Versicherungslexikon

Schadenersatz: Was deine Versicherung dir bietet!

Schadenersatz: Was deine Versicherung dir bietet!

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Schadenersatz: Welche Versicherung zahlt wann?

Schadenersatz soll einen Nachteil ausgleichen, der dir durch das Verhalten einer anderen Person oder durch eine Pflichtverletzung entstanden ist. Je nach Fall kann der Ausgleich durch Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Geld erfolgen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere in den §§ 249 ff. BGB.

Welche Schäden können ersetzt werden?

Bei materiellen Schäden geht es um messbare finanzielle Nachteile, etwa ein beschädigtes Auto, Smartphone oder anderes Eigentum. Immaterielle Schäden betreffen nicht unmittelbar vermögenswerte Nachteile, beispielsweise Schmerzen oder psychische Beeinträchtigungen. Daraus können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Schmerzensgeld entstehen.

Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem davon ab, ob ein Schaden eingetreten ist, wer dafür verantwortlich ist und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten. Häufig musst du eine unerlaubte Handlung oder Pflichtverletzung sowie den entstandenen Schaden nachweisen. In vielen Fällen spielt außerdem ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten eine Rolle.

Welche Versicherung ist zuständig?

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie reguliert grundsätzlich Personen- und Sachschäden, die du mit deinem Fahrzeug anderen zufügst. Bei einem Unfall solltest du die Haftung klären, den Unfallort dokumentieren und bei Verletzungen oder größeren Schäden die Polizei verständigen. Je nach Vertrag kann eine Selbstbeteiligung anfallen.
  • Private Haftpflichtversicherung: Sie schützt dich bei vielen Schäden, die du im Alltag anderen zufügst. Sie kann berechtigte Ansprüche erfüllen und unberechtigte Forderungen abwehren. Umfang, Ausschlüsse und Deckung richten sich nach deinem Vertrag.
  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung: Sie kann für Schäden einstehen, die dein Tier verursacht. Prüfe, ob für dein Tier eine spezielle Versicherung erforderlich ist.
  • Hausratversicherung: Sie betrifft Schäden an deinem persönlichen Eigentum, etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch. Ob auch Schäden durch Sturm, Überschwemmung oder Erdbeben versichert sind, ergibt sich aus den Bedingungen.
  • Reiseversicherung: Je nach Tarif können beispielsweise Schäden auf Reisen oder Gepäckverlust versichert sein.
Versicherung Typische Zuständigkeit
Kfz-Haftpflicht Personen- und Sachschäden Dritter im Straßenverkehr
Private Haftpflicht Viele Personen- und Sachschäden im Alltag
Tierhalter-Haftpflicht Schäden durch Tiere
Hausratversicherung Schäden am eigenen Hausrat nach Vertragsumfang
Reiseversicherung Versicherte Schäden während einer Reise

So meldest du einen Schaden

Dokumentiere den Schaden möglichst sofort: Fertige Fotos aus mehreren Perspektiven an, notiere Zeugen und bewahre beschädigte Teile auf, sofern das möglich ist. Sammle Rechnungen, Kostenvoranschläge, ärztliche Atteste, Gutachten und gegebenenfalls Polizeiberichte. Bei Schadensmeldungen solltest du die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen und die vertragliche Meldefrist beachten. Die Meldung kann je nach Anbieter telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.

Bei einem Sachschaden können Reparaturkosten oder der erforderliche Ersatz relevant sein. Bei gebrauchten Gegenständen wird nicht automatisch der Neupreis ersetzt; unter Umständen ist der Zeitwert maßgeblich. Im Straßenverkehr können bei Verletzungen außerdem Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung infrage kommen. Das gilt nicht automatisch, sondern muss im konkreten Fall begründet und nachgewiesen werden.

Wann kann die Versicherung die Zahlung ablehnen?

Versicherungsschutz besteht nur im vereinbarten Umfang. Ausschlüsse können beispielsweise vorsätzlich verursachte Schäden, bestimmte Fälle grober grober Fahrlässigkeit, fehlende Zusatzversicherungen oder vertragliche Ausschlüsse betreffen. Auch Schäden durch Naturereignisse wie Sturm sind nicht in jedem Tarif versichert. Prüfe deshalb die Bedingungen deiner Police. Bei einem Unfall mit dem Fahrrad greift beispielsweise nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Anspruch prüfen und Fristen beachten

Halte alle Belege und den Ablauf des Ereignisses fest. Bei Personenschäden solltest du medizinische Unterlagen sichern; bei einem Sachschaden sind Fotos, Reparaturkosten und Rechnungen wichtig. Ansprüche können verjähren. Häufig wird eine regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist genannt, deren Beginn und mögliche Sonderregeln vom Einzelfall abhängen. Für bestimmte Ansprüche, etwa im Mietrecht, können besondere Fristen gelten. Lass die konkrete Frist bei Unsicherheit rechtlich prüfen.

Eine verschuldensunabhängige Haftung besteht nur in bestimmten gesetzlich oder vertraglich geregelten Fällen, etwa bei besonderen Betriebsgefahren oder der Produkthaftung. Sie bedeutet nicht generell, dass du für jeden Schaden haftest, den du nicht selbst verursacht hast.

Wenn die Haftung streitig ist, der Schaden erheblich ist oder Verletzungen vorliegen, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Bei einem Verkehrsunfall ist außerdem der Fahrzeughalter beziehungsweise die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ein wichtiger Ansprechpartner. Bei Schäden an Gegenständen können Reparaturkosten, Ersatz oder der Zeitwert eine Rolle spielen. Auch Schäden durch Haustiere, Vandalismus oder andere Ereignisse solltest du der zuständigen Stelle mit allen Nachweisen melden.

Rechtsanwalt erklärt SchadensersatzSachbearbeiter bearbeitet SchadensersatzSchadenersatz bei Personenschäden

Wichtig: Ob und in welcher Höhe du Schadenersatz erhältst, hängt vom Schaden, der Haftung, den Nachweisen und dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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