Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht.
§ 128 STBERG – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
Steuerberatungsgesetz
§ 128 STBERG – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
Stand: 27.01.2026
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