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Digitale Gesundheitsanwendungen: So funktioniert die App auf Rezept

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Symbolbild zum Thema: Digitale Gesundheitsanwendungen: So funktioniert die App auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen: So funktioniert die App auf Rezept (Symbolfoto, KI-generiert)

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Kurz gesagt: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Apps als Medizinprodukte, die im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind. Sie können ärztlich verordnet oder auf Antrag von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Welche Schritte in Ihrem Fall nötig sind, klären Sie mit der verordnenden Stelle oder Ihrer Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine DiGA ist eine App als Medizinprodukt und steht im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
  • Der Zugang erfolgt entweder über eine ärztliche Verordnung oder über einen Antrag bei der Krankenkasse.
  • Nicht jede Gesundheits-App ist eine DiGA. Die ePA-App und das E-Rezept erfüllen andere Aufgaben.
  • Welche Schritte und Nachweise im Einzelfall nötig sind, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Hintergrund

Der Ausdruck „App auf Rezept“ bezeichnet häufig eine digitale Gesundheitsanwendung, kurz DiGA. Gemeint ist damit nicht jede App, die Informationen zu Gesundheit oder Bewegung anbietet. Eine DiGA ist ein Medizinprodukt und muss im DiGA-Verzeichnis des BfArM geführt werden.

Für den Zugang gibt es zwei Wege: Eine DiGA kann ärztlich verordnet werden. Alternativ können Sie die Anwendung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse entscheidet über einen solchen Antrag. Eine Verordnung oder ein Antrag sind deshalb nicht dasselbe wie ein automatischer Zugang zu jeder beliebigen Gesundheits-App.

Digitale Angebote im Gesundheitswesen haben unterschiedliche Funktionen. Die ePA ist eine elektronische Patientenakte, die für gesetzlich Versicherte von der Krankenkasse angelegt wird, sofern sie nicht widersprechen. Versicherte steuern, wer welche Daten sieht, und nutzen die Akte über die ePA-App ihrer Krankenkasse. Das E-Rezept dient verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: Seit 2024 ist es dafür der Standard und kann mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke, über die E-Rezept-App oder per Ausdruck eingelöst werden. Die GesundheitsID ist eine digitale Identität der gesetzlichen Krankenkassen für sichere Anmeldungen im Gesundheitswesen. Keine dieser Funktionen macht die jeweilige App automatisch zu einer DiGA.

So funktioniert es in der Praxis

1. Prüfen, ob es um eine DiGA geht

Beginnen Sie mit der Frage, welche digitale Anwendung Sie suchen. Geht es um eine App, die als medizinische Anwendung eingesetzt werden soll, prüfen Sie, ob sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM steht. Eine allgemeine Gesundheits-, Fitness- oder Informations-App ist nicht allein deshalb eine DiGA, weil sie sich mit Gesundheit beschäftigt.

Die Abgrenzung hilft auch bei der Suche nach dem richtigen Zugang. Wenn Sie Ihre elektronische Patientenakte nutzen oder ein E-Rezept einlösen möchten, benötigen Sie nicht deshalb eine DiGA. Diese digitalen Dienste haben jeweils einen eigenen Zweck und Zugang.

2. Den Weg über eine ärztliche Verordnung klären

Besprechen Sie mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob eine DiGA für Ihre Situation infrage kommt. Wird sie verordnet, erhalten Sie den Zugang über diesen Weg. Welche Anwendung geeignet ist und was bei der Nutzung zu beachten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt von Ihrer Situation und der konkreten Anwendung ab.

Eine Verordnung ersetzt nicht die Prüfung, ob eine App zu Ihrem Anliegen passt. Fragen Sie nach, was die Anwendung leisten soll und welche Erwartungen realistisch sind. Eine DiGA ist keine Garantie für einen bestimmten gesundheitlichen Erfolg und ersetzt nicht automatisch weitere medizinische Versorgung.

3. Alternativ bei der Krankenkasse anfragen

Wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt, können Sie eine DiGA bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse prüft den Antrag. Erkundigen Sie sich vorab, welche Angaben oder Unterlagen für die Prüfung benötigt werden und wie Sie den Antrag einreichen können. Die konkreten Schritte können Sie direkt mit Ihrer Kasse klären.

Warten Sie bei offenen Fragen zur Genehmigung auf eine Auskunft Ihrer Krankenkasse, statt davon auszugehen, dass der Antrag automatisch bewilligt wird. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine bestimmte App als DiGA gilt oder welches Verfahren für Sie passt, kann Ihre Krankenkasse den Weg erläutern.

4. Zugang und Nutzung nachvollziehen

Wenn eine DiGA verordnet oder von der Krankenkasse genehmigt wurde, klären Sie, wie Sie den Zugang zur konkreten Anwendung erhalten und welche Hinweise für die Nutzung gelten. Lesen Sie die Informationen zur App sorgfältig. Bei Fragen zur medizinischen Eignung oder zur Einordnung in eine Behandlung wenden Sie sich an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.

Notieren Sie sich, an wen Sie sich bei technischen oder inhaltlichen Fragen wenden können. Die Krankenkasse kann Auskunft zum Antragsweg geben. Medizinische Fragen zur Anwendung gehören dagegen in ein Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt.

Das sollten Sie beachten

DiGA und Gesundheits-App sind nicht gleichbedeutend. Entscheidend ist, ob es sich um ein Medizinprodukt im DiGA-Verzeichnis des BfArM handelt. Eine Empfehlung in sozialen Medien oder ein Eintrag in einem App-Store sagt für sich genommen nichts darüber aus, ob die Anwendung eine DiGA ist.

Es gibt zwei unterschiedliche Zugangswege. Die ärztliche Verordnung und der Antrag bei der Krankenkasse sind Alternativen. Wenn Sie den Antragsweg nutzen, klären Sie das Verfahren direkt mit Ihrer Kasse. Zu einer pauschalen Zusage lässt sich daraus nichts ableiten.

Digitale Gesundheitsdienste nicht verwechseln. Die ePA-App dient der Nutzung der elektronischen Patientenakte. Das E-Rezept ermöglicht das Einlösen eines Rezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die GesundheitsID ermöglicht sichere Anmeldungen im Gesundheitswesen. Eine DiGA ist dagegen eine digitale medizinische Anwendung.

Ergebnisse sind nicht garantiert. Die Einordnung als DiGA bedeutet nicht, dass eine Anwendung für jede Person passt oder einen bestimmten Behandlungserfolg sicherstellt. Lassen Sie medizinische Fragen zur Eignung und Nutzung mit einer Ärztin oder einem Arzt klären.

Wann lohnt sich eine Beratung oder ein Vergleich?

Eine Rückfrage bei der Krankenkasse ist sinnvoll, wenn Sie den Antragsweg nutzen möchten, unklar ist, welche Angaben erforderlich sind, oder Sie wissen möchten, wie es nach einer Verordnung weitergeht. Für Fragen zur medizinischen Eignung sprechen Sie mit der verordnenden oder behandelnden Ärztin beziehungsweise dem Arzt.

Ein Vergleich von Krankenkassen kann bei der Entscheidung helfen, wenn Sie deren digitale Angebote insgesamt gegenüberstellen möchten. Prüfen Sie dabei, ob es um DiGA, die ePA-App, das E-Rezept oder andere digitale Services geht: Diese Leistungen erfüllen unterschiedliche Zwecke. Eine Kassenentscheidung sollte sich nicht allein auf eine einzelne App stützen.

Häufige Fragen

Was bedeutet „App auf Rezept“?

Damit ist häufig eine digitale Gesundheitsanwendung gemeint. Eine DiGA ist eine App als Medizinprodukt im DiGA-Verzeichnis des BfArM und kann ärztlich verordnet oder bei der Krankenkasse beantragt werden.

Muss eine DiGA ärztlich verordnet werden?

Nein. Neben einer ärztlichen Verordnung ist auch ein Antrag bei der Krankenkasse möglich. Die Krankenkasse prüft den Antrag; die konkreten Schritte erfahren Sie dort.

Ist jede Gesundheits-App eine DiGA?

Nein. Eine DiGA ist ein Medizinprodukt, das im DiGA-Verzeichnis des BfArM steht. Eine App mit Gesundheitsthemen erfüllt diese Voraussetzungen nicht automatisch.

Ist die ePA-App eine DiGA?

Die ePA-App dient dazu, die elektronische Patientenakte zu nutzen. Sie ist von einer DiGA zu unterscheiden, die eine digitale medizinische Anwendung ist.

Wo kann ich klären, ob eine Anwendung für mich passt?

Fragen zur medizinischen Eignung besprechen Sie mit einer Ärztin oder einem Arzt. Zum Antragsweg und zu den nötigen Schritten kann Ihre Krankenkasse Auskunft geben.

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Quellen

  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

Fachlich geprüft von Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger am 6.10.2026.

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Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge