Versicherer kündigt: Was tun, wenn der Schutz wegfällt?

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Versicherer kündigt: Was tun, wenn der Schutz wegfällt?

Immer mehr Versicherer beenden Verträge, oft unerwartet für die Betroffenen. Ob nach einem Schadensfall oder aus wirtschaftlichen Gründen – wenn die Versicherung kündigt, stehen Kunden vor einem Problem. Doch es gibt Wege, sich zu wappnen und die Situation zu meistern.

Was tun, wenn der Versicherer kündigt?

  • Versicherer dürfen Verträge unter bestimmten Umständen kündigen.
  • Es gibt Möglichkeiten, die Kündigung abzuwenden oder die Folgen abzumildern.
  • Bei Beitragsrückständen sind Fristen und Mahnungen zu beachten.

Kündigung nach einem Schadensfall

Versicherer dürfen Verträge nach einem Schadensfall außerordentlich kündigen. Dies ist frühestens bei der ersten Schadenzahlung und spätestens nach Abwicklung des Falls möglich, mit einer Frist von vier Wochen. Eine Ausnahme bildet die Rechtsschutzversicherung, bei der oft zwei regulierte Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten vorliegen müssen. Unabhängig davon behält sich der Versicherer das Recht vor, Verträge ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.

Ordentliche Kündigung durch den Versicherer

Neben dem Recht auf außerordentliche Kündigung nach einem Schaden dürfen Versicherer Verträge auch ordentlich kündigen. Dies geschieht in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zur nächsten Hauptfälligkeit. In der Kfz-Versicherung gilt eine verkürzte Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres (meist 31. Dezember), wobei die Kündigung dem Kunden bis spätestens 30. November vorliegen muss.

Was tun bei Beitragsrückständen?

Nicht gezahlte Beiträge können ebenfalls zur Kündigung führen. Zuerst muss der Versicherer den Kunden jedoch erinnern und mahnen. Erst danach darf er den Vertrag kündigen, wobei Fristen einzuhalten sind. Bei einer Mahnung ist es wichtig, die Forderungen genau zu prüfen und die Zahlungsfrist einzuhalten. Eine unwirksame Mahnung kann den Versicherungsschutz erhalten.

Eigene Kündigung und Vertragsanpassung

Wenn eine Kündigung durch den Versicherer droht, kann es sinnvoll sein, selbst zu kündigen. Dies kann die Suche nach einer neuen Versicherung erleichtern, da nicht angegeben werden muss, dass der Vorversicherer gekündigt hat. Eine andere Möglichkeit ist, mit dem Versicherer über neue Vertragsbedingungen zu verhandeln, wie z.B. einen höheren Selbstbehalt oder den Verzicht auf bestimmte Leistungen. Dies ist jedoch keine Garantie für den Fortbestand des Vertrags.

Beschwerde und Datenbanken

Bei ungerechtfertigter Kündigung können sich Betroffene an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Bei häufigen oder hohen Schäden kann ein Eintrag in der Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer erfolgen, was den Abschluss neuer Verträge erschwert.

Quellen

KI - Kennzeichnungspflicht

Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung sind KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audios als solche zu kennzeichnen. Deepfakes werden ausdrücklich als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offengelegt. Die Kennzeichnung erfolgt sowohl für Menschen klar erkennbar als auch in maschinenlesbarer Form.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

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