Zahnzusatzversicherung Zahnersatz sofort Erstattung – wie schnell bekommst du Geld zurück?

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Ronny Knorr

ISO zertifizierter Sachverständiger & registrierter Versicherungsmakler (IHK)

Strausberg, Deutschland
Tätig seit: 2006
Deutsch
geprüfter Experte

Zahnzusatzversicherung Zahnersatz sofort Erstattung – wie schnell bekommst du Geld zurück?

Lächelnder Zahnarzt in heller Praxis

Du fragst dich, wie schnell du nach einem Zahnarztbesuch dein Geld von der Zahnzusatzversicherung zurückbekommst? Gerade wenn es um Zahnersatz geht, kann das schnell teuer werden. Aber keine Sorge, mit der richtigen Versicherung und dem richtigen Vorgehen klappt die Erstattung oft erstaunlich fix. Wir schauen uns mal an, wie das mit der sofortigen Kostenerstattung bei Zahnersatz funktioniert und worauf du achten musst, damit du dein Geld möglichst bald wieder hast.

Schlüsselerkenntnisse zur Zahnzusatzversicherung Zahnersatz sofort Erstattung

  • Eine sofortige Kostenerstattung bedeutet, dass deine Zahnzusatzversicherung die Kosten für Zahnersatz schnell zurückzahlt, oft schon wenige Tage nach Einreichung der Rechnung.
  • Damit die Erstattung schnell geht, musst du in der Regel die Originalrechnung und den Heil- und Kostenplan bei deinem Versicherer einreichen. Digitale Einreichungen per App oder Online-Portal sind meist am schnellsten.
  • Voraussetzung für eine sofortige Erstattung ist oft, dass die Behandlung nach Vertragsabschluss begonnen hat. Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sind meist ausgeschlossen, auch bei Tarifen ohne Wartezeit.
  • Die Dauer der Erstattung kann bei Erst- und Folgeanträgen variieren. Rechne bei Erstfällen mit etwas längeren Bearbeitungszeiten, da der Versicherer deine Gesundheitsangaben prüft. Bei Folgeanträgen geht es oft schneller.
  • Um nicht in Vorleistung treten zu müssen, solltest du die Rechnung schnellstmöglich einreichen. Falls du nach zwei bis vier Wochen keine Rückmeldung erhältst, frage aktiv beim Versicherer nach.

Verständnis der sofortigen Kostenerstattung bei Zahnersatz

Wenn es um Zahnersatz geht, ist das Thema schnelle Kostenerstattung oft ein wichtiger Punkt. Du fragst dich vielleicht, wie schnell du nach einer Behandlung dein Geld zurückbekommst. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber im Grunde läuft es darauf hinaus, dass du deine Rechnungen und den Heil- und Kostenplan (HKP) bei deiner Versicherung einreichst. Je schneller du das machst, desto schneller ist das Geld wieder bei dir. Das ist auch wichtig, damit du nicht zu lange in Vorleistung treten musst.

Die wichtigsten Punkte hierbei sind:

  • Schnelle Einreichung: Je eher die Unterlagen beim Versicherer sind, desto schneller wird die Erstattung bearbeitet.
  • Vollständigkeit der Unterlagen: Fehlende oder falsche Angaben können den Prozess verzögern. Achte darauf, dass alles korrekt ausgefüllt ist.
  • Digitale Einreichung: Viele Versicherer bieten mittlerweile Online-Portale oder Apps an, über die du Rechnungen und Pläne hochladen kannst. Das ist oft der schnellste Weg.

Das Ziel ist, dass du nach einer Behandlung möglichst wenig selbst zahlen musst und die Versicherung ihren Teil schnell übernimmt. So kannst du dich auf deine Zahngesundheit konzentrieren, ohne lange auf Geld warten zu müssen.

Voraussetzungen für eine sofortige Erstattung

Damit du bei Zahnersatz schnell dein Geld zurückbekommst, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Das Abschlussdatum deiner Versicherung ist dabei ein ganz wichtiger Punkt.

Bedeutung des Abschlussdatums

Das Datum, an dem du deine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hast, ist entscheidend. Es markiert den Startpunkt für alle Leistungen und auch für eventuelle Wartezeiten. Wenn du also kurz nach dem Abschluss schon eine Behandlung planst, musst du genau prüfen, wann diese greift. Manche Tarife haben hier klare Regeln.

Ausschluss von bereits begonnenen Behandlungen

Das ist ein häufiger Stolperstein: Wenn deine Zahnbehandlung schon begonnen hat, bevor deine Versicherung überhaupt wirksam wurde, dann wird sie dafür wahrscheinlich nicht aufkommen. Das gilt auch, wenn der Zahnarzt dir schon eine Behandlung angeraten hat, bevor du den Vertrag unterschrieben hast. Die Versicherer wollen damit verhindern, dass Leute eine Versicherung abschließen, nur um eine bereits bekannte und teure Behandlung abzurechnen.

Die Rolle von Wartezeiten bei Tarifen

Viele Zahnzusatzversicherungen haben Wartezeiten, besonders bei aufwendigeren Behandlungen wie Zahnersatz. Das bedeutet, du musst nach dem Abschluss des Vertrags eine bestimmte Zeit warten, bevor du Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Diese Wartezeiten können variieren, oft sind es drei bis acht Monate. Wenn du also sofort eine Erstattung brauchst, solltest du gezielt nach Tarifen suchen, die keine oder nur sehr kurze Wartezeiten haben. Manchmal gibt es auch die Möglichkeit, die Wartezeit durch eine zahnärztliche Untersuchung zu verkürzen, aber das musst du direkt mit deinem Versicherer klären.

Der Prozess der Kostenerstattung

Nachdem Du beim Zahnarzt warst und die Behandlung abgeschlossen ist, kommt der wichtigste Teil: die Erstattung. Damit das Ganze möglichst schnell über die Bühne geht, musst Du aktiv werden. Zuerst einmal brauchst Du die Rechnung vom Zahnarzt. Manchmal ist auch ein Heil- und Kostenplan nötig, besonders bei größeren Sachen wie Zahnersatz.

Der Prozess ist eigentlich ziemlich straightforward:

  • Rechnung und/oder Heil- und Kostenplan einreichen: Das ist der erste Schritt. Ohne diese Unterlagen kann der Versicherer nichts bearbeiten.
  • Wähle Deine Einreichungsmethode: Heute geht das oft digital. Viele Versicherer haben Apps oder Online-Portale, wo Du die Dokumente einfach hochladen kannst. Das ist meist schneller als der klassische Weg per Post. Aber klar, wenn Du lieber alles per Brief schickst, geht das auch.
  • Warte auf die Bearbeitung: Der Versicherer prüft jetzt Deine Unterlagen. Wie lange das dauert, ist unterschiedlich. Aber je schneller Du alles einreichst, desto schneller ist es auch erledigt.

Wichtig ist, dass Du die Rechnung so bald wie möglich einreichst. Das hilft nicht nur, damit Du Dein Geld schneller zurückbekommst, sondern auch, damit Du nicht zu lange in Vorleistung treten musst. Manche Versicherer brauchen für die Bearbeitung nur wenige Tage, andere können auch mal ein paar Wochen brauchen. Wenn Du nach etwa zwei bis vier Wochen nichts hörst, frag einfach mal nach.

Zeitrahmen für die Rückerstattung

Wenn es darum geht, wie schnell du dein Geld nach einer Zahnbehandlung zurückbekommst, spielt der Zeitrahmen eine wichtige Rolle. Die erste Erstattung dauert oft etwas länger als die folgenden. Das liegt daran, dass dein Versicherer hierbei deine Gesundheitsangaben noch einmal genauer prüft und sich ein Bild von deiner Zahngesundheit macht. Das kann schon ein paar Wochen in Anspruch nehmen.

Nachdem du die erste Rechnung eingereicht hast, kannst du bei weiteren Anträgen mit einer deutlich schnelleren Abwicklung rechnen. Oft sind das nur wenige Tage, bis das Geld auf deinem Konto ist. Wenn du aber nach zwei bis vier Wochen noch gar nichts von deinem Versicherer gehört hast, solltest du auf jeden Fall mal nachfragen. Es ist gut zu wissen, dass du in der Regel erst einmal in Vorleistung treten musst, da der Zahnarzt dir die Rechnung schickt. Wenn du also schnell bist und die Rechnung direkt einreichst, kannst du hoffen, dass die Erstattung noch vor der Zahlungsfrist bei dir ankommt.

Vorleistungspflicht und Zahlungsfristen

Wenn dein Zahnarzt dir eine Rechnung schickt, bist du erstmal dran mit Bezahlen. Das nennt man Vorleistung. Die meisten Zahnärzte geben dir zwar so um die 30 Tage Zeit, aber wenn die Erstattung von deiner Zahnzusatzversicherung nicht schnell genug kommt, könntest du drauf sitzen bleiben. Deshalb ist es echt wichtig, die Rechnung so fix wie möglich einzureichen. Manchmal brauchst du dafür nicht nur die Originalrechnung, sondern auch spezielle Formulare von deiner Versicherung. Die erstatten dir das Geld dann direkt auf dein Konto, nicht an den Zahnarzt. Wenn du nach zwei bis vier Wochen nichts hörst, frag einfach mal nach.

  • Die Rechnung kommt zuerst von deinem Zahnarzt.
  • Du musst die Behandlungskosten erst einmal selbst tragen.
  • Reiche die Rechnung schnell bei deiner Zahnzusatzversicherung ein, um nicht in Vorleistung treten zu müssen.
  • Achte auf zusätzliche Formulare, die deine Versicherung eventuell verlangt.
  • Die Erstattung geht direkt auf dein Konto.

Leistungsgrenzen und Erstattungsmethoden

Wenn es um die Kostenübernahme für Zahnersatz geht, spielen die Leistungsgrenzen und die Art und Weise, wie die Erstattung abläuft, eine wichtige Rolle. Stell dir vor, du hast eine Zahnzusatzversicherung, die dir 80 Prozent der Kosten erstattet. Klingt gut, oder? Aber wie genau diese 80 Prozent berechnet werden, kann einen Unterschied machen, der sich auf deinen Geldbeutel auswirkt.

Es gibt im Wesentlichen zwei Hauptmethoden, wie deine Versicherung die Kosten berechnen kann:

  • Erstattung nach Vorleistung der Krankenkasse: Hierbei wird die Gesamtrechnung betrachtet. Deine Versicherung schaut sich an, was der Zahnarzt verlangt, und zieht dann erst den Festzuschuss ab, den deine gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Das bedeutet, die 80 Prozent deiner Zusatzversicherung beziehen sich auf den gesamten Rechnungsbetrag, bevor der Krankenkassenanteil abgezogen wird. Klingt erstmal besser, aber rechne mal nach: Bei einer Rechnung von 1.000 Euro und einem Festzuschuss von 150 Euro von der Krankenkasse, würde deine Zusatzversicherung 800 Euro (80% von 1.000 Euro) zahlen. Davon werden dann die 150 Euro der Krankenkasse abgezogen, und du erhältst tatsächlich 650 Euro von deiner Zusatzversicherung. Dein Eigenanteil wäre dann 350 Euro (1.000 – 650).
  • Erstattung nach Restkosten: Bei dieser Methode schaut die Versicherung auf das, was nach Abzug des Krankenkassenzuschusses übrigbleibt. Das sind die sogenannten Restkosten. Deine Versicherung übernimmt dann 80 Prozent dieses Restbetrags. Im gleichen Beispiel (1.000 Euro Rechnung, 150 Euro Krankenkassenzuschuss) bleiben 850 Euro Restkosten übrig. Deine Versicherung zahlt dann 80 Prozent von diesen 850 Euro, also 680 Euro. Dein Eigenanteil wäre hier 170 Euro (1.000 – 680). Siehst du den Unterschied? Dein Eigenanteil ist geringer.

Es gibt sogar noch eine dritte, weniger vorteilhafte Methode: die Verdoppelung des Festzuschusses. Hier ist die Rechnung des Zahnarztes fast egal. Die Versicherung zahlt einfach den Betrag, den die Krankenkasse gibt, nochmal dazu. Bei unserem Beispiel wären das nur 150 Euro zusätzlich zu den 150 Euro der Krankenkasse, also insgesamt 300 Euro Erstattung. Da bleibt ein hoher Eigenanteil für dich.

Neben diesen Erstattungsmethoden gibt es oft auch anfängliche Summenbegrenzungen. Das heißt, in den ersten Jahren deiner Versicherung kann es sein, dass deine Versicherung nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr oder pro Behandlung erstattet, auch wenn die Rechnung höher ist. Achte also darauf, dass dein Tarif möglichst keine oder nur sehr kurze Wartezeiten und Begrenzungen hat, damit du im Ernstfall wirklich den vollen Schutz bekommst.

Auswahl von Tarifen ohne Wartezeit

Wenn du schnell eine Leistung für deine Zähne brauchst, weil du zum Beispiel eine Krone oder eine Brücke benötigst, dann sind Tarife ohne Wartezeit eine Option. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz direkt nach dem Abschluss des Vertrags greift. Du musst also nicht erst Monate warten, bis die Versicherung im Ernstfall zahlt. Das ist ein großer Vorteil, besonders wenn du absehen kannst, dass bald eine Behandlung ansteht.

Aber Achtung: Solche Tarife sind nicht immer die beste Wahl, wenn du bereits eine Zahnbehandlung angeraten bekommen hast oder diese schon begonnen hat. In solchen Fällen greift der Schutz meist nicht, auch wenn der Tarif explizit mit „sofort“ wirbt. Die Versicherer schließen in der Regel Behandlungen aus, die schon bekannt sind oder begonnen wurden. Das ist ein wichtiger Punkt, den du unbedingt prüfen solltest, bevor du einen Vertrag abschließt.

Bei Tarifen ohne Wartezeit gibt es oft eine sogenannte Zahnstaffel. Das ist eine Begrenzung, wie viel die Versicherung in den ersten Jahren zahlt. Stell dir das wie ein jährliches Budget vor, das sich langsam aufbaut. Zum Beispiel könntest du im ersten Jahr nur bis zu 1.000 Euro erstattet bekommen, im zweiten Jahr dann vielleicht 2.000 Euro und so weiter. Das bedeutet, dass du bei sehr teuren Behandlungen in den ersten Jahren trotzdem noch einen Teil selbst tragen musst. Es lohnt sich also, die Staffelung genau anzuschauen und zu überlegen, ob sie zu deinem Bedarf passt.

Wenn du dich für einen solchen Tarif entscheidest, achte auf folgende Punkte:

  • Keine laufenden Behandlungen: Stelle sicher, dass keine Zahnbehandlung bereits geplant oder begonnen wurde. Sonst greift der Schutz nicht.
  • Zahnstaffel prüfen: Verstehe, wie die Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren aussehen und ob diese für dich ausreichen.
  • Leistungsumfang vergleichen: Schau dir genau an, welche Leistungen der Tarif abdeckt – geht es nur um Zahnersatz oder auch um Zahnbehandlungen und Zahnreinigung?

Es gibt durchaus gute Angebote auf dem Markt, die dir schnellen Schutz bieten, aber du musst die Details genau verstehen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Umgang mit geplanten Behandlungen

Wenn du eine Zahnbehandlung planst oder dich bereits mitten in einer Behandlung befindest, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung knifflig werden. Viele Versicherer sehen vor, dass du die Behandlung erst abschließen musst, bevor sie dich versichern, oder sie schließen laufende Behandlungen komplett vom Versicherungsschutz aus. Es gibt zwar einige Tarife, die damit werben, auch bei bereits laufenden Behandlungen sofortigen Schutz zu bieten, wie zum Beispiel spezielle Tarife von DA Direkt oder Ergo. Allerdings sind diese Angebote oft mit Einschränkungen verbunden: Die Leistungen sind meist gering, während die monatlichen Beiträge relativ hoch sind. Das kann dazu führen, dass du am Ende mehr einzahlst, als du an Leistungen zurückbekommst, besonders wenn du schnell Hilfe brauchst.

Es ist daher ratsam, dich genau über die Bedingungen zu informieren, bevor du eine Versicherung abschließt, wenn bereits eine Behandlung ansteht.

Was du beachten solltest:

  • Beginn des Versicherungsfalls: Eine Behandlung gilt oft schon dann als angeraten, wenn der Zahnarzt die Notwendigkeit einer Maßnahme festgestellt hat, auch wenn der genaue Zeitpunkt der Durchführung noch nicht feststeht. Das bedeutet, dass du eine bereits festgestellte, aber noch nicht begonnene Behandlung in der Regel nicht mehr versichern kannst.
  • Tarife mit Sofortschutz: Tarife, die eine sofortige Kostenübernahme auch bei laufenden Behandlungen versprechen, sind oft mit hohen Kosten und begrenzten Leistungen verbunden. Prüfe genau, ob sich das für dich lohnt.
  • Empfehlung: Wenn du eine Behandlung planst, informiere dich frühzeitig über die Kosten und reiche gegebenenfalls einen Heil- und Kostenplan bei deinem Versicherer ein, bevor die Behandlung beginnt. So vermeidest du böse Überraschungen und stellst sicher, dass deine Versicherung die Kosten übernimmt.

Materialwahl und Kostenerstattung

Zahnarzt lächelt in heller Praxis

Wenn es um Zahnersatz geht, fragst du dich vielleicht, ob du bei der Materialwahl wirklich frei bist. Die kurze Antwort ist: Ja, meistens schon. Deine Zahnärztin oder dein Zahnarzt wird dir zwar eine Regelversorgung vorschlagen, die oft aus preiswerteren Materialien wie Metall besteht, aber du hast das Recht, dich für höherwertige Alternativen zu entscheiden. Das kann zum Beispiel eine Keramikkrone statt einer Metallkrone sein.

Das hat natürlich Auswirkungen auf die Kosten. Stell dir vor, die einfache Krone kostet 600 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse gibt dir dafür einen Festzuschuss von 300 Euro, sodass du 300 Euro selbst zahlst. Wenn du dich aber für eine Keramikkrone entscheidest, die vielleicht 1.000 Euro kostet, bleibt der Festzuschuss der Krankenkasse bei 300 Euro. Dein Eigenanteil steigt dann auf 700 Euro. Die Zahnzusatzversicherung greift dann auf diesen Eigenanteil zu, je nach Tarif und dessen Erstattungsprozentsatz.

Um hier nicht den Überblick zu verlieren, ist es super wichtig, dass du dir immer einen Heil- und Kostenplan geben lässt. Darin steht genau, was gemacht wird und was es kostet. Diesen Plan reichst du bei deiner Krankenkasse ein, die prüft das und teilt dir mit, was sie übernimmt. So siehst du klar, was auf dich zukommt.

Manchmal lohnt es sich auch, Kostenvoranschläge von zwei verschiedenen Zahnärzten einzuholen. Die Preise für Zahnersatz können sich nämlich unterscheiden, je nachdem, mit welchem zahntechnischen Labor die Praxis zusammenarbeitet. Unterschiedliche Labore haben unterschiedliche Preise für Materialien und die Arbeit daran. Das kann dir helfen, Kosten zu sparen.

Was die Erstattung angeht, ist es gut zu wissen, dass die Versicherung oft nur einen bestimmten Prozentsatz der erstattungsfähigen Kosten übernimmt. Das sind die Kosten, die der Versicherer laut Vertrag anerkennt. Wenn zum Beispiel Knochenaufbau nicht mitversichert ist, werden diese Kosten nicht in die Berechnung einbezogen. Achte also nicht nur auf den Prozentsatz, sondern darauf, was genau abgedeckt ist.

Kosten und Beitragshöhe

Wenn du über eine Zahnzusatzversicherung nachdenkst, ist natürlich die Frage nach den Kosten und den monatlichen Beiträgen zentral. Die Höhe des Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, die du bei deiner Entscheidung berücksichtigen solltest.

Monatliche Beiträge für Zahnzusatzversicherungen

Die monatlichen Kosten für eine Zahnzusatzversicherung können stark variieren. Generell gilt: Je umfangreicher der Leistungskatalog und je höher die Erstattungsquoten, desto höher ist auch der monatliche Beitrag. Wenn du beispielsweise eine Versicherung abschließt, die 90% der Kosten für Zahnersatz übernimmt und auch professionelle Zahnreinigungen abdeckt, wirst du wahrscheinlich einen höheren Beitrag zahlen, als bei einem Tarif, der sich nur auf einen kleinen Teil der Zahnersatzkosten konzentriert.

Das Alter spielt ebenfalls eine große Rolle. Wenn du jung bist und einen Vertrag abschließt, sind die Beiträge oft niedriger. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge in der Regel an, da das Risiko für Zahnprobleme als höher eingeschätzt wird. Auch der Zustand deines Gebisses bei Vertragsabschluss kann Einfluss haben; bestehende Zahnlücken oder bereits angeratene Behandlungen können zu höheren Prämien führen oder sogar zum Ausschluss bestimmter Leistungen. Raucher zahlen oft ebenfalls höhere Beiträge als Nichtraucher.

Verhältnis von Kosten zu potenziellen Erstattungen

Es ist wichtig, die monatlichen Kosten im Verhältnis zu den Leistungen zu sehen, die du im Ernstfall erwarten kannst. Eine Versicherung, die dich monatlich 30 Euro kostet, mag auf den ersten Blick teuer erscheinen. Wenn du aber bedenkst, dass eine aufwendige Zahnbehandlung, wie ein Implantat, schnell mehrere tausend Euro kosten kann, relativiert sich dieser Betrag schnell. Eine gute Zahnzusatzversicherung kann dir helfen, hohe Eigenanteile bei Zahnersatz zu vermeiden.

Du solltest dir überlegen, wie viel du im Falle einer Behandlung selbst tragen könntest und welche Leistungen dir am wichtigsten sind. Möchtest du nur Zahnersatz absichern oder auch Kosten für Zahnreinigungen, Füllungen oder Kieferorthopädie? Die Antworten auf diese Fragen helfen dir, den Beitrag in Relation zu den potenziellen Erstattungen zu setzen und eine für dich passende Balance zu finden.

Bindungsfristen bei Versicherungsverträgen

Bei vielen Zahnzusatzversicherungen gibt es auch Bindungsfristen. Das bedeutet, dass du dich für eine bestimmte Laufzeit an den Vertrag bindest, oft ein Jahr. Nach Ablauf dieser Frist kannst du den Vertrag in der Regel mit einer bestimmten Kündigungsfrist, meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, kündigen. Manche Tarife bieten auch eine Beitragsgarantie, bei der die Beiträge über einen bestimmten Zeitraum konstant bleiben, auch wenn die Leistungen steigen. Andere Tarife sehen regelmäßige Beitragssteigerungen vor, die oft an das Alter gekoppelt sind. Achte bei Vertragsabschluss genau auf diese Details, um unerwartete Kostensteigerungen zu vermeiden.

Fazit: Schnelle Erstattung für Deinen Zahnersatz

Also, wenn du eine Zahnzusatzversicherung hast, ist das Einreichen von Rechnungen ziemlich unkompliziert. Du schickst einfach die Rechnung, vielleicht noch den Heil- und Kostenplan, und das Geld kommt meistens recht schnell auf dein Konto. Je schneller du das machst, desto besser, dann musst du beim Zahnarzt nicht so lange vorlegen. Aber Achtung: Wenn die Versicherung nicht alles abdeckt, schau dir genau an, wie die Erstattung läuft. Das kann nämlich einen Unterschied machen, wie viel du am Ende selbst zahlen musst. Denk also gut drüber nach, bevor du dich entscheidest.

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