
Ronny Knorr
Versicherungsmakler & ISO zertifizierter Sachverständiger
Vorstellung
Experte Ronny Knorr
Seit 2006 begleite ich Menschen dabei, fundierte Entscheidungen rund um ihre Absicherung und Vorsorge zu treffen – neutral, transparent und auf Augenhöhe. In über 2.500 persönlichen Beratungen habe ich eines gelernt: Gute Beratung bedeutet nicht, etwas zu verkaufen, sondern Verstehen zu schaffen. Als ISO-zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 stehe ich für geprüfte Fachkompetenz und höchste Qualitätsstandards. Mein Anspruch ist es, dich so zu beraten, dass du selbstbewusst und klar entscheiden kannst – ob bei der Auswahl komplexer Versicherungsprodukte oder der Bewertung bestehender Verträge. Ich arbeite verbraucherorientiert, hinterfrage Angebote kritisch und lege großen Wert auf nachvollziehbare Analysen statt Verkaufsfloskeln. So entsteht Beratung, die echten Mehrwert bietet – sachlich, ehrlich und immer in deinem Interesse.
Kunden
- Studenten & Auszubildende
- Arbeitnehmer & Führungskräfte
- Beamte & Öffentlicher Dienst
- Geschäftsführer & Unternehmer
- Freiberufler, Künstler, Sportler etc.
Qualifikation
- Versicherungsfachmann (IHK)
- ISO-zertifizierter Sachverständiger 17024
- Datenschutzbeauftrager
Expertise
- Tarife ohne Gesunheitsfragen
- Bedarfsgerechte Risikoermittlung
- Vermittlung von Nettotarifen & Sonderkonzepten
- Aufbereitung der Gesundheitsakte
- anonyme Prüfung der Versicherbarkeit
Produktberatung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Krankenzusatzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Pflegeversicherung
- Risikolebensversicherung
Kunden bewerten Ronny Knorr
Informationen zur Echtheit und Prüfung von Bewertungen
Stand: September 2026
Auf Wendewerk veröffentlichte Bewertungen sollen Nutzern eine transparente und nachvollziehbare Orientierung bei der Auswahl von Anbietern, Experten und Dienstleistern ermöglichen.
1. Herkunft der Bewertungen
Bewertungen auf Wendewerk werden von Nutzern abgegeben und beziehen sich auf Erfahrungen mit den jeweils bewerteten Anbietern, Experten oder Dienstleistungen. Wendewerk unterscheidet zwischen verifizierten und nicht verifizierten Bewertungen.
2. Verifizierte Bewertungen
Eine Bewertung wird nur dann als „Verifiziert“ gekennzeichnet, wenn Wendewerk anhand geeigneter Maßnahmen überprüft hat, dass zwischen dem Bewertenden und dem bewerteten Anbieter tatsächlich ein Kontakt, eine Beratung, ein Kauf oder eine sonstige Inanspruchnahme der bewerteten Leistung stattgefunden hat.
Die Verifizierung kann insbesondere erfolgen durch: einen über Wendewerk vermittelten oder dokumentierten Kontakt, eine über Wendewerk erfolgte Terminbuchung oder Anfrage, eine bestätigte Transaktion oder Leistungsinanspruchnahme, einen geeigneten Nachweis über die Inanspruchnahme der Leistung oder eine individuelle Bestätigung des zugrunde liegenden Kunden- oder Leistungskontakts.
Die Verifizierung bezieht sich ausschließlich darauf, ob ein entsprechender Kontakt bzw. eine Inanspruchnahme der Leistung nachvollzogen werden konnte. Wendewerk überprüft damit nicht die inhaltliche Richtigkeit jeder innerhalb einer Bewertung gemachten Tatsachenbehauptung.
3. Nicht verifizierte Bewertungen
Bewertungen, bei denen Wendewerk nicht überprüfen konnte oder nicht überprüft hat, ob der Bewertende die betreffende Leistung tatsächlich in Anspruch genommen hat, werden nicht als „Verifiziert“ gekennzeichnet.
Die fehlende Verifizierung bedeutet nicht automatisch, dass eine Bewertung unecht oder inhaltlich falsch ist. Sie bedeutet lediglich, dass Wendewerk die tatsächliche Inanspruchnahme der bewerteten Leistung nicht anhand des vorgesehenen Verfahrens bestätigt hat.
4. Prüfung und Moderation
Bewertungen können vor oder nach ihrer Veröffentlichung auf die Einhaltung unserer Bewertungsrichtlinien geprüft werden. Wendewerk behält sich insbesondere vor, Bewertungen nicht zu veröffentlichen, vorübergehend auszublenden oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese: gefälscht oder manipuliert sind,
keinen nachvollziehbaren Bezug zum bewerteten Anbieter oder dessen Leistung haben, beleidigende, diskriminierende oder rechtswidrige Inhalte enthalten, personenbezogene oder vertrauliche Informationen unzulässig offenlegen, offensichtlich zu Werbe- oder Manipulationszwecken abgegeben wurden oder gegen unsere Bewertungsrichtlinien oder geltendes Recht verstoßen.
Positive und negative Bewertungen werden grundsätzlich nach denselben Kriterien behandelt.
Eine Bewertung wird nicht allein deshalb entfernt oder schlechter gestellt, weil sie kritisch oder negativ ausfällt.
5. Berechnung der Gesamtbewertung
Sofern bei einem Anbieter eine Gesamtbewertung dargestellt wird, wird diese aus den veröffentlichten Einzelbewertungen berechnet. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, entspricht die angezeigte Sternebewertung dem arithmetischen Mittel der berücksichtigten Einzelbewertungen
Beispiel: 4,8 von 5 Sternen
basierend auf 126 veröffentlichten Bewertungen
Bewertungen werden bei der Berechnung grundsätzlich unabhängig davon berücksichtigt, ob sie positiv oder negativ ausfallen. Werden zukünftig unterschiedliche Bewertungskriterien, Gewichtungen oder andere Berechnungsverfahren verwendet, wird die jeweilige Berechnungsweise transparent erläutert.
6. Bezahlte oder incentivierte Bewertungen
Wendewerk verkauft keine positiven Bewertungen und Anbieter können die Höhe ihrer Bewertung nicht durch Zahlungen an Wendewerk beeinflussen.
Sofern für die Abgabe einer Bewertung im Einzelfall eine Gegenleistung, Vergünstigung, Teilnahme an einem Gewinnspiel oder ein anderer wirtschaftlicher Anreiz gewährt wurde, ist dies bei der betreffenden Bewertung transparent zu kennzeichnen.
7. Geschäftsbeziehungen mit bewerteten Anbietern
Zwischen Wendewerk und einzelnen auf der Plattform dargestellten Anbietern können geschäftliche Beziehungen bestehen. Hierzu können insbesondere kostenpflichtige Profile, Werbepartnerschaften, Vermittlungsvereinbarungen oder andere Kooperationen gehören. Eine solche Geschäftsbeziehung hat keinen Einfluss auf die abgegebenen Bewertungen oder die Berechnung der dargestellten Gesamtbewertung.
Anbieter können insbesondere keine bessere Sternebewertung erwerben.
Bezahlte oder hervorgehobene Platzierungen werden – soweit vorhanden – von der eigentlichen Bewertungsnote getrennt behandelt und entsprechend gekennzeichnet.
8. Externe Bewertungen
Wendewerk kann zusätzlich Bewertungen darstellen oder auf Bewertungen hinweisen, die über externe Bewertungsplattformen oder andere Drittanbieter erhoben wurden. In diesem Fall wird die jeweilige externe Quelle kenntlich gemacht. Für die Erhebung, Prüfung, Veröffentlichung und Berechnung solcher externen Bewertungen gelten grundsätzlich die Bewertungs- und Prüfverfahren des jeweiligen Drittanbieters. Eine Kennzeichnung als „Verifiziert durch Wendewerk“ erfolgt bei externen Bewertungen nur, wenn Wendewerk selbst eine entsprechende Prüfung durchgeführt hat.
9. Manipulationsverdacht
Wendewerk kann Bewertungen einer zusätzlichen Prüfung unterziehen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Manipulationen oder missbräuchliche Bewertungen bestehen. Dies kann beispielsweise ungewöhnliche Bewertungsmuster, Mehrfachbewertungen, technische Auffälligkeiten oder Hinweise des bewerteten Anbieters oder anderer Nutzer betreffen. Wendewerk kann in solchen Fällen zusätzliche Nachweise zur tatsächlichen Inanspruchnahme der bewerteten Leistung anfordern.
10. Beanstandung einer Bewertung
Bewertete Anbieter und Nutzer können Bewertungen melden, wenn sie der Auffassung sind, dass eine Bewertung gegen unsere Bewertungsrichtlinien oder geltendes Recht verstößt. Die beanstandete Bewertung wird anschließend anhand der konkreten Beanstandung geprüft. Die bloße Tatsache, dass ein Anbieter mit einer Bewertung nicht einverstanden ist, stellt keinen Grund für deren Entfernung dar.
11. Keine inhaltliche Garantie
Die veröffentlichten Bewertungen geben grundsätzlich die persönlichen Erfahrungen und Meinungen der jeweiligen Bewertenden wieder. Wendewerk macht sich diese Aussagen nicht automatisch zu eigen. Eine Verifizierung bestätigt ausschließlich den nach unserem Prüfverfahren nachvollziehbaren Kontakt bzw. die Inanspruchnahme einer Leistung und stellt insbesondere keine Bestätigung sämtlicher Tatsachenbehauptungen oder Werturteile innerhalb der Bewertung dar.
Fragen zum Bewertungsverfahren
Bei Fragen zu unserem Bewertungs- und Prüfverfahren oder zur Beanstandung einer Bewertung können Nutzer Wendewerk über die auf unserer Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten erreichen.
Berater-/Vermittlerstatus
Registerführende Stelle gemäß § 11 Abs. 3c VersVermV
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 – 600 585 0 (20 Cent/Anruf) | www.vermittlerregister.info
Beratungen
Anzahl der Beratungen
Berufserfahrung
Beginn der Tätigkeit
Sprachen
Beratung in folgenden Sprachen
Art der Beratung
Folgende Beratungen
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Lindenpromenade 12b, 15344 Strausberg
beratung@wendewerk.com
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Öffnungszeiten
An Feiertagen sowie an besonderen Anlässen können die Öffnungszeiten abweichen.
- Montag 09:00-18:00
- Dienstag 09:00-18:00
- Mittwoch 09:00-18:00
- Donnerstag 09:00-18:00
- Freitag 09:00-18:00
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Tarife ohne Gesunheitsfragen, Bedarfsgerechte Risikoermittlung, Vermittlung von Nettotarifen & Sonderkonzepten, Aufbereitung der Gesundheitsakte, anonyme Prüfung der Versicherbarkeit
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Kunden & Zielgruppen
- Studenten & Auszubildende
- Arbeitnehmer & Führungskräfte
- Beamte & Öffentlicher Dienst
- Geschäftsführer & Unternehmer
- Freiberufler, Künstler, Sportler etc.
Qualifikation
- Versicherungsfachmann (IHK)
- ISO-zertifizierter Sachverständiger 17024
- Datenschutzbeauftrager
Expertise
- Tarife ohne Gesunheitsfragen
- Bedarfsgerechte Risikoermittlung
- Vermittlung von Nettotarifen & Sonderkonzepten
- Aufbereitung der Gesundheitsakte
- anonyme Prüfung der Versicherbarkeit
Produktberatung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Krankenzusatzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Pflegeversicherung
- Risikolebensversicherung
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- Donnerstag 09:00-18:00
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