Kurz gesagt: Zur digitalen Gesundheit gehören unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept, die GesundheitsID und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Die ePA wird für gesetzlich Versicherte von der Krankenkasse angelegt, sofern sie nicht widersprechen. Das E-Rezept ist seit 2024 der Standard bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln; DiGA sind Apps als Medizinprodukte und benötigen eine ärztliche Verordnung oder eine Genehmigung der Krankenkasse auf Antrag.
Das Wichtigste in Kürze
Digitale Gesundheitsangebote helfen bei unterschiedlichen Aufgaben. Die ePA ist eine elektronische Akte für Gesundheitsdaten, das E-Rezept dient verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die GesundheitsID ermöglicht sichere Anmeldungen und DiGA sind digitale Medizinprodukte.
- Die Krankenkasse legt für gesetzlich Versicherte eine ePA an, sofern sie nicht widersprechen. Versicherte steuern, wer welche Daten sieht; genutzt wird die Akte über die ePA-App der Krankenkasse.
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden seit 2024 standardmäßig per E-Rezept verordnet. Einlösen lässt es sich mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke, über die E-Rezept-App oder mit einem Ausdruck.
- Die GesundheitsID ist eine digitale Identität der gesetzlichen Krankenkassen für sichere Anmeldungen im Gesundheitswesen.
- DiGA sind Apps als Medizinprodukte, die im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung oder eine Genehmigung der Krankenkasse auf Antrag.
Was bedeutet digitale Gesundheit im Alltag?
Digitale Gesundheit ist ein Sammelbegriff für digitale Angebote und Abläufe im Gesundheitswesen, nicht eine einzelne App oder Leistung. Die hier vorgestellten Angebote erfüllen verschiedene Zwecke: Sie betreffen den Umgang mit Gesundheitsdaten, die Einlösung von Rezepten, die Anmeldung bei digitalen Diensten oder die Nutzung einer medizinischen Anwendung. Wer weiß, welche Aufgabe ein Angebot hat, kann besser einschätzen, ob es für das eigene Anliegen relevant ist.
Wie hilft die ePA dabei, Gesundheitsdaten zu verwalten?
Die elektronische Patientenakte ist für gesetzlich Versicherte ein digitaler Ort für Gesundheitsdaten; die Krankenkasse legt sie an, sofern Versicherte nicht widersprechen. Die ePA wird über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse genutzt. Versicherte steuern, wer welche Daten sieht. Damit ist die Akte von einem Rezept oder einer einzelnen Gesundheits-App zu unterscheiden: Im Mittelpunkt steht hier der Umgang mit Gesundheitsdaten und den Zugriffsrechten darauf.
Vor der Nutzung ist es sinnvoll, sich mit den Einstellungen und den Möglichkeiten zur Steuerung des Zugriffs vertraut zu machen. Überlegen Sie dabei, welche Personen oder Stellen welche Daten sehen sollen, und prüfen Sie die Informationen in der ePA-App Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie die Akte nicht nutzen möchten, ist der Widerspruch der maßgebliche Weg. Einzelheiten dazu, wie Sie vorgehen, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wie lösen Sie ein E-Rezept ein?
Das E-Rezept ist seit 2024 der Standard bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Sie können es auf drei Wegen einlösen: mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke, über die E-Rezept-App oder mithilfe eines Ausdrucks. Welche dieser Möglichkeiten zu Ihrer Situation passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie eine digitale Lösung nutzen möchten oder lieber eine Karte beziehungsweise einen Ausdruck verwenden.
Wenn Ihnen ein E-Rezept ausgestellt wurde, wählen Sie zunächst den für Sie passenden Einlöseweg. Für die Einlösung mit der Karte legen Sie diese in der Apotheke vor; für die App nutzen Sie die E-Rezept-App. Alternativ können Sie den Ausdruck verwenden. Die verschiedenen Wege bedeuten nicht, dass sich das E-Rezept jeweils um eine andere Art von Verordnung handelt: Es geht um unterschiedliche Möglichkeiten, das Rezept einzulösen.
Wofür benötigen Sie eine GesundheitsID?
Die GesundheitsID ist eine digitale Identität der gesetzlichen Krankenkassen. Sie dient der sicheren Anmeldung im Gesundheitswesen und ist damit von den eigentlichen Gesundheitsangeboten zu unterscheiden: Die ID ist kein Rezept, keine Patientenakte und keine Gesundheitsanwendung. Wenn ein digitales Angebot eine Anmeldung verlangt, kann eine digitale Identität für diesen Anmeldevorgang relevant sein.
Wenn Sie eine GesundheitsID nutzen möchten, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse darüber, wie sie bereitgestellt und verwendet wird. Prüfen Sie, für welchen Anmeldevorgang Sie sie einsetzen wollen und welche Informationen die Krankenkasse dazu gibt. So können Sie die Rolle der GesundheitsID von der Funktion des Angebots trennen, bei dem Sie sich anmelden möchten.
Wann handelt es sich bei einer App um eine DiGA?
DiGA sind digitale Gesundheitsanwendungen, die als Medizinprodukte eingeordnet und im DiGA-Verzeichnis des BfArM geführt werden. Sie sind damit nicht einfach mit jeder Gesundheits- oder Fitness-App gleichzusetzen. Eine DiGA kann ärztlich verordnet oder von der Krankenkasse auf Antrag genehmigt werden; welche dieser Wege in Ihrem Fall infrage kommt, klären Sie mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt beziehungsweise mit Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie eine App als DiGA nutzen möchten, prüfen Sie zunächst, ob sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM geführt wird. Klären Sie anschließend, ob Sie eine ärztliche Verordnung erhalten oder eine Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse beantragen können. Das Verzeichnis und die vorgesehenen Zugangswege helfen dabei, eine DiGA von frei verfügbaren Apps abzugrenzen. Sie ersetzen keine individuelle medizinische Einschätzung dazu, ob eine Anwendung für Sie geeignet ist.
Wie unterscheiden Sie die Angebote voneinander?
Ordnen Sie ein digitales Angebot danach ein, welche Aufgabe Sie erledigen möchten. Geht es um Gesundheitsdaten und deren Zugriffsrechte, ist die ePA das passende Thema; geht es um eine Verschreibung, steht das E-Rezept im Mittelpunkt. Für eine sichere Anmeldung im Gesundheitswesen ist die GesundheitsID relevant, während eine DiGA eine digitale Anwendung als Medizinprodukt ist.
Diese Unterscheidung hilft auch, die nächsten Schritte zu finden. Bei Fragen zur ePA oder zur GesundheitsID ist Ihre Krankenkasse die passende Anlaufstelle für Informationen zu ihrem Angebot. Bei einer Verordnung sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; bei einer möglichen Genehmigung für eine DiGA wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Die Angebote sind nicht austauschbar, auch wenn sie alle digital genutzt werden können.
Wie finden Sie den passenden Einstieg?
Beginnen Sie mit Ihrem konkreten Anliegen, statt zuerst nach einer App zu suchen. Möchten Sie wissen, wie Gesundheitsdaten in einer Akte verwaltet werden, informieren Sie sich über die ePA-App Ihrer Krankenkasse und die Steuerung der Zugriffsrechte. Möchten Sie ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel einlösen, wählen Sie zwischen Gesundheitskarte, E-Rezept-App und Ausdruck.
Geht es um die Anmeldung bei einem digitalen Angebot, prüfen Sie, ob eine GesundheitsID dafür vorgesehen ist. Suchen Sie eine digitale Anwendung mit medizinischer Zweckbestimmung, unterscheiden Sie eine DiGA von allgemeinen Apps und prüfen Sie das DiGA-Verzeichnis des BfArM. Wenn die Frage eine Verordnung oder eine Genehmigung betrifft, klären Sie den Weg mit der behandelnden Praxis oder Ihrer Krankenkasse. So führt das Anliegen zum passenden Angebot, ohne dass Sie verschiedene digitale Dienste miteinander verwechseln.
Was sollten Sie vor der Nutzung beachten?
Digitale Angebote unterscheiden sich darin, welche Funktion sie erfüllen und welche Stelle für Fragen zuständig ist. Die ePA betrifft den Umgang mit Gesundheitsdaten und die Steuerung, wer diese sieht; das E-Rezept betrifft verschreibungspflichtige Arzneimittel und deren Einlösung. Die GesundheitsID dient der sicheren Anmeldung, während DiGA als Medizinprodukte besonderen Zugangswegen über Verordnung oder Krankenkasse folgen.
Eine digitale Nutzung ist nicht automatisch für jede Person oder jedes Anliegen die passende Wahl. Beim E-Rezept gibt es neben der App auch die Möglichkeit, die elektronische Gesundheitskarte oder einen Ausdruck zu nutzen. Bei der ePA sollten Sie die Informationen zur Nutzung und zu Ihren Möglichkeiten des Widerspruchs bei Ihrer Krankenkasse einholen. Bei DiGA ist die Einordnung als Medizinprodukt und der vorgesehene Zugang entscheidend; die bloße Bezeichnung als Gesundheits-App reicht dafür nicht aus.
Häufige Fragen
Wird für gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA angelegt?
Die Krankenkasse legt die ePA für gesetzlich Versicherte an, sofern diese nicht widersprechen. Wenn Sie Fragen zum Widerspruch oder zur Nutzung haben, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse über die konkreten Schritte informieren.
Muss ich ein E-Rezept mit einer App einlösen?
Nein. Sie können ein E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke, über die E-Rezept-App oder mit einem Ausdruck einlösen. Die App ist also nicht der einzige vorgesehene Weg.
Was ist der Unterschied zwischen GesundheitsID und ePA?
Die ePA dient dem Umgang mit Gesundheitsdaten und den Zugriffsrechten darauf. Die GesundheitsID ist eine digitale Identität der gesetzlichen Krankenkassen für sichere Anmeldungen im Gesundheitswesen. Die beiden Angebote erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Ist jede Gesundheits-App eine DiGA?
Nein. DiGA sind Apps als Medizinprodukte und im DiGA-Verzeichnis des BfArM geführt. Sie können ärztlich verordnet oder von der Krankenkasse auf Antrag genehmigt werden; allgemeine Gesundheits-Apps sind nicht allein deshalb DiGA.
An wen kann ich mich bei Fragen zu digitalen Angeboten wenden?
Bei Fragen zur ePA, zur GesundheitsID oder zu einem Antrag für eine DiGA ist Ihre Krankenkasse eine geeignete Anlaufstelle. Wenn es um eine ärztliche Verordnung geht, besprechen Sie das Anliegen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
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Quellen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fachlich geprüft von Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger am 6.10.2026.

