Die Selbstauskunft ist ein zentraler Teil deines Antrags auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherer nutzt deine Angaben zu Gesundheit, Beruf und Lebensumständen, um das Risiko zu bewerten und über Annahme, Beitrag oder mögliche Ausschlüsse zu entscheiden. Fülle den Fragebogen deshalb nicht aus dem Gedächtnis und nicht unter Zeitdruck aus.
Was gehört in die BU-Selbstauskunft?
Im Mittelpunkt stehen meist die Gesundheitsfragen. Je nach Antrag kann es um folgende Punkte gehen:
- aktuelle und frühere Krankheiten oder Beschwerden
- Diagnosen, auch Verdachtsdiagnosen, soweit danach gefragt wird
- ambulante Arztbesuche und Behandlungen
- stationäre Aufenthalte, Operationen und Reha-Maßnahmen
- Psychotherapien, psychologische Beratung und andere psychische Behandlungen
- regelmäßig oder zeitweise eingenommene Medikamente
- Beruf, konkrete Tätigkeiten, Hobbys und mögliche Risikofaktoren
Entscheidend ist nicht, welche Behandlung du selbst für relevant hältst, sondern was der Versicherer im konkreten Formular wissen möchte. Lies daher jede Frage einschließlich des Abfragezeitraums genau. Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG verlangt, dass du die gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt, vollständig und richtig angibst.
Bereite dich vor dem Ausfüllen vor
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Patientenakte und Unterlagen prüfen
Verlasse dich nicht allein auf deine Erinnerung. Bitte Arztpraxen, Krankenhäuser und Fachärzte um die Unterlagen, die du für die Beantwortung der konkreten Fragen benötigst. Dazu können gehören:
- Diagnosen und Befunde, einschließlich dokumentierter Verdachtsdiagnosen
- Behandlungsdaten und Arztberichte
- Entlassungsberichte und OP-Unterlagen
- Berichte von Fachärzten und Therapeuten
- Informationen zu Medikamenten, Dosierung und Einnahmedauer
Besonders hilfreich ist eine chronologische Übersicht mit Datum, Behandler, Diagnose, Behandlung und Ergebnis. So erkennst du Lücken und kannst Angaben im Formular präziser machen. Wenn eine Aktennotiz unklar oder aus deiner Sicht verharmlost beziehungsweise übertrieben formuliert ist, kläre die Bedeutung vor der Antragstellung.
Gesundheitsangaben sachlich formulieren
Beschreibe Diagnosen und Behandlungen so, wie sie in den Unterlagen dokumentiert sind. Ersetze einen medizinischen Fachbegriff nicht durch eine vermeintlich harmlosere Umschreibung. Wenn du einen ICD-Code oder die genaue Diagnose kennst, kannst du ihn angeben. Bei Unsicherheit solltest du nachfragen, statt zu raten oder eine Angabe wegzulassen.
Abfragezeiträume richtig beachten
Wie weit du zurückblicken musst, hängt vom Versicherer, dem Antrag und der jeweiligen Frage ab. Die im Formular genannten Zeiträume sind maßgeblich. Häufig finden sich folgende Orientierungen:
- Ambulante Behandlungen: oft drei bis fünf Jahre
- Stationäre Behandlungen, Operationen und Reha: häufig fünf bis zehn Jahre
- Psychotherapeutische Behandlungen: häufig mindestens zehn Jahre, je nach Antrag auch länger
Diese Zeiträume sind keine allgemeingültige Regel. Ein einmaliger Arztbesuch, eine länger zurückliegende Rückenbeschwerde oder eine kurze psychologische Beratung kann relevant sein, wenn die konkrete Frage den Zeitraum erfasst. Prüfe deshalb jede Angabe anhand des Formulars und deiner Unterlagen.
Häufige Fehler bei der Selbstauskunft
Behandlungen oder Beschwerden weglassen
Ein Arztbesuch wirkt für dich vielleicht belanglos, kann aber in der Patientenakte mit einer Diagnose oder Behandlung dokumentiert sein. Das gilt auch für Beschwerden, die inzwischen vollständig abgeklungen sind. Lasse eine Angabe nicht deshalb weg, weil du sie persönlich als unwichtig bewertest.
Psychische Behandlungen verharmlosen
Psychotherapeutische Sitzungen, psychologische Beratung und andere Behandlungen im psychischen Bereich werden häufig über längere Zeiträume abgefragt. Gib auch kurze oder abgeschlossene Behandlungen an, wenn sie von der Frage umfasst sind. Entscheidend sind die tatsächlichen Angaben im Antrag, nicht deine heutige Einschätzung deines damaligen Zustands.
Diagnosen ungenau wiedergeben
Eine unpräzise oder beschönigende Formulierung kann zu Rückfragen führen und die Risikoprüfung erschweren. Übertrage die Informationen aus den Unterlagen möglichst genau. Wenn du eine Diagnose nicht einordnen kannst, bitte die behandelnde Praxis oder eine fachkundige Beratung um Klärung.
Fragen pauschal oder unvollständig beantworten
Vermeide allgemeine Antworten wie „alles unauffällig“, wenn die Frage einen bestimmten Zeitraum oder mehrere Behandlungsarten umfasst. Beantworte jede Teilfrage vollständig. Falls der Platz im Formular nicht reicht, füge eine übersichtliche Ergänzung bei und verweise auf sie.
Welche Folgen können falsche Angaben haben?
Unvollständige oder falsche Antworten können später problematisch werden, insbesondere wenn ein Leistungsfall eintritt und der Versicherer die früheren Angaben überprüft. Je nach Umständen können unter anderem Rückfragen, eine Vertragsanpassung, eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag sowie Einschränkungen oder eine Verweigerung der Leistung im Raum stehen. Bei vorsätzlicher Täuschung sind die Folgen besonders schwerwiegend. Bereits gezahlte Leistungen können unter Umständen zurückgefordert werden.
Die konkrete rechtliche Folge hängt vom Einzelfall, dem Inhalt der Frage, der Bedeutung der nicht angegebenen Information, dem Verschulden und den Vertragsbedingungen ab. Eine vergessene Angabe ist nicht automatisch mit einer bewussten Täuschung gleichzusetzen. Gerade bei Unsicherheit solltest du den Sachverhalt vor dem offiziellen Antrag klären und nicht eigenständig eine Diagnose umformulieren.
Anonyme Risikovoranfrage statt Probeantrag
Ein sogenannter Probeantrag ist häufig kein unverbindlicher Test, sondern kann als offizieller Antrag erfasst werden. Eine Ablehnung, ein Risikozuschlag oder ein Ausschluss kann dann bei späteren Anträgen relevant werden, wenn danach gefragt wird.
Bei einer anonymen Risikovoranfrage werden die Gesundheitsangaben zunächst ohne deine persönlichen Identifikationsdaten an ausgewählte Versicherer übermittelt. Du erhältst eine Einschätzung, ob eine Annahme, ein Zuschlag, ein Ausschluss oder eine Ablehnung zu erwarten ist. Erst danach stellst du – wenn das Ergebnis für dich passt – den offiziellen Antrag. Eine solche Voranfrage ist jedoch keine verbindliche Annahmegarantie. Die endgültige Entscheidung trifft der Versicherer im regulären Antragsverfahren.
- Du stellst deine Gesundheitsdaten und Unterlagen vollständig zusammen.
- Die Angaben werden auf passende Versicherer und deren Fragen abgeglichen.
- Die Anfrage wird anonymisiert an ausgewählte Versicherer weitergeleitet.
- Du erhältst eine vorläufige Einschätzung zu Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung.
- Erst anschließend entscheidest du über Tarif und offiziellen Antrag.
Checkliste zum Ausfüllen
- Lies die Gesundheitsfragen und Zeiträume des konkreten Antrags vollständig.
- Fordere relevante Patientenakten, Befunde und Krankenhausberichte an.
- Erstelle eine chronologische Liste aller erfassten Behandlungen und Medikamente.
- Gib Diagnosen, Therapien und Beschwerden vollständig und sachlich an.
- Berücksichtige psychotherapeutische und psychologische Behandlungen innerhalb des abgefragten Zeitraums.
- Rate bei unklaren Fachbegriffen nicht, sondern kläre sie vor der Antragstellung.
- Nutze bei einer komplexen Krankengeschichte eine anonyme Risikovoranfrage.
- Bewahre eine Kopie des ausgefüllten Antrags und deiner Unterlagen auf.
Wann Beratung sinnvoll ist
Professionelle Unterstützung kann helfen, wenn deine Patientenakte viele Einträge enthält, Diagnosen unklar sind oder psychische, chronische oder wiederkehrende Beschwerden vorliegen. Eine unabhängige Beratung kann die Unterlagen strukturieren, bei der Formulierung helfen und eine passende Risikovoranfrage vorbereiten. Sie ersetzt jedoch nicht deine Pflicht, die Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig zu machen.
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Fülle die BU-Selbstauskunft sorgfältig anhand deiner Unterlagen aus. Die konkrete Formulierung der Fragen und die dort genannten Abfragezeiträume bestimmen, welche Angaben erforderlich sind. Wenn du unsicher bist, kläre die Information vor dem offiziellen Antrag, statt eine Behandlung wegzulassen oder zu verharmlosen.

