ETF-Steuern 2025/2026: Was Anleger jetzt wissen müssen

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ETF-Steuern 2025/2026: Was Anleger jetzt wissen müssen

Ab 2025 und 2026 stehen für ETF-Anleger einige steuerliche Änderungen an. Die Vorabpauschale, eine Art Vorauszahlung auf die Kapitalertragsteuer, wird weiterhin relevant sein, während sich auch die Regelungen zum Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge auswirken. Anleger sollten sich auf diese Anpassungen vorbereiten, um ihre Steuerlast zu optimieren.

Wichtige Punkte für ETF-Anleger

  • Die Vorabpauschale bleibt für thesaurierende Fonds und ETFs bestehen.
  • Der Solidaritätszuschlag wirkt sich weiterhin auf Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags aus.
  • Strategien zur Steueroptimierung wie Freistellungsaufträge und die Wahl steueroptimierter Produkte sind entscheidend.

Die Vorabpauschale im Detail

Die Vorabpauschale ist eine Steuer auf fiktive Erträge von Investmentfonds und ETFs, die ihre Gewinne nicht ausschütten, sondern wieder anlegen (thesaurieren). Sie wird zu Jahresbeginn für das Vorjahr berechnet und dient als Vorauszahlung auf die Kapitalertragsteuer. Die Berechnungsgrundlage ist der Basiszinssatz, der von der Bundesbank festgelegt wird. Nach zwei Jahren, in denen der Basiszins negativ war und somit keine Vorabpauschale anfiel, ist sie seit 2023 wieder relevant. Für 2025 lag der Basiszins bei 2,53 Prozent, für 2026 wurde er auf 3,20 Prozent festgelegt, was die höchste Rate seit Einführung der Vorabpauschale darstellt. Dies bedeutet, dass die Vorabpauschale für 2026 (fällig Anfang 2027) voraussichtlich höher ausfallen wird.

Die Berechnung erfolgt durch die depotführende Bank und berücksichtigt den Basisertrag abzüglich etwaiger Ausschüttungen. Anleger müssen sich in der Regel nicht selbst darum kümmern, da die Banken dies automatisch abwickeln. Es ist jedoch ratsam, den Sparerpauschbetrag durch einen Freistellungsauftrag auszuschöpfen, um die Einbehaltung der Steuer zu vermeiden.

Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge

Obwohl der Solidaritätszuschlag (Soli) für die meisten Steuerzahler seit 2021 weggefallen ist, bleibt er für Kapitalanleger relevant. Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne, die den Sparerpauschbetrag übersteigen, wird zusätzlich zur Abgeltungsteuer auch der Soli in Höhe von 5,5 Prozent der fälligen Steuer erhoben. Dies entspricht effektiv etwa 1,375 Prozent der Kapitalerträge. Die Banken führen den Soli automatisch zusammen mit der Abgeltungsteuer ab.

Strategien zur Steueroptimierung

Um die steuerliche Belastung durch die Vorabpauschale und den Solidaritätszuschlag zu minimieren, gibt es mehrere Strategien:

  • Sparerpauschbetrag nutzen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Freistellungsauftrag bei der Bank den Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete) abdeckt, um Kapitalerträge bis zu dieser Höhe steuerfrei zu halten.
  • Steueroptimierte Produkte wählen: Thesaurierende ETFs verschieben Steuerzahlungen in die Zukunft, was Liquiditätsvorteile und einen stärkeren Zinseszinseffekt ermöglicht.
  • Günstigerprüfung nutzen: Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können Sie über die Steuererklärung zu viel gezahlte Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag zurückfordern.
  • Verkauf von Fondsanteilen: Beim Verkauf von Fondsanteilen werden bereits gezahlte Vorabpauschalen auf die zu versteuernden Gewinne angerechnet, was die Steuerlast beim Verkauf reduziert.

Ausblick auf 2025 und 2026

Die kommenden Jahre bringen keine grundlegenden Änderungen der Besteuerung von ETFs mit sich, aber die Höhe der Vorabpauschale wird durch den steigenden Basiszins voraussichtlich zunehmen. Anleger sollten sich dieser Entwicklung bewusst sein und ihre Anlagestrategien entsprechend anpassen, um ihre Renditen zu maximieren.

Quellen

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