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Europäische Krankenversicherungskarte: Wo gilt die EHIC?

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Symbolbild zum Thema: Europäische Krankenversicherungskarte: Wo gilt die EHIC?

Europäische Krankenversicherungskarte: Wo gilt die EHIC? (Symbolfoto, KI-generiert)

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Kurz gesagt: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt in EU-Staaten, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz. Sie befindet sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte. Bei einer Behandlung gelten die Regeln des Aufenthaltslands – einschließlich des dortigen Leistungsumfangs und möglicher Eigenanteile.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt in EU-Staaten, im EWR und in der Schweiz.
  • Sie befindet sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte.
  • Welche Behandlung und Leistungen möglich sind, richtet sich nach den Regeln des Aufenthaltslands. Dort können Eigenanteile anfallen.
  • Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • In Ländern ohne Abkommen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht.

Hintergrund

Die EHIC ist der Nachweis, den Sie für die Gesundheitsversorgung während eines Aufenthalts in den erfassten Ländern benötigen. Sie ist Teil der Gesundheitskarte und steht auf deren Rückseite. Für die Nutzung müssen Sie daher grundsätzlich keine separate EHIC-Karte beantragen.

Entscheidend ist, dass die EHIC nicht bedeutet, dass im Ausland genau dieselben Leistungen und Bedingungen gelten wie in Deutschland. Die Behandlung richtet sich nach den Regeln des Aufenthaltslands. Dazu gehören der dortige Leistungsumfang und mögliche Eigenanteile. Was vor Ort übernommen wird und welche Kosten bei Ihnen bleiben, kann sich deshalb von der Versorgung in Deutschland unterscheiden.

Die EHIC ist außerdem keine weltweite Absicherung. Ihre Geltung ist auf EU-Staaten, den EWR und die Schweiz begrenzt. Für Länder ohne Abkommen gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel nicht. Prüfen Sie deshalb vor einer Reise, ob das Zielland in den Geltungsbereich fällt und welche Regelungen für Ihren Aufenthalt relevant sind.

So funktioniert es in der Praxis

Vor der Reise

Klären Sie zunächst, ob Ihr Zielland zu den EU-Staaten, zum EWR oder zur Schweiz gehört. Ist das der Fall, nehmen Sie Ihre Gesundheitskarte mit und prüfen Sie, ob die EHIC auf der Rückseite vorhanden und lesbar ist. Bei Unsicherheit zur Karte oder zur Geltung im konkreten Reiseland fragen Sie Ihre Krankenkasse.

Liegt das Reiseziel außerhalb dieser Gebiete, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass die EHIC dort gilt. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Regelungen für das Land bestehen. In Ländern ohne Abkommen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht.

Wenn Sie im Ausland eine Behandlung benötigen

Zeigen Sie die EHIC vor, wenn Sie im erfassten Gebiet eine Behandlung benötigen. Die Versorgung erfolgt nach den Regeln des Aufenthaltslands. Informieren Sie sich daher vor Ort, welche Leistungen in Ihrer Situation vorgesehen sind und ob ein Eigenanteil anfällt. Die EHIC hebt solche Eigenanteile nicht auf.

Bewahren Sie Informationen zu einer Behandlung und zu möglichen Kosten auf. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst wird oder wie eine Abrechnung einzuordnen ist, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Ob und wie Kosten übernommen werden können, hängt von den geltenden Regeln ab.

Wenn ein Rücktransport nötig wird

Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Ihnen wichtig ist, für dieses Risiko vorzusorgen, kann eine private Auslandsreisekrankenversicherung eine Option sein. Prüfen Sie deren Bedingungen, insbesondere welche Rücktransportkosten und Situationen erfasst sind. Die EHIC selbst deckt diesen Rücktransport nicht ab.

Wenn Sie im Ausland arbeitsunfähig werden

Für Krankengeld gelten eigene Regeln. Bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland ruht der Anspruch auf Krankengeld ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse. Wenn Sie Krankengeld beziehen oder ein Anspruch für Sie relevant werden könnte, klären Sie das Vorgehen deshalb vorab direkt mit Ihrer Kasse.

Das sollten Sie beachten

Die EHIC und eine private Auslandsreisekrankenversicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die EHIC ermöglicht im Geltungsgebiet eine Behandlung nach den Regeln des Aufenthaltslands. Sie bedeutet nicht, dass jede Behandlung vollständig kostenfrei ist oder dass alle Kosten übernommen werden. Eigenanteile können anfallen.

Ein Rücktransport nach Deutschland ist nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Auch für Reisen in Länder ohne Abkommen sollten Sie die EHIC nicht als ausreichenden Nachweis für eine Kostenübernahme ansehen. Dort zahlt die GKV in der Regel nicht. Welche Vorsorge sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Reiseziel und den Bedingungen eines privaten Vertrags ab.

Bei einem längeren oder besonderen Aufenthalt können Fragen entstehen, die sich nicht allein durch den Geltungsbereich der EHIC beantworten lassen. Fragen Sie in diesem Fall Ihre Krankenkasse nach den für Sie geltenden Regeln. Das gilt besonders, wenn Sie im Ausland arbeitsunfähig werden und Krankengeld eine Rolle spielt.

Wann lohnt sich eine Beratung oder ein Vergleich?

Eine Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse ist sinnvoll, wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Land zum Geltungsbereich gehört, welche Regeln bei Ihrem Aufenthalt gelten oder wie Sie bei einer Behandlung vorgehen sollen. Klären Sie auch vorab, was bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland für Krankengeld gilt.

Ein Vergleich privater Auslandsreisekrankenversicherungen kann relevant sein, wenn Sie mögliche Kosten betrachten möchten, die nicht durch die EHIC abgedeckt sind. Achten Sie dabei darauf, ob Rücktransporte und die für Sie wichtigen Situationen im jeweiligen Vertrag berücksichtigt sind. Die EHIC ersetzt eine solche Prüfung nicht.

Häufige Fragen

In welchen Ländern gilt die EHIC?

Die EHIC gilt in EU-Staaten, im EWR und in der Schweiz. In Ländern ohne Abkommen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht.

Wo finde ich die EHIC?

Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte. Prüfen Sie vor der Reise, ob die Karte vorhanden und lesbar ist.

Übernimmt die EHIC alle Behandlungskosten?

Nicht unbedingt. Es gelten die Regeln und der Leistungsumfang des Aufenthaltslands. Dort können Eigenanteile anfallen.

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Rücktransport nach Deutschland?

Nein. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann dafür eine Option sein.

Was gilt für Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland?

Ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse ruht das Krankengeld. Klären Sie die nötigen Schritte direkt mit Ihrer Kasse.

Gilt die EHIC auch außerhalb von EU, EWR und Schweiz?

Die hier beschriebene Geltung umfasst EU-Staaten, den EWR und die Schweiz. Für andere Länder sollten Sie die Bedingungen mit Ihrer Krankenkasse klären. In Ländern ohne Abkommen zahlt die GKV in der Regel nicht.

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Quellen

  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich geprüft von Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger am 6.10.2026.

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Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge