BU Versicherung Wartezeit Krankheitsbild – Was ist zu beachten?

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Ronny Knorr

ISO zertifizierter Sachverständiger & registrierter Versicherungsmakler (IHK)

Strausberg, Deutschland
Tätig seit: 2006
Deutsch
geprüfter Experte

BU Versicherung Wartezeit Krankheitsbild – Was ist zu beachten?

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

Du denkst über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach und fragst dich, welche Rolle die Wartezeit spielt, besonders wenn es um dein Krankheitsbild geht? Das ist eine super wichtige Frage, denn die BU-Versicherung kann echt knifflig sein. Viele Leute denken, dass es immer eine Wartezeit gibt, aber das stimmt so nicht ganz. Lass uns mal schauen, was es damit auf sich hat und worauf du achten solltest, damit du im Ernstfall auch wirklich abgesichert bist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei der privaten BU-Versicherung gibt es in der Regel keine Wartezeit. Der Schutz beginnt meist sofort nach Vertragsabschluss.
  • Die Gesundheitsfragen sind entscheidend. Ehrliche Antworten sind super wichtig, um spätere Probleme zu vermeiden, besonders bei bekannten Krankheitsbildern.
  • Vorerkrankungen sind nicht immer ein Ausschlusskriterium. Viele Versicherer bieten trotzdem Schutz an, manchmal mit Zuschlägen oder Ausschlüssen.
  • Es gibt Ausnahmen bei Sonderaktionen oder bestimmten Tarifen, wo Wartezeiten vorkommen können, aber das ist eher selten.
  • Die BU-Versicherung ist eine private Absicherung und unterscheidet sich stark von der staatlichen Erwerbsminderungsrente, vor allem bei den Wartezeiten.

Die Rolle der Wartezeit im BU-Kontext

Definition und Zweck der Wartezeit

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die sogenannte Wartezeit, auch Karenzzeit genannt, ein Zeitraum, der direkt nach dem Vertragsabschluss beginnt. Während dieser Zeit besteht noch kein Anspruch auf die versicherten Leistungen. Stell dir das wie eine Art

Gesundheitsfragen und ihre Bedeutung für die Wartezeit

Standardisierte Gesundheitsabfragen

Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen möchtest, kommst du an den Gesundheitsfragen nicht vorbei. Das ist quasi der erste und wichtigste Schritt. Die Versicherer wollen natürlich wissen, was sie da versichern. Sie fragen dich nach deinem Gesundheitszustand, und das hat direkten Einfluss darauf, ob und zu welchen Konditionen sie dich versichern. Diese Fragen sind entscheidend, um das Risiko für den Versicherer einschätzen zu können.

Die Fragen sind meist ziemlich standardisiert, aber sie können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Typischerweise fragen sie nach:

  • Vorerkrankungen: Gab es in den letzten Jahren bestimmte Krankheiten, Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte?
  • Aktuelle Beschwerden: Leidest du gerade unter gesundheitlichen Problemen, die deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten?
  • Medikamenteneinnahme: Nimmst du regelmäßig Medikamente ein?
  • Behandlungen bei Fachärzten: Warst du in der Vergangenheit bei Spezialisten in Behandlung?

Der Zeitraum, über den Auskunft gegeben werden muss, variiert. Oft sind es die letzten fünf Jahre für ambulante Behandlungen und die letzten zehn Jahre für stationäre Aufenthalte. Aber Achtung: Manche Versicherer sind kulanter, andere fragen noch weiter zurück. Es ist wirklich wichtig, hier ehrlich und vollständig zu antworten. Schon kleine Unstimmigkeiten können später im Leistungsfall zu großen Problemen führen.

Vereinfachte Gesundheitsprüfungen als Alternative

Manche Versicherer bieten Tarife an, bei denen die Gesundheitsprüfung vereinfacht ist. Das klingt erstmal super, oder? Weniger Fragen, schnellerer Abschluss. Das kann zum Beispiel für Leute interessant sein, die sich nicht mehr so detailliert mit ihrer Krankengeschichte auseinandersetzen wollen oder können. Oft ist das aber mit Einschränkungen verbunden. Zum Beispiel kann die versicherbare Summe niedriger sein, oder es gibt bestimmte Krankheiten, die trotzdem ausgeschlossen werden. Manchmal wird bei diesen vereinfachten Tarifen auch eine längere Wartezeit angesetzt, um das geringere Risiko durch die verkürzte Prüfung auszugleichen. Es ist also ein Kompromiss: Schneller und einfacher, aber vielleicht nicht ganz so umfassend abgesichert oder mit anderen Bedingungen verbunden.

Konsequenzen bei unvollständigen Angaben

Wenn du bei den Gesundheitsfragen nicht ganz ehrlich bist oder etwas vergisst, kann das böse Folgen haben. Das nennt man dann Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Wenn der Versicherer das herausfindet – und das kann er auch noch Jahre später, besonders wenn du eine Leistung in Anspruch nehmen willst – kann er vom Vertrag zurücktreten. Das bedeutet, du hast im Ernstfall keinen Versicherungsschutz. Im schlimmsten Fall kann das sogar als arglistige Täuschung gewertet werden, was noch drastischere Konsequenzen hat. Stell dir vor, du zahlst jahrelang Beiträge und wenn du die Versicherung wirklich brauchst, erfährst du, dass sie wegen falscher Angaben im Antrag gar nicht gilt. Das ist echt bitter. Deshalb: Lieber einmal zu viel nachfragen oder recherchieren, als später ohne Schutz dazustehen.

Vorerkrankungen und ihre Auswirkungen auf die BU-Versicherung

Okay, lass uns mal Klartext reden: Du hast schon ein paar gesundheitliche Baustellen, bevor Du überhaupt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nachdenkst? Keine Panik! Das ist erstmal kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Viele Leute haben irgendwelche Zipperlein, und die Versicherer wissen das auch. Die gute Nachricht ist: Die meisten Vorerkrankungen sind gar kein Hinderungsgrund für eine BU.

Umgang mit bestehenden Krankheitsbildern

Wenn Du schon eine Krankheit hast, ist das kein automatisches „Nein“ von der Versicherung. Aber es ist super wichtig, dass Du bei der Antragsstellung ehrlich bist. Wenn Du versuchst, etwas zu verschweigen, kann das richtig nach hinten losgehen. Stell Dir vor, Du brauchst später die Leistung und die Versicherung findet raus, dass Du was verschwiegen hast – dann stehst Du dumm da. Ehrlichkeit ist hier wirklich das A und O.

Die Versicherer schauen sich Deine Krankengeschichte genau an. Je nachdem, was Du hattest, können sie unterschiedlich reagieren:

  • Keine Probleme: Bei vielen Krankheiten, die gut behandelbar sind oder keine bleibenden Schäden hinterlassen, gibt es einfach keine Besonderheiten. Du zahlst den normalen Beitrag und bist rundum abgesichert.
  • Risikozuschlag: Das bedeutet, Du zahlst mehr für die Versicherung. Die Versicherung sagt quasi: „Okay, bei dir ist das Risiko etwas höher, also kostet es dich ein bisschen mehr.“ Das ist oft besser, als wenn bestimmte Sachen ausgeschlossen werden.
  • Leistungsausschluss: Hier wird es kniffliger. Die Versicherung sagt, dass sie für bestimmte Krankheiten oder Körperteile nicht zahlt. Wenn Du zum Beispiel Probleme mit dem Rücken hast, könnten sie sagen: „Wir zahlen nicht, wenn Du wegen Rückenproblemen berufsunfähig wirst.“ Das ist natürlich nicht ideal.
  • Antrag abgelehnt: Im schlimmsten Fall, bei sehr schweren oder chronischen Krankheiten, kann es passieren, dass die Versicherung Deinen Antrag ablehnt. Das passiert aber eher selten.

Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse

Wie gesagt, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind die häufigsten Reaktionen, wenn Vorerkrankungen eine Rolle spielen. Ein Risikozuschlag ist oft das kleinere Übel. Du zahlst zwar mehr, aber Du bist im Grunde für alles versichert. Ein Leistungsausschluss kann Dich im Ernstfall ganz schön einschränken. Stell Dir vor, Du hast einen Ausschluss für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und erleidest dann einen Herzinfarkt – die BU zahlt dann nicht für diesen Fall.

Manchmal kann man mit dem Versicherer verhandeln. Wenn sich Dein Gesundheitszustand verbessert, kannst Du versuchen, den Risikozuschlag wieder reduzieren zu lassen oder einen Leistungsausschluss aufheben zu lassen. Dafür brauchst Du dann aber ein ärztliches Gutachten, das Deine Genesung bestätigt. Das ist ein Prozess, bei dem Dir ein guter Berater helfen kann.

Möglichkeiten trotz Vorerkrankungen

Auch wenn Du Vorerkrankungen hast, gibt es Wege, eine BU zu bekommen. Hier ein paar Tipps:

  1. Anonyme Risikovoranfrage: Bevor Du den richtigen Antrag stellst, kannst Du oder Dein Berater eine anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern machen. Dabei werden Deine Gesundheitsdaten (ohne Deinen Namen) an die Versicherer geschickt, und die sagen Dir, zu welchen Konditionen sie Dich versichern würden. So siehst Du, wer am ehesten bereit ist, Dich zu versichern, und zu welchen Bedingungen.
  2. Geduld haben: Manchmal ist es besser, mit dem Abschluss zu warten. Wenn eine Krankheit zum Beispiel nach fünf Jahren aus der Angabefrist für Vorerkrankungen herausfällt, kann es sinnvoll sein, dann erst den Antrag zu stellen. Das gilt aber nur, wenn Du in der Zwischenzeit keine neuen Probleme bekommst.
  3. Spezielle Tarife prüfen: Es gibt Versicherer, die sich auf schwierigere Fälle spezialisiert haben oder Tarife anbieten, die flexibler auf Vorerkrankungen reagieren. Auch hier ist eine gute Beratung Gold wert.

Denk dran: Die Versicherungsbedingungen sind komplex. Was für den einen Versicherer ein Problem ist, ist für den anderen vielleicht gar kein Thema. Deshalb lohnt es sich, verschiedene Optionen zu prüfen und sich nicht entmutigen zu lassen.

Sonderfälle und Ausnahmen bei der Wartezeitregelung

Manchmal gibt es im Leben eben doch Ausnahmen von der Regel, und das gilt auch für die Wartezeit in der BU-Versicherung. Zwar ist eine generelle Wartezeit bei den meisten Tarifen eher unüblich, aber es gibt durchaus Konstellationen, da taucht sie wieder auf. Das kann zum Beispiel bei speziellen Sonderaktionen der Versicherer der Fall sein. Früher gab es da mal Angebote mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen, die dafür aber eine Wartezeit von mehreren Jahren hatten. Diese Aktionen sind aber meist Geschichte, also eher was für die Geschichtsbücher.

Auch bei der Nachversicherung, also wenn du deine BU-Absicherung später erhöhen möchtest, kann es sein, dass eine Wartezeit ins Spiel kommt. Das ist zwar nicht die Regel, aber manche Anbieter bauen das in ihre Bedingungen ein. Stell dir vor, du hast deine BU-Summe erhöht und wirst dann kurz danach berufsunfähig – je nach Vertrag kann es dann sein, dass du für diese Erhöhung noch keine Leistung bekommst, weil die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist. Bei der LV 1871 zum Beispiel gibt es da eine dreijährige Wartezeit, die aber entfällt, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall ausgelöst wird.

Ein weiterer Bereich, wo du auf eine Wartezeit stoßen könntest, sind Beitragsbefreiungen im Rahmen deiner Altersvorsorge. Wenn du berufsunfähig wirst, möchtest du ja oft, dass deine Altersvorsorge weiterläuft, ohne dass du selbst noch Beiträge zahlen musst. Manche Versicherer bieten das an, aber auch hier kann es sein, dass eine Wartezeit für diese Leistung gilt. Das ist dann oft eine bewusste Entscheidung des Anbieters, die aber auch offen kommuniziert wird.

Also, kurz zusammengefasst:

  • Sonderaktionen: Früher gab es Angebote mit vereinfachten Gesundheitsfragen und dafür einer Wartezeit. Diese sind aber kaum noch zu finden.
  • Nachversicherung: Hier kann es vorkommen, dass für die erhöhte Summe eine Wartezeit gilt, oft entfällt diese bei Unfällen.
  • Beitragsbefreiungen in der Altersvorsorge: Auch hier kann eine Wartezeit für die Leistung im BU-Fall vereinbart sein.

Die Bedeutung der Ehrlichkeit im Antragsprozess

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

Arglistige Täuschung und ihre Folgen

Beim Ausfüllen des Antrags für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist Ehrlichkeit das A und O. Stell dir vor, du verschweigst bewusst eine wichtige Information oder gibst sogar falsche Angaben an, um deinen Versicherungsschutz zu bekommen oder günstigere Konditionen zu erhalten. Das nennt man dann arglistige Täuschung. Das kann richtig unangenehm werden, denn der Versicherer kann in so einem Fall vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern. Und das Schlimmste: Das kann auch dann passieren, wenn die Berufsunfähigkeit gar nichts mit der verschwiegenen Sache zu tun hat. Also, lieber einmal zu viel sagen als einmal zu wenig.

Gerichtsurteile als Beispiele

Die Gerichte haben sich schon oft mit solchen Fällen beschäftigt. Ein Beispiel: Jemand gibt an, kerngesund zu sein, verschweigt aber, dass er wegen starker Migräne regelmäßig beim Arzt war. Wenn dann später wegen dieser Migräne die BU beantragt wird, kann der Versicherer sagen: „Moment mal, das hast du uns ja gar nicht gesagt!“ Aber Achtung: Nicht jede vergessene Kleinigkeit ist gleich Arglist. Wenn du zum Beispiel vor Jahren mal kurz wegen Prüfungsangst beim Psychologen warst und das dann nicht mehr auf dem Schirm hast, kann das zum Problem werden. Es kommt immer darauf an, ob du bewusst getäuscht hast, um dir einen Vorteil zu verschaffen. Die Grenze zwischen Vergesslichkeit und bewusster Täuschung ist hier entscheidend.

Die Rolle der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Bevor du den Vertrag unterschreibst, hast du eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Das bedeutet, du musst alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Der Versicherer fragt ja nicht aus Jux und Tollerei nach deinem Gesundheitszustand, deinem Beruf oder deinen Hobbys. Er muss dein Risiko einschätzen können. Wenn du diese Pflicht verletzt, kann das, wie gesagt, ernste Konsequenzen haben. Denk dran:

  1. Alle Fragen genau lesen: Was wird gefragt? Nur das, was explizit abgefragt wird, musst du angeben.
  2. Wahrheitsgemäß antworten: Auch wenn es unangenehm ist, gib alles an, was relevant sein könnte.
  3. Im Zweifel nachfragen: Wenn du dir bei einer Frage unsicher bist, frag lieber beim Versicherer oder deinem Berater nach, statt etwas Falsches anzukreuzen.

Wann eine Wartezeit dennoch relevant sein kann

Spezifische Krankheitsbilder und Wartefristen

Auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in der Regel auf eine Wartezeit verzichtet, gibt es Situationen, in denen sie doch eine Rolle spielt. Das betrifft oft spezielle Tarife oder bestimmte Krankheitsbilder, die der Versicherer als besonders risikoreich einstuft. Stell dir vor, du hast kürzlich einen Bandscheibenvorfall erlitten und beantragst nun eine BU-Versicherung. Manche Anbieter könnten in so einem Fall eine Wartezeit von beispielsweise zwölf Monaten festlegen. Das bedeutet, wenn du innerhalb dieser Frist wegen genau dieses Bandscheibenvorfalls berufsunfähig wirst, greift der Versicherungsschutz noch nicht. Das ist natürlich ärgerlich, aber es dient dem Schutz des Versicherers vor bekanntem, bereits eingetretenem Risiko.

Zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes

Manchmal sind Wartezeiten auch an bestimmte Aktionen oder Produkte gekoppelt. Früher gab es zum Beispiel Sonderaktionen mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen, die dafür aber eine Wartezeit von mehreren Jahren vorsahen. Ähnliches kann bei der Beitragsbefreiung im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen der Fall sein. Wenn du also berufsunfähig wirst, kann es sein, dass die Beitragsbefreiung erst nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit greift. Das ist zwar nicht die Regel, aber es kommt vor und du solltest die Versicherungsbedingungen genau prüfen.

Beispiele aus der Praxis

Ein weiteres Beispiel sind Nachversicherungsgarantien. Manche Versicherer bauen eine Wartezeit von drei Jahren in ihre Bedingungen für die ereignisneutrale Nachversicherung ein. Das heißt, du kannst deine Versicherungssumme zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, aber erst nach Ablauf dieser drei Jahre. Eine Ausnahme bildet hier oft der Fall eines Unfalls, bei dem die Wartezeit dann entfällt. Es ist also wichtig, dass du dir die Details deines Vertrags ansiehst, denn die Welt der Versicherungen ist manchmal komplexer, als man denkt.

Die Abgrenzung von BU-Versicherung und Erwerbsminderung

Staatliche vs. private Absicherung

Okay, lass uns mal Klartext reden: BU-Versicherung und Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe. Die EM-Rente, das ist die staatliche Absicherung. Die bekommst du von der Deutschen Rentenversicherung, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Klingt erstmal super, oder? Aber hier liegt auch schon der erste Haken: Es geht bei der EM-Rente nicht darum, ob du deinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kannst, sondern ob du überhaupt noch irgendeinen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens drei Stunden täglich machen kannst. Das ist ein riesiger Unterschied zur BU, wo es wirklich um deinen konkreten Beruf geht.

Die Wartezeit im System der Rentenversicherung

Bei der staatlichen EM-Rente gibt es zwar auch so etwas wie Wartezeiten, aber die sind anders gelagert. Du musst in der Regel in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre rentenversichert gewesen sein und eingezahlt haben. Das ist also eher eine Frage deiner bisherigen Beitragszeit als eine spezifische Wartefrist, die nach Vertragsabschluss beginnt. Wenn du also gerade erst ins Berufsleben startest, kann es sein, dass du diese Voraussetzung noch nicht erfüllst. Die EM-Rente ist also nicht immer sofort verfügbar, nur weil du krank wirst.

Vorteile der privaten BU-Absicherung

Warum also überhaupt eine private BU-Versicherung abschließen, wenn es die EM-Rente gibt? Ganz einfach: Die BU ist viel genauer auf dich und deinen Beruf zugeschnitten. Sie zahlt, wenn du deinen konkreten Beruf nicht mehr ausüben kannst, egal ob das nur noch für zwei Stunden am Tag ist. Das ist ein riesiger Vorteil, gerade wenn du einen körperlich anstrengenden oder spezialisierten Job hast. Stell dir vor, du bist Handwerker und kannst wegen Rückenschmerzen nicht mehr heben – die BU zahlt, die EM-Rente vielleicht nicht, weil du ja noch als Pförtner arbeiten könntest. Außerdem ist die BU oft flexibler und kann besser an deine Bedürfnisse angepasst werden, zum Beispiel durch Zusatzbausteine. Und ganz wichtig: Bei der BU ist die Beweislastumkehr im Leistungsfall oft ein großer Pluspunkt. Das heißt, wenn die Versicherung einmal zahlt, muss sie später beweisen, dass du wieder arbeiten kannst, und nicht umgekehrt. Das macht die Sache für dich im Ernstfall deutlich einfacher.

Vereinfachte Antragsverfahren und ihre Bedingungen

Manchmal wirkt der Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ja wie ein juristisches Minenfeld, oder? Viele Leute schrecken davor zurück, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen oder weil sie denken, dass sie wegen Vorerkrankungen sowieso keine Chance haben. Aber es gibt da auch die sogenannten vereinfachten Antragsverfahren. Die sind quasi die Abkürzung, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst.

Verzicht auf umfassende Gesundheitsfragen

Das ist der Hauptpunkt bei diesen vereinfachten Verfahren. Statt einer langen Liste von Krankheiten und Beschwerden, die du durchgehen musst, werden die Gesundheitsfragen stark reduziert. Das kann bedeuten, dass du nur ein paar grundlegende Fragen beantworten musst, zum Beispiel, ob du aktuell arbeitsunfähig bist oder in den letzten Jahren schwere Krankheiten hattest. Das spart dir und dem Versicherer enorm viel Zeit und Aufwand. Manchmal wird auch nur nach bestimmten, besonders risikoreichen Krankheiten gefragt. Das ist super praktisch, wenn du dir unsicher bist, ob du alle Details zu früheren kleineren Wehwehchen noch zusammenbekommst.

Die Rolle der Wartezeit bei vereinfachten Tarifen

Jetzt denkst du vielleicht: „Wenn das alles so einfach ist, wo ist der Haken?“ Naja, der Haken ist oft die Wartezeit. Bei Tarifen mit vereinfachten Gesundheitsfragen ist es nicht unüblich, dass eine Wartezeit eingeführt wird. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach einer bestimmten Zeit nach Vertragsbeginn greift, wenn du dann berufsunfähig wirst. Diese Wartezeit kann zum Beispiel sechs Monate oder auch ein Jahr betragen. Wenn du also innerhalb dieser Zeit berufsunfähig wirst, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht. Das ist quasi der Kompromiss dafür, dass du dir den Aufwand mit den Gesundheitsfragen gespart hast. Es ist wichtig, dass du dir diese Wartezeit genau ansiehst und verstehst, wann sie greift und wann nicht. Manchmal gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel bei Unfällen, da kann die Wartezeit entfallen.

Zielgruppen für solche Angebote

Wer profitiert denn nun am meisten von diesen vereinfachten Verfahren? Ganz klar: Leute, die wenig Zeit haben, sich nicht mit komplizierten Fragen herumschlagen wollen oder die einfach eine schnelle Absicherung brauchen. Das können zum Beispiel junge Berufstätige sein, die gerade ins Berufsleben starten und noch keine großen gesundheitlichen Probleme hatten. Auch Leute, die nur eine geringe Versicherungssumme absichern wollen, könnten hier fündig werden. Manchmal richten sich solche Tarife auch an bestimmte Berufsgruppen, die als besonders risikoarm gelten. Aber Achtung: Wenn du schon Vorerkrankungen hast, die vielleicht nicht direkt abgefragt werden, aber trotzdem relevant sein könnten, ist Vorsicht geboten. Im Leistungsfall könnte es dann doch noch zu Problemen kommen, wenn der Versicherer merkt, dass du doch mehr hättest angeben müssen.

Die Nachversicherung und ihre Besonderheiten

Ereignisneutrale Erhöhung der Versicherungssumme

Stell dir vor, du schließt eine BU-Versicherung ab und denkst, das passt schon. Aber dann ändert sich dein Leben: Du heiratest, bekommst Kinder oder dein Einkommen steigt ordentlich. Plötzlich reicht die ursprüngliche Versicherungssumme nicht mehr aus, um deinen Lebensstandard im Ernstfall zu halten. Hier kommt die Nachversicherung ins Spiel. Das Coole daran ist, dass viele Tarife eine sogenannte ereignisneutrale Nachversicherung anbieten. Das bedeutet, du kannst deine BU-Rente erhöhen, ohne dass ein bestimmtes Ereignis (wie Heirat oder Geburt) eingetreten sein muss. Du kannst das einfach zu bestimmten Zeitpunkten oder unter bestimmten Bedingungen tun, oft einmal im Jahr oder wenn du bestimmte Meilensteine erreichst. Das gibt dir Flexibilität, falls sich deine Lebensumstände ändern.

Mögliche Wartezeiten bei der Nachversicherung

Auch wenn die Nachversicherung an sich oft ereignisneutral ist, kann es sein, dass der Versicherer eine kleine Hürde einbaut. Manche Tarife sehen vor, dass die erhöhte Leistung erst nach einer gewissen Wartezeit greift, falls du kurz nach der Erhöhung berufsunfähig wirst. Das ist nicht immer der Fall, aber es lohnt sich, das Kleingedruckte zu checken. Stell dir vor, du erhöhst deine Rente und wirst dann prompt krank – dann wäre es ärgerlich, wenn die Erhöhung noch nicht greift. Es ist also wichtig zu wissen:

  • Prüfe die genauen Bedingungen: Wann genau greift die erhöhte Leistung nach der Nachversicherung?
  • Gibt es eine Karenzzeit? Manche Versicherer legen eine Frist fest, z.B. drei Jahre, bevor die Nachversicherung im vollen Umfang greift, falls du dann berufsunfähig wirst.
  • Vergleich lohnt sich: Nicht jeder Tarif handhabt das gleich. Manche bieten sofortigen Schutz für die erhöhte Summe, andere nicht.

Besonderheiten bei bestimmten Anbietern

Die Welt der Versicherungen ist vielfältig, und das gilt auch für die Nachversicherung. Jeder Anbieter hat da so seine eigenen Regeln und Feinheiten. Manche legen Wert darauf, dass du bei der Nachversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen musst – das ist super praktisch, besonders wenn sich dein Gesundheitszustand verschlechtert hat. Andere Anbieter könnten aber doch nachfragen, zum Beispiel nach neuen Hobbys, deinem aktuellen BMI oder ob du rauchst. Das kann dann doch wieder zu Risikozuschlägen oder sogar Ausschlüssen führen, was den Vorteil der Nachversicherung etwas schmälert. Es gibt auch Anbieter, die bestimmte Höchstgrenzen für die Erhöhung festlegen. Du kannst also nicht unendlich viel draufpacken. Informiere dich also genau, was dein Versicherer anbietet und was nicht. Manchmal sind es kleine Details, die am Ende den großen Unterschied machen können.

Umgang mit der Diagnose im Leistungsfall

Versicherungsberater und Kunde im Gespräch im Büro

Wenn du im Leistungsfall eine Diagnose in deiner Krankenakte entdeckst, von der du bisher nichts wusstest, ist das erstmal ein Schreck. Aber keine Panik. Es ist wichtig, dass du bei deinem Arzt oder deiner Ärztin nachfragst, wie es zu dieser Diagnose kam. Manchmal werden Diagnosen für die Abrechnung mit der Krankenkasse oder zur Erlangung einer Krankschreibung verwendet, ohne dass sie eine tatsächliche, behandelte Krankheit widerspiegeln. Die sogenannte Abrechnungsdiagnose ist oft nicht das Problem, das viele befürchten. Ein Versicherer muss nachweisen können, dass du von der Diagnose wusstest und sie dir bekannt war. Das wird schwierig, wenn es keine Behandlung, keine Medikamente oder keine Krankschreibungen gab, die darauf hindeuten.

Was du im Leistungsfall beachten solltest:

  1. Krankenakte prüfen: Schau dir genau an, welche Diagnosen dort vermerkt sind. Wenn dir etwas unklar ist, sprich direkt mit deinem behandelnden Arzt oder deiner Ärztin. Manchmal können Diagnosen korrigiert oder gelöscht werden, wenn sie falsch sind.
  2. Vorerkrankungen offenlegen: Auch wenn es um die Abrechnungsdiagnose geht, ist Ehrlichkeit im Antragsprozess das A und O. Verschwiegene Vorerkrankungen können später zu Problemen führen. Wenn du dir unsicher bist, ob eine frühere Beschwerde relevant ist, gib sie lieber an.
  3. Nachweisbarkeit: Der Versicherer muss belegen, dass du von einer Krankheit wusstest und diese verschwiegen hast. Ohne Behandlungsnachweise, Medikamentenverordnungen oder Krankschreibungen ist das für den Versicherer oft schwierig. Eine einmalige Krankschreibung, die nicht mit einer tatsächlichen Erkrankung einherging, wird selten ausreichen, um eine Anzeigepflichtverletzung nachzuweisen.

Zusammenfassend lässt sich sagen

Also, wenn du dir eine Berufsunfähigkeitsversicherung holst, denk dran: Sei ehrlich bei den Gesundheitsfragen. Das ist echt das Wichtigste, sonst stehst du im Ernstfall blöd da. Die meisten Versicherer sind da auch ziemlich fair, auch wenn du schon was hattest. Eine Wartezeit ist bei der BU eher die Ausnahme, aber es gibt sie, gerade bei Sonderaktionen oder wenn es um die Beitragsbefreiung bei der Altersvorsorge geht. Check das vorher genau ab, dann gibt’s später keine bösen Überraschungen. Und wenn du dir unsicher bist, frag lieber nochmal nach oder hol dir Hilfe. Lieber einmal zu viel gefragt als später ohne Leistung dazustehen.

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