Die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum unterliegt klaren Regeln, doch Verstöße sind an der Tagesordnung. In Bremerhaven deckten Polizeikontrollen am vergangenen Sonntag gleich zwei problematische Fälle auf: Ein Fahrer stand unter Drogeneinfluss und Kinder fuhren ohne die vorgeschriebene Versicherung. Diese Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit, die geltenden Bestimmungen ernst zu nehmen.
Drogenfahrt und Sicherstellung des E-Scooters
Am Sonntagnachmittag kontrollierte eine Polizeistreife in Bremerhaven einen 37-jährigen E-Scooter-Fahrer. Bei der Kontrolle fielen den Beamten körperliche Auffälligkeiten auf, die auf Drogenkonsum hindeuteten. Ein Schnelltest bestätigte den Verdacht auf Cannabis. Da der Fahrer angab, auch nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterfahren zu wollen, wurde sein E-Scooter für 24 Stunden sichergestellt. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Kinder auf E-Scootern und fehlende Versicherung
Bereits am frühen Nachmittag wurden die Einsatzkräfte über zwei Kinder informiert, die mit E-Scootern im Stadtteil Leherheide unterwegs waren. Die Beamten trafen auf zwei Jungen im Alter von elf und zwölf Jahren. Die Nutzung von E-Scootern ist jedoch erst ab 14 Jahren gestattet. Bei der Kontrolle des älteren Jungen stellte sich heraus, dass sein E-Scooter kein Versicherungskennzeichen trug. Offenbar war das Fahrzeug erst am Vortag angeschafft und noch nicht versichert worden. Gegen den Vater des Zwölfjährigen wurden Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet. Die Eltern beider Kinder wurden ermahnt, dass E-Scooter erst ab 14 Jahren genutzt werden dürfen.
Wichtige Regeln für E-Scooter-Nutzer
- Mindestalter: Die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehr ist erst ab 14 Jahren erlaubt.
- Fahren unter Einfluss: Ähnlich wie beim Autofahren gilt ein gesetzliches Alkohollimit von unter 0,5 Promille. Von Drogenfahrten ganz zu schweigen.
- Versicherungspflicht: In Deutschland ist für E-Scooter eine Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungskennzeichen zwingend erforderlich.
- Fahren zu zweit: Das Fahren mit einer zweiten Person auf dem E-Scooter ist verboten.
- Ausrüstung: E-Scooter müssen mit Bremsen, akustischen Warnzeichen, Rückstrahlern und bei Dunkelheit mit Scheinwerfer und Rücklicht ausgestattet sein.
- Wo fahren: E-Scooter dürfen auf Radwegen und Fahrradstraßen genutzt werden. Das Befahren von Gehwegen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es wurde ausdrücklich erlaubt.
- Geschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 25 km/h begrenzt.
Die Polizei Bremerhaven hat die wichtigsten Regelungen auf ihrer Internetseite zusammengefasst, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Quellen
- Fahrt unter Drogeneinfluss und Kinder auf Roller ohne Versicherung –
Ortspolizeibehörde Bremerhaven, Ortspolizeibehörde Bremerhaven. - E-Scooter Regeln – häufige Fragen und Antworten, ÖAMTC.

