Versicherungslexikon

Restwert: Was ersetzt die Versicherung?

Restwert: Was ersetzt die Versicherung?

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Was ersetzt die Versicherung beim Restwert?

Bei einem Fahrzeug-Totalschaden ersetzt die Versicherung in der Regel nicht einfach den früheren Kaufpreis. Maßgeblich ist meist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Zusätzlich können je nach Schadenfall, Haftung und Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung sowie weitere Kosten berücksichtigt werden.

Restwert und Wiederbeschaffungswert

Sachbearbeiter berechnet den Restwert

Der Restwert ist der Betrag, den du für dein beschädigtes Fahrzeug noch erzielen kannst. Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet dagegen die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt. Er orientiert sich unter anderem am Alter, am Zustand vor dem Unfall, an der Ausstattung und an den Preisen vergleichbarer Fahrzeuge.

Die Grundrechnung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden lautet:

Wiederbeschaffungswert – Restwert = Entschädigungsbetrag

Beispiel: Bei einem Wiederbeschaffungswert von 8.000 Euro und einem Restwert von 1.000 Euro ergibt sich grundsätzlich ein Schadensersatz von 7.000 Euro. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann anschließend zusätzlich abgezogen werden.

Wie wird der Restwert ermittelt?

In der Regel bewertet ein Sachverständiger das beschädigte Fahrzeug. Dabei können mehrere Faktoren einfließen:

  • Marktanalyse: Vergleichbare Verkaufsangebote zeigen, welche Preise für ähnliche beschädigte Fahrzeuge erzielt werden können.

  • Zustandsbewertung: Schäden, Laufleistung, Ausstattung und der allgemeine Zustand beeinflussen den Wert.

  • Orientierungshilfen: Eine Schwacke-Liste kann eine erste Orientierung bieten, ersetzt aber nicht zwingend die konkrete Bewertung.

Im Haftpflichtschadenfall kannst du grundsätzlich einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Wenn du die Einschätzung der Versicherung nicht nachvollziehen kannst, solltest du dir die Bewertungsgrundlagen und Vergleichsangebote zeigen lassen und die Abweichungen prüfen.

Wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden

Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur zwar technisch möglich, im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert aber nicht sinnvoll ist. Die Reparaturkosten übersteigen dann den Fahrzeugwert beziehungsweise die wirtschaftlich vertretbare Grenze. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Reparatur nach der 130-Prozent-Regel dennoch in Betracht kommen.

Bei einem technischen Totalschaden ist das Fahrzeug nicht mehr reparierbar. Der Restwert kann in diesem Fall mit null angesetzt werden. Dann wird der Wiederbeschaffungswert nicht um einen verwertbaren Fahrzeugwert gekürzt. Ob und in welcher Höhe weitere Positionen ersetzt werden, hängt vom jeweiligen Schadenfall ab.

Welche weiteren Kosten können eine Rolle spielen?

Neben dem Restwert können Ansprüche auf Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung bestehen, wenn du dein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen kannst. Beides wird nicht automatisch zusätzlich in jedem Fall übernommen. Entscheidend sind unter anderem die erforderliche Ausfallzeit, die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und die Bedingungen der Regulierung.

Auch Abschlepp-, Verwertungs- oder Entsorgungskosten können relevant sein. Ob die Versicherung diese Kosten trägt, richtet sich insbesondere nach der Haftung, dem Versicherungsvertrag und der konkreten Abwicklung. Prüfe deshalb die Police und stimme eine Entsorgung möglichst mit der Versicherung ab.

Deine Pflichten und Rechte

Versicherungsberater bespricht den Fahrzeugwert mit einem Kunden

Nach dem Schaden musst du den Unfall beziehungsweise Schaden melden, an der Aufklärung mitwirken und den Schaden möglichst gering halten. Sichere Fotos, Gutachten, Kostenvoranschläge, Kaufunterlagen und Nachweise zur Ausstattung. Diese Unterlagen können für die Schadensbewertung wichtig sein.

Du kannst die Berechnung der Versicherung prüfen und Einsicht in die verwendeten Bewertungsunterlagen verlangen. Bei Streit über den Schadensersatz kann ein eigenes Gutachten oder rechtliche Beratung sinnvoll sein. Die Kostenfrage für ein Gegengutachten hängt vom Schadenfall und der Verantwortlichkeit ab.

Besonderheiten bei Diebstahl

Wird das Fahrzeug gestohlen und nicht wieder aufgefunden, gibt es keinen verwertbaren Restwert. In der Kaskoversicherung wird daher grundsätzlich der vertraglich maßgebliche Wiederbeschaffungswert berücksichtigt; eine Selbstbeteiligung kann davon abgezogen werden. Melde den Diebstahl unverzüglich der Polizei und der Versicherung und halte Kaufvertrag, Rechnungen sowie Nachweise über Sonderausstattung bereit.

Restwert bei der Regulierung richtig prüfen

Vergleiche im Gutachten den Wiederbeschaffungswert, den angesetzten Restwert und sämtliche Abzüge. Lass dir insbesondere erklären, auf welchen Marktangeboten die Restwertermittlung beruht. Bei einem Fahrzeughalter darf nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass jede angebotene Zusatzleistung oder jeder Kostenposten vollständig ersetzt wird.

Der Restwert mindert bei einem Totalschaden typischerweise den Auszahlungsbetrag. Entscheidend für deine konkrete Zahlung sind jedoch das Gutachten, die Schadenart, die Haftung und die Versicherungsbedingungen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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