Arbeitgeber setzen auf Zusatzkrankenversicherungen als Mitarbeiter-Benefit

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Arbeitgeber setzen auf Zusatzkrankenversicherungen als Mitarbeiter-Benefit

Immer mehr Unternehmen erkennen den Wert von Zusatzleistungen zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Eine wachsende Zahl von Arbeitgebern bietet ihren Angestellten nun Krankenzusatzversicherungen an, um sich im Wettbewerb um Fachkräfte zu differenzieren. Diese Maßnahme wird zunehmend als attraktiver Benefit wahrgenommen, der über das reine Gehalt hinausgeht und die Wertschätzung der Belegschaft unterstreicht.

Erste Branchenbeispiele für Zusatzkrankenversicherungen

  • Arbeitgeber bieten zunehmend Krankenzusatzversicherungen als Mitarbeiter-Benefit an.
  • Diese Maßnahme dient der Mitarbeiterbindung und -gewinnung.
  • Die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen wird diskutiert.

Gerüstbauer Stebu setzt auf Zusatzversicherung

Die Gerüstbaufirma Stebu in Essen hat eine Krankenzusatzversicherung als Anreiz für Fachkräfte eingeführt. Angesichts des großen Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt sucht das Unternehmen nach Wegen, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Diese Initiative unterstreicht die wachsende Bedeutung von Zusatzleistungen im Handwerk.

Hotel Schloss Hohenkammer erweitert Mitarbeiter-Benefits

Das Hotel Schloss Hohenkammer hat zum 1. Januar 2022 eine betriebliche Krankenzusatzversicherung für seine Voll- und Teilzeitmitarbeiter eingeführt. Je nach Betriebszugehörigkeit stehen unterschiedliche Jahresbudgets zur Verfügung, die von der Geschäftsführung als wichtiger Bestandteil des Mitarbeiterkonzepts betrachtet werden. Diese Leistung, die Kosten für Brillen, Zahnersatz oder Physiotherapie abdeckt, ergänzt ein breites Spektrum weiterer Benefits wie übertarifliche Urlaubstage und Bonuszahlungen.

Knappschaft Kliniken bieten Premium-Versorgung für Mitarbeiter

Die Knappschaft Kliniken GmbH hat im Januar 2021 eine kostenlose Krankenzusatzversicherung für ihre rund 12.500 Mitarbeiter eingeführt. Diese Versicherung ermöglicht den Angestellten die Nutzung von Wahlleistungen wie Einbettzimmern und Komfortverpflegung in den eigenen Kliniken. Die Initiative entstand aus Mitarbeiterbefragungen und wird durch die "Knappschaft Kliniken Card" ergänzt, die weitere Vorteile wie Vorsorgeuntersuchungen und Shopping-Rabatte bietet. Ziel ist es, im Wettbewerb um Fachkräfte attraktiv zu bleiben.

Steuerliche Aspekte von Zusatzkrankenversicherungen

Zuschüsse des Arbeitgebers zu privaten Zusatzkrankenversicherungen können unter bestimmten Umständen als Sachlohn steuerfrei bleiben. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern sind solche Zuschüsse als Sachlohn zu werten, wenn sie an den Abschluss einer entsprechenden Versicherung durch den Arbeitnehmer gebunden sind und die gezahlten Beiträge nicht übersteigen. Diese Frage ist jedoch weiterhin Gegenstand von Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof, da die Finanzverwaltung solche Zuschüsse oft als steuerpflichtigen Barlohn einstuft. Bis zu einer endgültigen Klärung können Arbeitnehmer in Einspruchsfällen eine Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Quellen

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