Auskunftsvollmacht
Auskunfts-& Informationsvollmacht erteilen
Kann jederzeit widerrufen werden.
Hinweise zur Auskunftsvollmacht
Onlineberatung
Unser kostenloser Ersttermin dient dazu, deine Situation kennenzulernen und gemeinsam herauszufinden, ob und wie wir dir als Experten helfen können. Dabei beantworten wir deine ersten Fragen und erläutern dir den Ablauf möglicher Folgeberatungen klar und transparent.

Ronny Knorr
Versicherungsmakler (IHK)
geprüfter Sachverständiger
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Kostenloses Erstgespräch
Im Erstgespräch finden wir heraus, ob wir dir helfen können und beantworten erste Fragen.
Folgeberatung
Im Folgetermin besprechen wir die Auswertung der Vertragsprüfung bzw. die Ergebnisse der Angebotsausschreibung.
Betreuung und Support
Als Bestandskunde genießt du unsere volle Aufmerksamkeit. Bei Fragen/Wünschen und Änderungen stehen wir dir zur Verfügung.
Erstgespräch: Vorteile
Häufig gestellte Fragen zur Auskunftsvollmacht
Eine Informations- und Auskunftsvollmacht erlaubt uns als deinem Versicherungsmakler, bei Versicherungsunternehmen oder beteiligten Dritten relevante Vertrags- und Schadendaten abzufragen. Sie dient dazu, deine bestehenden Versicherungen vollständig zu erfassen, zu bewerten und zu optimieren. Ohne diese Vollmacht dürfen wir aus Datenschutzgründen keine Auskünfte erhalten. Sie bildet also die rechtliche Grundlage dafür, deine Interessen gegenüber den Versicherern umfassend zu vertreten und dich bestmöglich zu beraten.
Versicherer geben keine Daten an Dritte weiter, solange keine ausdrückliche Vollmacht besteht. Mit der Informations- und Auskunftsvollmacht erlaubst du uns den Zugriff auf deine Versicherungsinformationen, um Doppelversicherungen, Deckungslücken und Optimierungspotenziale zu erkennen. Sie dient damit deinem Schutz und unserer sorgfältigen Beratungspflicht gemäß § 60 ff. VVG. Ohne diese Vollmacht wäre eine objektive Analyse deiner Versicherungssituation rechtlich und praktisch kaum möglich.
Wir dürfen Informationen zu deinen bestehenden Versicherungsverträgen, Schadensfällen und Beitragsdaten bei Versicherern oder Vorvermittlern anfordern. Die Vollmacht berechtigt uns ausschließlich zu Dateneinsicht und nicht zu Vertragsänderungen oder Kündigungen. Sie dient der rechtmäßigen Erfüllung unserer Beratungs- und Betreuungspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Jede Handlung, die über das reine Informationsrecht hinausgeht, bedarf deiner gesonderten Zustimmung oder eines separaten Auftrags.
Nein, beide Vollmachten sind rechtlich zu unterscheiden. Die Informations- und Auskunftsvollmacht erlaubt ausschließlich das Einholen von Daten, während die Maklervollmacht uns befugt, dich gegenüber Versicherern umfassend zu vertreten – etwa bei Schadenmeldungen oder Vertragsverhandlungen. Die Informationsvollmacht ist damit ein vorbereitender Schritt, um die Grundlage für eine fundierte Maklertätigkeit zu schaffen. Du entscheidest selbst, ob und wann du uns zusätzlich eine Maklervollmacht erteilst.
Grundsätzlich kannst du die Informations- und Auskunftsvollmacht jederzeit widerrufen. Sie gilt bis auf Widerruf und endet automatisch, wenn kein Betreuungsverhältnis mehr besteht. Aus rechtlicher Sicht empfehlen wir keine feste zeitliche Begrenzung, da Versicherer Informationen oft zeitverzögert bereitstellen. Du behältst jedoch jederzeit die volle Kontrolle – solltest du möchtest, dass die Vollmacht nur für einen bestimmten Zeitraum gilt, können wir das selbstverständlich individuell festlegen.
Nein, wir geben deine Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Die Informations- und Auskunftsvollmacht berechtigt uns nur zum Erhalt, nicht zur Weitergabe von Daten. Alle Informationen behandeln wir gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO ausschließlich zur Erfüllung unseres Beratungsauftrags. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn sie zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Deine Daten bleiben also streng vertraulich und werden professionell geschützt.
Ja, du kannst die Informations- und Auskunftsvollmacht jederzeit ganz oder teilweise widerrufen – formlos, beispielsweise schriftlich oder per E-Mail. Ab Zugang des Widerrufs dürfen wir keine neuen Auskünfte mehr einholen. Allerdings bleiben bereits erhaltene Informationen im Rahmen der Beratung und Dokumentation zulässig, solange sie gesetzlich erforderlich sind. Der Widerruf hat keine negativen Konsequenzen für bestehende Verträge, kann jedoch die Beratungsqualität einschränken.
Die Informations- und Auskunftsvollmacht basiert auf den §§ 164 ff. BGB zur Stellvertretung sowie auf den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (§§ 60–66 VVG) über die Pflichten des Versicherungsmaklers. Sie schafft Rechtssicherheit sowohl für dich als Kunden als auch für uns als Makler. Versicherer sind nur bei Vorlage einer wirksamen Vollmacht verpflichtet, Auskünfte zu erteilen – ohne sie würden sie gegen Datenschutzrecht, insbesondere Art. 6 DSGVO, verstoßen.
Ja, sofern du das wünschst, kann die Informations- und Auskunftsvollmacht auch für zukünftige Verträge gelten. Damit erlaubst du uns, neue Policen ebenso zu überwachen und im Bedarfsfall Auskünfte einzuholen. Diese erweiterte Geltung erleichtert eine kontinuierliche Betreuung, ohne dass du bei jedem neuen Vertrag erneut eine Vollmacht erteilen musst. Selbstverständlich kannst du den Umfang individuell einschränken oder auf bestehende Verträge begrenzen.
Die Informations- und Auskunftsvollmacht ermächtigt uns, Informationen einzuholen, während eine Schweigepflichtentbindung erforderlich ist, wenn Versicherer oder Ärzte versicherungsrelevante Daten an uns weitergeben dürfen. Beide Dokumente ergänzen sich in der Praxis: Die Auskunftsvollmacht regelt das „Anfordern“ von Informationen, die Schweigepflichtentbindung das „Weitergeben“ vertraulicher Angaben. Zusammen ermöglichen sie eine rechtssichere und reibungslose Kommunikation im Interesse deiner Versicherungsoptimierung.
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