Kurz gesagt: Wer im Urlaub im EU-Ausland, im EWR oder in der Schweiz krank wird, kann die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen. Die Behandlung richtet sich nach den Regeln des Aufenthaltslands; Leistungsumfang und mögliche Eigenanteile können sich daher unterscheiden. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie im Ausland arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen, ruht es ohne vorherige Zustimmung Ihrer Krankenkasse.
Das Wichtigste in Kürze
- In EU-Staaten, im EWR und in der Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie befindet sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte.
- Behandlungen richten sich nach den Regeln des Aufenthaltslands. Auch Leistungsumfang und mögliche Eigenanteile folgen diesen Regeln.
- Ein medizinisch notwendiger Rücktransport wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann hierfür helfen.
- In Ländern ohne Abkommen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht.
- Bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland ruht Krankengeld ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse.
Hintergrund
Wenn Sie während einer Reise krank werden, hängt die Kostenübernahme davon ab, in welchem Land Sie sich aufhalten. Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ist die EHIC wichtig. Sie ist auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte aufgedruckt. Die Karte ermöglicht eine Behandlung nach den Regeln des Aufenthaltslands.
Das bedeutet nicht, dass überall dieselben Leistungen gelten wie in Deutschland. Entscheidend sind der Leistungsumfang des Aufenthaltslands und mögliche Eigenanteile, die dort anfallen. Die EHIC ist daher kein Versprechen, dass jede Behandlung vollständig und ohne eigene Kosten übernommen wird.
Außerhalb dieser Länder ist zu unterscheiden, ob ein Abkommen gilt. In Ländern ohne Abkommen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht. Klären Sie bei Unsicherheit vor der Reise mit Ihrer Krankenkasse, welche Regeln für Ihr Reiseziel gelten.
So funktioniert es in der Praxis
Wenn Sie im EU-Ausland, EWR oder in der Schweiz krank werden
- Prüfen Sie, ob Sie Ihre Gesundheitskarte dabeihaben. Die EHIC befindet sich auf deren Rückseite. Halten Sie die Karte bereit, wenn Sie eine Behandlung organisieren.
- Klären Sie vor der Behandlung die Abrechnung. Die Behandlung richtet sich nach den Regeln des Aufenthaltslands. Fragen Sie, ob die EHIC berücksichtigt werden kann und ob für Sie Eigenanteile entstehen.
- Bewahren Sie Unterlagen auf. Notieren Sie, wo Sie behandelt wurden, und behalten Sie vorhandene Unterlagen zur Behandlung und zu möglichen Kosten. So können Sie bei Rückfragen Ihrer Krankenkasse nachvollziehbar schildern, was passiert ist.
- Wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihre Krankenkasse. Die Kasse kann Ihnen Auskunft zu Ihrer konkreten Situation und den Regeln für das Aufenthaltsland geben.
Wenn Sie in einem Land ohne Abkommen sind
Verlassen Sie sich dort nicht darauf, dass die gesetzliche Krankenversicherung Behandlungskosten übernimmt. Nach den allgemeinen Regeln zahlt sie in Ländern ohne Abkommen in der Regel nicht. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Informationen für Ihren Fall gelten. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann eine zusätzliche Absicherung sein; prüfen Sie deren Bedingungen, bevor Sie sich auf einen Schutz verlassen.
Wenn ein Rücktransport medizinisch notwendig wird
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen medizinisch notwendigen Rücktransport nicht. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann hier helfen. Entscheidend sind die Bedingungen des privaten Vertrags. Klären Sie im Bedarfsfall mit dem Versicherer, welche Schritte und Nachweise verlangt werden.
Wenn Sie im Ausland arbeitsunfähig sind und Krankengeld betrifft
Krankengeld ruht während einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland, wenn die Krankenkasse dem Aufenthalt nicht vorher zugestimmt hat. Wenn Sie Krankengeld beziehen oder damit rechnen, dass es für Sie relevant wird, holen Sie deshalb vor einem Auslandsaufenthalt die Zustimmung Ihrer Krankenkasse ein. Sind Sie bereits im Ausland, nehmen Sie möglichst bald Kontakt mit der Kasse auf und fragen Sie, welche Schritte für Ihre Situation gelten.
Das sollten Sie beachten
Die EHIC richtet sich nach den Regeln des Aufenthaltslands. Sie ersetzt deshalb nicht die Prüfung, ob für eine konkrete Behandlung Eigenanteile anfallen oder welche Leistungen dort vorgesehen sind. Informieren Sie sich bei der Krankenkasse, wenn Sie vorab wissen möchten, welche Regeln am Reiseziel gelten.
Auch eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht automatisch für jede Situation passend. Prüfen Sie, welche Leistungen der Vertrag umfasst und welche Bedingungen gelten. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zwischen Behandlungskosten und Rücktransport: Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Regel zum Ruhen des Krankengelds betrifft Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland. Sie sollten sie nicht mit anderen Fragen rund um eine Erkrankung während des Urlaubs gleichsetzen. Wenn unklar ist, ob Krankengeld in Ihrem Fall eine Rolle spielt oder welche Zustimmung erforderlich ist, lassen Sie sich direkt von Ihrer Krankenkasse beraten.
Wann lohnt sich eine Beratung oder ein Vergleich?
Eine Beratung durch Ihre Krankenkasse ist sinnvoll, wenn Sie vor einer Reise klären möchten, welche Regeln für Ihr Zielland gelten, oder wenn Sie im Ausland bereits behandelt wurden und Fragen zu möglichen Kosten haben. Das gilt besonders, wenn Krankengeld für Sie relevant ist und Sie sich während einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland aufhalten.
Ein Vergleich einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung kann sich anbieten, wenn Sie wissen möchten, ob Sie eine zusätzliche Absicherung benötigen. Achten Sie dabei auf die konkreten Vertragsbedingungen und darauf, ob ein medizinisch notwendiger Rücktransport erfasst ist. Wenn Sie eine rechtliche Einzelfallfrage haben, wenden Sie sich an eine geeignete Beratungsstelle.
Häufige Fragen
Wo finde ich die EHIC?
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte aufgedruckt. Sie gilt in EU-Staaten, im EWR und in der Schweiz.
Wird eine Behandlung mit der EHIC vollständig bezahlt?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es gelten die Regeln des Aufenthaltslands, einschließlich des dortigen Leistungsumfangs und möglicher Eigenanteile.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Rücktransport nach Deutschland?
Nein. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann dafür helfen; maßgeblich sind deren Bedingungen.
Was gilt, wenn ich außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz krank werde?
Entscheidend ist, ob für das Land ein Abkommen gilt. In Ländern ohne Abkommen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach den Regeln für Ihr Reiseziel.
Was muss ich wegen Krankengeld beachten?
Bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland ruht Krankengeld ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse. Klären Sie die Zustimmung vor dem Auslandsaufenthalt mit Ihrer Kasse, wenn Krankengeld für Sie relevant ist.
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Quellen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Fachlich geprüft von Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger am 6.10.2026.

