Zahnzusatzversicherung Kinderzahnspange – sparst du hier wirklich Kosten?

Zwei Kinder mit Zahnspangen lächeln beim Zahnarzt.

Zahnzusatzversicherung Kinderzahnspange – sparst du hier wirklich Kosten?

Viele Eltern fragen sich, ob eine Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange ihres Kindes wirklich nötig ist. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen oft nur einen Teil der Kosten, besonders wenn es um leichtere Zahnfehlstellungen oder ästhetische Wünsche geht. Wir schauen uns mal genauer an, was die Kasse zahlt und wo eine Zusatzversicherung ins Spiel kommt. Lohnt sich das wirklich, um Kosten zu sparen?

Zahnzusatzversicherung Kinderzahnspange: Die wichtigsten Punkte

  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnspangen nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen ab Kieferfehlstellungsgruppe 3. Für leichtere Fälle oder rein ästhetische Korrekturen (KIG 1 und 2) gibt es keinen Zuschuss.
  • Die Krankenkasse übernimmt 80% der Kosten für das erste Kind und 90% für weitere Kinder, aber nur für die Basis-Behandlung. Zusätzliche Leistungen sind oft nicht abgedeckt.
  • Eine Zahnzusatzversicherung kann sich lohnen, um auch Kosten für ästhetisch unauffällige Spangen (wie durchsichtige oder innenliegende) oder für kieferorthopädische Behandlungen der Gruppen 1 und 2 zu übernehmen.
  • Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist am sinnvollsten, bevor eine Zahnfehlstellung diagnostiziert wurde. Bei bereits bekanntem Behandlungsbedarf ist der Abschluss oft nicht mehr möglich oder die Kosten werden nicht übernommen.
  • Eltern sollten alle Rechnungen gut aufbewahren und die Behandlungsvorgaben genau befolgen, um die volle Erstattung von der Krankenkasse zu erhalten. Eine Abschlussbescheinigung ist ebenfalls wichtig.

Die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern

Viele Kinder brauchen im Laufe ihrer Entwicklung eine Zahnspange. Das ist gar nicht so selten, denn über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland trägt irgendwann eine Zahnspange. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von leichten Zahnfehlstellungen bis hin zu stärkeren Kieferproblemen. Man spricht hier von Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), die den Schweregrad einer Fehlstellung einordnen:

  • KIG 1: Leichte Zahnfehlstellungen, die oft nur aus ästhetischen Gründen behandelt werden.
  • KIG 2: Zahnfehlstellungen, die zwar medizinisch gesehen eine Korrektur bräuchten, aber von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
  • KIG 3: Deutlichere Zahnfehlstellungen, die eine Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig machen.
  • KIG 4: Starke Zahnfehlstellungen, bei denen eine Behandlung dringend angeraten ist.
  • KIG 5: Sehr ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die unbedingt behandelt werden müssen.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Zahnspange in der Regel nur, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung vorliegt, also ab KIG 3. Bei leichteren Fällen, wie KIG 1 und 2, bleibst du oft auf den Kosten sitzen. Das kann besonders dann ärgerlich sein, wenn die Zahnfehlstellung zwar nicht extrem ist, aber dein Kind sich deswegen unwohl fühlt. Neben der eigentlichen Zahnspange gehören auch Gebissmodelle, Röntgenaufnahmen und Fernröntgenbilder zu den Leistungen, die die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnspangen

Wenn es um Zahnspangen für dein Kind geht, ist es gut zu wissen, was die gesetzliche Krankenkasse eigentlich übernimmt. Grundsätzlich greift die Kasse bei kieferorthopädischen Behandlungen, wenn eine bestimmte Schwere der Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. Diese werden in sogenannte Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt.

Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten, wenn eine Fehlstellung in den KIG-Stufen 3 bis 5 vorliegt. Das sind die Fälle, bei denen die Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist. Bei leichteren Fehlstellungen, die eher aus ästhetischen Gründen korrigiert werden sollen (KIG 1 und 2), sieht es anders aus – hier zahlt die Kasse in der Regel nicht.

Was die Kostenübernahme angeht, gibt es eine Besonderheit: Für das erste Kind werden 80 Prozent der Kosten erstattet, für jedes weitere Kind sind es sogar 90 Prozent. Den Restbetrag zahlst du zunächst selbst. Aber keine Sorge, dieser Eigenanteil wird dir nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet. Das gilt übrigens sowohl für lose als auch für festsitzende Zahnspangen.

Neben der eigentlichen Zahnspange gehören auch einige weitere Leistungen zum Kassenpaket:

  • Gebissmodelle zur Dokumentation
  • Röntgenaufnahmen
  • Fernröntgenseitenbilder
  • Fotos vom Gebiss (Enface- und Profil-Aufnahmen)
  • Die gesamte Behandlungsdauer, einschließlich der wichtigen Nachbehandlungsphase mit einem Retainer zur Stabilisierung.

Umfang der Kassenleistungen bei kieferorthopädischen Behandlungen

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Zahnspange nur unter bestimmten Bedingungen. Grundsätzlich werden nur Behandlungen bezahlt, die medizinisch notwendig sind und in die Kiefer-Indikations-Gruppen (KIG) 3 bis 5 fallen. Das bedeutet, dass leichte Zahnfehlstellungen (KIG 1) oder solche, die primär aus ästhetischen Gründen korrigiert werden sollen (KIG 2), in der Regel nicht von der Kasse getragen werden.

Wenn eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt, werden meist 80 Prozent der Kosten für das erste Kind und 90 Prozent für weitere Kinder übernommen. Den Restbetrag zahlst du zunächst selbst, dieser wird dir aber nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Wichtig ist dabei, dass du alle Rechnungen und Behandlungsnachweise gut aufbewahrst und dein Kind die Behandlungsvorgaben konsequent einhält. Eine Abschlussbescheinigung vom Kieferorthopäden ist ebenfalls für die Rückerstattung nötig.

Die Kassenleistungen umfassen neben der eigentlichen Zahnspange auch:

  • Gebissmodelle
  • Röntgenaufnahmen
  • Fernröntgenseitenbilder
  • Fotos (Enface- und Profil-Aufnahmen)
  • Die Retentionsphase, also die Nachbehandlung zur Stabilisierung der Zähne, oft mit einem Retainer.

Kostenfaktoren und die Rolle der Zahnzusatzversicherung

Die Kosten für eine Zahnspange können ganz schön ins Geld gehen, das ist klar. Aber hast du dich mal gefragt, welche Faktoren das eigentlich beeinflussen? Nun, da gibt es ein paar wichtige Punkte. Zum einen spielt die Art der Zahnspange eine große Rolle. Lose Zahnspangen sind oft günstiger als festsitzende Modelle. Bei den festsitzenden Spangen wiederum gibt es Unterschiede, zum Beispiel zwischen den klassischen Metallbrackets und den etwas unauffälligeren Keramikbrackets.

Dann kommen noch zusätzliche Kosten hinzu, die man vielleicht nicht sofort auf dem Schirm hat. Denk da an Retainer, also diese Drähte, die nach der eigentlichen Behandlung die Zähne stabilisieren sollen. Oder an spezielle Zahnspangen, die vielleicht für eine bestimmte Art von Fehlstellung nötig sind.

Und hier kommt die Zahnzusatzversicherung ins Spiel. Sie kann dir helfen, diese zusätzlichen Kosten aufzufangen, besonders wenn es um ästhetische Wünsche geht, die die gesetzliche Krankenkasse nicht abdeckt. Stell dir vor, dein Kind wünscht sich eine durchsichtige Zahnspange, weil es sich mit den Metallbrackets unwohl fühlt. Die gesetzliche Kasse zahlt dafür in der Regel nichts, aber eine gute Zusatzversicherung kann hier einspringen.

Kurz gesagt, die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Der Art der Zahnspange (lose vs. festsitzend, Material der Brackets)
  • Zusätzlichen Apparaturen wie Retainern
  • Besonderen oder ästhetischen Wünschen, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen.

Vorteile einer Zahnzusatzversicherung für Kinder

Wenn es um die Zahngesundheit deines Kindes geht, fragst du dich vielleicht, was genau eine Zahnzusatzversicherung eigentlich bringt. Nun, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Zahnspange nur, wenn eine bestimmte medizinische Notwendigkeit vorliegt, meist ab Kieferfehlstellungsgruppe 3. Das bedeutet, für leichtere Fehlstellungen (KIG 1 und 2), die aber trotzdem störend sein können, zahlst du als Elternteil drauf. Hier setzt die Zahnzusatzversicherung an und schließt diese Lücke.

Was sind also die konkreten Vorteile für dich und dein Kind?

  • Umfassendere Kostenübernahme: Die Versicherung kann auch dann die Kosten für eine Zahnspange bezuschussen, wenn nur eine leichte Zahnfehlstellung (KIG 1 oder 2) vorliegt. Das ist super, wenn du deinem Kind eine Korrektur ermöglichen möchtest, auch wenn es nicht zwingend medizinisch notwendig ist.
  • Zusatzleistungen inklusive: Oftmals bieten Kieferorthopäden zusätzliche Leistungen an, die nicht von der Kasse übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel ästhetisch ansprechendere Zahnspangen wie durchsichtige Aligner oder zahnfarbene Brackets. Eine gute Zusatzversicherung kann auch hier die Kosten abfedern.
  • Finanzielle Entlastung: Die Beiträge für eine solche Versicherung sind meist überschaubar, oft zwischen 7 und 25 Euro im Monat, je nach Tarif und Alter deines Kindes. Wenn du frühzeitig abschließt, sind die Beiträge tendenziell niedriger. Das kann dir helfen, unerwartete hohe Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zu vermeiden und dein Budget zu schonen.

Zeitpunkt des Abschlusses einer Zahnzusatzversicherung

Wenn es um die Zahnspange für dein Kind geht, ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Zusatzversicherung echt wichtig. Stell dir vor, du wartest zu lange und dann wird eine Zahnfehlstellung festgestellt – zack, die Versicherung zahlt oft nicht mehr für die Behandlung, die du eigentlich abdecken wolltest. Das ist echt ärgerlich.

Bedeutung des präventiven Abschlusses

Am besten ist es, wenn du die Versicherung abschließt, bevor überhaupt ein Verdacht auf eine Zahnfehlstellung besteht oder eine Behandlung angeraten wird. So bist du auf der sicheren Seite, falls doch etwas sein sollte. Denk dran, die meisten Versicherungen schließen Leistungen aus, wenn der Behandlungsbedarf bereits bekannt ist. Das ist wie bei einer Hausratversicherung – die zahlt auch nicht, wenn der Einbrecher schon da war.

Auswirkungen eines bereits diagnostizierten Behandlungsbedarfs

Sobald der Kieferorthopäde eine Diagnose gestellt hat, zum Beispiel eine Kieferfehlstellung, die eine Behandlung erfordert, wird es schwierig mit einer neuen Versicherung. Viele Tarife haben dann eine Wartezeit oder schließen die Kosten für die bereits diagnostizierte Sache komplett aus. Manchmal gibt es auch Klauseln, die sagen, dass die Versicherung nur greift, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt – aber eben nur für Dinge, die nicht schon vorher bekannt waren.

Einfluss des Alters auf die Versicherungsbeiträge

Das Alter deines Kindes spielt eine Rolle bei den Beiträgen. Generell gilt: Je jünger dein Kind ist, wenn du die Versicherung abschließt, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge. Das liegt daran, dass das Risiko für teure Behandlungen in jungen Jahren oft geringer eingeschätzt wird. Wenn du also noch Zeit hast, ist es finanziell klüger, frühzeitig aktiv zu werden. Die Beiträge können sich über die Jahre hinweg ändern, je nachdem, wie alt dein Kind ist und welche Leistungen du genau wählst.

Umgang mit individuellen Gesundheitsleistungen (iGeL)

Manchmal schlagen Kieferorthopäden zusätzliche Leistungen vor, die über das hinausgehen, was die gesetzliche Krankenkasse bezahlt. Diese nennt man individuelle Gesundheitsleistungen, kurz iGeL. Laut einer Umfrage bieten Kieferorthopäden diese Zusatzleistungen in etwa 80 Prozent der Fälle an. Das kann zum Beispiel eine Versiegelung der Zahnoberflächen sein, um Karies vorzubeugen, oder auch spezielle, zahnfarbene Brackets, die weniger auffallen.

Es ist wichtig, dass du dir immer einen detaillierten Heil- und Kostenplan geben lässt. Darin steht genau, welche Leistungen angeboten werden und was sie kosten. So kannst du das Ganze in Ruhe prüfen. Hol dir ruhig eine zweite Meinung von einem anderen Kieferorthopäden oder sprich mit einer neutralen Patientenberatung. So kannst du besser einschätzen, ob diese Extras wirklich nötig sind oder ob die Standardleistungen der Krankenkasse ausreichen.

Ein paar Beispiele für solche iGeL-Leistungen sind:

  • Zahnfarbene oder durchsichtige Brackets
  • Spezielle Bögen, die flexibler sind
  • Zusätzliche Kontrollen oder spezielle Reinigungsmethoden
  • Eine Glattflächenversiegelung der Zähne

Voraussetzungen für die Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Damit du die Kosten für die Zahnspange deines Kindes von der Krankenkasse zurückbekommst, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten. Ohne diese Unterlagen und Nachweise wird das nichts mit der Erstattung.

Aufbewahrung von Rechnungen und Behandlungsnachweisen

Das A und O ist, dass du wirklich alle Rechnungen, die du vom Kieferorthopäden bekommst, sorgfältig aufbewahrst. Und zwar im Original. Das sind nicht nur die Rechnungen für die Zahnspange selbst, sondern auch für alle begleitenden Untersuchungen und Behandlungen, die die Krankenkasse übernimmt. Denk an Modelle, Röntgenbilder und Fotos – alles, was im Heil- und Kostenplan steht und abgerechnet wird, muss als Beleg vorhanden sein. Ohne diese Papiere stehst du bei der Krankenkasse ziemlich schlecht da.

Bedeutung der konsequenten Einhaltung der Behandlungsvorgaben

Die Krankenkasse zahlt nur, wenn die Behandlung auch wirklich nach Plan läuft. Das heißt, dein Kind muss die Zahnspange so tragen, wie der Kieferorthopäde es vorgibt. Bei einer losen Zahnspange bedeutet das zum Beispiel, dass sie regelmäßig getragen und gegebenenfalls nachgestellt wird. Bei einer festen Spange ist die Mundhygiene super wichtig. Wenn die Behandlung abgebrochen wird oder dein Kind sich nicht an die Anweisungen hält, kann das dazu führen, dass die Krankenkasse die Kosten nicht mehr übernimmt oder bereits gezahlte Beträge zurückfordert. Das ist echt ärgerlich, wenn man bedenkt, wie viel so eine Behandlung kostet.

Erforderlichkeit einer Abschlussbescheinigung für die Rückerstattung

Wenn die Zahnspange dann endlich ab ist und die Zähne schön gerade stehen, brauchst du noch eine Sache: eine Abschlussbescheinigung vom Kieferorthopäden. Dieses Dokument bestätigt, dass die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Ohne diese Bescheinigung gibt es ebenfalls keine Rückerstattung. Also, denk daran, diese Bescheinigung direkt am Ende der Behandlung anzufordern und gut aufzubewahren. Mit allen diesen Unterlagen kannst du dann den Antrag bei der Krankenkasse stellen und hoffentlich bald das Geld zurückbekommen.

Kostenkalkulation für kieferorthopädische Behandlungen

Wenn es um die Kosten für eine Zahnspange bei deinem Kind geht, ist das eine Sache, die einen ganz schön ins Grübeln bringen kann. Die Preise sind nämlich nicht gerade klein, und es ist wichtig zu wissen, womit du rechnen musst. Die genaue Summe hängt stark von der Art der Zahnspange und dem Ausmaß der Fehlstellung ab. Aber lass uns mal die Zahlen anschauen:

  • Festsitzende Zahnspangen: Hier bewegen sich die Kosten meist zwischen 1.500 und 15.000 Euro. Das ist eine ziemlich breite Spanne, aber sie deckt alles ab, von einfacheren bis zu sehr komplexen Behandlungen.
  • Lose Zahnspangen: Die fangen eher bei etwa 600 Euro an. Das ist oft die günstigere Variante, aber eben nicht immer für jede Fehlstellung geeignet.
  • Retainer: Nach der eigentlichen Behandlung ist oft ein Retainer nötig, um die Zähne in ihrer neuen Position zu halten. Diese kleinen Helfer kosten zusätzlich um die 300 Euro oder mehr.

Besonders ins Geld gehen können ästhetisch unauffällige Lösungen. Durchsichtige Zahnspangen, die viele Kinder und Eltern bevorzugen, weil sie kaum sichtbar sind, können zwischen 3.500 und 6.000 Euro kosten. Ähnlich sieht es bei innenliegenden Zahnspangen aus, die ebenfalls bei etwa 1.500 bis 5.000 Euro liegen. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse leider nicht übernommen, weshalb hier eine Zusatzversicherung wirklich Gold wert sein kann.

Besonderheiten bei ästhetisch unauffälligen Zahnspangen

Zahnarzt lächelt lächelnd vor moderner Praxis.

Wenn es um Zahnspangen für Kinder geht, denkst du vielleicht zuerst an die klassischen Metallbrackets. Aber es gibt auch ästhetisch unauffälligere Varianten, die oft gewünscht werden, wenn die medizinische Notwendigkeit nicht ganz so hoch ist.

Kosten für durchsichtige Zahnspangen

Diese Spangen, oft aus Kunststoff oder Keramik, sind kaum sichtbar. Das ist natürlich ein großer Pluspunkt für viele Kinder und Jugendliche. Allerdings haben sie ihren Preis. Rechne hier mit Kosten, die deutlich über denen von herkömmlichen Zahnspangen liegen können. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Mehrkosten in der Regel nicht, da sie nicht als die zweckmäßigste Behandlung angesehen werden.

Finanzierung von innenliegenden Zahnspangen

Eine andere Option sind Lingualspangen. Diese werden auf der Innenseite der Zähne befestigt und sind somit von außen komplett unsichtbar. Das ist die wohl diskreteste Lösung. Aber auch hier gilt: Die Kosten sind erheblich und werden von den gesetzlichen Krankenkassen meist nicht übernommen. Du musst also tief in die Tasche greifen, wenn du dich für diese Variante entscheidest.

Ausschluss der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Generell gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur für die medizinisch notwendige und wirtschaftlichste Behandlung. Das bedeutet, wenn du dich für eine Zahnspange entscheidest, die zwar schick aussieht, aber nicht unbedingt medizinisch erforderlich ist oder es einfachere, günstigere Alternativen gäbe, bleibst du auf den Kosten sitzen. Das betrifft vor allem:

  • Zahnfarbene oder durchsichtige Brackets
  • Lingualspangen (innenliegende Zahnspangen)
  • Bestimmte Zusatzleistungen, die der Kieferorthopäde anbietet, aber die Krankenkasse nicht als notwendig einstuft.

Eine Zahnzusatzversicherung kann hier eine gute Ergänzung sein, um diese zusätzlichen Kosten abzudecken, besonders wenn die medizinische Indikation (KIG) nicht ausreicht.

Monatliche Kosten und Beitragsentwicklung von Zahnzusatzversicherungen

Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung für dein Kind sind meist überschaubar und hängen stark vom gewählten Tarif und den enthaltenen Leistungen ab. Stell dir vor, du schließt eine solche Versicherung ab, wenn dein Kind noch ganz klein ist – dann sind die monatlichen Beiträge oft am niedrigsten. Wir reden hier meist von Beträgen zwischen 7 und 25 Euro im Monat. Das ist doch nicht viel, wenn man bedenkt, was das später an Kosten für eine Zahnspange abfedern kann.

Je früher du dich entscheidest, desto günstiger wird es in der Regel. Das ist wie bei vielen Dingen im Leben, je früher man anfängt, desto besser. Wenn dein Kind dann später eine Zahnspange braucht, die vielleicht nicht komplett von der Krankenkasse übernommen wird, oder wenn es um ästhetische Zusatzleistungen geht, die die Kasse nicht zahlt, dann ist man froh, vorgesorgt zu haben.

Die Beiträge können sich natürlich über die Jahre verändern, je nachdem, wie alt dein Kind ist und welche Leistungen du genau haben möchtest. Manche Tarife bieten zum Beispiel auch Schutz für kieferorthopädische Behandlungen, die nur aus ästhetischen Gründen notwendig sind (KIG 1 und 2), oder sie decken Kosten für durchsichtige Zahnspangen ab, was die gesetzliche Krankenkasse normalerweise nicht tut. Es lohnt sich also, die verschiedenen Angebote genau zu vergleichen und zu schauen, was am besten zu deiner Familiensituation passt.

Fazit: Lohnt sich die Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange deines Kindes?

Also, wenn wir mal ehrlich sind, die Kosten für eine Zahnspange können ganz schön ins Geld gehen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zwar einen Teil, aber eben nur, wenn die Zahnfehlstellung wirklich gravierend ist. Und selbst dann musst du erst mal in Vorleistung treten und bekommst das Geld später zurück – vorausgesetzt, alles läuft glatt. Eine Zusatzversicherung kann da echt eine Erleichterung sein. Sie springt oft auch bei leichteren Fällen ein und übernimmt manchmal sogar Kosten für Extras wie durchsichtige Brackets, die die Kasse sonst nicht bezahlt. Aber Achtung: Wenn schon klar ist, dass eine Zahnspange nötig ist, kannst du die Versicherung nicht mehr abschließen. Überleg dir also gut, ob du frühzeitig vorsorgen willst. Die Beiträge sind meist nicht hoch, und im Ernstfall sparst du dir eine Menge Ärger und Geld. Informier dich am besten genau, was die verschiedenen Policen abdecken, und hol dir vielleicht eine zweite Meinung vom Kieferorthopäden, bevor du dich entscheidest.

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