BU Versicherung kündigen – So sicherst du dich richtig ab!

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

BU Versicherung kündigen – So sicherst du dich richtig ab!

Deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein wichtiges Sicherheitsnetz, falls du deinen Job nicht mehr ausüben kannst. Aber was, wenn sich deine Lebensumstände ändern oder du merkst, dass dein aktueller Vertrag nicht mehr passt? Dann denkst du vielleicht darüber nach, deine BU Versicherung kündigen. Das ist aber kein kleiner Schritt und will gut überlegt sein. In diesem Artikel schauen wir uns genau an, wann eine Kündigung Sinn macht, welche Alternativen es gibt und was du unbedingt beachten musst, damit du am Ende nicht ohne Schutz dastehst.

Key Takeaways

  • Eine Kündigung deiner BU-Versicherung solltest du dir gut überlegen, da du deinen wichtigen Versicherungsschutz verlierst und bisherige Beiträge in der Regel nicht zurückbekommst.
  • Es gibt gute Gründe für eine Kündigung, zum Beispiel wenn der Tarif nicht mehr zu dir passt, nachteilige Klauseln enthalten sind oder du einen deutlich besseren und günstigeren Anbieter gefunden hast.
  • Bevor du kündigst, prüfe Alternativen wie eine Beitragsfreistellung, Stundung oder die Senkung der Beiträge, besonders wenn finanzielle Engpässe der Grund sind.
  • Ein Wechsel zu einer neuen BU-Versicherung ist möglich, aber kündige die alte Police erst, wenn der neue Vertrag bestätigt ist, um Lücken im Schutz zu vermeiden.
  • Die Versicherung kann dir deine BU in der Regel nicht kündigen, es sei denn, du hast bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht.

Die Kündigung deiner BU-Versicherung: Ein Überblick

Bevor du deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) einfach so kündigst, solltest du dir das gut überlegen. Eine BU ist ja kein Konsumgut, das man mal eben wegwirft, wenn es nicht mehr gefällt. Es geht hier um deine finanzielle Absicherung, falls du deinen Job nicht mehr machen kannst. Eine Kündigung bedeutet immer den Verlust deines bisherigen Versicherungsschutzes. Das ist ein Punkt, den viele unterschätzen. Stell dir vor, du kündigst heute und morgen passiert etwas, das dich berufsunfähig macht – dann stehst du ohne da.

Es gibt verschiedene Gründe, warum Leute überhaupt über eine Kündigung nachdenken. Manchmal passt der alte Vertrag einfach nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation oder es gibt günstigere Angebote auf dem Markt. Vielleicht hast du auch Klauseln im Vertrag, die dir im Nachhinein sauer aufstoßen. Aber bevor du den Stift zückst, schau dir genau an, was du da eigentlich tust.

Was du bei einer Kündigung beachten solltest:

  • Fristen: Die übliche Kündigungsfrist beträgt meist 30 Tage zum Ende der Zahlungsperiode. Bei Neuverträgen gibt es oft noch eine zusätzliche Widerrufsfrist von 30 Tagen direkt nach Abschluss.
  • Kosten: Bei einer Kündigung gibt es in der Regel kein Geld zurück. Die eingezahlten Beiträge sind weg, und damit auch der Schutz.
  • Alternativen: Oft gibt es bessere Wege, als sofort zu kündigen. Denk mal über Beitragsfreistellung, Stundung oder eine Senkung der Beiträge nach.

Wann lohnt sich die Kündigung der BU-Versicherung?

Manchmal stehst du vielleicht da und denkst dir: "Brauche ich diese BU-Versicherung überhaupt noch so, wie sie ist?" Das ist eine berechtigte Frage, denn die Lebensumstände ändern sich, und was vor ein paar Jahren perfekt passte, ist es vielleicht heute nicht mehr. Eine Kündigung sollte aber wirklich gut überlegt sein, denn der Schutz, den du damit verlierst, ist nicht so einfach wiederzubekommen. Stell dir vor, du kannst nicht mehr arbeiten – dann ist die BU-Rente dein finanzielles Netz. Wenn du kündigst, ist dieses Netz weg, und die eingezahlten Beiträge sind in der Regel auch futsch, weil die BU keine reine Sparanlage ist.

Wenn der Tarif nicht mehr passt

Es kann passieren, dass dein aktueller Tarif einfach nicht mehr zu deiner Lebenssituation passt. Vielleicht hast du dich beruflich verändert und dein neuer Job birgt andere Risiken, die dein alter Vertrag nicht abdeckt. Oder die Leistungen, die du damals für wichtig hieltst, sind heute nicht mehr ausreichend für dich. Manchmal ist es auch einfach so, dass du einen deutlich besseren und günstigeren Tarif bei einem anderen Anbieter findest. Das ist ein häufiger Grund, warum Leute über eine Kündigung nachdenken. Aber Achtung: Ein Wechsel ist nicht immer ein Selbstläufer, besonders wenn deine Gesundheit nicht mehr die gleiche ist wie beim Abschluss des alten Vertrags.

Nachteilige Klauseln im Vertrag

Schau mal genau in deinen Vertrag. Manchmal verstecken sich da Klauseln, die dir im Ernstfall richtig Ärger machen könnten. Das können zum Beispiel Ausschlüsse sein, die bestimmte Krankheiten oder Tätigkeiten betreffen. Wenn du Pech hast und genau in so einen Fall gerätst, zahlt die Versicherung nicht. Das ist natürlich extrem bitter. Manchmal verjähren solche Ausschlussgründe aber auch nach einer bestimmten Zeit. Es lohnt sich also, den Vertrag regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls nachzufragen, ob alte Ausschlüsse noch gelten oder ob man sie streichen lassen kann. Wenn nicht, könnte ein Wechsel zu einem Anbieter ohne solche Haken sinnvoll sein.

Ein teurer Anbieter im Vergleich

Die Preise für Berufsunfähigkeitsversicherungen können stark variieren. Wenn du deinen Vertrag schon länger hast, ist es gut möglich, dass du heute für die gleiche Leistung deutlich weniger bezahlen könntest. Der Markt entwickelt sich weiter, und Versicherer passen ihre Tarife an. Wenn du merkst, dass du bei deinem aktuellen Anbieter deutlich mehr zahlst als anderswo für vergleichbare Leistungen, dann ist das ein starkes Signal. Aber denk dran: Nur auf den Preis zu schauen, reicht nicht. Die Leistungen müssen auch stimmen. Ein günstiger Tarif, der im Leistungsfall nicht zahlt, ist am Ende teurer als jeder andere Vertrag.

Alternativen zur Kündigung deiner BU-Versicherung

Manchmal ist die Kündigung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht die beste Lösung, besonders wenn du gerade knapp bei Kasse bist. Bevor du diesen Schritt gehst und deinen wichtigen Schutz verlierst, schau dir mal diese Optionen an. Es gibt Wege, wie du deine Beiträge senken oder den Vertrag vorübergehend ruhen lassen kannst, ohne gleich alles aufzugeben.

Beitragsfreistellung als Option

Wenn du vorübergehend weniger Geld zur Verfügung hast, kannst du bei vielen BU-Verträgen eine Beitragsfreistellung beantragen. Das bedeutet, du zahlst für eine bestimmte Zeit keine Beiträge mehr. Dein Versicherungsschutz bleibt dabei aber bestehen, wenn auch vielleicht mit angepassten Leistungen. Das ist super, wenn du weißt, dass deine finanzielle Situation sich bald wieder bessert. Frag bei deiner Versicherung nach, wie lange das möglich ist und ob es Einschränkungen gibt.

Stundung der Beiträge prüfen

Eine andere Möglichkeit ist die Stundung deiner Beiträge. Hierbei setzt du die Zahlung für einen bestimmten Zeitraum aus, aber die Beiträge müssen später nachgezahlt werden. Das ist oft zinslos möglich, aber das solltest du unbedingt im Vertrag prüfen. Stell dir das wie einen kurzfristigen Aufschub vor, damit du nicht sofort kündigen musst. Wichtig ist hierbei, dass du die genauen Bedingungen und Fristen für die Nachzahlung verstehst.

Senkung der monatlichen Beiträge

Manchmal passt dein alter Vertrag einfach nicht mehr zu deiner aktuellen Lebenssituation oder deinem Einkommen. Anstatt zu kündigen, könntest du prüfen, ob du die monatlichen Beiträge reduzieren kannst. Das geht oft, indem du:

  • Die Höhe deiner versicherten BU-Rente herabsetzt. Das bedeutet natürlich, dass du im Ernstfall weniger Geld bekommst, aber dein Schutz bleibt erhalten.
  • Die Beitragsdynamik pausierst. Viele Verträge bieten eine jährliche Erhöhung von Beitrag und Leistung. Diese Dynamik kannst du oft für ein oder mehrere Jahre aussetzen, ohne dass der Vertrag schlechter wird. Schau aber genau nach, wie oft das geht und wie du widersprichst.
  • Eventuell bestimmte Zusatzleistungen aus dem Vertrag nimmst. Das ist aber eher selten und hängt stark vom jeweiligen Vertrag ab.

Der Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung

Alten Vertrag kündigen, neuen abschließen

Manchmal passt der alte Vertrag einfach nicht mehr. Vielleicht hast du einen besseren Tarif entdeckt, der mehr Leistungen zu einem besseren Preis bietet, oder deine Lebensumstände haben sich geändert und du brauchst eine andere Absicherung. In so einem Fall kann ein Wechsel sinnvoll sein. Aber Achtung: Du solltest deinen alten Vertrag erst kündigen, wenn du die schriftliche Bestätigung für deinen neuen Vertrag in den Händen hältst. So stellst du sicher, dass du durchgehend versichert bist und keine Lücke im Schutz hast. Das ist super wichtig, denn eine Berufsunfähigkeit kann dich jederzeit treffen.

Mindestanforderungen an eine neue BU

Wenn du dich nach einer neuen BU umsiehst, gibt es ein paar Dinge, auf die du achten solltest, damit sie dich auch wirklich gut absichert. Denk an eine ausreichend hohe monatliche Rente, die deinen Lebensstandard im Ernstfall halten kann. Wichtig ist auch, dass der Vertrag auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichtet. Das bedeutet, die Versicherung kann dich nicht einfach auf einen anderen, nicht zumutbaren Beruf verweisen. Eine Nachversicherungsgarantie ist auch Gold wert – damit kannst du deine Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, zum Beispiel wenn du heiratest oder ein Kind bekommst. Und vergiss die Dynamik nicht: Die passt deine Beiträge und die Rente automatisch an die Inflation an, damit dein Geld nicht an Wert verliert.

Die Rolle der Gesundheitsprüfung beim Wechsel

Das ist der Knackpunkt beim Wechsel: Die Gesundheitsprüfung. Bei einem neuen Vertrag musst du wieder alle Fragen zu deiner Gesundheit beantworten. Wenn seit deinem letzten Vertrag neue Krankheiten dazugekommen sind oder sich bestehende verschlimmert haben, kann das deinen neuen Beitrag deutlich erhöhen. Im schlimmsten Fall kann es sogar dazu führen, dass du gar keine neue Versicherung bekommst. Deshalb ist es oft ratsam, einen Wechsel nicht zu lange aufzuschieben, besonders wenn du noch jung und gesund bist. Je länger du wartest, desto höher wird das Risiko für teurere Beiträge oder sogar Ablehnungen.

Besonderheiten bei Kombi-Verträgen

Manchmal hast du deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht als eigenständigen Vertrag, sondern als Zusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen. Das ist oft der Fall, wenn deine BU mit einer anderen Versicherung kombiniert wurde, zum Beispiel einer Renten- oder Kapitallebensversicherung. Wenn du dann nur die BUZ kündigen möchtest, ist das meistens möglich, ohne die Hauptversicherung gleich mit aufzulösen. Stell dir vor, du hast eine Riester-Rente und dazu eine BUZ – du kannst die BUZ kündigen und deine Riester-Rente behalten.

Rückkaufswert bei BUZ-Verträgen

Wenn du eine BUZ kündigst, die schon eine Weile läuft, bekommst du in der Regel einen Rückkaufswert ausgezahlt. Das ist aber nicht das Geld, das du eingezahlt hast, abzüglich der Kosten. Der Rückkaufswert setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen zusammen, von denen aber Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen wurden. Was übrig bleibt, sind die Überschüsse, die der Versicherer durch seine Geldanlagen erwirtschaftet hat. Erwarte also keine riesige Summe, oft ist der Betrag deutlich kleiner als das, was du eingezahlt hast. Bei einer Kombination mit einer reinen Risikolebensversicherung gibt es übrigens gar keinen Rückkaufswert, weil da keine Sparanteile drinstecken.

Ausnahmen bei Rürup-Renten-Kombinationen

Eine Sonderrolle spielen Verträge, bei denen die BU mit einer Rürup-Rente gekoppelt ist. Hier ist das angesparte Kapital geschützt und kann nicht vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die Überschüsse werden dann zusammen mit dem Versorgungskapital als lebenslange Rente ausgezahlt, wenn es soweit ist.

Kündigung der Zusatzversicherung

Das Wichtigste hierbei ist, dass du die Zusatzversicherung oft separat kündigen kannst. Das bedeutet, du kannst deine BUZ beenden, ohne dass deine Hauptversicherung (z.B. die Rentenversicherung) davon betroffen ist. Prüfe aber immer genau deinen Vertrag, wie das im Detail geregelt ist.

Das Sonderkündigungsrecht bei deiner BU

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Manchmal ändern sich die Spielregeln, und dann willst du vielleicht auch deine BU-Versicherung anpassen. Gut zu wissen, dass es in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht gibt. Das ist kein Standard, aber es kann dir den Rücken freihalten, wenn die Versicherung plötzlich die Beiträge erhöht. Du solltest dann prüfen, ob du von diesem Recht Gebrauch machen kannst.

Außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Stell dir vor, deine Versicherung erhöht einfach so die Beiträge, ohne dass sich dein Versicherungsschutz verbessert. Das ist ärgerlich, oder? In so einem Fall räumen manche Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Das bedeutet, du kannst deinen Vertrag außerhalb der normalen Fristen kündigen. Aber Achtung: Das ist nicht immer der Fall. Du musst wirklich genau in deinen Vertragsunterlagen nachschauen, ob diese Klausel existiert. Wenn ja, hast du meist nur ein kurzes Zeitfenster, oft nur vier Wochen, nachdem du die Mitteilung über die Beitragserhöhung bekommen hast.

Was bei Tarifen mit Beitragsdynamik gilt

Bei Tarifen mit Beitragsdynamik ist das etwas anders. Hier steigen sowohl dein Beitrag als auch die versicherte Rente jedes Jahr automatisch an. Das ist aber vertraglich so vereinbart und dient dazu, deine Absicherung über die Jahre hinweg an die Inflation anzupassen. Weil das von Anfang an so geplant war, gibt es hierfür normalerweise kein Sonderkündigungsrecht. Es ist ja keine plötzliche Änderung, sondern Teil des ursprünglichen Plans.

Fristen für die außerordentliche Kündigung

Wenn du dein Sonderkündigungsrecht nutzen willst, musst du schnell sein. Die genauen Fristen können variieren, aber oft hast du nur einen Monat Zeit, nachdem du die Information erhalten hast, die eine Sonderkündigung rechtfertigt (z.B. die Beitragserhöhung). Es ist super wichtig, diese Frist einzuhalten. Am besten schickst du deine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax, damit du einen Nachweis hast, wann sie angekommen ist. So bist du auf der sicheren Seite.

Kann die Versicherung deine BU kündigen?

Grundsätzlich ist es so, dass deine Versicherung deine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einfach so kündigen kann. Das ist ja auch gut so, denn die BU ist ja gerade dazu da, dich abzusichern, wenn du deinen Job nicht mehr machen kannst. Stell dir mal vor, die Versicherung könnte dir einfach den Stecker ziehen – das wäre ja fatal.

Ausschluss bei Existenzsicherungen

Bei Versicherungen, die deine Existenz sichern sollen, wie eben die BU, ist eine einseitige Kündigung durch den Versicherer rechtlich ausgeschlossen. Das bedeutet, du musst dir keine Sorgen machen, dass dein Schutz von heute auf morgen weg ist, nur weil dem Versicherer gerade danach ist.

Die Ausnahme: Falsche Angaben bei Vertragsabschluss

Aber, und das ist ein großes Aber, es gibt natürlich Ausnahmen. Die wichtigste ist, wenn du bei Vertragsabschluss gelogen hast. Das betrifft vor allem die Gesundheitsfragen. Wenn du da wichtige Vorerkrankungen verschwiegen hast, nur um den Vertrag zu bekommen, dann kann der Versicherer unter Umständen doch kündigen. Das ist dann aber kein willkürliches Kündigen, sondern eine Reaktion auf deine Täuschung.

Was bei Vorerkrankungen zu beachten ist

Das Thema Vorerkrankungen ist sowieso ein Knackpunkt. Bei der Gesundheitsprüfung fragt der Versicherer ja nach deiner Krankengeschichte. Manchmal lehnen sie dich ab, manchmal nehmen sie dich nur mit Ausschlüssen an. Das heißt, wenn du dann wegen einer dieser ausgeschlossenen Krankheiten berufsunfähig wirst, zahlt die Versicherung nicht. Aber: Diese Ausschlüsse sind nicht für immer. Gesundheitsfragen beziehen sich meist nur auf die letzten 5 oder 10 Jahre. Wenn diese Frist abgelaufen ist, könntest du versuchen, einen neuen Vertrag zu bekommen oder deinen alten überprüfen zu lassen. Manchmal nimmt der Versicherer den Ausschluss dann zurück, oder du findest einen besseren Tarif. Es lohnt sich also, da am Ball zu bleiben.

Gibt es Geld zurück bei der Kündigung?

Das ist eine Frage, die sich viele stellen, wenn sie überlegen, ihre BU-Versicherung zu kündigen. Die kurze Antwort ist meistens: Nein, leider nicht.

Warum die BU keine reine Sparversicherung ist

Deine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in erster Linie eine Absicherung für den Fall, dass du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Sie ist keine klassische Sparanlage, bei der du am Ende Geld zurückbekommst, wie es vielleicht bei einer Renten- oder Lebensversicherung der Fall ist. Die Beiträge, die du zahlst, decken das Risiko ab, dass du berufsunfähig wirst. Wenn das nicht passiert, sind die eingezahlten Gelder sozusagen "verbraucht", um diesen Schutz für dich bereitzuhalten. Es wird kein Vermögen aufgebaut, das dir ausgezahlt werden könnte.

Der Verlust von Versicherungsschutz und Beiträgen

Wenn du deine BU kündigst, verlierst du nicht nur die Möglichkeit auf eine Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit, sondern auch die bisher eingezahlten Beiträge. Stell dir vor, du hast jahrelang für einen Schutz bezahlt, der im Ernstfall für dich da gewesen wäre. Wenn du ihn dann kündigst, ist dieser Schutz weg. Das ist oft der schmerzlichste Punkt: Man hat Geld investiert, aber wenn man es am dringendsten bräuchte – also im Fall der Fälle – ist der Schutz nicht mehr da, und das Geld ist auch weg.

Die Bedeutung des Rückkaufswertes

Es gibt eine Ausnahme, und die betrifft vor allem sogenannte Kombi-Verträge. Wenn deine BU-Versicherung mit einer anderen Sparform, wie zum Beispiel einer Rentenversicherung (oft als BUZ – Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – bezeichnet), verknüpft ist, kann es einen Rückkaufswert geben. Dieser Wert ist die Summe deiner eingezahlten Beiträge, abzüglich aller Kosten für den Abschluss, die Verwaltung und den reinen Versicherungsschutz. Was übrig bleibt, sind oft nur die Erträge, die der Versicherer mit deinem Geld am Kapitalmarkt erzielt hat. Deshalb ist der Rückkaufswert meist deutlich geringer als die Summe, die du tatsächlich eingezahlt hast. Bei reinen BU-Verträgen, die nicht mit einer Sparanlage verbunden sind, gibt es diesen Rückkaufswert aber in der Regel nicht. Bei einer Kündigung von Kombi-Verträgen mit Rürup-Renten ist die Situation noch spezieller, da das Kapital hier bis zum Rentenalter geschützt ist und nicht vorzeitig ausgezahlt werden kann.

Der Widerruf als Alternative zur Kündigung

Manchmal ist es gar nicht nötig, gleich den ganzen Vertrag zu kündigen. Gerade wenn du deinen Vertrag noch nicht so lange hast, könnte ein Widerruf eine bessere Option sein. Das ist quasi wie ein Rückzieher, den du machen kannst, wenn du es dir anders überlegst. Aber Achtung: Das geht nur für einen bestimmten Zeitraum.

Die Fristen für den Widerruf

Nachdem du den Vertrag unterschrieben hast, hast du in der Regel 14 Tage Zeit, um ihn ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Diese Frist beginnt aber erst, wenn du alle wichtigen Unterlagen vom Versicherer bekommen hast. Dazu gehören zum Beispiel die Versicherungsbedingungen und die Widerrufsbelehrung. Wenn du diese Papiere nicht oder zu spät erhältst, verlängert sich die Widerrufsfrist. Das ist ziemlich praktisch, denn so hast du mehr Zeit, alles in Ruhe zu prüfen. Im schlimmsten Fall kannst du sogar bis zu einem Jahr und 30 Tage nach Vertragsabschluss widerrufen, wenn du die Unterlagen nie bekommen hast. Aber verlass dich nicht darauf, sondern schau lieber gleich nach, ob du alles erhalten hast.

Welche Unterlagen du erhalten musst

Damit du deinen Widerruf auch wirklich fristgerecht erklären kannst, muss der Versicherer dir bestimmte Informationen zukommen lassen. Dazu gehören:

  • Die vollständigen Versicherungsbedingungen.
  • Ein Merkblatt über deine Rechte im Versicherungsfall.
  • Die Widerrufsbelehrung selbst, die dir klar erklärt, wie du widerrufen kannst und welche Fristen gelten.
  • Informationen über den Versicherer und seine Erreichbarkeit.

Wenn auch nur ein Punkt fehlt, kann das deine Widerrufsfrist verlängern. Es lohnt sich also, den Briefumschlag mit den Vertragsunterlagen genau unter die Lupe zu nehmen.

Keine Begründung für den Widerruf nötig

Das Coole am Widerruf ist: Du musst gar keinen Grund angeben. Du hast dich einfach umentschieden, und das ist völlig in Ordnung. Anders als bei einer Kündigung, wo du vielleicht erklären musst, warum du den Vertrag nicht mehr möchtest, sagst du beim Widerruf einfach: "Ich will den Vertrag nicht mehr." Das macht die Sache viel einfacher und unkomplizierter. Wenn du also merkst, dass der Tarif doch nicht passt oder du doch lieber woanders versichert sein möchtest, ist der Widerruf oft der schnellste und einfachste Weg, aus dem Vertrag herauszukommen, solange die Frist noch läuft.

Die Kündigungsfrist deiner BU-Versicherung

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Die übliche Kündigungsfrist

Wenn du dich dazu durchgerungen hast, deine BU-Versicherung zu kündigen, dann musst du natürlich die Fristen beachten. Das ist ja meistens so, wenn man Verträge beendet. Bei den meisten BU-Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage zum Ende der jeweiligen Zahlungsperiode. Da die Beiträge oft monatlich gezahlt werden, läuft das Ganze meist auf eine Kündigungsfrist von einem Monat hinaus. Also, wenn du zum Beispiel zum 31. Dezember kündigen willst, musst du das Schreiben spätestens am 1. Dezember beim Versicherer eingereicht haben. Das ist wichtig, sonst läuft der Vertrag einfach weiter.

Besonderheiten bei Neuverträgen

Gerade bei ganz neuen Verträgen gibt es oft noch eine kleine Besonderheit. Manchmal merkt man ja erst nach ein paar Wochen, dass der Tarif doch nicht so passt, wie man dachte. Vielleicht ist er zu teuer oder die Leistungen sind doch nicht das, was du dir vorgestellt hast. In so einem Fall hast du nach dem Abschluss des Vertrags eine Widerrufsfrist von 30 Tagen. Das ist aber kein Kündigen im eigentlichen Sinne, sondern eher ein Rückabwickeln des Vertrags. Die Frist dafür beginnt erst, wenn du alle wichtigen Unterlagen vom Versicherer bekommen hast – dazu gehören der Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen und die Widerrufsbelehrung. Wenn du also noch ganz am Anfang stehst, prüfe unbedingt, ob du vielleicht noch widerrufen kannst, statt gleich zu kündigen.

Wann die Frist beginnt

Die Kündigungsfrist selbst ist das eine, aber wann genau sie anfängt zu laufen, ist auch nicht unwichtig. In der Regel beginnt die Frist mit dem Ende der aktuellen Zahlungsperiode. Wenn du also monatlich zahlst und die Frist ein Monat zum Ende der Zahlungsperiode ist, dann zählt ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Periode endet. Bei einem Widerruf ist das Ganze etwas anders: Da beginnt die Frist erst, wenn du alle notwendigen Papiere vom Versicherer erhalten hast. Das ist wichtig zu wissen, damit du nicht versehentlich die Frist verpasst. Am besten schickst du deine Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendebeleg. So hast du einen Nachweis, wann das Schreiben angekommen ist.

Fazit: Deine BU-Versicherung im Griff

So, wir sind am Ende angelangt. Du siehst, die Kündigung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Hexenwerk, aber man muss schon genau hinschauen. Es ist wichtig, dass du dir überlegst, warum du kündigen willst. Passt der Tarif nicht mehr, hast du was Besseres gefunden oder klemmt’s gerade finanziell? Denk dran, die BU ist dein Einkommen, wenn du nicht mehr arbeiten kannst. Einfach so kündigen, ohne Plan B, ist meistens keine gute Idee. Prüfe immer erst Alternativen wie Stundung oder Beitragsanpassung. Und wenn du doch wechseln willst, dann erst den neuen Vertrag fix machen, bevor du den alten auflöst. So bist du immer auf der sicheren Seite. Wenn du dir unsicher bist, frag lieber nochmal nach – bei uns oder einem Experten. Deine finanzielle Zukunft ist wichtig!

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