Kurz gesagt: Der Festzuschuss für Zahnersatz beträgt grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der gesetzlichen Regelversorgung. Mit regelmäßig dokumentierten Vorsorgeuntersuchungen steigt er nach fünf Jahren auf 70 Prozent und nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Bei geringem Einkommen kann zusätzlich die Härtefallregelung infrage kommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkasse zahlt bei Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss. Seine Höhe richtet sich nach der Regelversorgung, nicht nach dem Preis jeder gewählten Behandlung.
- Ein lückenloser Vorsorgenachweis über fünf Jahre erhöht den Zuschuss auf 70 Prozent der Regelversorgung, über zehn Jahre auf 75 Prozent.
- Das Bonusheft ersetzt weder die Untersuchung noch den Heil- und Kostenplan. Es belegt, dass Sie die vorgesehenen Vorsorgetermine wahrgenommen haben.
- Bei geringem Einkommen kann die Härtefallregelung den Zuschuss für die Regelversorgung erhöhen. Die Voraussetzungen und aktuellen Einkommensgrenzen sollten Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse klären.
Hintergrund
Bei Zahnersatz beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich mit einem befundbezogenen Festzuschuss. Dieser orientiert sich daran, welche sogenannte Regelversorgung für den jeweiligen Zahn- oder Gebissbefund vorgesehen ist. Die Regelversorgung ist die medizinisch ausreichende Standardlösung. Sie kann sich von der Behandlung unterscheiden, die Sie persönlich wählen.
Ohne Bonus beträgt der Festzuschuss grundsätzlich 60 Prozent der Kosten, die für die Regelversorgung angesetzt werden. Ein vollständig geführtes Bonusheft kann diesen Anteil erhöhen: Bei einem durchgehenden Vorsorgenachweis über fünf Jahre beträgt er 70 Prozent, bei zehn Jahren 75 Prozent. Maßgeblich ist der Nachweis zum Zeitpunkt, zu dem der Zahnersatz geplant wird.
Die höhere Prozentzahl bezieht sich weiterhin auf die Regelversorgung. Sie bedeutet nicht, dass die Krankenkasse denselben Anteil an jeder gewählten Behandlung oder an der gesamten Zahnarztrechnung übernimmt. Entscheiden Sie sich beispielsweise für eine aufwendigere Versorgung, können die zusätzlichen Kosten bei Ihnen bleiben.
So funktioniert es in der Praxis
- Vorsorge regelmäßig wahrnehmen. Für Erwachsene zählt üblicherweise eine dokumentierte zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderjahr. Bei Kindern und Jugendlichen gelten eigene Vorgaben für die zahnärztlichen Untersuchungen. Fragen Sie die Praxis, welche Termine für den Bonusnachweis erforderlich sind.
- Untersuchungen dokumentieren lassen. Lassen Sie jeden passenden Termin im Bonusheft oder in einem anerkannten digitalen Nachweis eintragen. Bewahren Sie das Heft sorgfältig auf und prüfen Sie, ob die Einträge vollständig und lesbar sind.
- Nachweis beim Zahnersatz vorlegen. Wenn Zahnersatz geplant ist, legen Sie Ihrer Zahnarztpraxis den Nachweis vor. Die Praxis erstellt einen Heil- und Kostenplan, der die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten aufführt.
- Plan vor Behandlungsbeginn einreichen. Die Krankenkasse prüft den Plan und teilt den bewilligten Festzuschuss mit. Beginnen Sie mit der Behandlung grundsätzlich erst, wenn die Kostenplanung geklärt ist. Bei Fragen zu fehlenden Einträgen oder zur Anerkennung eines digitalen Nachweises hilft Ihre Krankenkasse weiter.
- Eigenanteil vergleichen. Prüfen Sie, welche Kosten über den Festzuschuss hinausgehen und ob alternative Versorgungen infrage kommen. Die Wahl einer anderen Behandlung kann den Eigenanteil deutlich verändern.
Ein Bonusheft ist vor allem ein Nachweis für die regelmäßige Vorsorge. Es ist keine Zusatzversicherung und begründet keinen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse eine bestimmte Behandlung bezahlt. Der Festzuschuss richtet sich nach dem anerkannten Befund und der gesetzlichen Regelversorgung.
Das sollten Sie beachten
Lücken können den Bonus beeinflussen. Für den erhöhten Zuschuss muss die Vorsorge über den erforderlichen Zeitraum lückenlos nachgewiesen sein. Fehlt ein Eintrag, bedeutet das nicht automatisch, dass ein Termin versäumt wurde. Fragen Sie bei der Zahnarztpraxis nach, ob der Nachweis ergänzt werden kann. Ob eine Unterbrechung berücksichtigt werden kann, sollte die Krankenkasse im konkreten Fall prüfen.
Das Bonusheft ist nicht dasselbe wie eine professionelle Zahnreinigung. Der Bonusnachweis bezieht sich auf die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen. Eine zusätzliche Leistung wie eine professionelle Zahnreinigung ist davon getrennt zu betrachten. Ob und in welcher Höhe eine Krankenkasse hierfür einen freiwilligen Zuschuss anbietet, hängt von ihrer Satzung und den geltenden Bedingungen ab.
Der Bonus deckt nicht automatisch die Mehrkosten. Der erhöhte Festzuschuss wird weiterhin anhand der Regelversorgung berechnet. Für eine gleichartige oder andersartige Versorgung können zusätzliche Kosten anfallen. Lassen Sie sich vor der Entscheidung erklären, welche Bestandteile der Behandlung den Eigenanteil verursachen.
Härtefallregelung und Bonus sind unterschiedliche Wege. Bei einem anerkannten Härtefall kann der Festzuschuss für die Regelversorgung bis zu deren Kosten reichen. Das wird häufig als doppelter Festzuschuss bezeichnet. Es ist keine pauschale Übernahme jeder Behandlung und auch keine Zusage, dass eine teurere Versorgung ohne Eigenanteil bleibt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine gleitende Härtefallregelung für Einkommen knapp oberhalb der Grenze greifen.
Im Härtefall übernimmt die Krankenkasse die Regelversorgung vollständig, also den doppelten Festzuschuss. Das gilt, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen 40 % der Bezugsgröße nicht übersteigen. 2026 sind das 1.582 € bei Alleinstehenden. Für den ersten Angehörigen im Haushalt erhöht sich die Grenze um 593,25 €, für jeden weiteren um 395,50 €.
Wann lohnt sich eine Beratung oder ein Vergleich?
Eine Beratung durch die Krankenkasse ist sinnvoll, wenn im Bonusheft Einträge fehlen, Sie nicht sicher sind, ob Ihr Nachweis anerkannt wird, oder Sie die Voraussetzungen für die Härtefallregelung prüfen möchten. Klären Sie diese Fragen möglichst, bevor die Behandlung beginnt.
Auch bei mehreren möglichen Versorgungsformen lohnt sich ein Gespräch mit der Zahnarztpraxis über Regelversorgung, Alternativen und voraussichtliche Eigenanteile. Bitten Sie darum, die Unterschiede im Heil- und Kostenplan nachvollziehbar zu erläutern. Ein Vergleich der Krankenkassen kann ergänzend relevant sein, wenn Sie freiwillige Zusatzleistungen betrachten. Dabei sollten Sie deren Bedingungen getrennt vom gesetzlichen Festzuschuss prüfen.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Krankenkasse mit Bonusheft?
Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Mit einem lückenlosen Nachweis über fünf Jahre steigt er auf 70 Prozent, über zehn Jahre auf 75 Prozent. Die tatsächliche Höhe in Euro hängt vom Befund und den aktuell geltenden Festzuschüssen ab.
Zählt eine professionelle Zahnreinigung für den Bonus?
Nein. Für den Bonusnachweis zählen die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen. Eine professionelle Zahnreinigung ist eine davon getrennte Leistung.
Was passiert, wenn ein Eintrag im Bonusheft fehlt?
Fragen Sie zunächst in der Zahnarztpraxis nach, ob die Untersuchung dokumentiert werden kann. Ob ein fehlender Nachweis oder eine Unterbrechung anerkannt wird, sollte Ihre Krankenkasse im Einzelfall prüfen.
Kann ich mit Härtefallregelung Zahnersatz ohne Eigenanteil bekommen?
Bei anerkanntem Härtefall kann der Zuschuss für die Regelversorgung bis zu deren Kosten reichen. Für eine aufwendigere Versorgung können trotzdem Mehrkosten entstehen. Lassen Sie den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung prüfen.
Muss ich den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung einreichen?
Reichen Sie den Plan grundsätzlich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse ein und warten Sie die Prüfung ab. So können Sie den bewilligten Festzuschuss und den voraussichtlichen Eigenanteil vorab klären.
Quellen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- GKV-Spitzenverband

