Verbraucherschützer schlagen Alarm: Gesetzesänderung schwächt Widerrufsrechte bei Versicherungen

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Verbraucherschützer schlagen Alarm: Gesetzesänderung schwächt Widerrufsrechte bei Versicherungen

Verbraucherschützer äußern scharfe Kritik an einer aktuellen Gesetzesänderung, die das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen erheblich einschränkt. Nach Ansicht des Bundes der Versicherten (BdV) verlieren Verbraucher damit einen wichtigen Schutzmechanismus, der es ihnen bisher ermöglichte, fehlerhafte oder nachteilige Verträge auch noch Jahre später rückgängig zu machen, sofern sie nicht korrekt informiert wurden. Die Neuregelung, die Teil einer Reform des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts ist, setzt nun engere Fristen und macht es deutlich schwieriger, von Verträgen Abstand zu nehmen.

Kernpunkte der Kritik

  • Die Widerrufsfrist wird deutlich verkürzt und endet spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (bei Lebensversicherungen nach 24 Monaten und 30 Tagen).
  • Diese Fristen gelten auch dann, wenn Vertragsinformationen fehlerhaft oder unvollständig waren.
  • Bisher konnten fehlerhafte Verträge auch Jahre später widerrufen werden, wenn die Informationspflichten nicht erfüllt wurden.
  • Die neue Regelung wird als Begünstigung der Finanzwirtschaft und Schwächung des Verbraucherschutzes angesehen.

Einschränkung des Widerrufsrechts

Die Gesetzesänderung begrenzt das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen stärker als bisher. Künftig endet die Widerrufsfrist spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Bei Lebensversicherungen gilt eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen. Entscheidend ist, dass diese Fristen nun auch dann greifen, wenn die Vertragsinformationen falsch oder unvollständig waren. Dies steht im Gegensatz zur bisherigen Praxis, bei der Verbraucher fehlerhafte Verträge auch noch Jahre später widerrufen konnten, solange sie nicht korrekt informiert worden waren. Insbesondere bei Lebensversicherungen bot dies eine wichtige Möglichkeit, sich ohne hohe finanzielle Verluste von einem Vertrag zu lösen.

Kritik an der Komplexität der Belehrungen

Der Bund der Versicherten (BdV) kritisiert zudem die Gestaltung der Widerrufsbelehrungen. Das vom Gesetzgeber vorgegebene Muster ist inzwischen auf über 2.500 Wörter angewachsen und umfasst in normaler Schriftgröße fast vier Seiten. Diese Komplexität überfordere die Verbraucher und entferne sich von der europarechtlich geforderten klaren und verständlichen Information. Der BdV sieht darin ein Mittel der Desinformation, das das Widerrufsrecht zu einer leeren Hülle verkommen lasse.

Forderung nach Stärkung statt Einschränkung

Der BdV fordert eine konsequente Ausrichtung des Widerrufsrechts am Schutzzweck. Verbraucher müssten darauf vertrauen können, dass Vertragsinformationen vollständig und korrekt sind. Die aktuelle Einschränkung der Widerrufsmöglichkeiten gehe in die falsche Richtung und begünstige lediglich die Finanzwirtschaft. Der Verband hatte seine Kritik bereits in einer Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingebracht.

Quellen

KI - Kennzeichnungspflicht

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