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Wer kann meine elektronische Patientenakte sehen?

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Symbolbild zum Thema: Wer kann meine elektronische Patientenakte sehen?

Wer kann meine elektronische Patientenakte sehen? (Symbolfoto, KI-generiert)

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Kurz gesagt: Bei Ihrer elektronischen Patientenakte steuern Sie, wer welche Daten sehen kann. Die ePA wird für gesetzlich Versicherte von der Krankenkasse angelegt, sofern sie nicht widersprechen, und über die ePA-App der Krankenkasse genutzt. Welche konkreten Zugriffsoptionen für Sie gelten, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für gesetzlich Versicherte wird die ePA von der Krankenkasse angelegt, sofern sie nicht widersprechen.
  • Sie steuern, wer welche Daten in Ihrer ePA sehen kann.
  • Genutzt wird die ePA über die ePA-App Ihrer Krankenkasse.
  • Bei Fragen zu konkreten Zugriffsoptionen ist Ihre Krankenkasse die richtige Anlaufstelle.

Hintergrund

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist eine digitale Akte für Gesundheitsdaten. Für gesetzlich Versicherte wird sie von der Krankenkasse angelegt, wenn die versicherte Person nicht widerspricht. Die Nutzung erfolgt über die ePA-App der Krankenkasse.

Die zentrale Antwort auf die Frage nach dem Zugriff lautet: Sie steuern, wer welche Daten sieht. Das bedeutet, dass Sie sich nicht allein auf die allgemeine Existenz einer ePA verlassen sollten. Entscheidend ist, welche Zugriffsmöglichkeiten für Ihre Akte gelten und wie Sie diese einstellen oder ändern können.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob jemand die ePA grundsätzlich nutzen kann. Wichtig ist auch, welche Daten für wen sichtbar sind. Ihre Krankenkasse kann Ihnen erklären, welche Steuerungsmöglichkeiten die App bietet und was die einzelnen Einstellungen bewirken. Die konkreten Bezeichnungen und Abläufe können Sie dort prüfen.

So funktioniert es in der Praxis

Prüfen Sie zuerst, ob Sie eine ePA nutzen möchten

Die ePA wird für gesetzlich Versicherte angelegt, sofern sie nicht widersprechen. Wenn Sie keine ePA möchten oder unsicher sind, fragen Sie Ihre Krankenkasse, wie ein Widerspruch erklärt wird und welche Folgen das für Ihre Nutzung hat. Verlassen Sie sich dabei auf die Informationen Ihrer eigenen Krankenkasse, denn sie ist für Ihre ePA zuständig.

Nutzen Sie die ePA-App Ihrer Krankenkasse

Die ePA wird über die App der Krankenkasse genutzt. Melden Sie sich dort an und informieren Sie sich über die Funktionen zur Steuerung des Zugriffs. Wenn Sie eine Einstellung nicht verstehen, ändern Sie sie nicht auf Verdacht. Fragen Sie bei der Krankenkasse nach, bevor Sie fortfahren.

Überlegen Sie, welche Daten sichtbar sein sollen

Prüfen Sie, welche Gesundheitsdaten in Ihrer Akte liegen und für wen diese sichtbar sein sollen. Dabei können unterschiedliche Daten für Sie unterschiedlich sensibel sein. Überlegen Sie deshalb nicht nur allgemein, ob Sie die ePA nutzen möchten, sondern auch, wie Sie den Zugriff auf die darin enthaltenen Daten steuern wollen.

Wenn Sie eine Behandlung beginnen oder eine Frage zum Zugriff im konkreten Versorgungskontext haben, klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Möglichkeiten bestehen. Die Antwort kann davon abhängen, welche Funktionen und Einstellungen Ihnen in Ihrer ePA zur Verfügung stehen.

Holen Sie Unterstützung, wenn die Einstellungen unklar sind

Die Bedienung einer App kann sich ändern. Achten Sie deshalb auf die aktuellen Hinweise in Ihrer ePA-App. Bei Problemen mit der Anmeldung oder beim Verständnis der Zugriffssteuerung wenden Sie sich an den Support Ihrer Krankenkasse. Beschreiben Sie möglichst genau, welche Einstellung oder Frage Sie klären möchten.

Das sollten Sie beachten

Zugriff und Nutzung der ePA sind nicht dasselbe. Die ePA wird über die App genutzt; wer welche Daten sieht, steuern Sie. Daraus sollten Sie keine weitergehenden Annahmen über einzelne Personen, Einrichtungen oder konkrete Behandlungssituationen ableiten. Fragen Sie bei Unsicherheit nach, welche Zugriffsoption in Ihrem Fall gilt.

Die ePA ist nicht mit anderen digitalen Gesundheitsangeboten gleichzusetzen. Das E-Rezept, die GesundheitsID und digitale Gesundheitsanwendungen erfüllen jeweils andere Funktionen. Das E-Rezept ist der Standard bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln; eingelöst wird es mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke, in der E-Rezept-App oder per Ausdruck. Die GesundheitsID ist eine digitale Identität der gesetzlichen Krankenkassen für sichere Anmeldungen im Gesundheitswesen. DiGA sind Apps als Medizinprodukte im DiGA-Verzeichnis des BfArM. Diese Angebote beantworten nicht automatisch die Frage, wer Ihre ePA-Daten sehen kann.

Gehen Sie nicht von einer einheitlichen Bedienung aus. Die ePA wird über die App Ihrer Krankenkasse genutzt. Wenn Sie nach einer bestimmten Funktion suchen oder wissen möchten, was eine Einstellung bewirkt, lassen Sie sich die aktuellen Angaben direkt von Ihrer Krankenkasse erklären.

Widerspruch und Zugriffseinstellungen sind unterschiedliche Fragen. Ein Widerspruch betrifft die Anlage der ePA. Die Steuerung, wer welche Daten sieht, betrifft den Umgang mit einer genutzten ePA. Wenn Sie zwischen diesen Möglichkeiten abwägen oder rechtliche Folgen für Ihre Situation klären möchten, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder eine geeignete Beratungsstelle.

Wann lohnt sich eine Beratung oder ein Vergleich?

Eine Beratung bei Ihrer Krankenkasse ist sinnvoll, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine ePA für Sie angelegt wurde, wie Sie widersprechen können oder welche Zugriffsoptionen Ihre App bietet. Auch bei Schwierigkeiten mit der Anmeldung oder einer unklaren Einstellung kann die Kasse den für Ihre Akte geltenden Ablauf erklären.

Ein Vergleich von Krankenkassen ist für die Frage, wer Ihre ePA-Daten sehen kann, nicht automatisch erforderlich. Wenn Sie unabhängig davon Krankenkassen vergleichen, prüfen Sie deren Informationen zur ePA und unterscheiden Sie diese von anderen Leistungen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Rechte oder Pflichten kann eine individuelle Beratung nötig sein.

Häufige Fragen

Kann jede behandelnde Person automatisch meine gesamte ePA sehen?

Sie steuern, wer welche Daten sieht. Welche konkreten Zugriffsoptionen in Ihrer Situation gelten, sollten Sie in der ePA-App prüfen oder bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Wer legt die elektronische Patientenakte an?

Für gesetzlich Versicherte legt die Krankenkasse die ePA an, sofern die versicherte Person nicht widerspricht.

Wie nutze ich meine ePA?

Sie nutzen die ePA über die ePA-App Ihrer Krankenkasse. Dort können Sie sich über die verfügbaren Funktionen zur Steuerung des Zugriffs informieren.

Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass eine ePA angelegt wird?

Sie können der Anlage widersprechen. Wie Sie den Widerspruch erklären und welche Schritte dafür gelten, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Ist die GesundheitsID dasselbe wie die elektronische Patientenakte?

Nein. Die GesundheitsID ist eine digitale Identität der gesetzlichen Krankenkassen für sichere Anmeldungen im Gesundheitswesen. Die ePA ist eine digitale Akte für Gesundheitsdaten und wird über die ePA-App genutzt.

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Quellen

  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

Fachlich geprüft von Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger am 6.10.2026.

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Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge