Hannoversche Leben verbessert Berufsunfähigkeitsversicherung mit „Krisen-Airbag“ und mehr Flexibilität

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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Krisen-Airbag und Flexibilität
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Hannoversche Leben verbessert Berufsunfähigkeitsversicherung mit „Krisen-Airbag“ und mehr Flexibilität

Die Hannoversche Lebensversicherung hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) umfassend überarbeitet. Die Neuerungen, die auf Rückmeldungen von Vermittlern und Kunden basieren, zielen darauf ab, den Versicherungsschutz zu erweitern und flexibler zu gestalten. Kernstück ist die Einführung eines "Krisen-Airbags" zur Unterstützung in Trauerfällen sowie Anpassungen bei der Dynamik-Option und der Versicherungsdauer.

Wichtige Neuerungen im Überblick

  • Einführung eines "Krisen-Airbags" für Hinterbliebene.
  • Erhöhung der Obergrenze für die Dynamik-Option auf 120.000 Euro Jahresrente.
  • Dynamische Anpassungen bis zum 60. Lebensjahr möglich.
  • Flexiblere Aussetzung der Dynamik.
  • Einführung "gebrochener Versicherungsjahre" für nahtlose Übergänge.

"Krisen-Airbag" bietet Unterstützung in schwierigen Zeiten

Eine zentrale Neuerung ist der "Krisen-Airbag", der im Falle des Todes eines nahen Angehörigen (Eltern, Partner, Kinder) finanzielle Unterstützung bietet. Versicherte erhalten bis zu 2.000 Euro, die für stationäre oder ambulante Therapien, private Sozialberatung oder digitale Angebote zur Trauerbewältigung verwendet werden können. Diese Leistung ist im Tarif Premium-Exklusiv integriert.

Mehr Flexibilität bei der Beitragsdynamik

Die Hannoversche hat auch die Dynamik-Option, die dem Ausgleich der Inflation dient, verbessert. Die Obergrenze für Erhöhungen während der Vertragslaufzeit wurde auf eine Jahresrente von 120.000 Euro angehoben, um auch bei höheren Renten einen Inflationsschutz zu gewährleisten. Zudem können dynamische Anpassungen nun bis zum 60. Lebensjahr vorgenommen werden, bisher war dies nur bis 55 möglich. Eine weitere Flexibilisierung betrifft die Aussetzung der Dynamik: Diese kann ab sofort jederzeit erfolgen, während zuvor nur fünf aufeinanderfolgende Aussetzungen möglich waren.

"Gebrochene Versicherungsjahre" für lückenlosen Schutz

Um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz genau bis zum Beginn der Altersrente besteht, führt die Hannoversche "gebrochene Versicherungsjahre" ein. Unabhängig vom Abschlussdatum des Vertrags wird das Vertragsende nun immer an den Geburtstag und das Endalter der versicherten Person angepasst. Dies verhindert Lücken oder Doppelrenten beim Übergang in die Altersrente.

Quellen

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