zahlt dafür etwas mehr im Voraus.

Die Rolle von Alter, Gesundheit und Rentenhöhe

Wie bei jeder Versicherung spielen auch bei der BU mit Beitragsrückerstattung dein Alter, dein Gesundheitszustand und die Höhe der vereinbarten BU-Rente eine große Rolle für die Kosten. Je jünger und gesünder du bist, desto günstiger wird der Beitrag sein. Das ist ja auch klar, denn das Risiko, dass du berufsunfähig wirst, ist in jungen Jahren und bei guter Gesundheit geringer. Und wenn du eine hohe monatliche Rente absicherst, dann steigt natürlich auch der Preis. Das ist bei einer BU ohne Rückzahlung genauso, aber bei der Variante mit Rückerstattung kommt eben noch der Aufschlag für die potenzielle Rückzahlung hinzu.

Die Auswirkung der Beitragsverrechnung auf die Kosten

Manche Tarife bieten dir an, die erwirtschafteten Überschüsse nicht am Ende der Laufzeit auszuzahlen, sondern sie direkt mit deinen laufenden Beiträgen zu verrechnen. Das bedeutet, dass deine monatliche Zahlung geringer ausfällt, weil die Überschüsse quasi schon eingerechnet werden. Das kann auf den ersten Blick attraktiv klingen, weil du sofort weniger zahlst. Aber denk dran: Wenn du die Überschüsse nicht ausgezahlt bekommst, sondern sie nur verrechnet werden, hast du am Ende der Laufzeit eben keine zusätzliche Rückzahlung. Es ist also eine Frage, was dir wichtiger ist: eine niedrigere monatliche Belastung oder eine potenzielle Auszahlung am Ende. Die Kostenstruktur ändert sich dadurch, aber die grundsätzliche Frage, ob sich die Rückzahlungsoption lohnt, bleibt bestehen.

Was sind die Vor- und Nachteile der Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsrückerstattung?

Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückerstattung

Die Attraktivität der potenziellen Rückzahlung

Stell dir vor, du zahlst über Jahre hinweg fleißig Beiträge für deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und am Ende der Laufzeit bekommst du einen Teil deines Geldes zurück. Klingt erstmal super, oder? Genau das ist der Hauptanziehungspunkt einer BU mit Beitragsrückerstattung. Du hast quasi eine Art Sparplan integriert, der dir im besten Fall eine nette Summe zurückbringt, wenn du die Versicherung nicht in Anspruch nehmen musstest. Das gibt dir das Gefühl, nicht „umsonst“ bezahlt zu haben, falls du bis zum Vertragsende gesund bleibst. Diese Rückzahlung setzt sich aus den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers zusammen, die durch kluge Geldanlage entstehen.

Das Risiko höherer Kosten und unsicherer Renditen

Aber halt, bevor du dich zu sehr auf die Rückzahlung freust: Diese Variante ist in der Regel teurer als eine klassische BU ohne Beitragsrückgewähr. Du zahlst also von Anfang an mehr Geld für denselben Grundschutz. Außerdem sind diese Überschüsse nicht garantiert. Die Höhe hängt stark von der Anlageperformance des Versicherers und der allgemeinen Marktentwicklung ab. Wenn die Märkte schlecht laufen oder der Versicherer nicht gut wirtschaftet, fällt die Rückzahlung geringer aus als erhofft – oder fällt sogar ganz weg, wenn du berufsunfähig wirst und die Leistung in Anspruch nimmst. Du solltest dir also bewusst sein, dass du für die Chance auf eine Rückzahlung höhere laufende Kosten trägst und die tatsächliche Rendite unsicher ist.

Die Sicherheit einer BU ohne Rückzahlung

Im Gegensatz dazu steht die klassische BU ohne Beitragsrückerstattung. Hier zahlst du in der Regel niedrigere Beiträge, da dein Geld ausschließlich für den Versicherungsschutz verwendet wird. Du hast keine Erwartungshaltung bezüglich einer Rückzahlung am Ende der Laufzeit. Das macht diese Variante für manche Leute übersichtlicher und finanziell planbarer. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst und die Möglichkeit einer Rückzahlung als nettes Extra, aber nicht als Hauptgrund für den Abschluss siehst, dann ist eine BU ohne Rückzahlung vielleicht die bessere Wahl für dich. Du kannst das Geld, das du sparst, dann auch in separate, neutrale Spar- oder Anlageprodukte stecken, bei denen du die Strategie und die Rendite besser kontrollieren kannst.

Was passiert bei einer Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsrückerstattung?

Die Rückzahlung basierend auf erwirtschafteten Überschüssen

Wenn du deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit Beitragsrückerstattung kündigen möchtest, ist das prinzipiell möglich. Aber Achtung: Du bekommst nicht einfach dein ganzes eingezahltes Geld zurück. Was du erhältst, ist im Grunde dein Anteil an den Überschüssen, die der Versicherer erwirtschaftet hat. Das sind Gewinne, die durch die Geldanlage deiner Beiträge entstanden sind. Stell dir das wie eine Art Beteiligung am Erfolg des Versicherers vor. Die genauen Bedingungen dafür findest du natürlich in deinen Vertragsunterlagen.

Die geringere Rückzahlung bei kürzerer Laufzeit

Je länger du die Versicherung hattest, desto mehr Zeit hatte der Versicherer, mit deinem Geld zu arbeiten und Überschüsse anzuhäufen. Logischerweise fällt die Rückzahlung also geringer aus, wenn du den Vertrag nach kurzer Zeit schon wieder beendest. Das ist ein wichtiger Punkt, den du bedenken solltest, bevor du voreilig kündigst. Es ist kein Sparkonto, bei dem du jederzeit ohne Verluste an dein Geld kommst.

Die Nachteile einer vorzeitigen Kündigung

Eine Kündigung deiner BU mit Beitragsrückerstattung hat einige Haken:

  1. Verlust des Schutzes: Der offensichtlichste Nachteil ist, dass du ab dem Moment der Kündigung keinen Versicherungsschutz mehr hast. Solltest du danach berufsunfähig werden, stehst du ohne finanzielle Absicherung da.
  2. Erneute Gesundheitsprüfung: Wenn du eine neue BU abschließen möchtest, musst du wieder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Hast du in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme entwickelt, können die Beiträge für die neue Versicherung deutlich höher ausfallen oder du bekommst gar keine Police mehr.
  3. **Kein

Sind die Rückzahlungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsrückerstattung steuerpflichtig?

Das ist eine gute Frage, die viele Leute beschäftigt, wenn sie über eine BU mit Beitragsrückerstattung nachdenken. Man hofft ja auf das Geld am Ende der Laufzeit, und da will man natürlich wissen, was davon beim Finanzamt landet.

Die Steuerbefreiung von Barauszahlungen von Überschüssen

Grundsätzlich gilt: Wenn dein Versicherer am Ende der Vertragslaufzeit die erwirtschafteten Überschüsse als Barauszahlung ausschüttet, sind diese steuerfrei. Das ist eine nette Sache, denn so bekommst du die volle Summe, die dir zusteht. Das gilt aber nur für die reinen Überschüsse, also das, was über deine eingezahlten Beiträge hinausgeht und durch die Anlage des Versicherers erwirtschaftet wurde. Stell dir das wie einen kleinen Bonus vor, den du geschenkt bekommst.

Der Unterschied zur Besteuerung der BU-Rente

Jetzt wird’s wichtig: Verwechsel das nicht mit der Besteuerung deiner eigentlichen Berufsunfähigkeitsrente! Wenn du tatsächlich berufsunfähig wirst und die Rente bekommst, dann ist diese Rente steuerpflichtig. Zwar gibt es da Freibeträge, aber ein Teil deiner BU-Rente muss versteuert werden. Die Rückzahlung am Ende der Laufzeit ist also etwas ganz anderes als die Leistung im Versicherungsfall. Die Rückzahlung ist quasi das Ergebnis eines erfolgreichen Sparvorgangs, während die BU-Rente eine Leistung für den eingetretenen Schaden ist.

Die Bedeutung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Varianten

Es gibt aber eine kleine Einschränkung, die du kennen solltest. Wenn deine BU-Versicherung so aufgebaut ist, dass sie stark in Richtung einer Kapitalanlage geht, zum Beispiel mit Fondsanteilen, dann kann es sein, dass auf die Gewinne, die über die reinen Überschüsse hinausgehen, doch die Kapitalertragsteuer anfällt. Das ist aber eher die Ausnahme bei klassischen BU-Tarifen mit Beitragsrückerstattung. Die meisten Tarife sind primär auf den Versicherungsschutz ausgelegt, und die Überschüsse sind dann eben steuerfrei. Im Zweifel solltest du aber immer einen Blick ins Kleingedruckte werfen oder kurz bei deinem Versicherer nachfragen, wie genau dein Tarif gestaltet ist. So bist du auf der sicheren Seite und weißt genau, was dich erwartet.

Fazit: Lohnt sich die Beitragsrückerstattung bei der BU?

Also, am Ende des Tages ist die Sache mit der Beitragsrückerstattung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung doch ein bisschen wie mit dem Wetterbericht – man weiß nie so genau, was wirklich passiert. Klar, die Idee, am Ende der Laufzeit Geld zurückzubekommen, klingt erstmal super. Aber wie wir gesehen haben, ist das kein Selbstläufer. Du zahlst oft mehr ein, und ob du am Ende wirklich mehr rausholst als bei einer einfachen BU ohne Rückzahlung, hängt von vielen Faktoren ab: wie gut der Versicherer wirtschaftet, wie die Märkte laufen und ob du überhaupt berufsunfähig wirst. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst und dein Geld lieber separat anlegen möchtest, ist eine BU ohne diesen Schnickschnack vielleicht die bessere Wahl. Überleg dir gut, was dir wichtiger ist: das potenzielle Extra-Geld am Ende oder die einfachere, vielleicht günstigere Absicherung deines Einkommens. Es gibt keine pauschale Antwort, die für jeden passt. Schau dir deine eigene Situation an und triff dann deine Entscheidung.

KI - Kennzeichnungspflicht

Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung sind KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audios als solche zu kennzeichnen. Deepfakes werden ausdrücklich als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offengelegt. Die Kennzeichnung erfolgt sowohl für Menschen klar erkennbar als auch in maschinenlesbarer Form.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen weder eine professionelle Beratung. Bitte suche bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer einen zugelassenen Arzt oder eine andere qualifizierte medizinische Fachkraft auf. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Solltest du Fragen haben, schreib uns eine Nachricht.

Jetzt Angebot anfordern

Wir freuen uns, dass du unser Angebot anfordern möchtest – fülle einfach das Formular aus, teile uns deine Wünsche und Anforderungen mit, und wir erstellen dir schnellstmöglich ein individuelles, unverbindliches Angebot, das perfekt zu dir passt.

Angebotsformular

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Ronny Knorr
Ronny Knorr

Versicherungsmakler (IHK)
geprüfter Sachverständiger

verschlüsselte Anfragen
DSGVO Konform
Deutsche Server
Expertenservice

Hinweis

Vermittlung von Versicherungen: Die auf wendewerk.com angebotene Dienstleistung bezieht sich auf die Vermittlung von Versicherungen und umfasst auch die Erstellung von Angebotsvergleichen, einer Bedarfsermittlung, Ausschreibungen sowie Unterstützung im Leistungsfall. Wir haften nicht für Vollständigkeit der Angebotsübersicht. Vertragsabschlüsse und Leistungsansprüche entstehen ausschließlich im direkten Verhältnis zwischen dir und dem jeweiligen Versicherer. Gesetzliche Krankenversicherungen: Die sozialversicherungsrechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Krankenkasse. Wendewerk bietet selbst keine individuelle Rechts- oder Fachberatung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an. Weitere Informationen kannst du unseren Beratungshinweisen entnehmen. Darstellung externer Anbieter: Die auf wendewerk.com dargestellten Unternehmen, Ämter und Dienstleister etc. sind auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen (z. B. Handelsregister, Impressumsangaben, öffentliche Verzeichnisse, Internetauftritte) aufgeführt. Die Darstellung dient ausschließlich der neutralen und informativen Übersicht über bestehende Angebote in diesem Themenbereich. Es besteht keine geschäftliche, gesellschaftsrechtliche oder vertragliche Verbindung zwischen der Plattform und den dargestellten Unternehmen, soweit dies nicht ausdrücklich kenntlich gemacht wird. Eine Hervorhebung oder Bevorzugung einzelner Anbieter findet nicht statt. Solltest du eine Änderung, Korrektur oder Löschung deines Eintragung wünschen, kannst du dich jederzeit an uns wenden unter: Support. Vermittlung von Experten: Die auf wendewerk.com dargestellte Vermittlung von Kooperationspartnern (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsberater, Sachverständige oder Versicherungsvermittler) erfolgt unverbindlich. Es wird ausdrücklich keine Haftung oder Verantwortung für Inhalte, Leistungen oder Ergebnisse der vermittelten Partnerunternehmen übernommen. Es entsteht keinerlei Rechtsanspruch auf Auswahl, Qualität oder Verfügbarkeit. Datenquelle und Haftung: Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Für Verbesserungsvorschläge, Hinweisen oder Fragen schreibe unseren Support.

Hinweis

Darstellung externer Anbieter: Die auf wendewerk.com dargestellten Unternehmen, Ämter und Dienstleister etc. sind auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen (z. B. Handelsregister, Impressumsangaben, öffentliche Verzeichnisse, Internetauftritte) aufgeführt. Die Darstellung dient ausschließlich der neutralen und informativen Übersicht über bestehende Angebote in diesem Themenbereich. Solltest du eine Änderung, Korrektur oder Löschung deines Eintragung wünschen, kannst du dich jederzeit an uns wenden unter: Support.

Nach oben scrollen