§ 125 Leistung des Versicherers

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Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.

Quelle: Gesetze im Internet (Versicherungsvertragsgesetz) Stand: 08.2025

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