Eine Krankentagegeldversicherung schützt dich vor Einkommensausfällen, wenn du wegen Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig bist. Der Versicherer zahlt dann einen vereinbarten Betrag pro Krankheitstag. Besonders wichtig ist der Schutz für Selbstständige und Freiberufler, die häufig keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld oder eine Lohnfortzahlung haben. Auch Angestellte können damit die Lücke zwischen ihrem bisherigen Nettoeinkommen und dem gesetzlichen Krankengeld schließen.
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Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige private Zusatzversicherung. Sie zahlt dir bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit den vertraglich vereinbarten Tagessatz. Wie hoch dieser ausfällt und ab welchem Krankheitstag die Zahlung beginnt, legst du im Vertrag fest. Dabei darf die Absicherung zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen grundsätzlich nicht zu einer Überversicherung führen: Das Krankentagegeld soll dein Einkommen beziehungsweise deinen finanziellen Bedarf absichern, nicht übersteigen.
Die Versicherung greift bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Davon unterscheidet sie sich von der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist für den Fall gedacht, dass du deinen Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Endet die Arbeitsunfähigkeit oder wird eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt, endet der Anspruch auf Krankentagegeld nach den vertraglichen Regelungen.
Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld
Gesetzliches Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer erhalten zunächst in der Regel eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich ab dem 43. Krankheitstag, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Leistung ist in der Höhe begrenzt und für dieselbe Krankheit auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.
Das private Krankentagegeld wird dagegen von einem Versicherer auf Grundlage deines Vertrags gezahlt. Es kann für gesetzlich und privat Versicherte sowie für Selbstständige vereinbart werden. Der Tagessatz ergänzt gesetzliche Leistungen oder ersetzt bei Personen ohne entsprechenden Anspruch einen Teil des wegfallenden Einkommens.
Leistungsumfang: Höhe, Beginn und Dauer
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen beziehungsweise bei Selbstständigen nach der vertraglich zugrunde gelegten Einkommens- oder Gewinnermittlung. Als einfache Orientierung kannst du dein monatliches Einkommen durch 30 teilen. Bei 3.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen ergeben sich beispielsweise 100 Euro pro Tag. Du kannst auch nur einen Anteil, etwa 80 oder 90 Prozent, absichern.
Berücksichtige bei der Bedarfsermittlung deine regelmäßigen Ausgaben. Dazu gehören unter anderem Miete, Nebenkosten, Kredite, Versicherungen, Lebenshaltungskosten und bei Selbstständigen gegebenenfalls betriebliche Fixkosten. Prüfe die Versicherungssumme regelmäßig, wenn sich dein Einkommen oder deine finanziellen Verpflichtungen verändern.
Ab wann zahlt die Versicherung?
Entscheidend ist die vereinbarte Karenzzeit. Sie bezeichnet den Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem ersten Leistungstag. Häufig werden 14, 28 oder 42 Tage vereinbart; je nach Tarif sind auch andere Zeiträume möglich. Bei einer Karenzzeit von 14 Tagen beginnt die Zahlung beispielsweise ab dem 15. Krankheitstag. Eine längere Karenzzeit senkt meist den Beitrag, setzt aber voraus, dass du die ersten Wochen selbst überbrücken kannst.
Die Wartezeit ist davon zu unterscheiden. Sie bezeichnet den Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein oder nur ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. Welche Warte- und Karenzzeiten gelten, findest du in den Versicherungsbedingungen.
Wie lange wird Krankentagegeld gezahlt?
Die Leistungsdauer hängt vom Versicherungsvertrag und vom weiteren Verlauf der Arbeitsunfähigkeit ab. In vielen privaten Tarifen wird das vereinbarte Krankentagegeld gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zahlung endet insbesondere bei Genesung oder wenn eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese langfristige Absicherung übernehmen, ersetzt das Krankentagegeld aber nicht für die Zeit der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
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Welche zusätzlichen Leistungen können enthalten sein?
Neben dem Tagessatz können Tarife weitere Leistungen vorsehen. Dazu gehören je nach Anbieter und Vertragsbedingungen beispielsweise:
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Kostenübernahmen für Kur- oder Reha-Maßnahmen
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Krankentagegeld während bestimmter Wiedereingliederungsmaßnahmen
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Leistungen bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden
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eine Geburtspauschale
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Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes
Diese Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil jedes Vertrags. Prüfe deshalb, ob sie ausdrücklich eingeschlossen sind und welche Voraussetzungen gelten.
Für wen ist Krankentagegeld sinnvoll?
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Selbstständige und Freiberufler: Sie haben häufig weder Anspruch auf Lohnfortzahlung noch auf gesetzliches Krankengeld. Eine kurze Karenzzeit kann deshalb wichtig sein.
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Angestellte mit höherem Einkommen: Das gesetzliche Krankengeld kann unter dem bisherigen Nettoeinkommen liegen. Krankentagegeld kann diese Differenz ausgleichen.
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Personen ohne Anspruch auf Krankengeld: Für bestimmte Beschäftigungs- und Versicherungssituationen kommt eine private Absicherung infrage.
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Familien und Alleinverdiener: Wenn ein Einkommen den Haushalt weitgehend trägt, können längere Arbeitsausfälle die finanzielle Planung erheblich belasten.
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt es je nach Angebot auch Tarife ohne oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Ob diese Möglichkeit besteht und welche Einschränkungen gelten, hängt vom konkreten Produkt ab.
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Was kostet eine Krankentagegeldversicherung?
Die Beiträge werden individuell kalkuliert. Einfluss haben vor allem:
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die Höhe des versicherten Tagessatzes
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das Alter bei Versicherungsbeginn
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Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
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Beruf und Tätigkeitsrisiko
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die vereinbarte Karenz- oder Wartezeit
Ein höherer Tagessatz und eine kürzere Karenzzeit führen häufig zu höheren Beiträgen. Vorerkrankungen können Zuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung zur Folge haben. Vergleiche daher nicht nur den Preis, sondern auch Leistungsbeginn, Nachweispflichten, Anpassungsmöglichkeiten, Ausschlüsse und die Behandlung von Altersrückstellungen.
Ausschlüsse und Einschränkungen
Der Vertrag legt fest, in welchen Situationen kein Krankentagegeld gezahlt wird. Im Ausgangstext genannte mögliche Ausschlüsse betreffen unter anderem Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit, vorsätzlich herbeigeführte Arbeitsunfähigkeit und Entziehungsmaßnahmen. Auch Schwangerschaft, Mutterschaft, Kuren, Reha oder Wiedereingliederung können besonderen Regelungen unterliegen. Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Versicherern.
Rechtliche Grundlagen finden sich unter anderem im Versicherungsvertragsgesetz. Für deine konkrete Absicherung sind jedoch die Versicherungsbedingungen maßgeblich. Lies sie vor dem Abschluss sorgfältig und kläre offene Punkte mit dem Versicherer oder einer fachkundigen Beratung.
Krankentagegeld beantragen: Das musst du beachten
Melde deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich und spätestens innerhalb der im Vertrag genannten Frist. Häufig werden eine ärztliche Bescheinigung, der Versicherungsschein oder die Versicherungsnummer und Einkommensnachweise verlangt. Reiche die Unterlagen über den vorgesehenen Weg ein, etwa per Post, E-Mail oder über ein Online-Portal.
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Prüfe, ab welchem Tag dein Tarif leistet.
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Reiche die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vollständig und fristgerecht ein.
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Bewahre Kopien aller Unterlagen und der Kommunikation auf.
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Frage beim Versicherer nach, wenn Nachweise oder Fristen unklar sind.
Darauf solltest du beim Vertragsabschluss achten
Ermittle zunächst, welchen Betrag du im Krankheitsfall tatsächlich benötigst. Wähle dann eine Karenzzeit, die zu deinen Rücklagen und laufenden Kosten passt. Vergleiche mehrere Tarife und achte besonders auf die Definition der Arbeitsunfähigkeit, die Höhe und Anpassbarkeit des Tagessatzes, Wartezeiten, Ausschlüsse, Nachweispflichten und die Leistungsdauer.
Eine Kündigung ist häufig zum Ende des Versicherungsjahres mit einer vertraglich festgelegten Frist möglich. Beim Wechsel können Altersrückstellungen verloren gehen. Prüfe deshalb vor einer Kündigung die Bedingungen des bestehenden Vertrags und sichere den neuen Schutz, bevor du den alten Vertrag beendest.
