Krankenkassenbeiträge steigen: Sonderkündigungsrecht und Wechselmöglichkeiten nutzen

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Krankenkassenbeiträge steigen: Sonderkündigungsrecht und Wechselmöglichkeiten nutzen

Die gesetzlichen Krankenkassen stehen unter erheblichem finanziellem Druck, was zu steigenden Zusatzbeiträgen führt. Die BKK Firmus hat bereits eine Erhöhung angekündigt, und weitere Kassen könnten folgen. Dies zwingt viele Versicherte, ihre Optionen zu prüfen und möglicherweise die Krankenkasse zu wechseln, um Kosten zu sparen.

Wichtige Punkte zum Krankenkassenwechsel

  • Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen, teils auch mitten im Jahr.
  • Bei Beitragserhöhungen oder erstmaliger Erhebung eines Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht.
  • Ein Wechsel ist auch nach Ablauf der Mindestbindungsfrist von 12 Monaten jederzeit möglich.
  • Bei einem Wechsel sollten nicht nur die Beiträge, sondern auch Zusatzleistungen und Service berücksichtigt werden.

Finanzielle Belastung durch steigende Beiträge

Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist angespannt. Steigende Gesundheitsausgaben und politische Entscheidungen, wie die Pflicht zum Abbau von Rücklagen, belasten die Kassen zusätzlich. Dies führt dazu, dass immer mehr Kassen gezwungen sind, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. Die BKK Firmus hat beispielsweise ihren Zusatzbeitrag von 1,84 auf 2,18 Prozent angehoben, was innerhalb weniger Monate eine deutliche Steigerung bedeutet. Experten befürchten, dass dies erst der Anfang ist und weitere Erhöhungen im Jahr 2025 folgen könnten.

Das Sonderkündigungsrecht als Chance

Wenn eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht oder erstmals erhebt, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht kann bis zum Ende des Monats ausgeübt werden, in dem die Erhöhung wirksam wird. Beispielsweise können Versicherte, deren Kasse den Beitrag zum 1. Januar 2025 erhöht, bis zum 31. Januar kündigen. Wichtig ist dabei die zweimonatige Kündigungsfrist: Wer im Januar kündigt, zahlt die erhöhten Beiträge noch bis März und wird ab April Mitglied der neuen Kasse.

Der Wechselprozess und worauf zu achten ist

Ein Wechsel der Krankenkasse ist unkompliziert. Es genügt, sich bei der neuen Wunschkasse anzumelden; diese kümmert sich dann um die Kündigung bei der alten Kasse. Neben der reinen Beitragshöhe sollten Versicherte jedoch auch andere Faktoren berücksichtigen. Zusatzleistungen wie Reiseimpfungen, professionelle Zahnreinigungen oder Osteopathie können sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Verbraucherschützer raten daher, nicht überstürzt zu handeln, sondern die Angebote sorgfältig zu vergleichen.

Wann ein Wechsel möglich ist

Neben dem Sonderkündigungsrecht besteht die Möglichkeit, die Krankenkasse nach Ablauf einer Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten zu wechseln. Auch bei Statusänderungen, wie dem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze oder dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld, gibt es besondere Wechselmöglichkeiten ohne Bindungsfrist. Mitversicherte Familienangehörige sowie Empfänger von Sozialleistungen zahlen in der Regel keinen Zusatzbeitrag.

Quellen

KI - Kennzeichnungspflicht

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