Berufsunfähigkeitsversicherung: Wichtige Aspekte bei der Antragstellung und im Leistungsfall

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Wichtige Aspekte bei der Antragstellung und im Leistungsfall

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein essenzieller Baustein der persönlichen Vorsorge. Doch wann zahlt die Versicherung und welche Klauseln sind wirklich sinnvoll? Experten beleuchten spezifische Szenarien und geben wichtige Hinweise für Versicherte, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein.

Berufsunfähigkeitsrente und Altersteilzeit

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen verdeutlicht, dass bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit im Blockmodell kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht. Dies liegt daran, dass die Tätigkeit nicht als eingestellt gilt, solange noch ein Gehalt bezogen wird, auch wenn keine Arbeitsleistung erbracht wird. Alternativ kann vorgezogenes Altersruhegeld beantragt werden, welches neutral von der Gesundheit gewährt wird und einen unbeschränkten Hinzuverdienst erlaubt.

BU-Rente höher als das Einkommen

Grundsätzlich darf die versicherte monatliche BU-Rente höher sein als das aktuelle Einkommen. Da die BU als Summenversicherung gilt, findet die Regelung zur Überversicherung keine Anwendung. Versicherer können die Leistung im Leistungsfall nicht an das tatsächliche Einkommen anpassen. Dynamisierungen, die die Rente über die Jahre erhöhen, sind ebenfalls möglich. Allerdings versuchen manche Versicherer, durch Klauseln eine Überprüfung der Überversicherung durch den Versicherten zu verlangen. Solche Klauseln können unwirksam sein, wenn sie überraschend sind oder gegen das Transparenzgebot verstoßen.

Verzicht auf konkrete Verweisung

Einige Versicherer, wie beispielsweise die HDI, verzichten bei neu abgeschlossenen Policen auf die konkrete Verweisung. Das bedeutet, dass die BU-Rente weitergezahlt wird, auch wenn der Versicherte eine andere Tätigkeit ausübt, solange er in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit berufsunfähig ist. Dies stellt einen erheblichen Mehrwert dar, insbesondere für Personen in körperlich anstrengenden oder stressigen Berufen. Allerdings können solche Tarife teurer sein, und es besteht die Sorge, dass die Beiträge langfristig nicht auskömmlich kalkuliert sind.

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel)

Die AU-Klausel kann die Zeit überbrücken, bis die BU-Leistungen greifen. Sie vereinfacht den Zugang zu finanzieller Unterstützung bei temporären Erkrankungen, da oft eine ärztliche Krankschreibung ausreicht. Allerdings verteuert sie die Prämie und ersetzt nicht den aufwendigeren Antrag für die BU. Experten empfehlen oft ein Krankentagegeld, das früher leistet und flexibler ist, da es bei Bedarf gekündigt werden kann, während eine AU-Klausel nur durch Kündigung des gesamten BU-Vertrags entfernbar ist.

Wichtige Aspekte im Überblick:

  • Altersteilzeit kann den Anspruch auf BU-Rente ausschließen.
  • Eine BU-Rente darf höher sein als das aktuelle Einkommen.
  • Der Verzicht auf konkrete Verweisung bietet mehr Sicherheit bei Berufswechsel.
  • Die AU-Klausel ist eine Ergänzung, aber ein Krankentagegeld kann sinnvoller sein.

Quellen

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Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

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