Steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) können für Versicherte eine böse Überraschung sein. Doch das Gesetz bietet in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht, das es ermöglicht, auf unerwartete Erhöhungen oder Leistungseinschränkungen zu reagieren. Wichtig ist dabei, die Fristen und Formalitäten zu kennen, um die eigenen Rechte optimal zu nutzen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Wichtige Punkte auf einen Blick
- Ein Sonderkündigungsrecht greift bei Beitragserhöhungen oder Leistungseinschränkungen der PKV.
- Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate nach Erhalt der Änderungsmitteilung.
- Auch bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder einem Anspruch auf Heilfürsorge besteht ein Sonderkündigungsrecht.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Grund muss angegeben werden.
- Beim Wechsel der Versicherung ist ein nahtloser Übergang essenziell, um doppelte Beiträge zu vermeiden.
- Beim Kündigen können erhebliche Teile der Altersrückstellungen verloren gehen.
Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
Das Sonderkündigungsrecht ist in den Paragraphen 205 Abs. 2 und 4 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verankert. Es tritt in Kraft, wenn die private Krankenversicherung die Beiträge anhebt oder die vertraglichen Leistungen einschränkt. Auch wenn sich das eigene Einkommen so verändert, dass ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung notwendig wird, oder wenn ein Anspruch auf Heilfürsorge entsteht, kann das Sonderkündigungsrecht genutzt werden.
Die Versicherung ist verpflichtet, ihre Mitglieder rechtzeitig über solche Änderungen zu informieren. Nach Erhalt dieser Mitteilung haben Versicherte zwei Monate Zeit, ihren Vertrag zu kündigen. Die Kündigung wird mit dem Beginn des neuen Beitrags wirksam. Dies bedeutet, dass vertragliche Laufzeiten, die normalerweise einzuhalten wären, in diesem Fall außer Kraft gesetzt sind.
Vorgehensweise und Fristen bei der Kündigung
Für eine erfolgreiche Kündigung müssen formale Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebericht, um einen Nachweis zu haben. Bei einer außerordentlichen Kündigung ist die Angabe des Grundes wichtig, beispielsweise „Kündigung wegen Beitragserhöhung“.
Die Frist von zwei Monaten beginnt mit dem Zugang der Änderungsmitteilung. Entscheidend ist, dass zeitgleich ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, um eine lückenlose Krankenversicherung zu gewährleisten. Der Nachweis der neuen Mitgliedschaft muss dem alten Versicherer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung vorgelegt werden, um doppelte Beitragszahlungen zu vermeiden.
Die Tücken der Altersrückstellungen und Informationspflichten
Bei einer Kündigung der PKV, insbesondere wegen Beitragserhöhungen, gehen in der Regel große Teile der angesparten Altersrückstellungen verloren. Diese Rückstellungen werden gebildet, um Beitragssteigerungen im Alter abzufedern. Ein Wechsel zu einem neuen Anbieter kann daher bedeuten, dass man diese finanziellen Vorteile verliert und möglicherweise erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen muss, was bei Vorerkrankungen zu höheren Beiträgen führen kann.
Zudem sind Versicherer verpflichtet, Prämienerhöhungen transparent zu begründen. Laut Urteilen des Bundesgerichtshofs müssen „maßgebliche Gründe“ angegeben werden, die die Beitragserhöhung veranlassen. Dies beinhaltet in der Regel die Angabe der Rechnungsgrundlage, wie gestiegene Leistungsausgaben oder veränderte Sterbewahrscheinlichkeiten. Eine bloße allgemeine Erklärung reicht nicht aus, um die Erhöhung wirksam zu machen. Dennoch lassen die Formulierungen den Versicherern oft noch Spielraum, was eine vollständige Nachvollziehbarkeit für den Versicherungsnehmer erschwert.
Quellen
- Sonderkündigungsrecht PKV Beitragserhöhung – das gilt jetzt, Handelsblatt.
- PKV-Beitragsanpassung: Welche Infos der Versicherer mitteilen muss, Versicherungsbote.

