17 Sofas verbrannt: Hausbesitzer im Rechtsstreit mit Versicherung nach Brand

Verbrannte Sofas in einem zerstörten Wohnzimmer nach einem Brand.

17 Sofas verbrannt: Hausbesitzer im Rechtsstreit mit Versicherung nach Brand

Ein Hausbesitzer befindet sich in einem erbitterten Rechtsstreit mit seiner Hausratversicherung, nachdem ein Brand in seinem Anwesen 17 Sofas und weiteren Hausrat zerstörte. Der entstandene Schaden beläuft sich auf über 350.000 Euro. Die Versicherung verweigert die Leistung und wirft dem Mann Brandstiftung sowie die Verletzung von Aufklärungspflichten vor, da er umfangreiche Fragebögen nicht ausgefüllt haben soll.

Key Takeaways

  • Ein Brand zerstörte 17 Sofas und verursachte einen Schaden von über 350.000 Euro.
  • Die Hausratversicherung verweigert die Leistung und verdächtigt den Versicherungsnehmer der Brandstiftung.
  • Ein zentraler Streitpunkt sind die nicht ausgefüllten Fragebögen der Versicherung.
  • Das Oberlandesgericht Hamm hat die Versicherung als leistungsfrei eingestuft, der Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof.

Der Brand und die Folgen

Der Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2019 in einem ehemaligen Gasthaus, das der Mann zu seinem Wohnsitz umbauen wollte. Für das Gebäude hatte er eine Hausratversicherung abgeschlossen. Bei dem Brand wurden unter anderem zahlreiche, teilweise hochwertige Sofas vernichtet. Der Gesamtschaden wurde vom Versicherungsnehmer auf über 350.000 Euro beziffert.

Verdacht auf Brandstiftung und verweigerte Leistung

Die Versicherung wurde aufgrund der Schadenshöhe misstrauisch und verdächtigte den Hausbesitzer, den Brand selbst gelegt zu haben. Trotz fehlender Beweise, wie einem nicht anschlagenden Spürhund für Brandbeschleuniger, verweigerte die Versicherung die Auszahlung. Neben dem Verdacht der Brandstiftung wurde dem Mann vorgeworfen, seinen Aufklärungsobliegenheiten nicht nachgekommen zu sein, indem er die von der Versicherung übersandten, umfangreichen Fragebögen nicht vollständig ausfüllte.

Gerichtsverfahren und unterschiedliche Urteile

Das Landgericht Detmold gab dem Versicherungsnehmer zunächst Recht. Das Gericht sah die Brandstiftung als nicht bewiesen an und befand, dass die Verweigerung der Leistung aufgrund der nicht ausgefüllten Fragebögen nicht gerechtfertigt sei. Die Richter argumentierten, dass die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers nicht grenzenlos sei und die Versicherung bereits über ausreichende Informationen verfüge.

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) folgte dieser Auffassung jedoch nicht vollständig. Zwar wurde auch hier die vorsätzliche Brandstiftung nicht als erwiesen angesehen, die Richter bewerteten jedoch die Nichterfüllung der Aufklärungsobliegenheit anders. Das OLG Hamm stellte fest, dass es grundsätzlich Sache des Versicherers sei, welche Angaben er zur Sachverhaltsermittlung für notwendig erachte. Die gestellten Fragen seien zweckdienlich gewesen, um eine mögliche finanzielle Motivation des Versicherungsnehmers zu prüfen. Da der Versicherungsnehmer diese Informationen nicht geliefert habe, habe er seine Obliegenheiten arglistig verletzt, weshalb die Versicherung als leistungsfrei betrachtet wurde.

Ausblick

Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist noch nicht gesprochen. Das Verfahren wurde bereits zum Bundesgerichtshof (BGH) weitergeleitet, wo eine endgültige Entscheidung erwartet wird.

### Quellen

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für Kranken- & Berufsunfähigkeitsversicherungen

KI - Kennzeichnungspflicht

Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung sind KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audios als solche zu kennzeichnen. Deepfakes werden ausdrücklich als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offengelegt. Die Kennzeichnung erfolgt sowohl für Menschen klar erkennbar als auch in maschinenlesbarer Form.

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen weder eine professionelle Beratung. Bitte suche bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer einen zugelassenen Arzt oder eine andere qualifizierte medizinische Fachkraft auf. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Solltest du Fragen haben, schreib uns eine Nachricht.

Tipp: Tarife ohne Gesundheitsfragen

Schnell abgesichert – auch mit Vorerkrankungen. Erfahre, welche Lösungen wirklich Sinn machen.

Befristete Aktionen

Sichere dir Mega-Rabatte, Sonderdeals und vieles mehr. Jetzt zuschlagen

Kostenlose Finanzapp

Starte jetzt mit der Finanzapp und behalte einen Überblick über deine Verträge.

Wendewerk Support

Schreibe uns!

Bei Fragen kontaktiere unseren kostenlosen Support.

Steven

Wendewerk Support

Hallo und willkommen 👋 Ich bin Steven. Wenn du eine Frage hast oder Unterstützung brauchst, schreib mir. Ich melde mich bei dir und helfe dir gern weiter 🙂