Der digitale Versicherer Element Insurance AG aus Berlin hat Insolvenz angemeldet. Rund 400.000 Kunden sind betroffen und müssen nun schnell handeln, um ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sucht nach einer schnellen Lösung, um die Verträge auf einen anderen Versicherer zu übertragen.
Wichtige Punkte für betroffene Kunden
- Die Element Insurance AG ist insolvent und hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet.
- Rund 400.000 Kunden sind betroffen.
- Der Versicherungsschutz ist derzeit in der Schwebe, Auszahlungen erfolgen nur teilweise oder gar nicht.
- Ein Sonderkündigungsrecht besteht aktuell nicht.
- Stiftung Warentest empfiehlt einen sofortigen Wechsel des Versicherers.
Was ist passiert?
Der Berliner Versicherer Element Insurance AG hat aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten einen Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat diesem Antrag am 8. Januar stattgegeben. Die BaFin arbeitet eng mit dem Vorstand des Unternehmens und dem Insolvenzverwalter Friedemann Schade zusammen, um eine Lösung für die betroffenen Kunden zu finden. Ziel ist es, die laufenden Verträge auf einen anderen Versicherer zu übertragen. Laut Schade wird mit einer endgültigen Eröffnung des Verfahrens im Februar 2025 gerechnet.
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens laufen die Versicherungsverträge zwar weiter, jedoch können Schadensfälle nur eingeschränkt oder gar nicht reguliert werden. Bereits gemeldete Schäden werden möglicherweise nur anteilig erstattet. Mit der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens könnten die Verträge automatisch enden. Stiftung Warentest rät daher dringend dazu, den Versicherungsschutz bei einem anderen Anbieter zu prüfen und gegebenenfalls zu wechseln, insbesondere bei wichtigen Versicherungen wie Gebäude- oder Kfz-Versicherungen.
Kein Sonderkündigungsrecht, aber Handlungsbedarf
Trotz des Insolvenzverfahrens haben Kunden der Element Insurance AG derzeit kein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen die vertraglichen Kündigungsfristen einhalten. Es wird erwartet, dass Ende Februar weitere Informationen zur Laufzeit der Verträge verfügbar sein werden. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, enden die Verträge in der Regel einen Monat nach der Eröffnung automatisch. Kunden müssen sich dann selbstständig um neuen Versicherungsschutz kümmern.
Kooperationspartner und Unwissenheit der Kunden
Viele Kunden haben ihre Verträge über Kooperationspartner abgeschlossen, hinter denen die Element Insurance AG als Risikoträger steht. Dies führt dazu, dass viele Betroffene noch ahnungslos sind. Zu den Partnern gehören unter anderem die Bayerische, Asspario, direkt-AS, Friday und hepster. Kunden sollten in ihren Versicherungsbedingungen nachsehen oder sich direkt an ihren Vermittler wenden, um herauszufinden, ob ihre Police von der Insolvenz betroffen ist. Einige Partner, wie "Die Bayerische", informieren ihre Kunden bereits proaktiv über die Auswirkungen der Insolvenz auf spezifische Verträge.

