Zahnzusatzversicherung Zahnersatz sofort – geht das ohne Wartezeit?

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Ronny Knorr

ISO zertifizierter Sachverständiger & registrierter Versicherungsmakler (IHK)

Strausberg, Deutschland
Tätig seit: 2006
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geprüfter Experte

Zahnzusatzversicherung Zahnersatz sofort – geht das ohne Wartezeit?

Zahnarzt lächelt in heller Praxis

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen beim Zahnarzt und bekommen die Nachricht, dass eine teure Behandlung wie Zahnersatz nötig ist. Plötzlich stehen Sie vor hohen Kosten, und die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur einen Teil. Genau hier kommt die Zahnzusatzversicherung ins Spiel, besonders wenn es um Zahnersatz sofort geht. Aber kann das wirklich ohne Wartezeit funktionieren? Lass uns das mal genauer anschauen.

Zahnzusatzversicherung Zahnersatz sofort: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Zahnzusatzversicherung mit sofortiger Leistung bedeutet, dass Sie direkt nach Vertragsabschluss Anspruch auf Kostenübernahme für Zahnersatz haben, ohne eine Wartefrist einhalten zu müssen.
  • Solche Tarife sind besonders für gesetzlich Versicherte interessant, da sie den Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz (wie Kronen, Brücken, Prothesen) oft verdoppeln können, was Ihren Eigenanteil erheblich reduziert.
  • Einige spezielle Tarife erlauben sogar den Abschluss, wenn eine Behandlung bereits angeraten oder sogar begonnen wurde, solange sie noch nicht abgeschlossen ist und nicht länger als sechs Monate läuft.
  • Obwohl Tarife ohne Wartezeit flexibel sind, sollten Sie die Leistungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren beachten, die bei manchen Anbietern üblich sind, bevor die volle Leistung greift.
  • Die Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit hängt stark von Ihrem individuellen Bedarf ab; besonders sinnvoll ist sie, wenn absehbar ist, dass bald eine zahnärztliche Behandlung nötig wird.

Verständnis von Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen

Wenn du über eine Zahnzusatzversicherung nachdenkst, wirst du früher oder später auf den Begriff "Wartezeit" stoßen. Das ist erstmal ein wichtiger Punkt, den du verstehen solltest, bevor du dich für einen Tarif entscheidest.

Definition und Zweck von Wartezeiten

Stell dir die Wartezeit wie eine Art Karenzzeit vor. Das ist eine bestimmte Periode, meistens bis zu acht Monate, nachdem du den Vertrag abgeschlossen hast. In dieser Zeit übernimmt die Versicherung noch keine Kosten für bestimmte Behandlungen. Der Grund dafür ist eigentlich ganz einfach: Versicherungen sollen dich vor unvorhergesehenen Ereignissen schützen. Wenn du aber schon genau weißt, dass du bald eine teure Behandlung brauchst, wäre es für die Versicherer unfair, wenn sie dafür sofort aufkommen müssten. Die Wartezeit soll also verhindern, dass Leute eine Versicherung abschließen, nur um eine bereits bekannte Behandlung abzurechnen. Sie schützt die Solidargemeinschaft der Versicherten.

Übliche Dauer von Wartezeiten im Zahnbereich

Die Dauer der Wartezeit kann variieren, aber im Bereich Zahnersatz, also für Dinge wie Kronen, Brücken oder Implantate, sind oft acht Monate üblich. Für einfachere Behandlungen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen oder auch professionelle Zahnreinigungen sind es manchmal nur drei Monate. Manche Versicherer haben aber auch einheitliche Wartezeiten für alle Leistungen. Es ist wichtig, dass du dir die genauen Regelungen für den Tarif ansiehst, den du ins Auge fasst.

Ausnahmen: Tarife ohne Wartezeit

Glücklicherweise gibt es auch immer mehr Versicherungen, die auf diese Wartezeiten verzichten. Diese Tarife ermöglichen dir, die Leistungen sofort nach Vertragsabschluss in Anspruch zu nehmen. Das ist natürlich besonders praktisch, wenn du nicht warten möchtest oder kannst. Aber Achtung: Auch bei diesen Tarifen gibt es oft Einschränkungen, besonders wenn eine Behandlung bereits angeraten oder geplant war, bevor du den Vertrag abgeschlossen hast. Das ist ein Detail, das du unbedingt prüfen solltest.

Zahnzusatzversicherung Zahnersatz sofort: Was bedeutet das?

Stell dir vor, du stehst beim Zahnarzt und bekommst die Nachricht: Zahnersatz ist nötig. Wenn du gesetzlich versichert bist und keine Zusatzversicherung hast, kann das schnell richtig teuer werden. Die Krankenkasse zahlt zwar einen Teil, aber der Rest bleibt dein Problem. Genau hier kommt die Idee einer Zahnzusatzversicherung mit sofortiger Wirkung ins Spiel. Das bedeutet, dass du nach dem Abschluss des Vertrags sofortigen Anspruch auf die vereinbarten Leistungen hast, ohne eine Wartezeit abwarten zu müssen. Das ist besonders praktisch, wenn du schon weißt, dass eine Behandlung ansteht oder diese sogar schon begonnen hat.

Was genau heißt das für dich?

  • Sofortiger Leistungsanspruch: Sobald dein Vertrag gültig ist, greift der Versicherungsschutz. Du musst nicht erst Monate warten, bis die Versicherung zahlt.
  • Keine Wartefrist für Zahnersatz: Wenn du beispielsweise eine Krone, Brücke oder Prothese benötigst, übernimmt die Versicherung die Kosten ab dem ersten Tag, an dem dein Vertrag läuft.
  • Absicherung auch bei angeratenen Behandlungen: Das wirklich Besondere ist, dass du solche Tarife oft noch abschließen kannst, selbst wenn der Zahnarzt dir bereits zu einer Behandlung geraten hat. Manchmal ist sogar eine Absicherung möglich, wenn die Behandlung schon begonnen hat, aber nicht länger als sechs Monate zurückliegt und noch nicht abgeschlossen ist. Das ist eine echte Ausnahme im Markt.

Vorteile einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Wenn du eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit wählst, profitierst du von einigen klaren Vorteilen, die dir sofortigen Schutz und finanzielle Entlastung bieten können. Das ist besonders dann interessant, wenn du nicht lange warten möchtest, bis deine Versicherung greift.

Schutz vor unerwarteten und hohen Zahnarztkosten

Stell dir vor, du brichst dir plötzlich einen Zahn ab oder eine alte Füllung gibt nach. Ohne eine Versicherung, die sofort leistet, müsstest du die Kosten für eine Krone oder eine neue Füllung komplett selbst tragen. Mit einer Versicherung ohne Wartezeit bist du hier abgesichert. Das bedeutet, dass du dir keine Sorgen machen musst, falls unerwartet eine Behandlung notwendig wird, kurz nachdem du den Vertrag abgeschlossen hast. Du bist einfach geschützt, und das von Anfang an.

Sofortige Kostenübernahme bei Zahnersatz

Ein großer Pluspunkt ist, dass du bei Zahnersatzmaßnahmen wie Kronen, Brücken oder Prothesen sofort mit der Kostenübernahme rechnen kannst. Das ist ein echter Vorteil, denn solche Behandlungen können schnell mehrere tausend Euro kosten. Wenn du also eine Versicherung abschließt, die keine Wartezeit hat, kannst du die Kosten für den Zahnersatz direkt geltend machen, sobald die Behandlung anfällt. Das gibt dir finanzielle Sicherheit, gerade wenn du nicht mit solchen Ausgaben gerechnet hast.

Möglichkeit zur Verdopplung des gesetzlichen Krankenkassenzuschusses

Viele Tarife ohne Wartezeit bieten dir die Chance, den Festzuschuss deiner gesetzlichen Krankenkasse zu verdoppeln. Das heißt, deine Krankenkasse zahlt einen Teil der Kosten für Zahnersatz, und deine Zusatzversicherung legt noch einmal drauf. Im besten Fall kann dein Eigenanteil dadurch auf Null sinken. Das ist eine tolle Sache, denn so bekommst du hochwertigeren Zahnersatz, ohne dass dein Geldbeutel stark belastet wird. Du profitierst also doppelt: vom sofortigen Schutz und von einer besseren finanziellen Erstattung.

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit geeignet?

Wenn Sie als gesetzlich Versicherter das Gefühl haben, dass Ihre Kasse bei Zahnersatz nicht genug dazuzahlt, dann ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit eine Überlegung wert. Gerade wenn Sie wissen, dass bald eine Behandlung ansteht, zum Beispiel weil alte Kronen oder Brücken erneuert werden müssen, ist es schlau, sich nicht mit Wartezeiten aufzuhalten. Auch wenn Sie eine professionelle Zahnreinigung planen, ist ein Tarif, der sofort greift, praktisch. Für privat Versicherte sind diese Tarife meist weniger interessant, da sie oft auf die Verdopplung des gesetzlichen Krankenkassenzuschusses setzen, was für Privatpatienten entfällt.

Eine solche Versicherung eignet sich besonders für:

  • Gesetzlich Versicherte: Sie fangen die Lücke, die die Krankenkasse bei Zahnersatz hinterlässt, sofort auf.
  • Personen mit absehbarem Behandlungsbedarf: Wenn Sie bereits wissen, dass eine Zahnbehandlung bald nötig wird, vermeiden Sie so Wartezeiten.
  • Menschen, die Wert auf Prophylaxe legen: Eine sofortige Kostenübernahme für Zahnreinigungen ist ein klarer Vorteil.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Hauptvorteil hier die sofortige Leistung ist, besonders wenn Sie nicht warten können oder wollen. Aber denken Sie daran, auch hier gibt es oft anfängliche Begrenzungen, wie viel die Versicherung in den ersten Jahren zahlt. Das sollte man im Blick behalten.

Leistungsumfang bei Zahnzusatzversicherungen mit sofortiger Wirkung

Wenn du eine Zahnzusatzversicherung abschließt, die sofort leistet, fragst du dich sicher, was genau abgedeckt ist. Grundsätzlich zielen solche Tarife darauf ab, dir bei den Kosten für Zahnersatz unter die Arme zu greifen. Das bedeutet, dass sie sich auf Leistungen wie Kronen, Brücken und Prothesen konzentrieren.

Ein wichtiger Punkt ist, dass diese Versicherungen oft den Festzuschuss deiner gesetzlichen Krankenkasse verdoppeln. So kannst du deine eigenen Kosten erheblich reduzieren, manchmal sogar bis auf null.

Die genauen Leistungen können aber variieren. Typischerweise sind folgende Bereiche abgedeckt:

  • Kronen: Diese werden oft als Zahnersatz für stark beschädigte Zähne eingesetzt.
  • Brücken: Wenn ein oder mehrere Zähne fehlen, können Brücken diese Lücke schließen.
  • Prothesen: Teil- oder Vollprothesen kommen zum Einsatz, wenn größere Zahnlücken vorhanden sind.

Darüber hinaus bieten einige Tarife auch Schutz für Implantate. Das ist besonders interessant, da Implantate oft eine teure, aber auch sehr gute Lösung für fehlende Zähne sind. Die Versicherung kann hier einen Teil der Kosten übernehmen, die sonst schnell in die Tausende gehen können.

Manche Versicherungen decken auch zusätzliche Behandlungen ab, wie zum Beispiel professionelle Zahnreinigungen oder Wurzelbehandlungen. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen, welche Leistungen dein gewählter Tarif beinhaltet, um sicherzustellen, dass er deinen Bedürfnissen entspricht.

Besonderheiten bei laufenden oder geplanten Behandlungen

Wenn du eine Zahnzusatzversicherung abschließt, die sofortige Leistungen für Zahnersatz anbietet, ist es wichtig zu verstehen, wie es um bereits laufende oder geplante Behandlungen bestellt ist. Das ist ein Punkt, der oft für Verwirrung sorgt.

Versicherungsschutz für bereits angeratene Behandlungen

Grundsätzlich gilt: Wenn dein Zahnarzt dir bereits eine Behandlung angeraten hat, bevor du die Versicherung abgeschlossen hast, kann es sein, dass diese spezifische Behandlung nicht abgedeckt wird, selbst wenn der Tarif keine Wartezeit hat. Das liegt daran, dass der Versicherungsfall (die Notwendigkeit der Behandlung) bereits vor Vertragsbeginn eingetreten ist. Stell dir vor, du weißt, dass du bald ein neues Dach brauchst, und schließt erst dann eine Gebäudeversicherung ab – das funktioniert in der Regel auch nicht.

Zeitliche Begrenzung für begonnene Behandlungen

Manche Tarife, die mit "sofortiger Wirkung" werben, haben dennoch Einschränkungen. Das kann bedeuten, dass Behandlungen, die bereits begonnen wurden, nicht vollständig übernommen werden. Es ist entscheidend, die genauen Bedingungen zu prüfen, ob und bis zu welchem Grad eine bereits angefangene Behandlung noch versichert ist. Manchmal gibt es hier Fristen oder prozentuale Deckelungen.

Ausschluss von bereits abgeschlossenen Behandlungen

Das ist der klarste Fall: Behandlungen, die bereits vollständig abgeschlossen sind, bevor dein Versicherungsvertrag wirksam wird, sind definitiv nicht versicherbar. Die Versicherung kann ja keine Kosten übernehmen, die bereits entstanden sind, bevor du überhaupt versichert warst. Das wäre so, als würdest du versuchen, einen alten Schuldenberg mit einer neuen Kreditkarte zu begleichen – das geht nicht.

Leistungsbegrenzungen und Staffeln in den ersten Versicherungsjahren

Auch wenn du dich für eine Zahnzusatzversicherung entscheidest, die keine Wartezeit hat, solltest du wissen, dass viele Tarife trotzdem eine Art von Begrenzung für die Leistungen in den ersten Jahren vorsehen. Das nennt man dann eine Summenstaffel. Stell dir das so vor: Der Versicherer sagt, dass er in den ersten Jahren nur bis zu einem bestimmten Betrag für deine Zahnersatzmaßnahmen zahlt, auch wenn der eigentliche Schaden höher wäre.

Das kann zum Beispiel so aussehen:

  • Im ersten Versicherungsjahr sind vielleicht nur bis zu 1.000 Euro abgedeckt.
  • Im zweiten Jahr steigt dieser Betrag dann auf vielleicht 2.000 oder 2.500 Euro an.
  • Ab dem dritten oder vierten Jahr entfällt diese Staffelung dann meistens und du bekommst die volle Leistung, die dein Tarif vorsieht.

Es ist wichtig, dass du dir diese Staffelung genau anschaust, bevor du einen Vertrag abschließt. Die genauen Beträge und die Dauer der Staffelung können sich von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden. Manche Tarife haben höhere Grenzen in den ersten Jahren, andere sind da eher sparsam. Wenn du also eine größere Behandlung planst, die teuer wird, solltest du prüfen, ob die anfänglichen Leistungsgrenzen ausreichen oder ob du vielleicht doch besser einen Tarif ohne eine solche Staffelung wählst, auch wenn der vielleicht etwas mehr kostet. Eine Ausnahme gibt es oft bei Unfällen: Wenn der Zahnersatz wegen eines Unfalls nötig wird, der nachweislich nach Versicherungsbeginn passiert ist, entfallen diese anfänglichen Begrenzungen häufig.

Gesundheitsfragen und deren Relevanz

Tarife ohne Gesundheitsfragen

Manche Versicherer bieten Tarife an, bei denen du keine Gesundheitsfragen beantworten musst. Das klingt erstmal super, weil es den Antragsprozess vereinfacht und du dir keine Sorgen machen musst, dass eine Vorerkrankung abgelehnt wird. Aber Achtung: Oft sind diese Tarife teurer oder haben niedrigere Leistungen. Sie sind eher für Leute gedacht, die wirklich nur eine kleine Absicherung suchen oder sich nicht mit den Fragen auseinandersetzen wollen.

Auswirkungen von Gesundheitsangaben auf den Versicherungsschutz

Die meisten Zahnzusatzversicherungen, gerade die mit guten Leistungen und ohne Wartezeit, verlangen aber Gesundheitsangaben. Das ist ganz normal und dient dem Schutz des Versicherers. Du wirst dann gefragt, ob du aktuell Zahnprobleme hast, ob Behandlungen angeraten sind oder ob du in den letzten Jahren schon mal Zahnersatz hattest. Sei hier ehrlich und vollständig bei deinen Angaben. Wenn du etwas Wichtiges verschweigst, kann das im Leistungsfall dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt oder den Vertrag sogar kündigt. Das ist dann echt ärgerlich, wenn du eigentlich auf die Leistung gehofft hast.

Wahrheitsgemäße Angaben im Antragsprozess

Das Wichtigste ist wirklich, dass du alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantwortest. Stell dir vor, du hast eine Lücke im Zahn, die dich stört, und du weißt, dass du bald zum Zahnarzt gehst, um das reparieren zu lassen. Wenn du dann bei der Versicherung angibst, dass du keine Beschwerden hast oder keine Behandlung geplant ist, obwohl das nicht stimmt, kann das Probleme geben. Es ist besser, offen zu sein. Wenn du dir unsicher bist, wie du eine Frage beantworten sollst, frag lieber beim Versicherer nach oder hol dir Rat. So vermeidest du spätere böse Überraschungen.

Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten

Wenn du eine Zahnzusatzversicherung abschließt, ist es wichtig, auch die Vertragsdauer zu beachten. Die meisten Tarife haben eine Mindestvertragslaufzeit, die oft bei 24 Monaten liegt. Das bedeutet, du bist für diesen Zeitraum an den Vertrag gebunden. Nach Ablauf dieser Frist kannst du den Vertrag dann in der Regel mit einer bestimmten Kündigungsfrist beenden. Diese Fristen sind meistens drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

Es gibt aber auch Möglichkeiten, die anfängliche Leistungsstaffel zu verkürzen. Manche Anbieter erlauben es dir, durch einen Online-Abschluss mit einem Versicherungsbeginn noch im laufenden Kalenderjahr, das erste Versicherungsjahr quasi abzukürzen. Wenn du zum Beispiel im Oktober 2025 abschließt und der Versicherungsbeginn ebenfalls im Oktober 2025 liegt, endet dein erstes Versicherungsjahr bereits am 31. Dezember 2025. Ab dem 1. Januar 2026 beginnt dann schon das zweite Versicherungsjahr. Das kann dazu führen, dass du schneller von höheren Leistungsgrenzen profitierst, da die anfänglichen Staffeln oft auf die ersten Versicherungsjahre begrenzt sind.

Beachte aber, dass Tarife, die sofortige Leistungen ohne Wartezeit anbieten, manchmal teurer sein können als vergleichbare Tarife mit einer Wartefrist. Es lohnt sich also, die Konditionen genau zu vergleichen und zu überlegen, was für deine individuelle Situation am besten passt.

Vergleich von Tarifen: Sofortleistung versus Wartezeit

Lächelnder Zahnarzt in heller Praxis

Wenn du dich fragst, ob eine Zahnzusatzversicherung mit sofortiger Leistung wirklich besser ist als eine mit Wartezeit, dann lass uns das mal genauer anschauen. Es gibt da schon ein paar Unterschiede, die wichtig sind, wenn du die richtige Police für dich suchst.

Kostenunterschiede: Ganz oft sind Tarife, die sofort zahlen, ein bisschen teurer im monatlichen Beitrag. Das ist ja auch irgendwie logisch, denn der Versicherer muss ja sofort einspringen, wenn was ist. Tarife mit Wartezeiten sind da meist günstiger, weil sie eben erst nach ein paar Monaten leisten. Du musst also abwägen: Zahlst du lieber etwas mehr im Monat für die Sicherheit, sofort abgesichert zu sein, oder sparst du lieber und nimmst die Wartezeit in Kauf?

Leistungsunterschiede bei laufenden Behandlungen: Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Selbst wenn ein Tarif "ohne Wartezeit" heißt, heißt das nicht automatisch, dass er auch für Behandlungen zahlt, die schon angeraten oder geplant waren, bevor du den Vertrag abgeschlossen hast. Das ist ein häufiges Missverständnis. Wenn du also schon weißt, dass du bald eine Brücke oder ein Implantat brauchst, dann reicht eine reine "ohne Wartezeit"-Klausel oft nicht aus. Da brauchst du dann Tarife, die explizit auch solche bereits bekannten Behandlungen abdecken, was aber eher selten ist und oft mit höheren Kosten verbunden ist.

Bewertung der Sinnhaftigkeit:

  • Sofortleistung: Sinnvoll, wenn du keinerlei Risiko eingehen willst und sofortigen Schutz brauchst, vielleicht weil du gerade erst deine Zähne hast checken lassen und eine Behandlung ansteht, aber noch nicht feststeht, wann sie genau durchgeführt wird.
  • Wartezeit: Eine gute Option, wenn du finanziell flexibel bist, keine akuten Zahnprobleme hast und einfach nur für die Zukunft vorsorgen möchtest. Die geringeren Beiträge können sich über die Jahre summieren.
  • Individuelle Bedürfnisse: Überlege dir ehrlich, wie dein Zahnstatus gerade ist. Hast du oft Probleme? Steht eine größere Behandlung an? Oder sind deine Zähne eher stabil und du möchtest dich nur absichern? Deine persönliche Situation ist entscheidend für die Wahl zwischen Sofortleistung und Wartezeit.

Fazit: Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit – eine Option für Sie?

Also, wenn Sie sich fragen, ob eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit wirklich etwas für Sie ist, dann lautet die Antwort: Ja, das kann sie sein. Vor allem, wenn Sie wissen, dass bald etwas am Zahnfleisch oder an den Zähnen gemacht werden muss. Viele Tarife haben ja diese Wartezeiten, oft 3, 6 oder sogar 8 Monate. Aber es gibt eben auch diese speziellen Tarife, bei denen Sie sofort abgesichert sind. Das ist praktisch, wenn der Zahnarzt schon eine Behandlung angeraten hat, solange sie noch nicht zu lange läuft. Aber denken Sie dran, das ist nicht immer die günstigste Lösung, und man muss genau hinschauen, was drinsteht. Vergleichen Sie die Leistungen und die Kosten, damit Sie am Ende die beste Entscheidung für Ihre Zähne treffen.

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