(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
§ 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung
§ 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung
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