Samuel Koch: Teilerfolg vor Gericht nach „Wetten, dass..?“-Unfall

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Samuel Koch: Teilerfolg vor Gericht nach „Wetten, dass..?“-Unfall

Der ehemalige "Wetten, dass..?"-Kandidat Samuel Koch hat einen wichtigen Teilerfolg vor Gericht erzielt. Nach seinem schweren Unfall im Jahr 2010, der zu einer Querschnittslähmung führte, kämpft Koch darum, dass das Ereignis als Arbeitsunfall anerkannt wird. Das Bundessozialgericht hat die Sache nun zur erneuten Verhandlung an das Landessozialgericht zurückverwiesen, was Kochs Chancen auf Anerkennung erhöht.

Key Takeaways

  • Samuel Koch streitet seit 2020 gerichtlich die Anerkennung seines Unfalls bei "Wetten, dass..?" als Arbeitsunfall.
  • Das Bundessozialgericht hat die Klage zur erneuten Prüfung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  • Eine Anerkennung als Arbeitsunfall könnte Koch Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für seine Pflegebedürftigkeit sichern.

Der Unfall und der juristische Kampf

Im Jahr 2010 stürzte der damals 23-jährige Kunstturner und Stuntman Samuel Koch bei seiner Wette in der Live-Sendung "Wetten, dass..?" schwer. Er versuchte, mit Sprungstelzen fünf entgegenfahrende Autos zu überspringen, scheiterte jedoch am vierten Fahrzeug und zog sich dabei eine Querschnittslähmung zu. Seitdem ist er auf einen Rollstuhl angewiesen und pflegebedürftig.

Koch beantragte im Jahr 2020 die Feststellung des Unfalls als Arbeitsunfall, um Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten. Die beklagte Verwaltungs-Berufsgenossenschaft lehnte dies zunächst ab, da Koch nicht als Beschäftigter oder ehrenamtlich Tätiger eingestuft wurde. Auch die Einstufung als Unternehmer, der wie ein Versicherter behandelt werden könnte, war Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung.

Das Urteil des Bundessozialgerichts

Das Bundessozialgericht hob das Urteil des Landessozialgerichts auf und verwies die Sache zurück. Grund dafür waren mangelnde Feststellungen des Landessozialgerichts. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Koch als Unternehmer seines Wett-Teams wie ein Versicherter zu behandeln sei, insbesondere da ein Mitglied seines Teams – sein Vater, der das Unfallfahrzeug steuerte – am Unfall beteiligt war. Dies eröffnet neue Perspektiven für die Anerkennung als Arbeitsunfall.

Leistungen der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit

Sollte der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese ist verpflichtet, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit mit allen Mitteln wiederherzustellen. Bei Pflegebedürftigkeit nach einem Arbeitsunfall kann die Unfallversicherung verschiedene Leistungen erbringen:

  • Pflegegeld: Ein monatlicher Geldbetrag, dessen Höhe sich nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens richtet. Die Beträge liegen zwischen 462 und 1838 Euro pro Monat, gestaffelt nach Beeinträchtigungskategorien.
  • Hauspflege: Übernahme der Kosten für eine Pflegekraft, die zu Hause tätig wird.
  • Pflege im Heim: Kostenübernahme für Pflege und Unterbringung in einem Pflegeheim, wobei die Leistungen der Unfallversicherung hier über die der regulären Pflegeversicherung hinausgehen.

Die Leistungen der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit gehen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung vor.

Ausblick

Der Fall Samuel Koch wird nun erneut vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg verhandelt. Es bleibt abzuwarten, wann ein endgültiges Urteil gefällt wird, das Klarheit über die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall und die damit verbundenen Leistungen bringen wird.

Quellen

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